7. Finanzielle Hilfen

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2 7. Finanzielle Hilfen Krankenversicherung Die Krankenkasse übernimmt ebenfalls Kosten für die Behandlung Menschen mit Demenz. Im Einzelnen sind dies: Medizinische Diagnostik und Therapie: im ambulanten, teilstationärenn und stationären Bereich. In Tagesklinikenn und Krankenhäusern wird einee Zuzahlung 10,,- /Tag für maximal 28 Tage im Jahr fällig. Häusliche Krankenpflege in Form Grundpflege (Hilfe beim Anziehen und Körperpflege) und Behandlungspflege (wie Medikamentengabe, Wundversorgung) sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist, dass Krankenhausaufenthalte verkürzt o vermieden können. Diese für längs stenss vier Wochen übernommen. Behandlungspflegee bildet die Ausnahme, wenn en Gewährung im Rahmen einer weiterführendenn Therapie erforlich ist. Die Versicherten müssen 10 % des Abgabepreises pro Jahr zuzahlen. Zusätzlich sind pro Verordnung 10,- zu zahlen. Die Krankenkasse finanziert die Koste en für Heilmittel. Zum Bereich Heilmittel gehören Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachtherapie. Auch diese Heilmittel über den Haus- Krankenkasse übernommen, wenn hierdurch einer drohenden Behinung vorgebeugt o einee bestehende Behinung ausgeglichen kann. Zu den Hilfsmitteln gehören Rollstuhl, Rollator, Hörhilfen und anee Dinge mehr. Fahrtkosten nur übernommen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend erforlich sind. Fahrten zur ambulantenn Behandlung nur in Ausnahmefällen und auf Antrag übernommen. Hierfürr wurden eigens Richtlinien erstellt. Bei Anspruchsberechtigten wird eine Zuzahlung mindestens 5,- und höchstenss 10,,- fällig. bzw. Facharzt verordnet. Die Kosten für Hilfsmittel Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungenn Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronischen Erkrankungenn kann dieser Antrag bereits bei 1 % Koste en jährlich gestellt werde en. Nähere. Informationen können bei eigenen Krankenkasse erfra agt Pfleg geversicherung Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist jemand, wegen einer körperlichen, geistigen o seelischen Krankheit o Behinung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiekehrenden Verrichtungenn im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem o höherem Maße Hilfe bedarf. ( 14, Abs. 1 SGB XI) Damit erhalten Mens schen mit Demenz ebenfalls Pfleg ge- versicherung. Diese können gerne an den entsprechenden Stellen angefragt. Der konzentriert sich auf die zusätzlichen Betreuungs- leistungen, die vor allen Dingenn Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten. Zusätzliche Betreuungsleistungen Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in Pflegestufee 0, I, II o III mit demenzbedingtenn Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinungenn o psychischen Erkrankungen, bei denen als Folge Krankheit o Behinung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Leben ns festgestellt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung Alltagskompetenz geführt haben. Menschen mit Demenz erhalten 104,- bzw. 208,--- im Monat, wenn sie einen erheblichen allgemeinenn Betreuungsbedarf gem. 45a vorweisen.

3 Hierfür ist ein Antrag bei Pflegekasse zu stelle en. Der Gutachter des medizinischen Dienstes Pflegekassen prüft im Rahmen Begutachtung, ob einee eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Hierfür wurden nachfolgende Kriterien entwickelt: 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnb bereichs (Weglauftendenz); 2. Verkennen o Verursachen gefährden Situationen; 3. unsachgemäßer Umgangg mit gefährlichen Gegenständen o potenziell gefährdenden Substanzen; 4. tätlich o verbal aggressives Verhalten in Verkennung Situation; 5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten; 6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle o Bedürfnisse wahrzunehmen; 7. Unfähigkeit zu einer erforlichen Kooperation bei therapeutischen o schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistentenn Depression o Angststörung; 8. Störungen höheren Hirnfunktionenn (Beeinträchtigungenn des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei Bewältigung sozialen Alltagsleistungen gefüh hrt haben; 9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren; 11. Verkennenn Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen; 12. Ausgeprägtes labiles o unkontrolliert emotionales Verhalten; 13. Zeitlich überwiegende Niegeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- o Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistentenn Depression. Den Grundbetrag 104,- = 2 X ja Erhöhter Betrag 208,- = 3 x ja, da 1x 1-9, und 1x im Bereich 1 bis 5, 9 o 11 Pflegestärkungsgesetz fehlt noch! Sozi ialhilfe Die Stadt als Träger örtlichen Sozialhilfe sowie Bezirk Unterfrankenn als Träger überörtlichen Sozialhilfe finanzieren ambulante, teilstationäre o stationäre Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen. Die beim örtlichen Sozialhilfeträgerr könnenn beantragt werde en, wenn noch keinee Pflegestufe vorliegt. Der Bedarf an hauswirtschaftlicher und/ /o pflegerischer Versorgungg muss jedoch erkennbar sein. Der Bezug dieser n gemäß Sozialhilfe ist an Einkommens- nach dem individuellen Hilfebedarf. Stadt FB Soziales Karmelitenstr Tel: und Vermögensgrenzen gebunden. Die Leistu ungsgewährung richtet sich Fax: fb-soziales@stadt.wuerzburg.de

4 Schwerbehinung und Demenz Schwerbehint ist gem. SGB IX, wer einen Grad Behinung 50 hat. Um diesen Grad Behinung zu erhalten, reichen allein fortgeschrittene geistige Einschränkungen aus. Neben dem Grad Behinung sind für die Inanspruchnahme Nachteilsausgleichen im Besonen die Merkzeichen im Schwerbehintenausweis Bedeutung. H = Hilfelosigkeit Trifft zu, wennn eine Person für eine Reihee häufig wiekehrendenn Verrichtungen zur Sicherung persö önlichen Existenz dauernd fremdee Hilfe benötigt. G = erhebliche Gehbehinung Wennn die Person in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. B = Begleitung Schwerbehinte Menschen, die bei Benutzung öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. RF = Ermäßigung Rundfunkgebühren Wennn einee Person einen Grad an Behin nung 80 hat und Besuch sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen nicht mehr möglich ist. Dies kannn sein, wenn ein Mensch mit Demenz durch Unruhe, lautes Sprechen o aggressives Verhalten stört. Schwerbehinte Menschen können eine Reihee Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen, z.b. Beförung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Steuerermäßigungen, uam. Zentrum Bayern Fam milie und Soziales Servicezentrum Würz zburg Georg-Eydel-Str Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 08:000 bis 17:00 Uhr Freitag 08:000 bis 12:00 Uhr

5 Mitglie im Trägerverein: Bahnhofstraße Tel Fax Foto Deckblatt: Andreas Bestle, CTW Der wurde ermöglicht aus Mitteln Vogelstiftung und Stadt

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