(ZeugnisreglementBeurteilungsreglement)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(ZeugnisreglementBeurteilungsreglement)"

Transkript

1 Synopse Zeugnisreglement Änderung des Reglements des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse (Zeugnisreglement) I. Der Erlass RB 4.5 (Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse [Zeugnisreglement] vom 5. Januar 008) (Stand. August 008) wird wie folgt geändert: Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse (Zeugnisreglement) Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnissein der Volksschule (ZeugnisreglementBeurteilungsreglement) vom 5. Januar 008 (Stand. August 008) Beurteilung An der Primarschule erfolgt eine Beurteilung am Ende jedes Schuljahres, in der Sekundarschule am Ende jedes Semesters. Die Beurteilung ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung im Rahmen folgender Bezugsfelder vorzunehmen: AnIn der Primarschule erfolgt eine Beurteilung am Ende jedesdes Schuljahres, in der Sekundarschule am Ende jedes Semesters. Die Beurteilung ist aufgrundbasiert auf einer Gesamtbetrachtung im Rahmen folgender Bezugsfelder vorzunehmenbezugsnormen:. Individuelle Verhältnisse und prognostische Entwicklung;. Individuelle Verhältnisse Lernzuwachs der Schüler und prognostische EntwicklungSchülerinnen (individuelle Bezugsnorm);. Lernzielbezug;. LernzielbezugKompetenzbeschreibungen des jeweiligen Zyklus (lehrplanorientierte Bezugsnorm);. Vergleich mit Bezugsgruppe.. Vergleich mit Bezugsgruppe (soziale Bezugsnorm).

2 - - Die Beurteilung wird ergänzt durch Standortgespräche und durch die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler. Die Beurteilung wird ergänzt durch Standortgespräche und durch die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler. Form der Beurteilung Die Beurteilung wird mit einem Zeugnis vorgenommen. In den ersten beiden Klassen der Unterstufe kann stattdessen ein Bericht abgegeben werden. Die Klassenlehrperson stellt das Zeugnis oder den Bericht aus. Die Beurteilungen anderer Lehrpersonen werden einbezogen. Das Departement stellt Zeugnisformulare zur Verfügung, mit dem die Eintragsbereiche festgelegt werden. Die Verwendung der Formulare ist obligatorisch. Sie dürfen in Inhalt und Gestaltung nicht abgeändert werden. Die Beurteilung wird mit einem Zeugnis vorgenommen.ausgewiesen. In den ersten beiden Klassen der Unterstufe kann stattdessen ein Bericht abgegeben werden. Die Klassenlehrperson stellt das Zeugnis oder den Bericht aus. Die Beurteilungen anderer Lehrpersonen werden einbezogen. und. Klasse der Primarschule wird eine Einschätzung zu den Fachbereichen vorgenommen. Ab der. Klasse wird ein Notenzeugnis zu den Fachbereichen ausgestellt. Das Departement stellt Zeugnisformulare zur Verfügung, mit demab der. Klasse wird das Zeugnis ergänzt durch die Eintragsbereiche festgelegt werden. Die Verwendung der Formulare ist obligatorisch. Sie dürfen in Inhalt Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Gestaltung nicht abgeändert werdensozialverhalten. Die Klassenlehrperson stellt die Beurteilungsdokumente aus. Die Beurteilungen anderer Lehrpersonen werden einbezogen. 4 Das Departement stellt Formulare zur Verfügung, mit denen die Eintragsbereiche festgelegt werden. Die Verwendung der Formulare ist obligatorisch. Sie dürfen in Inhalt und Gestaltung nicht abgeändert werden. Standortgespräch Die Beurteilung wird ergänzt durch ein Standortgespräch, das mindestens einmal pro Schuljahr zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchzuführen ist. Es findet in der Regel am Ende des ersten Semesters statt. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des Standortgesprächs. Die Beurteilung wird ergänzt durchmindestens einmal pro Schuljahr ist ein Standortgespräch, das mindestens einmal pro Schuljahr zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und dem Kind durchzuführen ist. Es findet in Schüler oder der Regel am Ende des ersten Semesters statt. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten bilden Gegenstand des StandortgesprächsSchülerin durchzuführen. Die Selbstbeurteilung der Schüler und Schülerinnen, der Lernstand und die Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind Gegenstand des Standortgesprächs.

