Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten
|
|
- Annika Esser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
2 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
3 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
4 Vertragsverletzungsverfahren / EuGH-Urteil C-100/13 Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen die Bauproduktenrichtlinie. Deutschland hätte die vorgesehenen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen (Art. 5, 15 und 21 der BPR). Die drei direkt betroffenen Produkte: Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer Dämmstoffe aus Mineralwolle Tore, Fenster und Außentüren Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
5 Musterbauordnung (MBO) 2016 Die für Bau zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (Bauministerkonferenz; BMK) haben die Musterbauordnung (MBO) im Mai 2016 novelliert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
6 Klare Trennung zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten nationale Bauprodukte Verwendbarkeit durch MBO geregelt Bauprodukt Bauprodukte mit CE- Kennzeichnung Verwendbar, wenn die erklärten Leistungen die Bauwerksanforderungen erfüllen ( 16c MBO) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
7 Klare Trennung zwischen Bauprodukten und Bauarten Neu: Trennung zwischen Bauprodukten Bauarten Verwendbarkeit durch MBO geregelt Anwendbarkeit durch 16a geregelt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
8 Bauarten und die allgemeine Bauartgenehmigung (abg) Bauarten beschreiben den Prozess des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen und deren Teilen Bauarten sind bauwerksbezogen und fallen deswegen in den nationalen Kompetenzbereich Bedeutung der Bauart für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderung Statt Anwendungszulassung jetzt allgemeine Bauartgenehmigungen (abg) Analog hierzu die Regelungen in den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Bauarten (abp) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
9 Auswirkungen auf die Umsetzungsdokumente Statt Bauregellisten und Listen der Technischen Baubestimmungen, jetzt Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ( 85a MBO) Vereinfachung, da nur ein Dokument Erstmalig veröffentlicht am 31. August 2017 Verstärkte Formulierung von Bauwerksanforderungen anstelle von Produktanforderungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
10 Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Die MVV TB wird vom DIBt und den Gremien der BMK erarbeitet und ständig aktualisiert Sie wird vom DIBt als Muster herausgegeben. Die Länder führen sie dann als Landesvorschrift ein. Sie stellt rechtlich eine sogenannte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift dar, d.h. hier werden die allgemeinen Anforderungen aus den Bauordnungen konkretisiert. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun weitestgehend auf Bauwerksebene formuliert. Die MVV TB ist ein lebendes Regelwerk, das voraussichtlich ein Mal pro Jahr aktualisiert wird. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
11 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. CE oder Ü oder was??? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
12 Aufbau und Inhalt der MVV TB Rechtsgrundlagen Musterbauordnung (Stand ) 3 Anlagen sind so [ ] zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gem. Anhang I der EU-BauPVO zu berücksichtigen. [ ] 85a Die Anforderungen nach 3 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. [ ] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
13 Überführung der Regelungen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
14 Entstehung der MVV TB Viele der in der MVV TB enthaltenen Vorschriften waren schon in den Listen der Technischen Baubestimmungen enthalten, in der Bauregelliste A, der Bauregelliste B Teil 2 oder in der Liste C. Insbesondere im Brandschutz wurden im Kapitel A 2 die Anforderungen, die auch bisher schon galten, neu gefasst. Die Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1, die dort auf Produktebene formuliert waren, sind nun auf Bauwerksebene formuliert. Bauwerksanforderungen an den Gesundheitsund Umweltschutz wurden in Anhängen konkretisiert. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
15 Aufbau und Inhalt der MVV TB Struktur MVV TB Teil A ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil B ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV TB Teil C ( 85a Abs. 2 Nr. 4 und 5) MVV TB Teil D ( 85a Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4) Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO Ergänzung zu MVV TB Teil A bezogen auf Sonderkonstruktionen und Bauteile Regelungen über die Leistungen von Produkten Produkte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung; Angabe von Leistungsstufen und klassen; Verweis bzgl. fehlender Merkmale Voraussetzungen für Übereinstimmungserklärung und Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abp Nicht abschließende Liste von Bauprodukten; Regelungen zur technischen Dokumentation A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen BRL B Teil 1 sowie MLTB, LTB II BRL B Teil 1, LTB II, BRL B Teil 2, LTB III BRL A Teil 1 bis 3 Liste C Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
16 Aufbau und Inhalt der MVV TB - Teil A MVV TB Teil A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz Nutzungssicherheit Schallschutz Wärmeschutz Eurocodes 0 bis 9 DIN ABG und ABuG DIN DIN 4109 DIN 4108 Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
17 Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
18 Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
19 Aufbau und Inhalt der MVV TB C1 Allgemeines C2 ehemals BRL A1 neu/anders: Spalte 5 ist weggefallen, Abweichfall jetzt immer abz (früher abp oder abz) C3 ehemals BRL A2 neu/anders: Klassifizierungen nach EN x sind gestrichen abp nur Klassifizierungssystem DIN , -2, (Prüfverfahren nach EN-Verfahren sind weiter erlaubt) C4 ehemals BRL A3 (ansonsten analog C 3) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
20 Aufbau und Inhalt der MVV TB Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
