Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015"

Transkript

1 Karlsruhe, 7. Mai 2015 Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015 Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel

2 Übersicht I. Relevanz II. Stiftungen der öffentlichen Hand III. EU-Beihilferecht IV. Stiftungen als Förderempfänger 2

3 I. Relevanz Ausgangspunkt Verbot staatlicher Beihilfen (Artikel 107 AEUV) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind alle aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. 3

4 I. Relevanz -> Pflicht zur Anmeldung jeder Beihilfe bei der EU- Kommission ( Notifizierung ) -> ohne und solange ohne Positiventscheidung der KOM gelten: Durchführungsverbot Rückabwicklungspflicht Angreifbarkeit (KOM / Konkurrent) 4

5 I. Relevanz Doppelte Relevanz für öffentliche Stiftungen Stiftung als Fördergeber Unter welchen Umständen gewährt meine öffentliche Stiftung eine (EU-rechtswidrige) staatliche Beihilfe? Stiftung als Förderempfänger Unter welchen Umständen wird meiner öffentlichen Stiftung eine (EU-rechtswidrige) staatliche Beihilfe gewährt? 5

6 I. Relevanz Typische Fragen öffentlicher Stiftungen 1. Scheiden bestimmte Stiftungen als Fördergeber staatlicher Beihilfen aus? 2. Was verbietet das EU-Beihilferegime (nicht)? 3. Und wenn doch eine EU-Beihilfe vorliegt welche Ausnahmen bestehen, dass die Beihilfe dennoch gewährt werden darf? 6

7 II. Stiftungen der öffentlichen Hand Thesen Meine Stiftung der öffentlichen Hand hat mit dem EU-Beihilferecht nichts zu tun, weil es sich um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts handelt; das Stiftungsvermögen (auch) von Privaten stammt 7

8 II. Stiftungen der öffentlichen Hand Norm Artikel 107 AEUV (Verbot staatlicher Beihilfen) Finanzierung aus staatlichen Mitteln = Belastung des Staatshaushalts + Zurechenbarkeit zum Staat 8

9 II. Stiftungen der öffentlichen Hand Privatrechtliche Stiftungen können keine Fördergeber staatlicher Beihilfen sein? Nein! Staatliche Beihilfen umfassen alle unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden (EuGH, PreussenElektra, 2001) 9

10 II. Stiftungen der öffentlichen Hand Potentielle Fördergeber staatlicher Beihilfen daher Stiftungen des öffentlichen Rechts (zb Kulturstiftung des Freistaates Sachsen) Stiftungen des privaten Rechts, wenn vom Staat (Bund, Länder, Kommunen, staatliche Beteiligungen) zu Förderzwecken errichtet (zb Kulturstiftung des Bundes) 10

11 II. Stiftungen der öffentlichen Hand Herkunft der Fördermittel ( Belastung des Staatshaushalts ) Nur private Herkunft (zb Schenkung, Treuhandvertrag, rechtlich unselbständige Stiftung) bislang unentschieden (+/-) Nur Staatshaushalt (+) Mehrere Staatshaushalte (+) Erträge öffentlicher Unternehmen (+) Gemischt private / staatliche Herkunft (+) 11

12 II. Stiftungen der öffentlichen Hand EU-beihilferechtlich irrelevante Umstände in der Person der fördernden Stiftung Rechtliche (Un-)Selbständigkeit Stiftungszweck Gemeinnützigkeit nur funktionelle Stiftung ( Stiftung Elbeländer ggmbh ) 12

13 III. EU-Beihilferecht Welche Förderung verbietet das EU-Beihilferegime? Aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen = 4 kumulative Voraussetzungen Voraussetzung 1 jede dem Staat zurechenbare Belastung des Staatshaushalts zb Zuschuss, zinsgünstige Darlehen, Verkauf unter Marktpreis, Garantien, Zahlungsaufschübe, Steuervergünstigung -> Typischerweise bei Förderung durch öffentliche Stiftungen erfüllt 13

