Anhang Checklisten, Gehörschutz IV
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1 Anhang Checklisten, Gehörschutz IV IV Gehörschutz von Dipl.-Ing. KLAUS SCHNEIDER Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle: Inventarnummer: Vorbemerkung Persönliche Schutzausrüstung kann vor Körperschäden bewahren, wenn technisch-organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren bieten können. Entscheidend für ihre Wirksamkeit sind die bedarfsgerechte Auswahl und die korrekte Anwendung. Ergonomische Anforderungen und gesundheitliche Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Gliederung 1 Grundsätzliche Überlegungen zur Verwendung von Gehörschutz 2 Auswahl und Bereitstellung 3 Benutzung und Tragekomfort 4 Pflege und Hygiene 5 Zusatzanforderungen 1 Grundsätzliche Überlegungen zur Verwendung von Gehörschutz 1.1 Sind den Beschäftigten die schädigenden Wirkungen von Lärm (z.b. Hörverlust, Nervosität) bekannt? 1.2 Ist den Beschäftigten die erhöhte Unfallgefahr bekannt, wenn wichtige Geräusche (z.b. Warnsignale) durch Lärm beeinträchtigt werden? 1.3 Ist den Beschäftigten bekannt, dass Lärmschwerhörigkeit heute noch nicht zu heilen ist? 1.4 Ist den Beschäftigten bekannt, dass das Tragen von persönlichem Gehör schutz nur ein ergänzender Schutz zu anderen Maßnahmen ist? 1.5 Ist den Beschäftigten bekannt, welche sonstigen technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen im Betrieb getroffen werden? 1.6 Sind die kennzeichnungspflichtigen Lärmbereiche im Betrieb deutlich und dauerhaft an allen Eingängen gekennzeichnet? 1.7 Ist den Beschäftigten bekannt, dass Lärmbereiche auch ortsveränderlich sein können, z.b. bei tragbaren Arbeitsgeräten? 1.8 Nehmen die Beschäftigten, die in Lärmbereichen arbeiten müssen, regelmäßig an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil? 1.9 Gibt es für das Unternehmen eine Lärmquellendatei (Lärmkataster)? 1.10 Werden die Beschäftigten regelmäßig und unter Mitwirkung des Betriebsarztes über die Wirkung von Lärm und die Schutzmaßnahmen des Betriebes informiert? 1.11 Werden die Beschäftigten regelmäßig zur Lärm-Thematik unterwiesen und zur Nutzung der Schutzmaßnahmen des Betriebes motiviert? Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09 1
2 IV Checklisten, Gehörschutz Anhang 2 Auswahl und Bereitstellung 2.1 Sind den Beschäftigten die möglichen Gehörschutzarten (Kapseln, die die Ohrmuschel umschließen, und Stöpsel, die den Gehörgang verschließen) bekannt? 2.2 Ist den Beschäftigten bekannt, dass Kapselgehörschützer ( Mickey-Mouse ) mit unter- schiedlichen Bügelkonstruktionen (z.b. Kopfbügel, Nackenbügel) angeboten werden? 2.3 Ist den Beschäftigten bekannt, dass an Universalbügeln üblicherweise ein Kopfband gegen Verrutschen angebracht ist? 2.4 Ist bekannt, dass spezielle Kapselgehörschützer mit elektroakustischer Ausstattung Signale und Geräusche verstärken können (bei einem begrenzten wirksamen Schalldruckpegel am Ohr von z.b. 80 db (A))? 2.5 Ist bekannt, dass die Sprachwahrnehmung gegenüber dem ungeschützten Ohr und allen anderen Gehörschutzarten durch solche speziellen Kapselgehörschützer aus 2.4 verbessert wird? 2.6 Ist bekannt, dass spezielle Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung Informationen in eine oder beide Richtungen übertragen können? 2.7 Ist bekannt, dass spezielle Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation (Anti-Schall) angeboten werden? 2.8 Ist bekannt, dass in Kapselgehörschützer spezielle UKW-Radios inklusive Schallpegel- begrenzung eingebaut werden können? 2.9 Ist bekannt, dass spezielle Kapselgehörschützer unter Verwendung bestimmter Verbin- dungselemente mit Schutzhelmen kombiniert werden können? 2.10 Sind die Arten von Gehörschutzstöpseln (1. fertig geformt, 2. vor Gebrauch zu formen und 3. fertig geformt am Bügel) und deren Eigenschaften bekannt? 