21 Aufbau und Inhalt der MVV TB D 2.1 Bauprodukte nach allgemein anerkannten Regeln der Technik DVGW VDE D 2.2 Ehemals Liste C Bauaufsichtlich von untergeordneter Bedeutung, Mindestanforderung Brandschutz (normalentflammbar) ist zu beachten z. B. Innentüren, Heizkörperabdeckungen D 3 Technische Dokumentation Art, Inhalt und Form zu freiwilligen Angaben Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
22 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
23 MVV TB Bezugsquelle: <Technische Baubestimmung> Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
24 MVV TB, Teil A 2 Brandverhalten Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
25 MVV TB, Teil A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
26 MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
27 MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile weiter bis B Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
28 MVV TB, Teil B 2.2 Bauteile, Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
29 MVV TB, Teil C 2 Voraussetzung zur Abgabe der Überstimmungserklärung weiter bis C Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
30 MVV TB, Teil C 3 Bauprodukte, die nur eines abp bedürfen viele weitere Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
31 MVV TB, Teil C 4 Bauarten, die nur eines abp bedürfen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
32 MVV TB, Teil D 2 Produkte, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt Auszug: Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
33 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
34 Übereinstimmungsbestätigung für Bauprodukte ( 21 MBO 2016) Wann erforderlich? bei Bauprodukten, die nicht der Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO unterliegen und die in der MVV TB Kapitel C2 und C3 aufgeführt sind (entspricht BRL A Teil 1 oder 2) oder für die Wie? Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO) durch Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen (MÜZVO) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis) eine Zustimmung im Einzelfall ausgestellt wurde. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
35 Übereinstimmungserklärung des Herstellers ( 22 MBO 2016) MVV TB Kapitel C2 und C3 abp Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) Werkseigene Produktionskontrolle ÜH Werkseigene Produktionskontrolle + Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (Prüfbericht) ÜHP Werkseigene Produktionskontrolle + Fremdüberwachung durch eine anerkannte Ü-Stelle und Zertifikat einer anerkannten Z-Stelle (Übereinstimmungszertifikat) ÜZ Übereinstimmungserklärung des Herstellers Kennzeichnung mit Ü-Zeichen Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
36 Übereinstimmungserklärung des Anwenders ( 16a MBO 2016) Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ( Bauart -abp) Allgemeine Bauartgenehmigung (abg) vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung soweit erforderlich Nachweise über die Erfahrung oder Sachkundenachweise für den Anwender Mindestvorgaben, ggf. Kontrollpläne für die laufende Baustellenüberwachung soweit erforderlich Fremdüberwachung der Tätigkeit Übereinstimmungserklärung des Anwenders X X X X keine Kennzeichnung (Ü-Zeichen) Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
37 Inhalt 1. Neue bauaufsichtliche Regelwerke im Überblick 2. Aufbau und Inhalt der MVV TB 3. MVV TB für den Bereich Bauwerksabdichtung 4. Ü oder nicht Ü? 5. Ausblick auf die weitere Entwicklung Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
38 Ausblick auf die weitere Entwicklung: abp Die im Abdichtungsbereich bekannten Prüfgrundsätze wurden in den Abschnitt C3 der MVV TB übernommen, die Produkte und Abdichtungssysteme weisen keine CE-Kennzeichnung auf. Die Prüfgrundsätze und abp-texte werden nach und nach redaktionell an den neuen Sprachgebrauch der MBO und der MVV TB angepasst. Weiterhin folgt die Anpassung an die neue Abdichtungsnormenreihe. Das heißt: Erteilte abp gelten unverändert bis zum Ablauf Ihrer Geltungsdauer Neue abp dürfen weiterhin erteilt werden. Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
39 Ausblick auf die weitere Entwicklung: Bauart -abp Gemäß 19 MBO dürfen abp nur noch auf der Grundlage anerkannter Prüfgrundsätze erteilt werden. BRL A Teil 2, Abschnitt 1 und A Teil 3 Abschnitt sind daher nicht in die MVV TB überführt worden! Nach Wegfall der BRL fehlt die rechtliche Grundlage für die Erteilung der abp. Aktuell sind anerkannte Prüfgrundsätze in Bearbeitung; es ist frühestens in der Ausgabe 2019 mit der Umsetzung in der MVV TB zu rechnen. Ggf. Beantragung einer Bauartgenehmigung beim DIBt Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Dipl.-Ing. Bettina Hemme Referatsleiterin Mauerwerksbau, Erd- und Grundbau, Bauwerksabdichtungen DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D Berlin Telefon: bhm@dibt.de Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag Bettina Hemme von 40
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
MehrAnforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrMein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MehrFolgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
MehrDer Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Zweites Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
MehrVerwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung
12. Sanitärtechnisches Symposium 2011 FH Münster Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in der Grundstücksentwässerung Unterlage zum Vortrag am 18. Februar 2011 Karl-Heinz Störrlein, LGA Materialprüfungsamt
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrZertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer
Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
MehrVerwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau
TROCKENBAU Merkblatt 01/2013 2. erweiterte Auflage, November 2013 Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau 1. Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau? Im Trockenbau
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola
MehrWas ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten?
Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten? Das EuGH Urteil vom 16.10.2014 und seine Konsequenzen für die Baupraxis 23. Mitteldeutscher Immobilientag Leipzig, 2. September
MehrFolie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden
Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth
MehrFortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines
MehrWas ist die Leistung? EN im Stahlbau
Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt
MehrDaher richtet sich dieser Beitrag nicht nur an die Fassaden-Fachverleger, sondern insbesondere
Praxisseminar Fassadenbau: Photovoltaik als integraler Bestandteil vorgehängter hinterlüfteter Fassaden: Hinweise zur Planung, Ausschreibung und Ausführung Vorbemerkung Photovoltaik als integraler Bestandteil
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi
Mehr1. Baurechtliche Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten, Seite 2
Technik aktuell Bauregelliste Ausgabe 2006/01 V0 PW Nr. 02/07 26.01.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Unterstützung Ihrer täglichen Arbeit mit Rigips Produkten und Systemen soll dieses Technik aktuell
MehrErfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrGlasstatik und Baugenehmigung
Glasstatik und Baugenehmigung Zustimmung im Einzelfall Neue technische Regeln TRAV TRLV TRPV Fassaden Forum 2010 6. Mai 2010 in Hamburg Dipl.-Phys. Wolfgang Kahlert, GSK - Glas Statik Konstruktion GmbH
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrAnforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuerund Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht- und Rettungswegen
Seite 1 von 3 I. Dokumenteninformationen Dipl.-Ing. (FH) Prüfstellenleiter ift Zentrum Türen-Tore-Sicherheit Anforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht-
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 13. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur der Firma
MehrBrettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm
Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. Heinz-Fangman-Str. 2 42287 Wuppertal Brettschichtholz und Balkenschichtholz nach europäischer Produktnorm Dr.-Ing. Tobias Wiegand, GF Studiengemeinschaft Holzleimbau
MehrWorkshop Brandschutz. Agenda. Bauordnungsrechtliche Regelungen. DIBt-Mitteilungen. Empfehlung. Geberit Lösungen. Abweichungen
Workshop Brandschutz Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Abweichungen Regelungen für Kabel- und Rohrdurchführungen Ein Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen,
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
Mehrinformiert Stand:
Übereinstimmungsnachweise nach der Bauregelliste Dipl.-Ing. Rainer Zwätz, SLV Duisburg, NL der GSI mbh 1. Zusammenhang zwischen MBO und LBO Das Baurecht ist in der Bundesrepublik Deutschland Landesrecht.
