Zukunftsgerechte Wohn- und Lebensgestaltung Koblenz, 20. September 2012 Ihre Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt
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- Dagmar Julia Günther
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1 Wohnr aumför der ung des Landes Rheinland- Pfalz Zukunftsgerechte Wohn- und Lebensgestaltung Koblenz, 20. September 2012 Ihre Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt
2 Im Überblick: Die neue ISB Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Anteilseigner Land Rheinland-Pfalz 100% Bilanzsumme 11,7 Mrd. Euro Stammkapital 184 Mio. Euro Personal 305 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3 Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Alle Förderprogramme auf einen Blick 3
4 Modernisierung 2012 Energiesparen barrierefrei Heizkostensenken senken 4
5 Katalog der Fördermaßnahmen Barrierefreie Maßnahmen Bauliche Maßnahmen die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, zum Beispiel der Einbau einer Rampe für Rollstuhlfahrer der Einbau eines Aufzugs der Einbau breiterer Türen Behindertentoiletten Behindertenduschen Treppenlifte sonstige Maßnahmen, die eine barrierefreie Nutzung des Objektes der Wohnung ermöglichen Die Maßnahmen sollen die Vorgaben der DIN Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift berücksichtigen. 5
6 Katalog der Fördermaßnahmen Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen Förderfähig sind zum Beispiel über zentrale Systeme gesteuerte elektrische Rollläden, Zentralschalter für die Abschaltung von Lichtquellen und Steckdosen mit potenziell gefährlichen Verbrauchern (Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschine) die für die individuelle Steuerung notwendigen Tablet-PCs Sensoren an Fenstern und Haustüren, die offene Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung anzeigen, Bewegungsmelder und Wasserflusssensoren, die Aufschluss über Aktivitäten der Bewohner geben, sensorgesteuerte Türen 6
7 Modernisierung Förderung Zinsgarantiedarlehen Investitionszuschuss 25% der förderfähigen Kosten von mind. EUR bis max. EUR
8 Modernisierung Zinsgarantiedarlehen Art und Höhe der Förderung Förderhöhe EUR 460,00 je m² förderfähiger Wohnfläche Zinsen Zinsen in der Förderbestätigung 1. bis 5. Jahr 1,7% p.a. 6. bis 10. Jahr 2,5% p.a. 11. bis 15. Jahr 3,7% p.a. Tilgung Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer 8
9 Modernisierung Zinsgarantiedarlehen Förderfähige Wohnflächen Modernisierung selbst genutzter Wohnungen 130 m² maximal für Haushalte mit bis zu vier Personen + 15 m² für jede weitere Person Erhöhung der Haushaltsgröße jeweils um eine Person bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen beide (Ehe-) Partner unter 40 Jahre alt sind, und Haushalten mit Schwerbehinderten oder Personen mit Pflegestufe I bis III 9
10 Modernisierung Zinsgarantiedarlehen Förderfähige Wohnflächen Modernisierung von Mietwohnungen Förderfähige Wohnflächen: Einraumwohnungen bis zu 50 m² Zweiraumwohnungen bis zu 60 m² Dreiraumwohnungen bis zu 80 m² Vierraumwohnungen bis zu 90 m² Fünfraumwohnungen bis zu 105 m² Die Flächen erhöhen sich für jeden weiteren Raum um bis zu 15 m². 10
11 Modernisierung Voraussetzungen Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum Einhaltung der Einkommensgrenzen entspr. bei der Zinsgarantie einem max. Jahresbruttoeinkommen eines Vierpersonenhaushalts in Höhe von ca. EUR entspr. beim Zuschuss einem max. Jahresbruttoeinkommen eines Zweipersonenhaushalts in Höhe von ca. EUR Eigentümer von Mietwohnungen Einhaltung von anfänglichen Mietobergrenzen Landkreis Mayen-Koblenz: 4,65 EUR/m² Stadt Koblenz: 5,40 EUR/m² 11
12 Modernisierung Zinsgarantiedarlehen Finanzierungsbeispiel barrierefreies Bad Gesamtinvestition: EUR Darlehensgeber: Hausbank Darlehenshöhe: EUR Zinsen: 1,7% Zinsbetrag p.m.: EUR 28,33 Tilgung: Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer 12
13 Modernisierung Investitionszuschuss Beispiel Einbau eines Treppenlift für EUR durch eine Fachfirma Zuschuss: 25% = EUR
14 Modernisierung Wie beantragen die Kunden die Förderung? Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum Zinsgarantiedarlehen: 1. Förderbestätigung der Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt 2. Gemeinsamer Antrag Kunde und Hausbank Investitionszuschuss: Antrag bei der Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt Eigentümer von Mietwohnungen Zinsgarantiedarlehen: Gemeinsamer Antrag Kunde und Hausbank Investitionszuschuss: Antrag bei der Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt 14
15 V ielen Dank für Ihr e Aufmer ksamkeit. 15
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