ALLGEMEINE EINSTUFUNGSRICHTLINIEN DER ÖSTERREICHISCHEN SPORTHILFE
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- Christian Walter
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1 ALLGEMEINE EINSTUFUNGSRICHTLINIEN DER ÖSTERREICHISCHEN SPORTHILFE Zur Gewährleistung der Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet, welche explizit beide Geschlechter meint. Die Österreichische Sporthilfe (ÖSH) wurde im Jahre 1971 als gemeinnütziger Verein mit dem Ziel gegründet, österreichische Spitzensportler bestmöglich zu fördern. Die Förderung gelangt als Aufwandsentschädigung für die Inanspruchnahme der Gesellschaft sowie für erhöhte Ausgaben, welche durch die Ausübung des Leistungssports entstehen, zur Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung ist ausdrücklich nicht gegeben. VORAUSSETZUNGEN a) österreichische Staatsbürgerschaft b) fristgerechter Antragseingang über das Onlineformular c) ordentliche Mitgliedschaft des Fachverbandes der Antragstellerin bei der Bundes-Sportorganisation d) Erfüllung der angegebenen Leistungskriterien und Zuerkennung der Individualförderung durch die Evaluierungskommission e) Anerkennung der Durchführungsbestimmungen durch die Aktive f) der ÖSH entstehen mit der Förderung keine darüber hinaus gehenden Verpflichtungen. Die Versteuerung der Unterstützung obliegt ausschließlich der Geförderten ANTRAGSMÖGLICHKEIT Der Antrag ist ausnahmslos online, in der von der ÖSH zur Verfügung gestellten Form, zu stellen. Ansuchen sind jährlich zu erneuern und müssen fristgerecht für Sommersport bis 30. Oktober sowie für Wintersport bis 30. April bei der ÖSH eintreffen. Zu spät eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Einstufung erfolgt jeweils am Ende der Saison durch die Evaluierungskommission. Das Ergebnis ergeht am Postweg, telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. UNTERSTÜTZUNGSZEITRAUM Von 1. Jänner bis 31. Dezember (Sommersport) sowie von 1. Juli bis 30. Juni (Winter) des auf die beantragte Saison folgenden Wettkampfjahres. Die Förderung wird auf das beim Antrag angegebene Konto, monatlich und im Nachhinein, überwiesen. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die geförderte Athletin erklärt sich bereit, mindestens fünf Mal pro Jahr, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, welche in Absprache mit der ÖSH erfolgen. Darüber hinaus für zusätzliche öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der ÖSH, sofern es keine Überschneidungen mit Veranstaltungen des Fachverbandes oder der privaten Sponsoren gibt. Die zur Verfügung gestellten Aufkleber und Logos der ÖSH sind bei öffentlichen Auftritten (Wettkämpfen, Interviews, etc.) bestmöglich zu präsentieren. Seite 1