14 III. EU-Beihilferecht Welche Förderung verbietet das EU-Beihilferegime? Voraussetzung 2 Vorteil für bestimmtes Unternehmen Unternehmen - irrelevant: Gewinnerzielungsabsicht des Förderempfängers / Gemeinnützigkeit - allein entscheidend: Marktteilnahme = Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im (potentiellen) Wettbewerb mit anderen (potentiellen) Marktteilnehmern mit oder ohne Erwerbsinteresse EuGH, Ambulanz Glöckner, 2001 KOM-Entscheidung AWO Sano > Kann bei Förderung durch öffentliche Stiftungen erfüllt sein 14

15 III. EU-Beihilferecht Welche Förderung verbietet das EU-Beihilferegime? Voraussetzung 2 Vorteil für bestimmtes Unternehmen Vorteil Jede Zuwendung, die ein Marktteilnehmer anstelle des Fördergebers nicht oder nicht in diesem Umfang oder nicht unter den konkreten Umständen gewährt hätte ( Private Investor Test ) -> Typischerweise bei Förderung durch öffentliche Stiftungen erfüllt 15

16 III. EU-Beihilferecht Welche Förderung verbietet das EU-Beihilferegime? Voraussetzung 3 Eignung zur Wettbewerbsverfälschung nicht notwendig: bereits eingetretene Wettbewerbsverfälschung (Wortlaut Wettbewerb zu verfälschen drohen ) -> Typischerweise problemlos erfüllt 16

17 III. EU-Beihilferecht Welche Förderung verbietet das EU-Beihilferegime? Voraussetzung 4 Binnenmarktrelevanz nicht notwendig: bereits eingetretene Beeinträchtigung des Binnenhandels -> Häufig erfüllt; Einzelfallprüfung! Kann fehlen bei lokaler Sport-/Infrastruktur-/Kulturförderung, zb Freizeitbad Dorsten, DAV Kletterhalle Berlin; KOM-Entscheidungen 2015 zu rein lokalen Förderungen Gegenbeispiel: Grenznahe Förderung eines Großereignisses, etwa Impressionisten in Kunsthalle Karlsruhe 17

18 III. EU-Beihilferecht Keine staatliche Beihilfe, weil Keine Belastung des Staatshaushalts (Förderung allein aus privaten Mitteln?) Keine selektive, sondern allgemeine Förderung? (eher irrelevant bei Stiftungen der öffentlichen Hand; aktuell str.: Gewährung von Steuervorteilen) Kein Vorteil des Förderempfängers, weil nur Ausgleich für Nachteile aus DAWI-Erbringung? Sehr schwer zu beweisende Ausnahme: EuGH, Altmark Trans, 2003 Nicht zb: KOM-Entscheidung AWO Sano, 2008 Nicht zb: EuG, Förderung Naturschutzprojekte, 2013 (a.a.: Bundesregierung) 18

19 III. EU-Beihilferecht Keine staatliche Beihilfe, weil Förderempfänger kein Unternehmen (s.o.)? (im Einzelfall zu prüfen; zb Kultur, Amateursport) Zahlungsempfänger keinen Vorteil erhält? (Zahlung ist Vergütung für Lieferungen/Leistungen an öffentliche Stiftung; wichtig: nicht höher als Marktpreis Nachweis: Vorausgegangenes öffentliches Vergabeverfahren) Keine Binnenmarktrelevanz? (Schwimmbad Dorsten; DAV Kletterhalle Berlin) 19

20 III. EU-Beihilferecht Gesetzliche Ausnahmen vom Beihilfeverbot Ausnahme 1 gesetzliche MUSS-Ausnahme KOM muss Binnenmarktvereinbarkeit einer Beihilfe feststellen Art. 107(2) AEUV Sozialbeihilfe für Verbraucher (zb Bürgschaft für Wohnungsmiete) Schäden infolge Naturkatastrophen Nachteile aus Teilung Deutschlands Fazit: Geringe Bedeutung für Stiftungen der öffentlichen Hand 20

21 III. EU-Beihilferecht Gesetzliche Ausnahmen vom Beihilfeverbot Ausnahme 2 gesetzliche KANN-Ausnahme KOM kann Binnenmarktvereinbarkeit einer Beihilfe feststellen Art. 107(3) AEUV Förderung entlegener Gebiete (z.b. DOM/TOM) Wichtige Vorhaben von gemeinsamem EU-Interesse (gemeinsames Programm / Gefahrenabwehr, zb gegen Umweltverschmutzung verschiedener Mitgliedstaaten) Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige (zb FuEuI; Umweltschutz) Kulturförderung und -erhaltung Fazit: Unsichere, nur Kann-Ausnahmen 21