3 - - 4 Bewertung im Zeugnis 4 Bewertung im Zeugnis Die Leistungsbewertung im Zeugnis erfolgt anhand folgender Skala: Die Leistungsbewertung im ZeugnisNotenzeugnis erfolgt anhand folgender Skala:. 6 = Lernziele sehr gut erreicht (sehr gut);. 5 = Lernziele gut erreicht (gut);. 4 = Lernziele erreicht (genügend); 4. = Lernziele nicht erreicht (ungenügend); 5. = Lernziele nicht erreicht (schwach); 6. = Lernziele nicht erreicht (sehr schwach). Es dürfen halbe Noten gesetzt werden. Weitere Unterteilungen sind nicht erlaubt. Noten können mit besonderen Bemerkungen erläutert werden. Bemerkungen zum Verhalten sind in dieser Rubrik nicht erlaubt. Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens erfolgt mittels separater Skala gemäss Zeugnisformular. Noten können mit besonderen Bemerkungen erläutert werden. Bemerkungen zum Verhalten sind in dieser Rubrik nicht erlaubt. Aufgehoben. 5 Ausnahmen Bei angeordneten Lernzielanpassungen oder wenn eine Benotung nicht möglich ist, wird im Zeugnis statt einer Note ein entsprechender Vermerk angebracht, die Beurteilung erfolgt mit einem separaten Bericht. Bei Wahl- und Freifächern kann statt einer Bewertung der Besuch bestätigt werden. Der Eintrag entschuldigter und unentschuldigter Absenzen wird mittels Angabe der Halbtage im Zeugnis vorgenommen. Entschuldigte Absenzen können mit einer Begründung ergänzt werden. Bei angeordneten Lernzielanpassungen oder wenn eine Benotung nicht möglich ist, wird im Zeugnis statt einer Note ein entsprechender Vermerk angebracht, die. Die Beurteilung erfolgt mit einem separaten Bericht. Bei Wahl-Wahlpflicht- und Freifächern kann statt einer Bewertung der Besuch bestätigt werden. Aufgehoben.

4 - 4-6 Kenntnisnahme und Korrekturen Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme der Berichte oder Zeugnisse mit Unterschrift. 6 Kenntnisnahme und KorrekturenStandardisierte Tests Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme der Berichte oder Zeugnisse mit UnterschriftStandardisierte Tests dienen als Standortbestimmung für Lehrpersonen, Klassen, Fachschaften, Schulen und für die einzelnen Schüler und Schülerinnen. Elternteilen ohne Sorgerecht wird auf Verlangen eine Kopie ausgestellt. Elternteilen ohne Sorgerecht wird auf Verlangen eine Kopie ausgestelltdas Departement kann standardisierte Tests für obligatorisch erklären. Korrekturen in Berichten oder Zeugnissen sind als solche zu bezeichnen. Korrekturen in Berichten oder Zeugnissen sind als solche zu bezeichnenüber den Einsatz von weiteren standardisierten Tests entscheiden die Schulgemeinden. 7 Aufhebung bisherigen Rechtes Das Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse (Zeugnisreglement) vom 9. Mai 006 wird auf den. August 008 hin aufgehoben. 7 Aufhebung bisherigen RechtesAbsenzen Das Reglement des Departementes für Erziehung Der Eintrag entschuldigter und Kultur über die Beurteilung durch Berichte und Zeugnisse (Zeugnisreglement) vom 9. Mai 006 wird auf den. August 008 hin aufgehobenunentschuldigter Absenzen erfolgt mittels Angabe der Anzahl Halbtage im Zeugnis. Entschuldigte Absenzen können mit einer Begründung ergänzt werden. Bezogene Jokertage sind als entschuldigte Absenzen einzutragen. 8 Inkrafttreten 8 InkrafttretenKenntnisnahme und Korrekturen Das Reglement tritt am. August 008 in Kraft. Das Reglement tritt am. August 008 in KraftDie Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme der Einschätzungen und Zeugnisse mit Unterschrift. Elternteilen ohne elterliche Sorge wird auf Verlangen eine Kopie ausgestellt. Korrekturen in Einschätzungen oder Zeugnissen sind nicht zulässig. 9 Übergangsbestimmungen

