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1 Umgang mit elektronischen Medien Inhalt: 1. Einleitung Leitsätze zum Umgang mit elektronischen Medien im Heizenholz Definitionen/Begriffe Unterstützung bei der Nutzung von Medien Generelle Regelungen für die Mediennutzung Verankerung im Alltag /in der Institution Arbeitsunterlagen... 5 Leitungsteam,

2 1. Einleitung Elektronische Medien sind im Erziehungsalltag immer wieder Thema in der Auseinandersetzung mit den BewohnerInnen des s Heizenholz. Regelmässig müssen sich SozialpädagogInnen und BewohnerInnen verständigen auf einen gegenseitig tolerierten Rahmen der Mediennutzung. Dabei sind Dauer, Ort, Zeitpunkt der Nutzung genauso Themen wie die Finanzierung des Konsums, gesetzliche Grenzen oder inhaltliche Fragen. Die Nutzung der Medien erfordert immer wieder auch die Auseinandersetzung mit Inhalten sowie Informationen über das Weltgeschehen, Kommunikation mit FreundInnen aber auch mit den Themen Gewalt, Pornografie, süchtigem Konsum oder Finanzierung von Bedürfnissen. Mit diesem Konzept soll eine grundsätzlich positive Haltung zur Nutzung der Medien im Heizenholz festgelegt werden. Zusätzlich werden aber auch Informationen zusammengetragen, die den SozialpädagogInnen mehr Sicherheit in gesetzlichen, inhaltlichen und technischen Belangen geben sollen. Ebenso Bestandteil des Konzeptes ist eine umfassende Zusammenstellung von Regelungen rund um den Medienkonsum. Individuelle Situationen erfordern ein individuelles Handeln im Rahmen der geltenden Gesetze, des vorliegenden Konzeptes und der entsprechenden Regeln. 2. Leitsätze zum Umgang mit elektronischen Medien im Heizenholz Auf dem Hintergrund der allgemeinen pädagogischen Arbeit im Heizenholz und der Grundhaltung zur sozialen und pädagogischen Arbeit werden folgende Leitlinien speziell für den Umgang mit elektronischen Medien angewendet: 1. Kinder und Jugendliche werden im Heizenholz unterstützt und angeleitet beim Erlernen eines altersadäquaten, situationsgerechten und massvollen Umgangs mit elektronischen Medien. 2. Medienkonsum soll der Kommunikation, der Unterhaltung und der Informationsbeschaffung dienen. Es werden Grenzen gesetzt, die verhindern sollen, dass der Konsum Entwicklung oder Gesundheit schädigt, das Umfeld stört, oder dass K/J sich in eine virtuelle Welt zurückziehen. 3. Der Medienkonsum aller muss sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. 4. Im Heizenholz steht ausreichend Know-how zur Verfügung, damit die alltäglichen Fragen rund um elektronische Medien gelöst werden können. 5. Die Umsetzung des Medienkonzepts des Heizenholz und die Einhaltung der Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die BewohnerInnen so gut wie möglich vor negativen Folgen des Mediengebrauchs (Missbrauch, Schulden, Verbreitung von Pornografie, Mobbing, Kontakte mit Unbekannten, etc), geschützt sind. 6. Die Mediennutzung ist im Alltag ein Thema in den Wohngruppen. Problematischer Medienkonsum (bezüglich Inhalten, Zeitpunkt, Dauer, Häufigkeit) wird frühzeitig angegangen. 7. Den Eltern von Kindern/Jugendlichen sind unsere Regeln bekannt. Nach Möglichkeit werden die Eltern einbezogen in die Auseinandersetzung rund um den Umgang mit elektronischen Medien. 1_Konzept_elektronische_Medien 2/5

3 3. Definitionen/Begriffe Mediennutzung Die Nutzung von Medien beinhaltet für uns das Beschaffen von Informationen, das Kommunizieren mit anderen sowie das reine Konsumieren von Medieninhalten. Zudem zielen Medien darauf ab, Unterhaltung zu bieten. Die Nutzung der Medien gefährdet weder die NutzerInnen selbst noch andere Personen in ihrer psychischen und physischen Integrität. Missbrauch von Medien Missbrauch in unserem Sinne liegt dann vor, wenn übermässiger Konsum deutlich wird, illegale und/oder nicht altersadäquate Inhalte konsumiert werden, oder wenn eine Schädigung oder ein Missbrauch an anderen oder durch andere Personen erkennbar wird. Schädigung Eine Schädigung in Zusammenhang mit Medien ist für uns dann gegeben, wenn die physische und psychische Gesundheit und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch die Nutzung einzelner oder mehrer Medien gefährdet ist. Konkret kann sich dies beim Jugendlichen durch suchttypische Symptome wie Isolation oder Vernachlässigung von Pflichten, aber auch durch allgemeine Wesensveränderungen, wie zum Beispiel Mobbing und Gewalt an sich selbst oder anderen gegenüber zeigen. Altersadäquater Umgang Die/der Jugendliche / das Kind muss in der Lage sein, mit den Medien, die sie/er nutzen möchte, umzugehen. Das heisst, sie/er versteht deren Inhalte und kann diese verarbeiten. Altersadäquater Umgang bedeutet zudem auch, sicher zu stellen, dass die geltenden Alterslimiten eingehalten werden. Suchtverhalten bei Medien Wir orientieren uns an der Definition der Sucht aus dem Suchtpräventionskonzept: Abhängigkeit bezeichnet den Zustand einer krankhaften Interaktion zwischen einer Person einerseits und einer Substanz, bzw. der Fixierung auf bestimmte Verhaltensweisen andererseits. Abhängigkeit zeigt sich nicht ausschliesslich in der Menge oder Art des Suchtmittelmissbrauchs, sondern vor allem darin, dass diese Mittel oder Verhaltensweisen zur dauernden Problembewältigung eingesetzt werden. Die zunehmende Bindung an das Suchtmittel schränkt die Handlungsfähigkeit der Person ein. Im Zusammenhang mit Medien sprechen wir dann von Sucht, wenn eines oder mehrere der folgenden Symptome sichtbar werden: Das Medium ersetzt die sozialen Kontakte Themen und Aussagen des Jugendlichen kreisen permanent um das Medium (Die/der Jugendliche verliert sich in der virtuellen Welt) Schulische, berufliche und/oder sportliche Leistungen sinken (Der persönliche Antrieb fokussiert sich auf das Medium) Wesensveränderungen treten auf Die geistige und/oder körperliche Entwicklung verzögert sich 1_Konzept_elektronische_Medien 3/5

