WIAP-Merkblatt "Prüfungsfälle und Falldarstellungen"

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1 WIAP-Merkblatt "Prüfungsfälle und Falldarstellungen" Im Rahmen der Ausbildung verlangt das Psychotherapeutengesetz mindestens sechs Falldarstellungen bis zur Approbationsprüfung (für die ärztliche Weiterbildung werden mindestens drei Falldarstellungen verlangt). Alle Falldarstellungen müssen abgeschlossene tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapien darstellen (in der Regel LZT, aber KZT auch möglich), die regelmäßig supervidiert worden sind. Diese Falldarstellungen sind dem Institut vorzulegen. Die Anfertigung der Falldarstellungen und das hierzu notwendige Literaturstudium sind recht zeitintensiv und nehmen oft bis zu zwei Monate in Anspruch einen Zeitraum, den Sie zunächst nicht zur Vorbereitung auf das Staatsexamen zur Verfügung haben. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Prüfungsplanung. Die vier Falldarstellungen á 5-6 Seiten werden mit dem Bericht an den Gutachter ergänzt und folgen dem Gliederungsschema für die Prüfungsfälle (siehe unten, ab Punkt 2) Verlauf). Sie werden vom Therapeuten und vom Einzelsupervisor unterschrieben und dann der WIAP vorgelegt. Auch wenn diese vier Falldarstellungen üblicherweise dem Landesprüfungsamt nicht vorgelegt werden und intern bleiben, sind sie ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung und müssen sorgfältig angefertigt werden. Zwei weitere Falldarstellungen werden als Prüfungsfälle für das mündliche Staatsexamen eingereicht. Sie sind mit 10 Seiten etwas umfangreicher und entscheiden zu einem nicht unwesentlichen Anteil die Note Ihrer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsfälle müssen zusätzlich von der WIAP-Leitung genehmigt werden. Die WIAP hat in Zusammenarbeit mit den Prüfungskommissionen eine Gliederung als Leitfaden für das Erstellen der Prüfungsfälle angefertigt. Bitte halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben, ansonsten müssen wir leider Ihren Entwurf an Sie unbearbeitet zurückgeben. Die vier Falldarstellungen können nach dem gleichen Muster etwas verkürzter angefertigt werden. Muster finden Sie auf der Webseite im Kandidatenbereich. Sinnvollerweise sollte anhand der persönlichen Aufzeichnungen (Sitzungsprotokolle) schon während der laufenden Therapie an der Falldarstellung geschrieben werden. Zu dieser Zeit sind die Erfahrungen noch frisch und auch die Rückmeldungen des Supervisors zu dem jeweiligen Fall können noch sinnvoll eingebracht werden. Wenn Sie Ihre Prüfungsfälle geschrieben haben, senden Sie sie bitte per parallel an Ihren Supervisor und an die WIAP Beide Ihr Einzelsupervisor und die WIAP geben Ihnen dann Rückmeldungen und Korrekturvorschläge, die Sie dann bitte einarbeiten. Die gleichzeitige Vorlage beim Supervisor und bei der WIAP-Ausbildungsleitung hat den Vorteil, dass Sie nicht mehrmals Ihren Entwurf korrigieren müssen. Legen Sie dann die endgültige Version Ihrem Supervisor vor, der auf dem ausgedruckten Exemplar unterschreibt, wenn alle notwendigen Änderungen eingearbeitet wurden. Dieses ausgedruckte und von Ihnen und dem Supervisor unterschriebene Exemplar legen Sie dann bitte der WIAP vor. Sie erhalten dann ein von der WIAP unterschriebenes Exemplar zur Einreichung beim Landesprüfungsamt zurück. Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 1 Stand: August 2017