2 UNTERSTÜTZUNGSHÖHE Athletinnen der Allgemeinen Klasse (AK) werden in den Kategorien GOLD und SILBER, Nachwuchssportlerinnen (NW) in BRONZE eingestuft. olympische / paralympische Disziplinen nicht olympische / paralympische ohne Sportförderstelle (HSZ, BM.I, BMF, etc.) bei Förderung durch eine Sportförderstelle gilt bei Förderung durch eine Sportförderstelle gilt SILBER (AK) GOLD EUR 800,- GOLD EUR 600,- GOLD EUR 250,- SILBER EUR 400,- SILBER EUR 250,- SILBER EUR 100,- BRONZE EUR 200,- BRONZE EUR 100,- BRONZE EUR 100,- Unterschieden werden Sommer- und Wintersportarten; olympische und nicht olympische sowie Behindertensport-Disziplinen. WOHLVERHALTEN, UNTERRICHTUNG Die Antragstellerin verpflichtet sich zu Respekt, Wohlverhalten und Loyalität gegenüber der ÖSH. Besondere Rücksicht ist auf jeweils schutzwürdige Interessen beider Seiten zu nehmen; insbesondere auf den gegenseitigen Ruf und das positive Ansehen. Die Aktive ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten führen. Der Verstoß hiergegen zieht eine fristlose Förderungseinstellung nach sich. Die Geförderte ist verpflichtet, alle sie und die Geschäftsbeziehungen mit der ÖSH betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten, dies gilt insbesondere für das geltende Anti-Doping-Gesetz (in der aktuell gültigen Fassung). AUSSCHLUSSGRÜNDE Im Falle eines rechtskräftig nachgewiesenen Dopingvergehens ist die betroffene Sportlerin auf Lebzeiten von der Möglichkeit jeglicher Förderung durch die ÖSH ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Sportlerin eines Dopingvergehens beschuldigt wird, werden sämtliche Fördermittel bis zur rechtskräftigen Beendigung des Dopingverfahrens eingefroren und nicht ausbezahlt. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Dopingvergehens hat die Sportlerin sämtliche von der ÖSH, ab dem Zeitpunkt der ersten positiven Dopingprobe oder einer Dopingsperre durch die NADA, bezogenen Fördergelder rückwirkend an die ÖSH zurück zu zahlen. Seite 2
3 KARRIEREENDE, VERLETZUNG Die Förderung endet mit Beendigung der sportlichen Laufbahn bzw. automatisch nach Ablauf des Unterstützungszeitraums. Das Karriereende ist der ÖSH umgehend mitzuteilen. Bei einer länger andauernden Verletzung oder Krankheit ist die Aktive verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Die gewährten Förderungsbeträge bleiben bis zum Ende der Förderperiode vollständig erhalten. LEISTUNGSKRITERIEN Berücksichtigung finden: offizielle, vom internationalen Fachverband anerkannte Bewerbe Leistungen der abgelaufenen Saison in der Allgemeinen oder Juniorenklasse Anträge bis zum Alter von 45 Jahren zum Stichtag der Antragstellung; davon ausgenommen sind Athletinnen der Kategorie Behindertensport nicht berücksichtigt werden Ergebnisse von Mannschafts-, Staffel- und Teambewerben Platzierungen bei Universiaden / Studentenwettkämpfen, Militärmeisterschaften oder nationalen Bewerben Sportlerinnen, deren zu versteuerndes Einkommen (inkl. Preisgeld) EUR ,00 (einhunderttausend) pro Jahr übersteigt Hinweise zu den Kriterien Jede Platzierung muss innerhalb des ersten Viertels der Gesamtteilnehmerzahl des jeweiligen Bewerbs liegen. Top Level bezeichnet die höchste für die jeweilige Sportart geltende, weltweit regelmäßig durchgeführte, Veranstaltungsserie (Weltcup, World Tour, Premier League, etc.). High Level die zweithöchste (COC, EC, Challenge Cup, etc.). Für nicht olympische Sportarten und Disziplinen gelten bei Weltmeisterschaften (20 Nationen) und Europameisterschaften (12 Nationen) Mindestteilnehmerzahlen. Im