MehrNeue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren
Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren 1 Inhalt 1.Warum neue SIA Normen? 2.Gesetzliche Grundlagen 3.Produktnormen 4.Neue SIA 329 und 331 2 1. Warum neue SIA Normen? 3 CEN Normenexplosion
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrNeue europarechtliche Maßstäbe für die Normung und Zertifizierung in den Bereichen Wasser und Abwasser
Neue europarechtliche Maßstäbe für die Normung und Zertifizierung in den Bereichen Wasser und Abwasser Dr. jur. Marcel Séché Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lehrbeauftragter der Hochschule
MehrDeutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches
MehrGewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium. Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene
Gewerkeübergreifendes Sachverständigen-Symposium Brandschutz Schallschutz Trinkwasserhygiene TOP 2) Auswirkungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) auf Planer, Ausführende und Sachverständige Messe SHK
MehrCE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte
14.06.2012 CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte Einkäufer und Konstrukteure verlangen häufig für Bauprodukte und auch für andere Verbindungselemente eine CE-Kennzeichnung
MehrKurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung
Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung
MehrKarsten Kathage Deutscher Stahlbautag 2012 in Aachen 18.10.2012 1. Seite
Karsten Kathage Deutscher Stahlbautag 2012 in Aachen 18.10.2012 1 Seite Einführung der Eurocodes und der DIN EN 1090 Deutscher Stahlbautag 2012 Aachen, 18. Oktober 2012 Dr.-Ing. Karsten Kathage Deutsches
MehrWelche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!
MehrAbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235
M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrHinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen Mai 2012
Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen Mai 2012 Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Anwendung
MehrApolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDas Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN keine einfache Verbindung!
Fachtagung Neues aus Europas Normenwelt München, 17. März 2012 Das Metallhandwerk und die Stahlbaunorm DIN EN 1090 - keine einfache Verbindung! Karsten Zimmer Bundesverband Metall, Ruhrallee 12, 45138
MehrHinweise der Obersten Bauaufsicht
Hinweise der Obersten Bauaufsicht Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 29.10.2014 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Novelle BauO NRW / Technische Baubestimmungen Energieeinsparverordnung
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrOliver Brune Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Oliver Brune Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg ABH 31 - Bautechnik, Baubestimmungen, Marktüberwachung Übersicht Top 1 Vorstellung des Referenten Top 2 Aufgaben des Referats ABH 31 Top 3 Rechtsgrundlagen
MehrIndustrie Service Elektro- und Gebäudetechnik. Betreff. Sehr geehrter. als Anlage zu diesem Schreiben die Mitschriften vom o. g. Treffen.
Industrie Service Elektro- und Gebäudetechnik TÜV Anlagentechnik GmbH D-10882 Berlin Unternehmensgruppe TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Dipl.-Ing. Marko Grapentin 194-Grap Tel. 030 7562-1565 Fax 030 7562-1370
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
MehrAnwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern Inhalt Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz
MehrDie CE-Kennzeichnung im Brandschutz. Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland
Die CE-Kennzeichnung im Brandschutz Roland Fischer Geschäftskoordination ift Rosenheim, Deutschland Window Days Croatia 2016 Seite 2 EN 16034 Wann kommt nun denn die Produktnorm? -Harmonisierung ab: 01.09.2016
MehrDie Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom
Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des
MehrBauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504*
Bauaufsichtliche Regelungen zur Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504* Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Berlin 1 EG-Bauproduktenrichtlinie 1.1 Zielsetzung Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen
MehrDie EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung
MehrAligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar
Mater""ialprüfanstalt für das Bauwesen MPA BA HANNOVER Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnlsnummer: P - NDS04-256 Gegenstand: Beschichtete Polyestergewebe "SIOLINE B 81xx", "SIOLINE B 82xx"
MehrEinführung der Eurocodes. Aktueller Stand und Ausblick
Einführung der Eurocodes Aktueller Stand und Ausblick 1 Einführung der Eurocodes Ein Situationsbericht 2 1 Eurocodes sind europaweit vereinheitlichte Bemessungsregeln im Bauwesen. Mit diesen sollen technische
MehrStellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125
Stellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 Dipl.-Ing. Stephan Schmidt, Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.v. Velbert Stand: 20. Mai 2004 (anhand versch.
MehrBauproduktenverordnung
Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Bauproduktenverordnung Was Sachverständige wissen müssen zur Jahrestagung des BSR Bundesverband der Sachverständigen für Raum
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrAusschreibungstexte der UNIGLAS
Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das
MehrNewsletter - Tragwerksplanung
06-2012 Seite 1 von 5 - Tragwerksplanung EUROCODES Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wird durch Bekanntgabe mit Runderlass
MehrEI 2 30 C5 Sa alles klar? 10 Schritte zur CE-Kennzeichnung
EI 2 30 C5 Sa alles klar? 10 Schritte zur CE-Kennzeichnung Roland Fischer Vertriebskoordination ift Rosenheim, Deutschland Povezana slika se ne može prikazati. Seite 2 EN 16034 Wann kommt die Produktnorm?