2 Bitte beachten Sie, dass diese Dokumentationen Ihre persönliche Abschlussarbeit darstellen. Sie allein sind für Inhalt, Sprachstil, Form, Rechtschreibung und Grammatik verantwortlich. Supervisor(en) und Institut geben lediglich Korrekturempfehlungen angenommener Prüfungsfälle ab; die Hauptverantwortung liegt jedoch bei Ihnen. Auswahl der beiden Prüfungsfälle (für PP bzw. KJP) Zunächst sollten Sie in Beratung mit Ihrem Supervisor einige mögliche Fälle für die Prüfung auswählen. Dann ist eine Rücksprache mit der Ausbildungsleitung bei der Auswahl der Fälle sinnvoll. Aus Institutssicht geht es darum, ob der Fall prüfungstauglich ist. Aus Supervisorensicht geht es mehr um die gemeinsame Arbeit, die oft sehr anstrengend war. In ca. 10% der Fälle muss der Kandidat einen neuen Prüfungsfall auswählen und schreiben, da das Institut den vorgeschlagenen Fall nicht annimmt. Dies geschieht nicht aus Böswilligkeit, sondern um Ihnen in der Prüfung schwierige und unnötige Fragen zu ersparen. Daher sollten die potentiellen Prüfungsfälle mindestens 2-3 Monate vor dem offiziellen Abgabetermin des Landesprüfungsamtes dem Institut vorgelegt werden, damit gegebenenfalls noch ein neuer Fall geschrieben werden kann. Auswahlkriterien (soweit möglich, bitte berücksichtigen) 1- abgeschlossene Fälle mit mindestens 50 Sitzungen 2- Nicht die ersten Ausbildungsfälle nehmen 3- In KJP: durchgeführte oder übernommene Testung angeben und erläutern 4- unterschiedliche Diagnosen oder Konfliktpathologien der beiden Prüfungsfälle 5- verschiedene Lebensalter der Patienten 6- ggf. verschiedene Geschlechter 7- nicht zu schwere Fälle 8- emotionaler (und zeitlicher) Abstand zum Patienten und der Dokumentation; Fall darf nicht länger als 3 Jahre abgeschlossen sein 9- erfolgreiche Fälle; Patient muss spürbar sein; Sie müssen tiefenpsychologisch gearbeitet haben. 10- regelmäßige Supervision + Rückwirkung auf die Behandlung Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 2 Stand: August 2017

3 WIAP-Leitfaden für den Aufbau der beiden Prüfungsfälle für die mündliche tiefenpsychologische Staatsprüfung (PP oder KJP) am Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen 1- Formale Vorgaben Seitenzahl: maximal zehn DIN-A4 Seiten (plus Deckblatt). Zur groben Orientierung: etwa 1-2 Seiten Dokumentation pro zehn Therapiestunden. Seitenlayout: Blocksatz, mit Überschriften zum besseren Verständnis und Lesen, normaler Schrifttyp, normale Randgröße, Schriftgröße 12pt, Zeilenabstand 1,5. Deckblatt: Bitte verwenden Sie die Vorlage. Aufbau: 1. Probatorische Phase mit Anamnese und Diagnostik 2. Darstellung des Behandlungsverlaufs (inkl. Darstellung der begleitenden Elternarbeit in der KJP) mit a) Anfangsphase, b) Mittlere Phase und c) Abschlussphase 3. Abschlussbeurteilung 2- Detailliertes Gliederungsschema für die Prüfungsfälle 1. Probatorische Phase: (2-3 Seiten) Dieser Teil kann umformulierte Auszüge aus dem Bericht an den Gutachter beinhalten, jedoch nicht den gesamten Antrag. Es geht um eine Bewertung der Vorgeschichte aus dem Blickwinkel des Therapieendes, daher können Hypothesen nicht hier hinein Eingangsdiagnostik und Anamnese Grund des Kommens: subjektive Problemschilderung seitens des Patienten und der Eltern bzw. Bezugspersonen, ggf. Fremdangaben, ggf. Zugangsweg. Wie ist der Kontakt zustande gekommen, Überweisung, Empfehlung der Schule, Jugendamt etc. Beschwerden und Zeitpunkt des Auftretens der geschilderten Auffälligkeiten Biographische Angaben und aktueller Lebenskontext, familiäre Situation Krankheitsanamnese, Vorbehandlungen psychischer Befund 1.2. Diagnostik (insbesondere in der KJP) Vorgehen bei der Diagnoseerstellung: wie wurde die Diagnose ermittelt, Verhaltensbeobachtung, Erstgespräch ggf. zusammen mit den Angehörigen, welche (test-) diagnostischen Verfahren wurden verwendet, Differential-diagnostische Überlegungen (nach ICD) Eingangsdiagnose nach ICD Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 3 Stand: August 2017