Behindertensport gelten zehn Nationen (WM) sowie sechs Nationen (EM). Ergebnisse in olympischen, nicht olympischen sowie in Behindertensport-Disziplinen werden unabhängig voneinander bewertet. Anhand der Saisonleistung kann eingestuft werden, wenn: auf Top Level fünf oder mehr Konkurrenzen in der aktuellen Saison durchgeführt werden, die Antragstellerin an mindestens 75 % der veranstalteten Wettkämpfe teilnimmt sowie die angeführten Kriterien erfüllt sind. Seite 3
4 NW BRONZE ALLGEMEINE KLASSE (AK) SILBER GOLD nicht olympisch / paralympisch olympisch / paralympisch SPORTARTENGRUPPE 1 SPORTARTENGRUPPE 2 SPORTARTENGRUPPE 3 Badminton Biathlon AE, HP, MO, SS (Freestyle) Bogenschießen CC, Sprint, Straße (Rad) BMX, EZF, Keirin, Omnium (Rad) Boxen Eisschnelllauf Bob, Skeleton, Kunstbahnrodeln Judo Fünfkampf Eiskunstlauf, Short Track PGS, PSL (Snowboard) Langlauf Golf, Gewichtheben, Pferdesport Ringen Springreiten HP, SBS (Snowboard) Taekwondo Nordische Kombination, Sprunglauf Ski Alpin SBX (Snowboard) Sportschießen SX (Freestyle) Sprint (Langlauf) 4-Cross (Rad) - 4 CC Marathon, Cyclo-Cross, Downhill (Rad) BA (Snowboard) Bahnengolf Schach BMX Freestyle, Kunstrad, Radball (Rad) Jiu-Jitsu DM (Freestyle) Karate Flugsport, Tanzsport Kickboxen Grasski, Naturbahnrodeln, Skibob Squash Klettern Kraftdreikampf Orientierungslauf Rollsport, Stocksport Wasserski Olympia - Top 4 / Semifinale Olympia - Top 8 / Finale Olympia - Top 6 / Finale WM - Top 4 / Semifinale WM - Top 8 / Finale WM - Top 6 / Finale Top 8 Top 8 Top 6 Olympia - Top 16 / Achtelfinale Olympia - Top 16 / Semifinale Olympia - Top 12 / Semifinale WM - Top 16 / Achtelfinale WM - Top 16 / Semifinale WM - Top 12 / Semifinale EM - Top 8 / Viertelfinale EM - Top 8 EM - Top 6 Top 12 Top 12 Top 12 High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.) High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.) High Level-Gesamt Top 3 (COC, EC, etc.) YOG - Top 8 / Viertelfinale YOG - Top 8 / Finale YOG - Top 6 / Finale JunWM - Top 16 / Achtelfinale JunWM - Top 16 / Semifinale JunWM - Top 12 / Semifinale JunEM - Top 8 / Viertelfinale JunEM - Top 8 JunEM - Top 6 Top 8 Top 8 Top 6 Bei den unten angeführten Verbänden gilt für alle nicht olympischen Disziplinen: GOLD für den WM- oder EM-Titel, SILBER für das WM- oder EM-Podest sowie BRONZE für die Top 3 bei JunWM/JunEM. Seite 4
5 NW AK NW AK NW AK BEACHVOLLEYBALL FECHTEN JUDO Olympia - Top 8 Olympia - Top 16 Olympia - Top 8 WM - Top 8 WM - Top 16 WM - Top 8 (mindestens Weltcup) Top 16 Saison: > 30 % Platzierung im Top Level (mindestens four star) Top 8 Seite 5 (mindestens Grand Prix) Top 8 Olympia - Top 16 Olympia - Top 32 Olympia - Top 16 WM - Top 16 WM - Top 32 WM - Top 16 EM - Top 8 EM - Top 8 EM - Top 8 Saison: > 60 % Platzierung im Top Level (mindestens four star) Top 16 Saison: > 60 % Platzierung im High Level (three star) Top 16 Saison: fünf Platzierungen im Top Level (mindestens Weltcup) Top 32 Saison: sechs Platzierungen im High Level (mindestens Satellite) Top 16 (mindestens Grand Prix) Top 16 Saison: > 60 % Platzierung im High Level (mindestens