MehrDreischeiben-Isolierglas im Rahmen von Zustimmungen im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Dreischeiben-Isolierglas im
MehrLeistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)
Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein
Mehrüber die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830
über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred
MehrBrandschutzbemessung
Brandschutzbemessung Eurocode 2 und/oder DIN 4102-4 Dipl.-Ing. Mathias Tillmann Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. 2. Jahrestagung und 55. Forschungskolloquium des DAfStb, 26. und 27. November
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Butzbacher Weg 6 D - 64289 Darmstadt T: +49 6151 97199 0 F: +49 6151 97199 20 E: info@d-g-i.eu W: www.d-g-i.eu Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (für nicht geregelte Bauarten) Prüfzeugnisnummer:
MehrFVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten Merkblatt 04: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrA Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
MehrBauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen
Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Vortrag für den Bundesverband der Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) Fachgruppe Fußboden Zur Person: Martin Kuschel Rechtsanwalt geboren
MehrVon der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung Ein informativer Überblick Reinhold KUNZE Allgemeines EG Richtlinie über die GesamtEnergieEffizienz von Gebäuden EPBD Energy Performance
MehrAusschreibungstexte der UNIGLAS
Ausschreibungstexte der UNIGLAS Besondere Vertragsbedingungen: Isolierglaselemente Die verwendeten und einzubauenden Isolierglaselemente müssen über das CE-Zeichen, sowie in Deutschland zusätzlich das
MehrAuszug aus der TSH System-Information
Seite 1 von 5 Auszug aus der TSH System-Information 7.3 Schallschutz 7.3.1 Verwendungszweck 7.3.2 Verwendung nach Landesbauordnung 7.3.3 Verwendbarkeit von Schallschutztüren 7.3.4 Verwendbarkeitsnachweis
MehrTechnische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
39 Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen dauerhaft beständig gegen die zu berücksichtigenden Einflüsse sein. Die freien Kanten von Verglasungseinheiten sind ausreichend vor Beschädigungen zu
Mehrpro-k Fachgruppe Kunststofffenstersysteme Technisches Merkblatt Der Weg zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren
pro-k Fachgruppe Kunststofffenstersysteme Technisches Merkblatt Der Weg zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren Vorwort Das vorliegende Technische Merkblatt 06 ist die vollständig überarbeitete und aktualisierte
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen
MehrPRÜFBERICHT. CAPAROL Farben und Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt
PRÜFBERICHT Betrifft Korrosionsschutz auf Stahlbauteilen durch Beschichtungssysteme DIN EN ISO 12944-5 (07/98) Bauaufsichtliche Zulassung gem. Bauregelliste A, Teil 1, ÜHP Ausgabe - 2010/1, lfd. Nr. 4.9.1
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrInformationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste)
Informationen zur Einführung des europäischen Klassifizierungssystems für den Brandschutz (im nichtamtlichen Teil der Bauregelliste) Dipl.-Ing. Irene Herzog, DIBt 1. Allgemeines Zur Harmonisierung technischer
MehrInhaltsverzeichnis DIN Metallbauerhandwerk online Stand:
DIN 4102-5 1977-09 DIN 4102-13 1990-05 DIN 18008-1 2010-12 DIN 18008-2 2010-12 DIN 18008-2 Berichtigung 1 2011-04 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden
MehrDIßt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z II /15
DIßt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der
MehrBauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen ( )
Bauordnungsrechtliche Systematik zum barrierefreien Bauen (20.09.2012) I. Allgemeines Die Bauordnung fordert nur für bestimmte Vorhaben - z. B. Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) mit mehr als vier Wohnungen
MehrDämmstoff aus Mineralfasern für Rohrleitungen "ISOVER-Lamellenmatte ML 3"
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
Mehr1 Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand Anwendungsbereich... 3
Inhalt: 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 3 1.1 Gegenstand... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 2 Anforderungen an die Bauart... 3 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung... 3 2.2 Anzuwendende Prüfverfahren...
MehrProdukte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung
Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung Ansprechpartner: TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH Dipl.-Ing.(FH) Joachim Deppisch Dreikronenstraße 31 97082 Würzburg
MehrZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU
Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2
Mehrtechnische Spezifikationen
Notifizierung und technische Spezifikationen Was ändert sich? Gerhard Breitschaft Notifizierung und technische Spezifikationen 21.03.2012 1 Veröffentlichung der Bauproduktenverordnung im Vergleich mit
Mehr