5 - 5 - Die bisherigen Beurteilungsformulare können für die nach dem alten Lehrplan unterrichteten Klassen der Sekundarschule bis zwei Jahre nach Einführung des neuen Lehrplans weiterhin angewendet werden. Die Leistungen in einem nach dem alten Lehrplan unterrichteten Fachbereich werden im Beurteilungsformular der entsprechenden neuen Fachbezeichnung zugeordnet. Dieses Vorgehen ist bis längstens Ende Schuljahr 09/0 zulässig. Falls die neu in den Beurteilungsformularen erscheinenden Fachbereiche Ethik, Religionen, Gemeinschaft oder Wirtschaft, Arbeit, Haushalt im. Zyklus oder das Modul Medien und Informatik im. und. Zyklus noch nicht nach dem neuen Lehrplan unterrichtet werden, ist dies mit "nicht erteilt" zu vermerken. Eine Fussnote erläutert den Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen Lehrplan. Dieses Vorgehen ist bis längstens Ende Schuljahr 09/0 zulässig. II. (keine Änderungen bisherigen Rechts) III. (keine Aufhebungen bisherigen Rechts) IV. Dieses Reglement tritt auf den. August 07 in Kraft. Departement für Erziehung und Kultur Die Departementschefin Monika Knill

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I 3 Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I Inhalt 1. Allgemeines für alle Schultypen der Sekundarstufe I 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten Zeugnis und Lernbericht für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen,

Mehr

Departement für Erziehung und Kultur Lehrplan Volksschule Thurgau

Departement für Erziehung und Kultur Lehrplan Volksschule Thurgau Departement für Erziehung und Kultur Lehrplan Volksschule Thurgau Informationen für Eltern Liebe Eltern Die Volksschule vermittelt Ihrem Kind Wissen und Können, das es für sein späteres Leben benötigt.

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 4. 6. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Lehrplan Volksschule Thurgau geht in die Vernehmlassung

Lehrplan Volksschule Thurgau geht in die Vernehmlassung Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Textbaustein I zur laufenden Vernehmlassung (1. April - 30. Juni 2016) Ausführliche Version: 7025 Zeichen inkl. Leerzeichen Stand

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule

Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule vom. September 205 (Stand. August 20 42.2 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9 und Art. 2 Absatz 3 Buchstabe

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft 6. Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gestützt auf der Verordnung vom

Mehr

Das Zeugnis für die Sekundarstufe

Das Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das Zeugnis für die Sekundarstufe Lehren, Lernen,

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern 1 A 8970 Mecklenburg-Vorpommern Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 26. Jahrgang Schwerin, den 20. Januar Nr. 1/2016 Inhalt Seite I. Amtlicher Teil Schule Zweite Verordnung

Mehr

(ID 1415) Synopse. Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) [M01] Antragsentwurf Direktion für Bildung und Kultur Nr. vom 17.

(ID 1415) Synopse. Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) [M01] Antragsentwurf Direktion für Bildung und Kultur Nr. vom 17. Synopse (ID 45) Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 7 Abs. des Schulgesetzes vom 7.

Mehr

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen 1 2

Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen 1 2 64. Reglement über die Notengebung und die Promotion an den gymnasialen Maturitätsschulen (Vom 4. September 997) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf und 6 des Mittelschulgesetzes vom 0.