Open) Top 16 YOG - Top 8 YOG - Top 8 YOG - Top 8 NW-WM - Top 8 JunWM - Top 32 JunWM - Top 16 NW-EM - Top 8 JunEM - Top 16 JunEM - Top 8 Saison: vier Platzierungen im Top Level (Junior Weltcup) Top 16 (mindestens European Judo Cup) Top 8 BILLARD Wildwasser-Slalom Flachwasser Olympia - Top 6 Olympia - Top 6 WM - Top 4 WM - Top 6 WM - Top 6 (Euro Tour) Top 8 Saison: Gesamtweltcup Top 8 Saison: zwei Platzierungen im Top Level (Weltcup) Top 6 Olympia - Top 12 Olympia - Top 12 WM - Top 16 WM - Top 12 WM - Top 12 EM - Top 8 EM - Top 6 EM - Top 6 (Euro Tour) Top 12 Saison: Gesamtweltcup Top 16 (Weltcup) Top 12 YOG - Top 6 YOG - Top 6 JunWM - Top 8 JunWM - Top 12 JunWM - Top 12 JunEM - Top 3 JunEM - Top 6 JunEM - Top 6 RUDERN SCHIEßEN SEGELN Olympia - Top 6 Olympia - Finale Olympia - Top 10 WM - Top 6 WM - Finale WM - Top 10 Saison: zwei Platzierungen im Top Level (Weltcup) Top 6 Saison: Qualifikation für das Weltcupfinale Saison: Teilnahme Weltcupfinale Olympia - Top 12 Olympia - Top 16 Olympia - Top 16 WM - Top 12 WM - Top 16 WM - Top 16 EM - Top 6 EM - Top 8 EM - Top 8 (Weltcup) Top 12 (Weltcup) Top 16 (Weltcup) Top 10 YOG - Top 3 YOG - Top 8 YOG - Top 8 U23 WM - Top 6 JunWM - Top 16 JunWM - Top 16 JunEM - Top 3 JunEM - Top 8 JunEM - Top 8 KANU
6 NW AK NW AK SCHWIMMEN SYNCHRONSCHWIMMEN, WASSERSPRINGEN TURNEN Olympia - Top 8 Olympia - Top 6 Olympia - Top 8 WM - Top 8 WM - Top 6 WM - Top 8 Saison: FINA-Punkte lt. Verbandsgespräch (Weltcup, Challenge Cup) Top 8 Olympia - Top 16 Olympia - Top 12 Olympia - Top 16 WM - Top 16 WM - Top 12 WM - Top 16 EM - Top 8 EM - Top 6 EM - Top 8 Saison: FINA-Punkte lt. Verbandsgespräch (Weltcup, Challenge Cup) Top 12 YOG - Top 8 YOG - Top 6 JunWM - Top 16 JunWM (A) - Top 12 YOG / EYOF / JunEM - Top 8 JunEM - Top 8 JunEM (A) - Top 6 Saison: FINA-Punkte lt. Verbandsgespräch LEICHTATHLETIK TISCHTENNIS TRIATHLON Olympia - Top 8 Olympia - Top 16 Olympia - Top 6 WM - Top 8 WM - Top 16 WM - Top 6 Saison: vier Platzierungen im Top Level (mindestens Major Series) Top 8 (World Triathlon Series) Top 8 Olympia - Top 16 Olympia - Top 32 Olympia - Top 12 WM - Top 16 WM - Top 32 WM - Top 12 EM - Top 8 EM - Top 8 EM - Top 6 IAAF/EAA bzw. ÖOC/ÖLV Norm für OS / WM / EM: EUR 200,- (AK) Europe Top 16 - Top 3 Saison: vier Platzierungen im Top Level (mindestens Major Series) Top 16 Saison: sechs Platzierungen im High Level (mindestens Challenge Series) Top 16 (World Triathlon Series) Top 12 Saison: > 60 % Platzierung im High Level (European Cup, Standard) Top 8 YOG - Top 8 YOG - Top 8 YOG - Top 6 NW-WM - Top 8 JunWM - Top 16 NW-WM (ex Jugend) - Top 12 NW-EM - Top 3 JunEM - Top 8 NW-EM (ex Jugend) - Top 6 IAAF/EAA Norm bzw. Quotenplatz für YOG / WM / EM: EUR 100,- (NW) (Junior Circuit) Top 16 Saison: > beste drei Platzierungen im Top Level (Junior European Cup) Top 8 TENNIS 23 Jahre WTA: 150 ATP: Jahre WTA: 200 ATP: Jahre WTA: 250 ATP: Jahre WTA: 300 ATP: Jahre WTA: 400 ATP: Jahre WTA: 500, ITF: 20 ATP: 800, ITF: Jahre WTA: 600, ITF: 50 ATP: 1.000, ITF: Jahre WTA: 800, ITF: 100 ITF: 300, TE16u: 10 Seite 6
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