Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
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1 Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
2 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende Darlehensprogramme an: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Staatliches Darlehen Leistungsfreies Darlehen zur Wohnungsanpassung
3 Bei Einhaltung besonderer Voraussetzungen ist zusätzlich zum Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm eine Förderung mit einem Staatlichen Darlehen möglich. Es ist Familien vorbehalten, deren Anträge eine höhere soziale Dringlichkeit haben.
4 Was versteht man unter sozialer Dringlichkeit? Kinderreiche Familien, schwer Behinderte Die derzeitige Wohnung ist zu klein/zu alt Niedrigeres Nettoeinkommen Geringerer Eigenmitteleinsatz (mind. 15 %) Mindestbetrag wird nur knapp überschritten Kein weiteres Wohnungseigentum vorhanden
5 Was wird gefördert? Neubau von Wohnraum Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb) Erwerb von vorhanden Wohnraum (Zweiterwerb) Erweiterung und Änderung von Wohnraum
6 Wie hoch darf das Einkommen sein? Haushaltsgröße Einkommensgrenze Bruttoeinkommen Ein-Personen-Haushalt , ,00 Zwei-Personen-Haushalt , ,00 Drei Personen (1 Kind) , ,00 Vier Personen (2 Kinder) , ,00 Fünf Personen (3 Kinder) , ,00
7 Wie hoch kann das Staatliche Baudarlehen sein? Das Darlehen darf bei Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und beim Zweiterwerb 35 % der förderfähigen Kosten betragen. Durch das begrenzte Mittelkontingent ist es nicht möglich, in jedem Fall den Höchstbetrag zu gewähren. Es kann daher sein, dass Sie einen bedarfsgerecht festgelegten Darlehensbetrag erhalten.
8 Zuschuss Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 je Kind im Sinne des 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist.
9 Wie sind die Konditionen? Der Zinssatz für das Staatliche Darlehen beträgt während der 15- jährigen Belegungsbindung 0,5 % jährlich. Danach wird der Zinssatz grundsätzlich an den Kapitalmarktzins - höchstens auf 7 % jährlich angepasst, soweit die Tragbarkeit der Belastung nicht gefährdet wird.. Ein Verwaltungskostenbeitrag fällt in Höhe von jeweils 1 % im ersten und zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit an. Die Tilgung beträgt 1 % zuzüglich ersparter Zinsen ab dem dritten Jahr der Darlehenslaufzeit (beim Zweiterwerb älterer Objekte 2 %).
10 Verändert sich das Zinsverbilligungsprogramm? Bei gleichzeitiger Gewährung des Staatlichen Darlehens erhöht sich der Zinssatz des Bayer. Zinsverbilligungsprogramms um 0,5 % auf nominal 3,70 % (effektiv 3,88 % für die zehnjährige Zinsbindung).
11 Staatliches Baudarlehen Wie viel Eigenleistung ist erforderlich? Die Eigenleistung soll in der Regel 25 % der Gesamtkosten betragen. Insbesondere bei Familien mit 3 oder mehr Kindern die Eigenleistung auf 15 % reduziert werden. Ein Anteil von 15 % der Gesamtkosten muss durch die Bereitstellung eigener Geldmittel oder durch den Wert des erworbenen oder überlassenen Grundstücks erbracht werden.
12 Was ist sonst noch wichtig? Es können nur angemessen große Häuser und Wohnungen gefördert werden. Die angemessene Wohnfläche für ein Einfamilienhaus für eine Familie mit zwei Kindern und einem weiteren Kinderwunsch beträgt 145 m². Bitte stimmen Sie die Planung frühzeitig mit uns ab.
13 Beispielfall: Familie mit 3 Kindern, der Ehemann verdient monatlich 2.100,00 netto, die Ehefrau verdient 400,00 monatlich. Gesamtkosten: ,00 Eigenkapital: ,00 Selbsthilfe: ,00
14 Berechnungsbeispiel Jahresbelastung Nennbetrag Zins Tilgung Bank ,00 4,4 1, ,00 Zinsverbilligungspr ,00 3,7 1, ,00 Staatl. Baudarlehen ,00 0,5 1,0 450,00 Kinderzuschuss 4.500,00 - Summe Fremdmittel , ,00 Eigenkapital ,00 Selbsthilfe ,00 Gesamtsumme ,00
15 Berechnungsbeispiel Lastenberechnung m² Faktor /jährlich Kapitalkosten ,00 Bewirtschaftungskosten ,00 Belastung insgesamt ,00 Belastung monatlich 1.106,17 Gehalt Ehemann 2.100,00 Gehalt Ehefrau 400,00 Kindergeld 498,00 Verfügbarer Betrag 2.998,00 Belastung 1.106,17 Verbleibender Betrag 1.891,83 Mindestbetrag 1.700,00 Mindestbetrag überschritten 191,83
16 Was ist sonst noch wichtig? Der Antrag muss unbedingt vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines Vertrages über den Kauf eines Fertighauses gestellt werden. Bei Kaufobjekten muss der Antrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages vorliegen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung und planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.
17 Was ist sonst noch wichtig? Da nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden kann, besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Auswahl der zu fördernden Anträge und die Festlegung der Förderbeträge richten sich nach der sozialen Dringlichkeit.
18 Wer sind Ihre Ansprechpartnerinnen? Für die Buchstaben A Q: Christina Gentili Tel.-Nr / Für die Buchstaben R Z: Claudia Drexler Tel.-Nr /
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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