Mehr

Einträge im Zeugnis Volksschule

Einträge im Zeugnis Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Orientierungshilfe Einträge im Zeugnis Volksschule Bildungsdepartement Seite 1 von 10 1 Ausgangslage Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende jedes Schulsemesters

Mehr

Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein

Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein .6. Zeugnis und Promotionsordnung für das Gymnasium Laufental-Thierstein Beschluss der Aufsichtskommission des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein vom 6. Juli 99 Die Aufsichtskommission des Regionalen

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 2. und 3. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren,

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn

Zeugnisanleitung Kanton Solothurn Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Beurteilungspraxis. N. Bussmann

Beurteilungspraxis. N. Bussmann Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung

Mehr

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung!

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Ablauf und Themen 1. Teil Wieso gibt es ein geändertes Verfahren? Wie sieht das neue Verfahren

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Merkblatt. Rechte und Pflichten. Bildungsdepartement Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Merkblatt Rechte und Pflichten Bildungsdepartement Amt für Volksschule Vorbemerkung In diesem Merkblatt wird entsprechend dem Volksschulgesetz der Schulrat an verschiedenen

Mehr

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei)

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Zeugnisanleitung Appenzell Innerrhoden (Datei)

Zeugnisanleitung Appenzell Innerrhoden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Lernen für die Zukunft Elterninformation LEHRPLAN VOLKSSCHULE Bildungsdepartement 3wesentliche Fakten Liebe Eltern, der Lehrplan beschreibt, was Ihr Kind am Ende der

Mehr

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des

Mehr

Vernehmlassungsantwort «Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen»

Vernehmlassungsantwort «Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen» < hier Bild(er) einfügen, Grösse beachten > Vernehmlassungsantwort «Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen» eingereicht von: Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrerverband KLV 7. April 2015 Fragebogen ID

Mehr

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe 04.12.2012

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe 04.12.2012 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Schulharmonisierung Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe 0 04..0 Die Kinder beginnen ihre Schulzeit mit zwei Jahren Kindergarten sechs Jahren

Mehr

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Gestützt auf Art. 29 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 von der Regierung

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom 8. März 06 (Stand. August 06) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton St. Gallen (Datenbank)

Zeugnisanleitung Kanton St. Gallen (Datenbank) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Zeugnisanleitung Kanton Aargau Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Folie 1 Ziele / Ablauf Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen das neue Übertrittsverfahren.

Mehr

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 5. Mai 007* (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule 1) (Promotionsverordnung WMS) Promotionsverordnung WMS.75 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Wirtschaftsmittelschule ) (Promotionsverordnung WMS) Vom. Dezember 999 (Stand 5. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

Welche Ziele werden kurz-, mittel- und langfristig gesetzt?

Welche Ziele werden kurz-, mittel- und langfristig gesetzt? Formular 1 von 5 Tänzerische Einschätzung der Tanz-Lehrperson Tanztalent Vorname Name Geburtsdatum Primärer Tanzstil Adresse Telefon Email Tanzunterricht seit Tanzschule Weitere Tanzstil(e) Trainingsort(e)

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe 1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS)

Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) PromotionsV IMS 41.740 Verordnung über die Zeugnisse, die Promotionen und Remotionen an der Informatikmittelschule (Promotionsverordnung IMS) Vom 17. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Erziehungsrat. Stundentafel 2005 für die Primarschule

Erziehungsrat. Stundentafel 2005 für die Primarschule Erziehungsrat Stundentafel 2005 für die Primarschule eschluss des Erziehungsrates vom 25. Oktober 2004 1. usgangslage Gestützt auf die von der ildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (KZ) am 3. September

Mehr

Verordnung über den schulärztlichen Dienst

Verordnung über den schulärztlichen Dienst 4.800 Verordnung über den schulärztlichen Dienst Vom 4. Dezember 004 (Stand. August 05) Gestützt auf Art. 5 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom. März 0 ) und auf Art. 3 des Mittelschulgesetzes

