Welche Chancen bieten sich für Menschen mit Demenz. 3. Juli Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v.

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1 Welche Chancen bieten sich für Menschen mit Demenz Was bringt die Pflegereform? 3. Juli 2008 Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v.

2 Übersicht Veränderungen SGB XI 1. Verbesserungen in der häuslichen Begleitung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen - zusätzlicher Betreuungsbetrag nach 45 a/b SGB XI - Anerkannte Beratungsstellen t Pflegeberatung nach 37 Abs. 3 - Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen g nach 45 c und d (neu) - Poolen von Leistungen z.b. in amb. betreuter WG - Tagespflege 2. Verbesserungen der Begleitung von Menschen mit Demenz in stat. Einrichtungen - Vergütungszuschläge für versicherte Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung

3 Fähigkeiten erhalten durch individuelles Unterstützungsmanagement Frau Plau Frau Plau ist 84 Jahre alt und wohnt in ihrer Wohnung alleine. Sie lebt in Potsdam. Ihre einzige i Tochter wohnt in Berlin und ist berufstätig. Frau Plau Mann ist vor 5 Jahren verstorben. Sie hat eine beginnende Alzheimer Demenz und erhält die Pflegestufe 1. Eine Sozialstation übernimmt die Pflege. Vor 2 Wochen ist Frau Plau in der Wohnung gestützt und sie hat sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Jetzt nach der Operation liegt sie im Krankenhaus, ist kaum mehr ansprechbar, ist bettlägerig, erkennt ihre Tochter nicht mehr und soll in die Kurzzeitpflege verlegt werden und danach ins Pflegeheim. Die Tochter ist verzweifelt, da sie sich keinen Rat weiß. Frau Plau hat eine eigene Rente von EUR 800,- und eine Witwenrente t von EUR 600,-. Sie wohnt im eigenen Haus (100 qm). Sie hat kein Vermögen. Wie kann man helfen?

4 Fähigkeiten erhalten durch individuelles Unterstützungsmanagement g Frau Plau

5 Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz PEA - Assessment Die Prüfung, ob bei einem Versicherten eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung gemäß 45a SGB XI vorliegt, hat ab dem bei allen Antragstellern zu erfolgen Basis dafür ist die Richtlinie zur Feststellung von assdaü s de c e u esse u g o Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs

6 Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz PEA - Assessment (1) unkontrolliert den Wohnbereich verlässt, (2) gefährdende Situationen herbeiführt oder nicht erkennt, (3) unsachgemäß mit gefährlichen Gegenständen oder Substanzen umgeht, (4) sich in Verkennung der Situation tätlich oder verbal aggressiv verhält, (5) in speziellen Situationen inadäquates Verhalten zeigt, (6) unfähig ist, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen (7) aufgrund einer therapieresistenten Depression oder Angststörung unfähig ist, sich kooperativ zu zeigen und therapeutische ti h oder schützende Maßnahmen anzunehmen, (8) aufgrund seiner/ihrer Störung der höheren Hirnfunktion und seines/ihres herabgesetzten Urteilsvermögens, Probleme bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen l t hat, (9) einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus hat, d. h., nachts aktiv ist, (10) unfähig ist, den Tagesablauf eigenständig zu planen und zu strukturieren, (11) Alltagssituationen verkennt und entsprechend unangemessen reagiert, (12) sich aufgrund einer stark wechselhaften Gefühlslage emotional unkontrolliert verhält, (13) überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos und hoffnungslos ist.

7 Leistungsverbesserung des zusätzlichen Betreuungsbetrags t nach 45 b im häuslichen Bereich Bisher konnten 460 im Jahr genutzt werden für: 1. Tages- und Nachtpflege 2. Kurzzeitpflege 3. Soziale Betreuung durch ambulante Dienste (angestellte Mitarbeiter/innen) 4. Niedrigschwellige Betreuungsangebote (Anleitende Fachkraft + Helfer/innen mit Aufwandsentschädigung) Ab 1. Juli 2008:

8 Zusätzlicher allgemeiner und höherer allgemeiner Betreuungsbedarf 45 a/b SGB XI im häuslichen Bereich Pro Monat Allgemeiner Erhöhter allgemeiner Betreuungsbedarf Betreuungs Grundbetrag [1] Bd Bedarf f[2] Pflegestufe O* Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Im Jahr:

9 Voraussetzungen Den Grundbetrag von bis zu 100 Euro monatlich erhält jeder Antragsteller, bei dem im PEA-Assessment wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeitsstörungen festgestellt werden (bisheriges Verfahren) Den erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich erhält jeder Antragsteller, bei dem im PEA-Assessment Assessment zusätzlich in mindestens einem weiteren Bereich aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeits- it störungen festgestellt werden

10 Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) Anspruch auf die Leistung haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III und Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht (sog. Pflegestufe O) mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Zusatz: ab dem haben Versicherte mit erheblich h eingeschränkter Alltagskompetenz in stat. Einrichtungen einen Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung

11 Wie bekommt man die Leistung im amb. Bereich? wer bisher schon die 460,- erhalten hat, bekommt automatisch ab 1. Juli pro Monat den Grundbetrag in Höhe von 100,- bzw. für ,- diejenigen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hat, aber nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht (Pflegestufe 0) und einen allgemeinen oder erhöhten Betreuungsbedarf haben müssen einen Antrag stellen diejenigen die zusätzlich in mindestens einem weiteren Bereich aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Fähigkeitsstörungen festgestellt werden, müssen einen Antrag stellen ( 200,-)