22 III. EU-Beihilferecht Gesetzliche Ausnahmen vom Beihilfeverbot Ausnahme 3 KOM bestimmt Bagatellschwellen für Beihilfen pro Unternehmen De-minimis-VO 2013 (allgemein) EUR De-minimis-VO 2012 (nur DAWI) EUR jeweils innerhalb von drei Steuerjahren Fazit: De minimis-verordnungen sehr relevant 22

23 III. EU-Beihilferecht Gesetzliche Ausnahmen vom Beihilfeverbot Ausnahme 4 KOM bestimmt Binnenmarktvereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen AGVO 2014 Diverse Bagatellschwellen für Förderungen für KMU, FuEuI, Kultur, Ausbildung, Umweltschutz, Sport-, Freizeit- und lokale Infrastrukturen DAWI-Pakete der KOM (aktuell: 2012) - KOM, AWO Sano, EuG, Förderung Naturschutzgroßprojekte, OLG Stuttgart, Ausfallbürgschaften Kreiskliniken Calw, 2014 Fazit: AGVO 2014 und DAWI-Paket 2012 sehr relevant 23

24 IV. Stiftungen als Förderempfänger Stiftungen der öffentlichen Hand als Unternehmen isd EU-Beihilferechts? EU-Beihilferecht und staatliche Zuwendungen an Stiftungen der öffentlichen Hand Führt Stiftung, die im öffentlichen Interesse oder gemeinnützig tätig ist, Finanz- oder Handelsgeschäfte oder Geschäfte über (un)bewegliches Vermögen durch + wird sie dadurch Wettbewerber für Anbieter von Forschungs-, Bildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen, ist die Stiftung Unternehmen. Stiftung ist kein Unternehmen, wenn sie lediglich Zahlungen an Einrichtungen ohne Erwerbszweck leistet. (EuGH, Cassa di Risparmio di Firenze, 2006) 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erfolgreiche Förderung wünscht Ihnen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Alexander Hübner! Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel Lenzhalde Stuttgart

EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten

EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin. Verwertung optimal verwalten EU-Beihilferahmen Auswirkungen auf die Forschung und Patentverwertung an Hochschulen Dr. Anke Empting Rechtsanwältin Verwertung optimal verwalten 05.10.2010, Mülheim an der Ruhr Daten und Fakten Daten

Mehr

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine

Mehr

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung

Mehr

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten

Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und

Mehr

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5 MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen

Mehr

Wahltarife zwischen PKV und GKV

Wahltarife zwischen PKV und GKV Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung

Mehr

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Ass. jur. Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung

Mehr

Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe

Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Die Erledigung öffentlicher Dienstleistungen im Wege der In-House-Vergabe Vortrag zur Praxismesse 2015 Seite 1 Übersicht 1. Fallkonstellationen 2. Problemstellung 3. Europarechtlicher Kontext 4. DAI 5.

Mehr

Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts

Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts www.karlhuberfotodesign.com Der Landkreis Calw im Fokus des EU-Beihilferechts Folie 1 Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.v. gegen den Landkreis Calw wegen unlauteren Wettbewerbs

Mehr

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak

Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak I. Einleitung II. Unionsverfassungsrechtliches Koordinatensystem der EU-Struktur- und Kohäsionspolitik III.

Mehr

Die Förderung gemeinnütziger Körperschaften durch öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen

Die Förderung gemeinnütziger Körperschaften durch öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen Anika Gilberg Die Förderung gemeinnütziger Körperschaften durch öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen Eine Reformüberlegung angesichts der Beihilfeneigenschaft von Steuervergünstigungen

Mehr

Merkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016)

Merkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016) Merkblatt zur De-minimis-Regel (Stand: Januar 2016) 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9.7.2003 C(2003)2000fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/F/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

Mehr

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen 06-08 Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen I. Einführung und Überblick Als staatliche Beihilfe gilt jede Art von Förderung durch die Regierung, die

Mehr

Fassung vom

Fassung vom Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem

Mehr

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Rechtsschutz im Subventionsrecht Rückabwicklung