4 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen im Umgang mit Medien (Vertragsrecht, Strafgesetz, etc.) sind verbindlich und sind einzuhalten. Genauere Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen sind in den Merkblättern zu den verschiedenen Geräten zusammengetragen. sinnvolle Nutzung Die sinnvolle Nutzung von Medien im Alltag zeigt sich an folgenden Kriterien: - abwechslungsreich und bereichernd - Spass und Genuss erzeugend - altersadäquat / im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - behilflich und nützlich im Alltag - brauchbar und zweckmässig - förderlich für die Entwicklung Der Umgang mit diesen Definitionen und die konkrete Umsetzung im pädagogischen Alltag sind abhängig vom einzelnen Medium selbst sowie auch von den unterschiedlichen Gegebenheiten der Wohngruppen (Alter, Gruppenzusammensetzung, etc). Der Rahmen im Umgang mit den Medien wird durch Regeln für alle Wohngruppen und durch gruppenspezifische Regeln gesetzt. 4. Unterstützung der K/J bei der Nutzung von Medien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngruppen unterstützen Kinder und Jugendliche beim Erlernen des Umgangs mit den verschiedenen Medien. Grundsätzlich sollen K/J bei der Mediennutzung begleitet werden. Das bedeutet, dass die Bezugspersonen resp. die anderen Teammitglieder zumindest wissen, welche Geräte und zu welchen Inhalten die Medien von den einzelnen Jugendlichen genutzt werden. Es ist in erster Linie Aufgabe der Bezugspersonen, sich mit den Jugendlichen zu Fragen rund um die Mediennutzung (Häufigkeit, Inhalte, Kosten) auseinanderzusetzen. Auf der Infoablage wird eine Linkliste mit hilfreichen Webseiten geführt (Lernprogramme). 5. Regelungen für die Mediennutzung Es existieren Heizenholz-Regeln und Gruppenregeln. Diejenigen des Heizenholz beinhalten auch die Vorgabe, was die Gruppen regeln müssen. Sie enthalten weitgehend geräteübergreifende Regelungen und gehen davon aus, dass für die Nutzung elektronischer Geräte mit fixer oder optionaler Internetverbindung beim Eintritt, oder spätestens bei der Anschaffung eines solchen Gerätes, ein Vertrag mit dem Jugendlichen aufgesetzt wird. Entsprechende Vorlagen (für Handy und Internet) werden zur Verfügung gestellt. Die Gruppenregeln machen nebst den Regeln auch Aussagen, wie die Einhaltung der Regelungen sichergestellt wird. 1_Konzept_elektronische_Medien 4/5

5 6. Verankerung im Alltag /in der Institution Die permanente Arbeitsgruppe Medien setzt sich zusammen aus je einer Vertretung pro Wohngruppe - idealerweise eine am Thema interessierte MitarbeiterIn - und der Leitung der Fachstelle Pädagogik und Projekte. Die AG trifft sich mindestens 4 Mal jährlich. Sie hat folgende Aufgaben: Regelmässiger Austausch über die Mediennutzung in den Wohngruppen Aufgreifen von aktuellen Themen Organisieren von Veranstaltungen für Mitarbeitende und/oder BewohnerInnen zu Themen rund um die Mediennutzung Unterstützung für MA bei Fragen zur Mediennutzung Transportieren von Know-how aus der AG in die Teams Beantwortung von Fragen aus den Teams Bei Bedarf Unterstützung der K/J in der Mediennutzung organisieren Ablage mit den Unterlagen laufend aktualisieren 7. Zusätzliche Unterlagen Heizenholz-Regeln zum Umgang mit elektronischen Medien Vorlage Vereinbarung zur Nutzung eines Handys Vorlage Vertrag zur Internetnutzung Merkblätter mit Informationen zu den verschiedenen Geräten (aus HH, der Hersteller, Abbildung, Links, Kosten) Linkliste mit hilfreichen Webseiten (Lernprogramme) Gruppenregeln zur Mediennutzung 1_Konzept_elektronische_Medien 5/5

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