2.11 Ist bekannt, dass Gehörschutzstöpsel in einer Vielzahl verschiedener Ausführungen angeboten werden? 2.12 Ist bekannt, dass fertig geformte Gehörschutzstöpsel für verschiedene Gehörgangs- weiten angeboten werden? 2.13 Ist bekannt, dass fertig geformte Gehörschutzstöpsel üblicherweise für den mehrmaligen Gebrauch vorgesehen sind? 2.14 Ist bekannt, dass fertig geformte Gehörschutzstöpsel, die wegen unbefriedigender Passform unangenehme Druckempfindungen beim Tragen verursachen, gegen andere ausgetauscht werden können? 2.15 Ist bekannt, dass fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch auch aus mineralischer Watte mit oder ohne Umhüllungsfolie bestehen können? 2.16 Ist bekannt, dass individuell nach dem Gehörgang des Trägers geformte Gehörschutz- stöpsel, so genannte Otoplastiken, die aktuell komfortabelste Gehörschutzvariante darstellen? 2.17 Ist bekannt, dass Gehörschutzstöpsel, die vor dem Tragen zu formen sind, für den ein- maligen oder mehrmaligen Gebrauch verfügbar sind? 2.18 Ist bekannt, dass der Gehörgang durch Gehörschutzstöpsel, die vor Gebrauch zu formen sind, akustisch gut abgeschlossen wird und das hierbei erzeugte Druck-Fremdkörpergefühl im Gehörgang daher relativ gering ist? 2.19 Ist bekannt, dass Gehörschutzstöpsel, die vor Gebrauch zu formen sind, durch Bügel oder Schnüre zusammengehalten werden können? 2.20 Gibt es eine Strategie zur Auswahl von geeignetem Gehörschutz für Betrieb und Mitarbeiter? 2.21 Ist gewährleistet, dass der ausgewählte Gehörschutz dem Stand der Technik entspricht? 2 Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09
3 Anhang Checklisten, Gehörschutz IV Werden auch andere wichtige Kriterien für die Auswahl berücksichtigt, z.b. CE-Kenn- zeichnung, Schalldämmung, Tragekomfort, Arbeitsumgebung, medizinische Auffälligkeiten der Träger, bereits vorhandene Hörverluste, Vereinbarkeit mit anderen Ausrüstungen, die am Kopf getragen werden? 2.23 Ist festgelegt worden, ob die Gehörschutzausgabe z.b. durch Spender oder andere Ausgabeformen erfolgen soll? 2.24 Steht mit der gewählten Ausgabeform geeigneter Gehörschutz jederzeit zur Verfügung? 2.25 Ist die Schalldämmung des gewählten Gehörschutzes auf die betrieblichen Belange angepasst, z.b. im Hinblick auf ausreichende Signalerkennung, sichere Schutzwirkung, Vermeidung von Überprotektion? 2.26 Wird durch das Auswahlverfahren berücksichtigt, dass die Schutzwirkung von Gehör- schützern in unterschiedlichem Maße frequenzabhängig ist? 2.27 Ist bekannt, dass die DIN EN 458 Empfehlungen für die Auswahl, den Einsatz, die Pflege und Instandhaltung von Gehörschützern gibt? 2.28 Wird berücksichtigt, dass Überprotektion in speziellen Fällen erwünscht sein kann und erlaubt ist, wenn sicherheits- und produktionstechnischeaspekte nicht dagegen sprechen? 2.29 Werden Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel nicht nach der Schalldämmung, sondern primär nach der Arbeitssituation und Arbeitsumgebung ausgewählt (z.b. Dauerlärm, Warnsignale, Sprachkommunikation, persönliche Unverträglichkeit des Benutzers, hohe Temperaturen)? 2.30 Wird an Arbeitsplätzen mit extrem hoher Lärmbelastung eine Kombination von Gehör- schutzstöpseln und Kapselgehörschützern getragen? 2.31 Wird hierbei beachtet, dass die Schalldämmwerte beider Gehörschutzarten nicht ohne weiteres addiert werden können? 2.32 Werden nur geprüfte Gehörschutzkombinationen eingesetzt, deren Gesamtschall- dämmung bekannt ist? 2.33 Werden grundsätzlich Kapselgehörschützer empfohlen, wenn z.b. Gehörschutzstöpsel wegen Form und Größe nicht vertragen werden oder eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen vorliegt? 2.34 Wird berücksichtigt, dass Kapselgehörschützer nicht eingesetzt werden sollten, wenn gutes Richtungshören erforderlich ist? 2.35 Wird bei der Auswahl spezieller Kapselgehörschützer, z.b. mit pegelabhängiger Schall- dämmung, mit Kommunikationseinrichtungen oder mit eingebautem Radio, der Rat der jeweiligen Experten eingeholt? 