Mehr

Von Europa nach Kärnten

Von Europa nach Kärnten Förderungen Von Europa nach Kärnten Was ist eine Beihilfe? Folgende Maßnahmen können Beihilfen darstellen: o Zuführung von Kapital o Gewährung von Darlehen o Übernahme von Bürgschaften oder Garantien o

Mehr

1 Gewährung von Kleinbeihilfen

1 Gewährung von Kleinbeihilfen Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der

Mehr

DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH

DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Münster Düsseldorf Leipzig WP/StB Dr. Michael Kaufmann EU-Beihilferecht und Trennungsrechnung 1. Warum muss eine

Mehr

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Private Enforcement. 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011

Private Enforcement. 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011 Private Enforcement Wie geht es weiter mit Private Enforcement? Rückforderung, Unterlassung, Schadensersatz und die dolo agit Einrede aus Sicht von Kommission, Beihilfegeber, Empfänger und Wettbewerber

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission

Mehr

Änderungen bei der Übernahme von Laboruntersuchungskosten ab 2017 De-minimis-Beihilfeantrag

Änderungen bei der Übernahme von Laboruntersuchungskosten ab 2017 De-minimis-Beihilfeantrag Änderungen bei der Übernahme von Laboruntersuchungskosten ab 2017 De-minimis-Beihilfeantrag Die Bayer. Tierseuchenkasse übernimmt nach ihren Leistungssatzungen bestimmte Laboruntersuchungskosten, wenn

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 20.12.2011 K(2011)9329 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Fonds: ESF Aktions- Bogen 21.05.0. Aktion 21.05.0. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) Teil-Aktion 21.05.1. Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie) 1. Bezeichnung der zusätzlichen

Mehr

GRUNDSTÜCKSVERKAUF ALS BEIHILFE?

GRUNDSTÜCKSVERKAUF ALS BEIHILFE? 1 GRUNDSTÜCKSVERKAUF ALS BEIHILFE? Checkliste für die Schnellprüfung (Stand: 02/2004) von Staatsminister a.d. Georg Brüggen, Dipl. Betriebswirt (VWA) und Rechtsanwalt, Dresden 2 Inhalt: 1. Gegenstand der

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Anlage zum BUMAP-Antrag vom Unternehmen: (Anschrift): Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 1 Dieses Muster gilt nur für Förderanträge

Mehr

Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) in NRW

Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) in NRW Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) in NRW Welche Programmbausteine aus progres.nrw gibt es?? Zuschuss bei Vorhaben < 50 kwel < 50.000 Markteinführung Zuschuss Antragsteller: Privatpersonen Unternehmen

Mehr

Auswirkung der neuen De-minimis-Verordnung auf kommunale Bürgschaften

Auswirkung der neuen De-minimis-Verordnung auf kommunale Bürgschaften 1 22.November 2007 in Fürstenau-Schwagstorf Bremer Landesbank, Hartmut Ernst, Kommunale Kunden 0441 237-1482, hartmut.ernst@bremerlandesbank.de 2 Quellenangabe Veröffentlichungen der Bundesvereinigung

Mehr

NEUERUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG DES FÖRDERUNGSPROGRAMMS KLIMAAKTIV MOBIL

NEUERUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG DES FÖRDERUNGSPROGRAMMS KLIMAAKTIV MOBIL NEUERUNGEN IM RAHMEN DER ABWICKLUNG DES FÖRDERUNGSPROGRAMMS KLIMAAKTIV MOBIL klimaaktiv Konferenz 18. September 2015 Angelika Müller DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Rechtsnormen für geförderte Projekte

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2015 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2015 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2015 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen I 3. UE Rechtliche Grundlagen II 4. UE Rechtliche

Mehr

U entscheidet daraufhin, dass S der richtige Standort für die Unternehmenserweiterung ist und erwirbt das günstige Grundstück von S.

U entscheidet daraufhin, dass S der richtige Standort für die Unternehmenserweiterung ist und erwirbt das günstige Grundstück von S. Modul: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Sachverhalt 1 Fall 1 Sachverhalt Die wirtschaftlich gut entwickelte Großstadt S im Mitgliedstaat M weist im Bebauungsplan ein neues Industriegebiet aus,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co.

