Richtlinien zur Gestaltung von Sondernutzungsflächen

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1 Richtlinien zur Gestaltung von Sondernutzungsflächen

2 INHALT Vorwort I Seite 3 Bürgerbeteiligung I Seite 4 Sondernutzungsflächen I Seite 6 Tische und Stühle I Seite 13 Schirme und Markisen I Seite 15 Pflanzen und Kübel I Seite 16 Werbung und Produktpräsentation I Seite 18 Der Gemeinderat hat im Dezember 2009 die Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungsflächen in der Altstadt beschlossen. Damit haben wir einen weiteren Baustein bei unserem Vorhaben erreicht, Reutlingens Innenstadt attraktiv für Bürger und Besucher zu machen. Davon profitieren nicht nur die Bewohner, sondern auch Flaneure, Kunden und Geschäftsleute. Die Richtlinien hängen eng mit dem Altstadt-Rahmenplan zusammen, mit dem sich Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft bereits seit einiger Zeit beschäftigen. Straßen, Wege und Plätze stehen dabei im Vordergrund. Ziel ist eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität in unserer Altstadt. Die Stadt geht hier mit gutem Beispiel voran und investiert in eine attraktive, neu gestaltete Fußgängerzone. Bereits Mitte Oktober 2009 konnten wir den ersten Bauabschnitt Obere Wilhelmstraße einweihen. Damit war auch der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Weichen zu stellen für ein einheitliches, harmonisches Gesamtbild in der Altstadt und zwar unabhängig von schnell wechselnden Mode- oder Farbtrends. Und dazu dienen diese gemeinsam erarbeiteten Richtlinien. Es lag und liegt allen Beteiligten sehr am Herzen, dass sich Altstadtbewohner und Altstadtbesucher gleichermaßen wohlfühlen. Ich bin überzeugt, dass die Richtlinien einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Unser Ziel ist eine lebendige Innenstadt und ein starkes Zentrum ein lebens- und liebenswertes Reutlingen! Antrag und Genehmigung I Seite 21 Barbara Bosch 3

3 Bürgerbeteiligung Gemeinsam zum Ziel In drei Workshops diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von g Einzelhandel g Gastronomie g Eigentümer g Industrie- und Handelskammer g RT-aktiv g StaRT g Stadtverwaltung Die Straßen, Gassen und Plätze der Reutlinger Altstadt sind intensiv genutzte öffentliche Räume. Bürgerinnen und Bürger, Handel und Gastronomie betrachten diese Räume aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Von Anfang an war deshalb klar, dass die Gestaltungsrichtlinien für den öffentlichen Raum gemeinsam erarbeitet werden. Juni 2009 Juli 2009 Zum Auftakt traf sich die Gruppe zu einem geführten Rundgang, um sich einen Überblick über die aktuellen Verhältnisse und Probleme in der Fußgängerzone zu verschaffen. Erste Diskussionen darüber schlossen sich an. Beim zweiten Workshop bearbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelne Themen in Kleingruppen. Sie formulierten Empfehlungen zu Werbung und Produktpräsentation, Schirmen und Markisen, Tischen und Stühlen oder Bepflanzung. September 2009 Aus diesen Empfehlungen stellte die Verwaltung einen Richtlinien-Entwurf zusammen. Im Herbst trafen sich die Workshop- Teilnehmerinnen und -Teilnehmer ein drittes Mal und diskutierten den Entwurf der Verwaltung. 4 5