4 1.3. Psychodynamik Darstellung der Konfliktdynamik / des Strukturfokus Abwehrmechanismen Feststellung der Eignung des Patienten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als gewähltes Verfahren und differential-indikatorische Überlegungen zu anderen Verfahren oder Behandlungsmöglichkeiten 2. Verlauf (6 Seiten) Bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich Verlauf und Inhalte der Arbeit mit den Bezugspersonen darstellen 2.1. Anfangsphase (bei LZT bis ca. 15. Stunde) Wodurch wurde ein Arbeitsbündnis hergestellt Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit mit dem Patienten, wie mit den Angehörigen Besondere Merkmale der Kommunikation Welche Themen kennzeichneten die Anfangsphase Darstellung der Methodik Welche Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene werden erkennbar Welche Abwehr- und Widerstandsformen zeigen sich bei dem Patienten und ggf. den Angehörigen Ergänzungen und Reflektionen aus der Supervision 2.2. Mittlere Phase (bei LZT bis ca. 35. Stunde) Darstellung von therapeutischen Techniken im Therapieverlauf Darstellung der Elternarbeit (in der KJP) Veränderungen von Symptomatik und psychischem Befund im Vergleich zur Anfangsphase (Verbesserungen oder Verschlechterungen) Qualität und Verlauf der therapeutischen Beziehung Therapeutisches Vorgehen bei Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomenen sowie Abwehr- und Widerstandsformen Inwieweit ließ sich die vermutete Psychodynamik der Konfliktentstehung bestätigen oder modifizieren Ergänzungen und Reflektionen aus der Supervision Darlegung von fachlichen Gründen für eine etwaige Verlängerung 2.3. Beendigung der Therapie (Abschlussphase) (letzten Stunden einer LZT) Verlaufsdarstellung, dabei insbesondere die Überlegungen zur Begründung des angestrebten Therapieendes und Darstellung wie die Beendigung therapeutisch/inhaltlich stattgefunden hat Elternarbeit im Zusammenhang mit dem Therapieende (in der KJP) Welche Übertragungs- und Gegenübertragungsformen werden in dieser Phase für Sie erkennbar, eventuell Symptomveränderungen Differentialdiagnostische Überlegungen zum Therapieende Abschiedsgestaltung (Änderung der Frequenz etc.) Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 4 Stand: August 2017

5 Ergänzungen und Reflektionen aus der Supervision 3- Abschlussbeurteilung/Schlussbetrachtung (1 Seite) Fachliche Bewertung des Therapieverlaufes aus heilberuflicher Sicht, unter Berücksichtigung der ursprünglichen Therapieziele (Behandlungsplan) Fazit zum Therapieerfolg: welche Therapieziele wurden erreicht, was hat sich verändert, was war besonders hilfreich / problematisch Wie schätzen Sie die künftige Prognose dieses Patienten nach dieser Psychotherapie ein Wie haben Sie selbst die Therapie (Beziehungsgestaltung, Prozess, Übertragungsphänomene) erlebt kritische Überlegungen Abschlussbeurteilung bzw. diagnostik im Vergleich zur Eingangsdiagnose (Abschlussdiagnose nach ICD) Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 5 Stand: August 2017

6 Vorlage für das jeweilige Deckblatt der zwei Prüfungsfälle und vier Falldarstellungen (Eine Dokumentenvorlage für das Deckblatt finden Sie auf unserer Homepage im internen Mitgliederbereich unter Prüfung/Staatsexamen!) Karin Musterfrau, M.Sc. Prüfungsfall Nr. / Falldarstellung Nr. Zur Vorlage beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen für die mündliche Prüfung zur (tiefenpsychologisch fundiert) Psychologischen Psychotherapeutin/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Chiffre: XXXXXX (m/w, Alter zu Therapiebeginn) Abschlussdiagnose(n): Anpassungsstörung, Angst und depressive Reaktion (ICD 10: F43.22) Behandlungsdauer: Juli 2014 bis November 2016 (beginnend mit der 1. probatorischen Sitzung) Anzahl und Frequenz der genehmigungspflichtigen Sitzungen: 80 h, wöchentlich 1 h Supervisor/-in dieses Falles: Dipl.-Psych. Hans Müller Abgabedatum: 16. November 2016 Ich habe diese Falldarstellung eigenhändig verfasst: Karin Musterfrau, M.Sc., Ausbildungsteilnehmerin Dipl.-Psych. Hans Müller, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor Die vorliegende Falldarstellung wurde von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall/Falldarstellung angenommen: Wiesbadener Akademie für Psychotherapie Wiesbadener Akademie für Psychotherapie 6 Stand: August 2017

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