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2009 K(2009)2551 Betreff: Staatliche Beihilfe N 90/2009 Deutschland Rettungsbeihilfe für die Palla Creativ Textiltechnik GmbH & Co. KG Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck Verfassung 1 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Frankfurter Sparkasse. 2 (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt

Mehr

Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung

Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung Wirtschaft Anett Fichtner Innovationsförderung. Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung Bachelorarbeit Innovationsförderung von kleinen und mittleren

Mehr

Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11

Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN TEIL I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 Beihilfenummer Mitgliedstaat Referenznummer

Mehr

Umsetzung der EU Vorgaben zur Finanzierung von DAWI in Deutschland LMR Dr. Traupel Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein - Westfalen Umsetzungsbedarf Die Altmark Trans

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden

Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.09.2002 C(2002) 3210 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N116/A/02 - Germany (Rheinland-Pfalz) Beihilfen bei Elementarschäden Sehr geehrter Herr Minister, ich beehre

Mehr

EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft

EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft EU-Beihilferecht und staatliche Finanzierung von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft Brüssel, Juli 2014 I. Spannungsfeld Finanzielle Zuwendungen des Staates an Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft

Mehr

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3396 Betr.: Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

Grundzüge des Europäischen Beihilferechts

Grundzüge des Europäischen Beihilferechts Grundzüge des Europäischen Beihilferechts I. Einführung II. Der Beihilfetatbestand III. Genehmigungsfähigkeit der Beihilfe IV. Rechtswidrigkeit der Beihilfe V. Zusammenfassung I. Einführung Das europäische

Mehr

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz

Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Vergaberecht und Fördermittel 08.05.2015 in Düsseldorf Aufbau für Fehler und Fallen Sanktionen

Mehr

Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen

Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen Finanzierung von Infrastruktur: Beihilfen für Flughäfen Herbsttagung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung Leipzig 25. bis 27.09.2009 RA Dr. Ludger Giesberts, LL.M. Übersicht I. Einführung II. Entgelterhöhungen

Mehr

Gemeinsam gestalten Die Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe

Gemeinsam gestalten Die Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe Gemeinsam gestalten Die Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe sparkassenstiftungen.de Mit 748 Stiftungen ist die Sparkassen-Finanzgruppe die stifterisch aktivste Unternehmensgruppe in Deutschland. Als

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 09.02.2011 K(2011)596 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. NN 24/2009 (ex N 234/2009) Deutschland Texplast GmbH Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. VERFAHREN

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen?

1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? I. Antragsteller 1. Wer kann eine Förderung mit Hilfe von Bildungsschecks beantragen? Es können ausschließlich Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern für ihre

Mehr

Ist meine geplante Fördermaßnahme eine staatliche Beihilfe?

Ist meine geplante Fördermaßnahme eine staatliche Beihilfe? Ist meine geplante Fördermaßnahme eine staatliche Beihilfe? Eine Grundlagenübersicht zur ersten Orientierung und zum Beihilfe-Selbsttest Handreichung von EA6, keine offizielle Publikation des BMWi November

Mehr

EU-Beihilferecht - ein Hindernis für die Projektfinanzierung?

EU-Beihilferecht - ein Hindernis für die Projektfinanzierung? EU-Beihilferecht - ein Hindernis für die Projektfinanzierung? [GGSC]-Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Dr. Thomas Reif Dr. Thomas Reif EU-Beihilferecht - ein Hindernis

Mehr

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld c/o Vorstandssekretariat OT Bitterfeld Lindenstraße 27 06749 Bitterfeld-Wolfen Antragsnummer: S / / (wird durch die Stiftung vergeben)

Mehr

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen

Mehr

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht

Mehr

Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz

Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz Beihilfenkontrolle im europäischen Luftverkehr Die neuen Leitlinien der EU-Kommission und ihre Relevanz für die Schweiz Referat von Stefan Jost, MLaw Inhaltsübersicht 1. Um was geht es? 2. Neue Leitlinien

Mehr

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland

5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland 5 offene Fragen bei der staatlichen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge in Deutschland Rechtsanwalt Dr. Carsten Jennert, LL.M. 12. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreise zum Europäischen

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische

Mehr

ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN

ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN Teil I Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11 Beihilfenummer Mitgliedstaat Mitgliedstaat