12

13 Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach 45 c und d (neu) Die Spitzenverbände der Pflegekassen fördern den Aufund Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige mit 25 Millionen Euro jährlich (statt bisher 10 Millionen jährlich) Voraussetzung: Zuschuss in gleicher Höhe von den Landkreisen und kreisfreien Städten (50 % / 50 %) für Brandenburg bedeutet dies: die Mittel der Pflegekassen erhöhen sich von ca im Jahr auf ca

14 Niedrigschwellige Betreuungsangebote Brandenburg - Stand 06/ Angebote

15 Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach 45 d (neu) Die Mittel zur Weiterentwicklung t i der Versorgungsstrukturen ( 45 c) können auch eingesetzt werden zum Auf- und Ausbau 1. von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen 2. von Selbsthilfegruppen, -organisationen und - kontaktstellen die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, g von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben

16 Beratungsstellen Pflegeberatung nach 37 Abs. 3 bei Pflegegeldbeziehern die turnusmäßigen Beratungsbesuche zukünftig auch bei neutralen und unabhängigen, von den Pflegekassen anerkannten Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz abgerufen werden Personen, denen keine Pflegestufe zuerkannt, bei denen aber eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, können halbjährlich einen Beratungsbesuch durch eine von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen (ohne pflegefachliche Kompetenz) Leistungsverbesserung: Pflegestufe I und II 21 Pflegstufe III 31

17 Beratungsstellen Pflegeberatung nach 37 Abs. 3 bei Pflegegeldbeziehern Voraussetzung der Anerkennung: Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes Nachweis pflegefachliche Kompetenz

18 Poolen von Leistungen z.b. in amb. betreuter WG 36 Abs. 1 SGB XI, Gemeinsame Pflegesachleistungen: Gemeinsame Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung (Poolen) durch Pflegebedürftige, z. B. in einer Wohngemeinschaft oder in einer Straße Kosten- und Zeitersparnis sollen den Pflegebedürftigen zugute kommen Das Poolen ist nicht auf die Versicherten einer Pflegekasse beschränkt Pflegebedürftige, die poolen wollen, müssen dieses der Pflegekasse mitteilen Die frei werdende Zeit soll auch für die Betreuung der am Pool Beteiligten genutzt werden Das Poolen der Leistungen ist in den Vergütungsverein- Das Poolen der Leistungen ist in den Vergütungsverein barungen zu berücksichtigen

19 Kombination Tagespflege mit weiteren Leistungen Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld ld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander i kombinieren ( 41 Abs. 3-6 SGB XI). Damit erhöht sich der Gesamtleistungsanspruch auf 150% (bisher 100%). Pflegestufe II Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Betrag % Betrag % Betrag % Tagespflege Pflegegeld Sachleistung Summe

20 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Bewohner mit erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung - 87b Stationäre Einrichtungen vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen epegee uge haben ab dem die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Pflegekassen über Vergütungszuschläge für versicherte Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung g und Betreuung zu beantragen

21 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung - 87b Stationäre Einrichtungen für jeden versicherten Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung ( 45 a) der fünfundzwanzigste Teil der Personalaufwendungen für eine zusätzliche Vollzeitkraft finanziert wird d.h. bei 25 Bewohner die einen erheblichen Bedarf an Betreuung haben 1 VZ Begleitkraft mehr

22 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung - 87b Stationäre Einrichtungen Der Anspruch ist nicht auf pflegebedürftige fti Heimbewohner beschränkt. Vergütungszuschläge können auch für Heimbewohner der sog. Pflegestufe "0" gezahlt werden. Voraussetzungen: die Pflegeeinrichtung erstellt eine Übersicht der Heimbewohner bei denen a) der MDK im Rahmen einer Pflegebegutachtung das PEA- Assessment positiv bewertet hat oder b) nach Einschätzung der Pflegeeinrichtung eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung erforderlich ist und hinterlegt dies mit geeigneter Unterlagen, wie z.b. Arztberichte, Krankenhausberichte, Auszüge aus den Pflegedokumentationen

23 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung - 87b Stationäre Einrichtungen weitere Voraussetzungen: Qualitätskonzept für die zusätzliche Begleitung Pflegesatzverhandlung darüber Die Richtlinie nach 87b Abs. 3 SGB XI (neu) bestimmt dann näheres u. a. zur Qualifikation und zu den Aufgaben der für die zusätzliche Betreuung einzusetzenden Begleitkräfte

24 Qualitätskonzept für die Begleitung von Menschen mit Demenz - mit erheblichem Betreuungsbedarf in Pflegeheimen Wie könnte das aussehen? Welche Aufgaben wären sinn- und wirkungsvoll? Wie ist die Betreuungskraft ins Team integriert? Soll eine Betreuung in der Gruppe stattfindet mit welchen Inhalten? z.b. Musiktherapie, i Erinnerungspflege, Beschäftigung mit Alltagsdingen, Förderung der Bewegung etc. Soll die Betreuung direkt im Wohnbereich erfolgen oder mit mehreren in einem separaten Raum Mit welchem Personalschlüssel? Könnte Pflege und Begleitkraft gemeinsam etwas sinnvolles auf die Beine stellen? Könnte ein Konzept Sinn machen, indem intensive Einzelbetreuung durchgeführt wird?

25 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger mit erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung Bewohner - 87b neben den zusätzlichen Vergütungszuschlägen für 1 VZ Begleitkraft für 25 Menschen mit Demenz und einem qualifizierten Betreuungskonzept ist die Kombination mit der ehrenamtliche Unterstützung nach 82b interessant - Neu: Pflegesatzrelevant l t sind: Schulungskosten, Planung und Organisation und Aufwandsentschädigung

26 Viel Erfolg bei der Nutzung dieser neuen Möglichkeiten

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