2.36 Wird bei der Auswahl von Kapselgehörschützern an Industrieschutzhelmen beachtet, dass nur geprüfte und zertifizierte Kombinationen mit Prüfbescheinigung verwendet werden dürfen? 2.37 Werden Gehörschutzstöpsel empfohlen, z.b. bei andauerndem Lärm, bei zu starkem Schwitzen unter Kapselgehörschützern oder wenn Brillen getragen werden müssen? 2.38 Wird beachtet, dass Gehörschutzstöpsel mit Verbindungsschnur nur benutzt werden, wenn wegen der Verletzungsgefahr nicht in der Nähe bewegter Maschinenteile gearbeitet wird? 2.39 Sind die besonders positiven Eigenschaften von Otoplastiken, z.b. hoher Tragekomfort und besonders sicherer Schutz vor Lärm, bekannt? 2.40 Erfolgt für Personen mit bereits geschädigtem Gehör die Auswahl des Gehörschutzes besonders sorgfältig? 2.41 Werden im Rahmen des Auswahlverfahrens auch Trageversuche von den Betroffenen (Mitarbeitern und Vorgesetzten) durchgeführt? Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09 3
4 IV Checklisten, Gehörschutz Anhang 3 Benutzung und Tragekomfort 3.1 Wird bei der Auswahl des Gehörschutzes großer Wert auf den Tragekomfort gelegt? 3.2 Ist bekannt, dass z.b. das Gewicht, die Größe, die Andrückkraft und die Einstellbarkeit wichtige Argumente für den Träger sind, die die Trageakzeptanz von Gehörschutz stark beeinflussen können? 3.3 Ist bekannt, dass Gehörschutzstöpsel bei längerer Tragedauer (mehrere Stunden) im Allgemeinen angenehmer als Kapselgehörschützer empfunden werden? 3.4 Ist bekannt, dass Schaumstoffstöpsel bei niedriger Umgebungstemperatur hart werden und daher vor der Verwendung angewärmt werden müssen? 3.5 Werden die unteren und oberen Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz- verordnung durchgängig und konsequent zum Anlass genommen, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen und zum Tragen zu verpflichten? 3.6 Wird bei gehörgefährdenden Lärmpegeln berücksichtigt, dass die Wirkung eines Gehör- schutzes im Wesentlichen durch eine Tragepause und nicht durch die Schalldämmung des Gehörschützers bestimmt wird? 3.7 Werden die Informationen der Hersteller zum Tragen des Gehörschutzes beachtet? 3.8 Werden z.b. die Positionen von Kapselgehörschützern am Kopf des Trägers korrekt eingestellt und wird ein Verrutschen nach unten verhindert? 3.9 Wird beachtet, dass Krümmung und Weite des äußeren Gehörgangs individuell sehr unterschiedlich sind und dass das korrekte Einsetzen des Gehörschutzes daher geübt werden muss? 3.10 Wird berücksichtigt, dass Hörgeräte in Lärmbereichen grundsätzlich nicht getragen werden sollen? 3.11 Wird berücksichtigt, dass Ohrpassstücke ausgeschalteter Hörgeräte nicht als Ersatz für Gehörschützer dienen können? 4 Pflege und Hygiene 4.1 Werden die Gehörschützer vor jeder Benutzung auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft? 4.2 Wird bei Kapselgehörschützern geprüft, ob die Kapseln oder Dichtungskissen Risse aufweisen oder die Bügel beschädigt bzw. aufgebogen sind? 4.3 Wird bei Kapselgehörschützern geprüft, ob die zu formenden Stöpsel noch ausreichend elastisch sind? 4.4 Ist gewährleistet, dass nur einwandfreie Gehörschützer benutzt werden? 4.5 Werden Gehörschützer, die für den mehrfachen Gebrauch bestimmt sind, regelmäßig gewartet? 4.6 Werden Gehörschützer, die für den mehrfachen Gebrauch bestimmt sind, auch regel- mäßig gereinigt? 4.7 Sind die Gründe für die Wartung und Reinigung bekannt, z.b. nachlassende Schutz- wirkung, Hautreizungen, andere Ohrprobleme? 4.8 Werden insbesondere die Träger von Gehörschutzstöpseln auf die notwendige Disziplin bei der Durchführung hygienischer Maßnahmen hingewiesen? 4 Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09
