Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek

2 Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion

3 1. Entwicklung der Rechtsprechung BEM für alle AN oder nur für Schwerbehinderte? => BAG, Urteil vom 12. Juli AZR 716/06 - BEM gilt für alle AN Gefährdung des Arbeitsplatzes erforderlich? Berücksichtigung nur von gleichen Erkrankungen oder auch verschiedener Erkrankungen? Durchführung des BEM als zwingende Voraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung? => BAG, Urteil vom 12. Juli AZR 716/06 - BEM ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit => BAG, Urteil vom 23. April AZR 1012/06 - Prüfung in 3 Schritten, ob BEM erfolgreich gewesen wäre

4 1. Schritt: BEM durchgeführt? Ja Nein Ergebnis positiv: Weiterbeschäftigung Ergebnis negativ: Beendigung möglich 2. Schritt: Wäre positives Ergebnis möglich gewesen? Ja 3.Schritt: AG muss darlegen, warum AN weder auf bisherigem noch auf anderem Arbeitsplatz einsetzbar ist, sonst ist Kündigung unwirksam Nein Beendigung möglich

5 2. Ablauf des BEM individuelles oder formalisiertes Verfahren (BV)? => LAG Hamburg, Beschluß vom 21. Mai H3 TaBV 1/08 kein MBR nach 87 I Nr.1+7 BetrVG daher individuelles Verfahren ausreichend Durchführung BEM in 4 Schritten: 1. Schritt: Fehlzeitenüberwachung 2. Schritt: Anschreiben des AN 3. Schritt: Klärungsgespräch - betriebliche Ursachen? - welche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit? - welches Leistungsspektrum noch vorhanden? - welche Einsatzmöglichkeiten sieht AN? 4. Schritt: Entscheidung über geeignete Maßnahmen - Anforderungsprofil Arbeitsplatz - Fähigkeits- und Leistungsprofil AN - Arbeitsplatzanalyse ggf. unter Beteiligung Dritter - stufenweise Wiedereingliederung prüfen - Arbeitsplatzanpassung prüfen - Versetzung prüfen

6 Sehr geehrter Herr, Sie sind seit dem arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Sie waren innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Die gesetzliche Regelung des 84 Abs. 2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement) verpflichtet uns, gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen, um Ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Vorschläge für Leistungen oder Hilfen zu erarbeiten, mit denen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. In diesem Rahmen werden, soweit erforderlich, auch personenbezogene insbesondere gesundheitsbezogene Daten, erhoben und verwendet, sofern Sie dem zustimmen. Wir bieten Ihnen ein gemeinsames Gespräch zu einem solchen betrieblichen Eingliederungsmanagement an. Sofern Sie es wünschen, können an diesem Gespräch auch Vertreter des Betriebsrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement setzt zu jedem Zeitpunkt Ihre Beteiligung und Zustimmung voraus. In Ihrer Entscheidung sind Sie frei. Wir bitten Sie, das beiliegende Formular ausgefüllt an uns zurückzusenden. Wenn Sie dieses Schreiben nicht bis zum beantworten, gehen wir davon aus, dass Sie kein betriebliches Eingliederungsmanagement wünschen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift

7 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Sehr geehrter Herr, ich nehme Ihr Gesprächsangebot zur Prävention im Sinne von 84 Abs. 2 SGB IX (Betriebliches Eingliederungsmanagement) an nicht an. Ich stimme einer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere gesundheitsbezogener Daten ( 3 Abs. 9 BDSG) zu nicht zu. Ich möchte das Gespräch unter Beteiligung eines Mitgliedes des Betriebsrates ja nein bzw. eines Mitgliedes der Schwerbehindertenvertretung führen. ja nein Mit freundlichen Grüßen Unterschrift

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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