Mehr

Herzlich Willkommen Elterninformation Lehrplan 21. Dienstag

Herzlich Willkommen Elterninformation Lehrplan 21. Dienstag Herzlich Willkommen Elterninformation Lehrplan 21 Dienstag 15.11.2016 Inhalt 1. Was ist ein Lehrplan? 2. Warum ein neuer Lehrplan? 3. Was ist neu am Lehrplan Volksschule? 4. Was ändert sich für mich als

Mehr

Handreichung für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden zum kantonalen Zeugnis der Volksschule des Kantons Thurgau

Handreichung für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden zum kantonalen Zeugnis der Volksschule des Kantons Thurgau Amt für Volksschule Schulaufsicht Handreichung für Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden zum kantonalen Zeugnis der Volksschule des Kantons Thurgau 1. Allgemein Aufgrund des neuen Volksschulgesetzes

Mehr

Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung

Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung Diesen Fragebogen stellt

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Graubünden (Datei)

Zeugnisanleitung Kanton Graubünden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041

Mehr

Amt für Volksschulen und Sport. Kick-off Veranstaltung

Amt für Volksschulen und Sport. Kick-off Veranstaltung Amt für Volksschulen und Sport Kick-off Veranstaltung 1 Programm Kick-off Veranstaltung Lehrplan 21 Zeit 16.30 18.30 Uhr Begrüssung Schulleitung und Ruth von Rotz, Projektleiterin LP 21 Begrüssung und

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 2017

Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 2017 Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 07 - Überlegungen zur Anpassung der Wochenstundentafeln - Wochenstundentafel für die Lernenden: Kindergarten, Basisstufe, Primarschule

Mehr

Musikschulreglement vom

Musikschulreglement vom Musikschulreglement vom 06.07.05 Gemeinde Aarburg Rathaus CH-4663 Aarburg Tel. 06 787 4 4 Fax 06 787 4 0 www.aarburg.ch Inhaltsverzeichnis I. Trägerschaft und Zielsetzung... 3 Trägerschaft / Zielsetzung...

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Luzern

Zeugnisanleitung Kanton Luzern Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN

LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN LEHRPLAN VOLKSSCHULE APPENZELL I. RH. : STUNDENTAFELN 23. Januar 207-2 Stundentafeln Die Stundentafeln sind ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die Kantone legen diese in eigener Autonomie fest. Gemäss

Mehr

vom 23. März 1999 Aufgrund von Art. 8 des Schulgesetzes vom 15. Dezember 1971, LGBl Nr. 7 1, verordnet die Regierung: Art.

vom 23. März 1999 Aufgrund von Art. 8 des Schulgesetzes vom 15. Dezember 1971, LGBl Nr. 7 1, verordnet die Regierung: Art. 411.421 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1999 Nr. 82 ausgegeben am 21. April 1999 Verordnung vom 23. März 1999 über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primar- und Sekundarschulen Aufgrund

Mehr

Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule 1) (Lernbeurteilungsverordnung WBS)

Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule 1) (Lernbeurteilungsverordnung WBS) Lernbeurteilungsverordnung WBS.0 Verordnung betreffend die Promotion und Leistungsbeurteilung an der Weiterbildungsschule ) (Lernbeurteilungsverordnung WBS) Vom. Dezember 00 (Stand 5. August 0) Der Regierungsrat

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Ziele / Ablauf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer > kennen das neue Übertrittsverfahren > kennen das Konzept

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Kompetenzraster mit Moodle

Kompetenzraster mit Moodle Kompetenzraster mit Moodle Lernentwicklungsbericht Autor: M. Stütz, 2016 1 Lernentwicklungsbericht Lernentwicklungsbericht Übersicht Bewertungssystem Empfehlungen für das Moodle Dashboard Rollenkonzeption

Mehr

Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung

Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: WordFragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung Diesen Fragebogen stellt Ihnen