4 Sondernutzungsflächen: Platz für alle Die Richtlinien regeln das Miteinander von Hinweistafeln, Produktpräsentation und Außengastronomie auf öffentlichen Flächen. Bei Veranstaltungen und Märkten wie z.b. Wochenmarkt, Weindorf oder Weihnachtsmarkt werden sie nicht angewandt. Die Ausstellungsflächen für Waren und die Aufstellflächen für Tische und Stühle beschränken sich auf breite seitliche Bereiche, die sogenannten Sondernutzungsflächen. So bleibt für Anlieferer und Besucher der Altstadt genügend Platz. Die genaue Abgrenzung der Außenbewirtschaftungsflächen wird bei der Genehmigung festgelegt. Ein Gesamtplan kann beim Amt für öffentliche Ordnung eingesehen werden. Generell Es sind nur Tische, Stühle, Sonnenschirme, Markisen, Warenkörbe und Ständer sowie Pflanzkübel nach den Regelungen der Richtlinie zulässig. Wieviele Präsentationselemente aufgestellt werden können, hängt von der Fassadenlänge des Gebäudes entlang der Straße ab (siehe Skizze). Überall gilt, dass Eingangsbereiche, Zufahrten und vor allem Rettungswege frei bleiben müssen. Generelle Regeln g Keine Verankerung oder Befestigung auf dem Straßenbelag g Keine Abdeckung mit Planen oder Folien g Aufstellung nur innerhalb der Sondernutzungsfläche und nur während der Geschäftszeiten g Pro Geschäft zusätzlich max. 2 Pflanzkübel g Mindestens 2 m lichter Abstand zwischen den Pflanzen g Jeweils 60 cm Abstand zum rechten und linken Nachbarn sind einzuhalten g Keine Zäune, Einfassungen oder sonstige Abgrenzungen Andere Regelungen, zum Beispiel in Bebauungsplänen etc., sind einzuhalten und können möglicherweise zu Einschränkungen führen, in Ausnahmefällen kann die Genehmigung versagt werden. Anzahl Möblierungselemente g Fassaden bis 5 m Länge: g Fassaden mit 5 m bis 12 m Länge: g Fassaden über 12 m Länge: max. 2 Elemente max. 3 Elemente max. 4 Elemente Gebäudebreite 5 m bis 8 m max. 3 Elemente (zusätzlich 2 Pflanzkübel) Gebäudebreite bis 5 m max. 2 Elemente 6 7

5 Sondernutzungsflächen: Spezielle Regelungen Sondernutzungsflächen: Spezielle Regelungen Die generellen Regeln gelten in allen Straßen und Gassen und auf allen Plätzen der Altstadt. Darüber hinaus sehen die Richtlinien weitere Bestimmungen vor, die auf die Verhältnisse in den unterschiedlichen Arten von Straßen, Gassen und Plätzen abgestimmt sind. Zusätzliche Regelungen für Altstadtgassen Gassen in der Fußgängerzone oder Gassen ohne Gehweg g Lichte Durchfahrt von 3,5 m Breite und 4,5 m Höhe muss freigehalten werden (Lichtraumprofil) g Warenpräsentation auf einer Fläche bis maximal 1,5 m Tiefe g Tische und Stühle für Gastronomie auf einer Fläche bis 2 m Tiefe Zusätzliche Regelungen für Straßen mit Gehwegen g Warenpräsentation oder Tische und Stühle auf einer Fläche bis 1,5 m Tiefe g Durchgang von 1,5 m Breite und 2,2 m Höhe muss freigehalten werden (Lichtraumprofil) Plätze Sondernutzungsflächen auf Plätzen werden im Einzelfall geregelt. 8 9

6 Sondernutzungsflächen: Fußgängerzone Neue Fußgängerzone In den neu gestalteten Bereichen der Fußgängerzone zeigt die Pflasterung bereits die unterschiedlichen Nutzungsflächen: g Auf beiden Seiten der Straße verlaufen die Sondernutzungsflächen entlang der Gebäude. g In der Mitte bleibt eine große Verkehrsfläche für Fußgänger und Warenanlieferung frei. g Die Fläche für Bänke und Straßenbeleuchtung zieht sich wie ein Band durch die Fußgängerzone ( Funktionsband ). Auch hier gelten die generellen Regelungen (S. 6-7). Zudem muss die Durchfahrt möglich sein, d.h. ein lichter Raum von 3,5 m Breite und 4,5 m Höhe (Lichtraumprofil) muss freigehalten werden

7 Tische und Stühle Tische und Stühle Form werden in Form, Material und Farbe durch die Richtlinie geregelt. g Nur Stühle g Bänke nur ausnahmsweise g Keine Biertische und Bierbänke Material g Holz g Metall g Korb oder Korboptik g Tischplatten: auch andere Materialien Farben g Metall: grau bis schwarz g Holz: naturfarben, weiß, braun g Korb/Korboptik: farblos, naturfarben, weiß Andere Farben können nach Vorlage eines Musters zugelassen werden

8 Schirme und Markisen Schirme und Markisen sollen hell und leicht sein und nicht wie ein Dach wirken. Deshalb darf nur 75% der Fläche überdeckt sein und die Markise ist gestalterisch der Fassade anzupassen. Die Richtlinien geben neben einer Farbpalette auch maximale Größen und Abstände vor. Bespannungen ohne Werbeaufdrucke und Volants werden bevorzugt Farbpalette: gedeckte Farbtöne, z.b. Weiss, Cashmere, Sand, Mais, Farn, Salbei Schirme g Einfarbige Bespannung g Gestell mittig, aus Alu oder Holz g Bodenhülsen nur ausnahmsweise g Maximaler Durchmesser 3 m bei Straßenbreite bis 13 m bzw. maximal 4 m (Plätze und Straßenbreite über 13 m) Markisen g Baugenehmigung erforderlich! g Seitlicher Abstand zur Grenze: mindestens Pfeilerbreite (meist 0,50 m) g Maximale Länge: 75% der jeweiligen Gebäudebreite g Maximale Ausladung: 1,50 m g Mindestabstand zur Fahrbahn: 0,50 m g Lichte Höhe: mindestens 2,20 m 14 15