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014142/3 Dezernat: OB aktuelles Gremium Stadtrat Amt: Amt 20 öffentlich ja Sitzung am: 16.10.2014 TOP: 2.12 Vorlagen-Nr.: 2014142/3 Betreff

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung UWG Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG (Achtung: Markenrecht kann nach h.m Sperrwirkung entfalten) A Vorrangige Prüfung von 3 Abs. 3

Mehr

AllMBl 2015 83. Datenbank BAYERN-RECHT 2129.2-U 2129.2-U. Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen

AllMBl 2015 83. Datenbank BAYERN-RECHT 2129.2-U 2129.2-U. Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm) Richtlinien für

Mehr

Satzung der St. Nathanael Stiftung Hannover

Satzung der St. Nathanael Stiftung Hannover Satzung der St. Nathanael Stiftung Hannover 1 Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen St. Nathanael-Stiftung Hannover. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.11.2008 K(2008) 7691 Betreff : Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

Aktuelle Entwicklungen des EU-Beihilferechts von kommunalem Interesse*

Aktuelle Entwicklungen des EU-Beihilferechts von kommunalem Interesse* EU- Beihilferecht in der kommunalen Praxis, Rendsburg 12. Februar 2010 Aktuelle Entwicklungen des EU-Beihilferechts von kommunalem Interesse* Barbara BRANDTNER *Es gilt das gesprochene Wort. Dieser Vortrag

Mehr

Aktionsplan Staatliche Beihilfen Die Bedeutung des Referenzzinses für die beihilferechtliche Einordnung von Kreditprogrammen

Aktionsplan Staatliche Beihilfen Die Bedeutung des Referenzzinses für die beihilferechtliche Einordnung von Kreditprogrammen Aktionsplan Staatliche Beihilfen Die Bedeutung des Referenzzinses für die beihilferechtliche Einordnung von Kreditprogrammen Die Beiträge geben nur die persönliche Meinung von Herrn Dr. Lob wider. Sie

Mehr

Jugend- und Senioren-Stiftung

Jugend- und Senioren-Stiftung Jugend- und Senioren-Stiftung Jugend- und Senioren-Stiftung Jugend- und Senioren-Stiftung Stiftung und Stiftungszweck Organe der Stiftung Mittelvergabe Förderungswürdige Maßnahmen und Projekte Förderanträge

Mehr

Europarecht. Beihilfenrecht. WS 2013/14 Prof. Dr. Alexander Proelß. Beihilfenrecht. Das Beihilfenrecht ist in den Art. 107 ff.

Europarecht. Beihilfenrecht. WS 2013/14 Prof. Dr. Alexander Proelß. Beihilfenrecht. Das Beihilfenrecht ist in den Art. 107 ff. Eurparecht WS 2013/14 Prf. Dr. Alexander Prelß I. Allgemeines Das ist in den Art. 107 ff. AEUV geregelt Beihilfen (Subventinen) begünstigen einzelne Unternehmen und können eine effiziente Verteilung vn

Mehr

DGQ Karlsruhe 07.März 2016

DGQ Karlsruhe 07.März 2016 Rechtsfragen des Qualitätsmanagementsystems DGQ Karlsruhe 07.März 2016 1 EH * Dr. Ekkehard Helmig 65189 Wiesbaden, Welfenstrasse 2 Zur Zur Person: Person: - Rechtsanwalt - Bis 2003 European Counsel von

Mehr

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften

Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser

Mehr

Handreichung für Antragsteller zur "ERKLÄRUNG zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten" gem. EU-Beihilferecht. (Stand: Oktober 2016)

Handreichung für Antragsteller zur ERKLÄRUNG zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten gem. EU-Beihilferecht. (Stand: Oktober 2016) Handreichung für Antragsteller zur "ERKLÄRUNG zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten" gem. EU-Beihilferecht (Stand: Oktober 2016) Handreichung für Antragsteller zur "Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten"

Mehr

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung

Mehr

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts

Geschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit

Mehr

Schlüsselbegriffe der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

Schlüsselbegriffe der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien Schlüsselbegriffe der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien SEMINAR FÜR RECHTSPRAKTIKER Trier, 6.-7. Mai 2013 Anna Braunroth Juristin im Beratungsteam, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin Schlüsselbegriffe