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Schulleitung / Annina Fricker Waldstatt, April 2015 Allgemeine Informationen für Eltern der, Schulleitung, Annina Fricker, Schulstrasse 2/4, 9104 Waldstatt Tel 071 351 73 19, Fax 071 351 73 18, Mail sl-waldstatt@bluewin.ch,

Mehr

Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich

Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich.. Promotionsreglement für die Gymnasien des Kantons Zürich (vom 0. März 998), A. Geltungsbereich. Diese Bestimmungen gelten für die Aufnahme am

Mehr

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen. 2. Kapitel Beurteilung. Artikel 1 Gegenstand 1

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen. 2. Kapitel Beurteilung. Artikel 1 Gegenstand 1 Reglement über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) Fassung nach Auswertung der Vernehmlassung, nach dem ER vom 7. Dezember 2011 (inoffizielle Fassung) Reglementstext

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kanton Volksschulen Basel-Stadt Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Dieter Baur, Leiter Volksschulen Das neue Schulsystem Vorteile Harmonisierung

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Zug

Zeugnisanleitung Kanton Zug INHALT Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus Überarbeitet 2015 Inhalt 1. Zweck der Schulordnung... 2 2. Die Volksschule... 2 2.1 Obligatorische Schulzeit... 2 2.2 Einschulung... 3 2.3 Übertritte in die

Mehr

Verordnung über die Schulzahnpflege

Verordnung über die Schulzahnpflege Schulabteilung Verordnung über die Schulzahnpflege vom 1. August 2016 Seite 2/5 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Stadt Dietikon unterhält einen schulzahnärztlichen Dienst und führt zu diesem Zweck

Mehr

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler

Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler Schule Rüterwis Grundsätze zum Bewerten & Beurteilen der Leistungen unserer Schülerinnen & Schüler erarbeitet durch die Schul- und Stufenkonferenzen der Schule Rüterwis, als Schwerpunktthema im Schulprogramm

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. vom Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) Entwurf vom 30. Oktober 2012 Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Konzept zur Elternarbeit

Konzept zur Elternarbeit Kindergarten/Primarschule 5643 Sins Tel. 041 789 65 10 www.schulesins.ch Konzept zur Elternarbeit Dieses Konzept zur Elternarbeit legt für Kindergarten/Primarschule Sins die Rahmenbedingungen fest, welche

Mehr

Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (Maturitätsverordnung)

Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (Maturitätsverordnung) 4.5 Verordnung über die Promotion und die Maturität an den Mittelschulen (Maturitätsverordnung) Vom. Juni 999 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 5 Abs. und 4 des Dekrets über die Organisation

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Zürich (Datei)

Zeugnisanleitung Kanton Zürich (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

1. Vorstellung der anwesenden Personen. Die Schulleitung

1. Vorstellung der anwesenden Personen. Die Schulleitung 1. Vorstellung der anwesenden Personen Die Schulleitung 1. Vorstellung der anwesenden Personen Klassenlehrpersonen der Primarschule Carlo Knobel, Lehrperson der 6. Klasse in Basadingen Florian Spühler,

Mehr

zum Bildungsratsbeschluss Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016

zum Bildungsratsbeschluss Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016 Kanton Zürich Bildungsdirektion 14. November 2015 Anhang zum Bildungsratsbeschluss Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016 Im Folgenden sind zusätzliche

Mehr

Lehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10

Lehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln Primarschule Realschule Sekundarschule

Mehr

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil Willkommen an der Sekundarschule Oberwil 2016 Vielfältiger Lebensraum für uns alle Vielfältiger Lebensraum für uns alle Anlässe Sporttag / Spieltag Vielfältiger Lebensraum für uns alle Schulhaus- Umgebung

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF

Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF Konzept für die Einführungsklasse für Fremdsprachige EfF Autor Ursula Brunner Schulleitung PSG Schönenberg - Kradolf Magnus Jung Schulleitung SSG Sulgen Zuständige Schulleitung Magnus Jung Auholzstrasse