9 Pflanzen und Kübel Kübel und Gefäße g Rund oder quadratisch g Durchmesser oder Seitenlänge maximal 0,8 m g Ton oder hochwertige Terracottaoptik g Naturstein g Metall (verzinkt oder Aluminium) g Hartholz Selbstverständlich ist die Bepflanzung in ordentlichem Zustand zu halten. Pflanzen bringen Natur in die Stadt. Damit sie eine harmonische Wirkung entfalten können, sehen die Richtlinien einfache und einheitliche Gefäße und Bepflanzung vor. Giftpflanzen dürfen nicht verwendet werden

10 Werbung und Produktpräsentation Die Richtlinien legen den Rahmen auch dafür fest, wie Produkte vor den Geschäften präsentiert werden können So ist z.b. die Größe von Warenständern, Tischen oder Körben festgelegt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Fassadenlänge (siehe S.6-7). Werbung ist nur an Gebäuden möglich. Solche Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig (siehe Hinweise zu Werbeanlagen). Hinweistafeln ( Kundenstopper ) sind nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Tafeln mit Tagesangeboten der Gastronomie. Diese Hinweistafeln dürfen maximal DIN A0-Größe erreichen (ca. 1,2 m x 0, 8 m) und maximal 1,2 m hoch sein. Standard- Metall- oder gar Kunststoffständer sind nicht möglich, wichtig ist eine gestalterisch hochwertige Ausführung. Präsentationstische und Warenkörbe g Gestell: Holz, Korbgeflecht, Metall (matte Oberflächen) g Größe maximal 1 m lang, 0,6 m breit und 0,9 m hoch Warenständer g Gestell: Alu, Edelstahl oder verchromt g Höhe: maximal 1,6 m g Ausdehnung: 0,5 m x 0,5 m (Einarmständer) bzw. 1 m x 0,8 m (Zweiarmständer) Werbeanlagen g Eigenwerbung auf Schirmen und Markisen bis 15% der Fläche möglich g Keine Fremdwerbung auf Möblierungselementen g Werbeanlagen an Gebäuden sind genehmigungspflichtig g Regelungen im Bebauungsplan Altstadt bzw. im gebietsspezifischen Bebauungsplan beachten! Auskunft: Bürgerbüro Bauen

11 Antrag und Genehmigung Genehmigung Für die Sondernutzung und die Möblierung mit Tischen, Stühlen, Warenpräsentation und Werbungselementen, Pflanzkübel und auch für den Sonnenschutz auf öffentlichen Flächen ist vor der Aufstellung eine Genehmigung erforderlich. Voraussetzungen für die Genehmigung: g Vorgaben dieser Richtlinie sind eingehalten g Andere Nutzungen werden nicht unverhältnismäßig eingeschränkt g Keine Verschmutzung des öffentlichen Raums zu befürchten g Verkehrssicherheit gewährleistet, das Straßenverkehrsrecht eingehalten g Stadtbild oder Straßenbild wird nicht beeinträchtigt. Hinweise: Der Antrag ist mit Lageplan, Angaben zur Form, Farbe, Größe und Anzahl der Möblierungselemente mit Bild oder Prospekt an die Verkehrsabteilung im Amt für öffentliche Ordnung einzureichen. Die Erlaubnis für die Außengastronomie gilt für die Freischanksaison von 1.4. bis eines jeden Jahres oder bei entsprechender Witterung auch darüber hinaus. Außerhalb dieser Zeit sind die genehmigten Tische, Stühle und Sonnenschutz etc. wegzuräumen. Die ausführlichen Regelungen zu den Gestaltungsrichtlinien finden sich in der Gemeinderatsdrucksache und den dazu gehörigen Anlagen (GR-Drucksache 09/028/04)

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13 Amt für Stadtentwicklung und Vermessung Broschüre Nr. 79 HERAUSGEBER: Stadt Reutlingen Amt für Stadtentwicklung und Vermessung Amt für öffentliche Ordnung Layout und Fotos: Amt für Stadtentwicklung und Vermessung Foto Seite 4 rechts: G. Trinkhaus Stand Dezember 2009

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