5 Anhang Checklisten, Gehörschutz IV Ist den Trägern von Gehörschutzstöpseln bekannt, dass Verunreinigungen z.b. durch Stäube und Flüssigkeiten auftreten können, die dann Hautreizungen am/im Ohr verursachen können? 4.10 Ist den Trägern von Gehörschutzstöpseln bekannt, dass unverzüglich ein Arzt, z.b. der Betriebsarzt aufgesucht werden muss, wenn Hautreizungen in Verbindung mit dem Tragen von Gehörschützern bemerkt werden? 4.11 Werden wieder verwendbare Gehörschutzstöpsel nach den Angaben des Herstellers gereinigt? 4.12 Werden die Dichtkissen von Kapselgehörschützern nach den Angaben des Herstellers regelmäßig gereinigt? 4.13 Wird Gehörschutz, der z.b. durch mechanische Fehler, Alterung, Unfall oder Missbrauch fehlerhaft wurde, durch Prüfung erkannt und ausgetauscht? 4.14 Werden Dichtungskissen von Kapselgehörschützern nach den Angaben des Herstellers ausgewechselt? 4.15 Werden Dichtungskissen von Kapselgehörschützern insbesondere bei Formveränderung, Anzeichen von Rissen oder Brüchen ausgewechselt? 4.16 Werden Dichtungskissen von Kapselgehörschützern insbesondere bei Funktionsverlust oder Funktionsbeeinträchtigung ausgewechselt? 4.17 Sind für Gehörschützer, die nicht in Gebrauch sind, geeignete Aufbewahrungsmöglich- keiten, z.b. Schachteln, Beutel, Dosen vorhanden? 4.18 Werden Gehörschützer in einer Umgebung aufbewahrt, die der Hersteller des Gehör- schutzes empfiehlt? 5 Zusatzanforderungen 5.1 Wurde eine Betriebsanweisung erstellt, in der alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthalten sind? 5.2 Wurde eine Betriebsanweisung erstellt, in der z.b. das Verhalten der Benutzer beim Einsetzen der Gehörschützer, der Einfluss der Tragedauer oder die Hörbarkeit von Warnsignalen berücksichtigt werden? 5.3 Werden den betroffenen Beschäftigten die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Lärm mitgeteilt? 5.4 Werden die betroffenen Beschäftigten zur Lärmthematik Gefahren und Schutzmöglich- keiten von ihren Bereichsvorgesetzten unterwiesen? 5.5 Wird die Erstunterweisung vor dem ersten Tragen von Gehörschutz im Lärmbereich durchgeführt? 5.6 Werden Unterweisungen anschließend bedarfsgerecht und regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) wiederholt? 5.7 Werden die Unterweisungsinhalte durch praktische Übungen ergänzt? 5.8 Sind die folgenden Themen Unterweisungsinhalte, z.b. Einfluss der Tragedauer auf die Schutzwirkung, Hörbarkeit von Sprache oder Warnsignalen, Ausgabe und Verfügbarkeit von Gehörschützern? 5.9 Sind die folgenden Themen Unterweisungsinhalte, z.b. Anpassen und Einstellen von Gehörschützern, Informationsbroschüren der Hersteller, Informationen zur Instandhaltung und Pflege? Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09 5
6 IV Checklisten, Gehörschutz Anhang 5.10 Wird das korrekte Ein- bzw. Aufsetzen der Gehörschützer von den Vorgesetzten überprüft? 5.11 Werden die Inhalte der Herstellerbroschüren mit in die Unterweisungen integriert? 5.12 Kennen die Beschäftigten die funktionsgerechte Benutzung, Arten und Möglichkeiten der Reinigung und den Austausch von Einzelteilen? 5.13 Kennen die Beschäftigten die einzelnen Merkmale und Auswahlmöglichkeiten der Gehörschutzarten, z.b. Größen/Größenbereiche von Gehörschutzstöpseln oder Art des Bügels bzw. Gewicht des Kapselgehörschutzes? 5.14 Bekommen die Beschäftigten bei Bedarf weitergehende Informationen, z.b. Richtungs- hören, Kombinierbarkeit mit anderen Ausrüstungen oder zusätzliche Gefahren durch die Benutzung von Gehörschutz? 5.15 Werden der bestimmungsgemäße Einsatz und das Trageverhalten durch einen Auf- sichtsführenden überwacht? Prüfergebnis für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation Prüfungsnummer: Prüffrage: Prüftermin: Beanstandungen: Maßnahme: Zu erledigen von: Zu erledigen bis: Erledigt am: Erledigt von: Nachprüftermin: Geprüft von: Endergebnis: Bemerkungen: 6 Noetel Handbuch Persönliche Schutzausrüstungen 81. Erg.-Lfg. 5/09
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