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I Departement für Bildung und Kultur Amt für Volksschule Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Informationen zur Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Departement für Bildung

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1 RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. Vorblatt

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. Vorblatt Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Vorblatt A. Zielsetzung Die Empfehlung der Grundschule, welche weiterführende Schulart die Schülerin oder der Schüler aus pädagogisch-fachlicher

Mehr

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch Konzept Elternmitwirkung Schule Entlebuch Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept 4 1.1 Warum ein Konzept Elternmitwirkung? 4 1.2 Erziehungsberechtigte und Schule: Gesetzliche Bestimmungen 5 1.3 Grenzen

Mehr

Lehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli 2014. Stundentafeln.

Lehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli 2014. Stundentafeln. Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln - Primarschule - Realschule - Sekundarschule - Bezirksschule Bestimmungen zum Stundenplan

Mehr

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,

Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon , Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 11. April 2016 1/6 Vernehmlassung

Mehr

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe

I. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe 2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2006 I. Amtlicher Teil Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift

Mehr

Promotion. vom 22. Oktober 1996 (Stand 1. August 2012) 1 Promotionstermin

Promotion. vom 22. Oktober 1996 (Stand 1. August 2012) 1 Promotionstermin 4.4 Verordnung des Regierungsrates über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen * vom. Oktober 996 (Stand. August 0). Promotion

Mehr

Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Otto Boye

Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Otto Boye Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Otto Boye 1. Grundsätzliche Bestimmungen Jede Leistungsbewertung muss nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozess-orientiert

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) 1 Niveaustufen und Leistungsbewertung (1) Maßstab für die Leistungsbewertung

Mehr

Zeugnis- und Versetzungsordnung Schulordnung für Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen Berufsfachschulen (ZVO-BFS)

Zeugnis- und Versetzungsordnung Schulordnung für Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen Berufsfachschulen (ZVO-BFS) Zeugnis- und Versetzungsordnung Schulordnung für Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen Berufsfachschulen (ZVO-BFS) Vom 16. April 2007 Aufgrund des 33 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ordnung

Mehr

Vernehmlassungsantwort Bildung Thurgau zum Lehrplan Volksschule Thurgau verabschiedet an der Delegiertenversammlung vom 22.

Vernehmlassungsantwort Bildung Thurgau zum Lehrplan Volksschule Thurgau verabschiedet an der Delegiertenversammlung vom 22. Vernehmlassungsantwort Bildung Thurgau zum Lehrplan Volksschule Thurgau verabschiedet an der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2016 I. Kantonale Vernehmlassungsfragen zum Lehrplan Volksschule Thurgau

Mehr

ASF 2003_101. Reglement

ASF 2003_101. Reglement Reglement vom 3. Juni 2003 Inkrafttreten: sofort über die Beförderung im gemeinsamen 1. Ausbildungsjahr der Hauspflegerinnen und Hauspfleger, der Fachangestellten Gesundheit und der Hauswirtschafterinnen

Mehr

Freiburg, 10. November Vorentwurf der Stundentafel 1 H -11 H, gültig ab Schuljahr 2019/20 mit Inkrafttreten des Lehrplans 21 in Deutschfreiburg

Freiburg, 10. November Vorentwurf der Stundentafel 1 H -11 H, gültig ab Schuljahr 2019/20 mit Inkrafttreten des Lehrplans 21 in Deutschfreiburg Service de l enseignement obligatoire de langue allemande EnOA Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht DOA Spitalgasse 1, 1701 Freiburg T +41 026 305 12 31, F +41 026 305 12 13 www.fr.ch/doa

Mehr

Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept

Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept Beurteilung von Schülerinnen und Schülern Konzept Fassung 05.02.2014 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis 1. BEURTEILUNGSKONZEPT... 3 1. Rahmen... 3 2. Erklärungen... 4 2.1. Grundlagen... 4 2.2. Allgemein...

Mehr