Mehr

Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION

Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION Leitfaden AUSWAHLKRITERIEN DER PROJEKTE KOOPERATIONSPROGRAMM INTERREG VA GROSSREGION 2014-2020 1 Auswahlkriterien der Projekte des Programms INTERREG V A Großregion Die Entscheidung, einem Projekt eine

Mehr

Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft

Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft Private Enforcement aus Sicht der Rechtswissenschaft von Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M. 15.04.2011-19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. Die Nichtigkeitsfolge

Mehr

R i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom

R i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom R i c h t l i n i e des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms Hochwasser der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen

Mehr

Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV im Kontext zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation - zugleich Maßstab für die Trennungsrechnung Prof. Dr. Theodor Enders, LL.M. (Syd) 2016 I. Einleitende

Mehr

Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs

Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs Wettbewerbsrecht der EU Ziel: Verwirklichung des Binnenmarktes mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs Kartellverbot Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden

Mehr

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen Anlage zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (in 4-facher Ausfertigung) (Stand: 3/2011) 1. Antragstellerin

Mehr

Jahresrechnungsstatistik Kontenkatalog

Jahresrechnungsstatistik Kontenkatalog Erträge / Einzahlungen 3811 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 6 Summe der Einzahlungen der Finanzrechnung Realsteuern 6011 Grundsteuer A 6012 Grundsteuer B 6013 Gewerbesteuer Gemeindeanteile an

Mehr

SATZUNG STIFTUNG HELFENDE HÄNDE DER. Präambel:

SATZUNG STIFTUNG HELFENDE HÄNDE DER. Präambel: SATZUNG DER STIFTUNG HELFENDE HÄNDE Präambel: Mehrfach behinderte Kinder und Erwachsene brauchen eine intensive Förderung und Betreuung. Um die vorhandenen Einschränkungen zu lindern, sind vielfältige

Mehr

Zukunft der Gesundheitsimmobilie

Zukunft der Gesundheitsimmobilie Zukunft der Gesundheitsimmobilie Öffentlich vs. Privat - Kreative Konzepte einer erfolgreichen Vertragsgestaltung Dr. Henning C. Schneider Rechtsanwalt und Partner, Latham & Watkins Bernd Heuer Hamburg,

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Herbert Kempf Finanzministerium Grundsätzliche Haltung s - Die Verfahrensanforderungen der Mitteilung der Europäischen Kommission sind unverhältnismäßig - Die

Mehr

Drohendes Beihilfeverfahren zur EEG-Begrenzung: Bewertung, Folgen, Empfehlungen

Drohendes Beihilfeverfahren zur EEG-Begrenzung: Bewertung, Folgen, Empfehlungen : Bewertung, Folgen, Empfehlungen Seite 1 Agenda I. Was passiert in Brüssel? II. III. Welche Entlastungen sind gefährdet? Beihilferechtliche Bewertung der EEG-, 40 ff. EEG IV. Rechtsfolgen eines Beihilfeverfahrens

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Bezeichnung. Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für modene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bezeichnung. Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für modene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 000 Grundsteuer A 6011 001 Grundsteuer B 6012 003 Gewerbesteuer 6013 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 6021 011 Ausgleichszahlungen für Steuerausfälle 6051 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13-12-2002 K (2000) 4670 Betrifft: Staatliche Beihilfe/Deutschland Beihilfe Nr. N 682/02 Hilfsprogramm des Bundes und der Länder im Rahmen einer achtzigprozentigen Haftungsfreistellung

Mehr

Newsletter für Engagement und Partizipation in Europa Nr. 7/2016

Newsletter für Engagement und Partizipation in Europa Nr. 7/2016 Newsletter für Engagement und Partizipation in Europa Nr. 7/2016 Prof. Dr. Peter Fischer Die staatliche Förderung des gemeinnützigen Vereinssports ist europarechtskonform Die Entscheidungen cdx EuG zur

Mehr

Kommunale Bürgschaften und vergleichbare Sicherungsinstrumente als Beihilfen im Spiegel des Europa rechts

Kommunale Bürgschaften und vergleichbare Sicherungsinstrumente als Beihilfen im Spiegel des Europa rechts Deborah Rüdiger Kommunale Bürgschaften und vergleichbare Sicherungsinstrumente als Beihilfen im Spiegel des Europa rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 17 Einleitung 25 A. Der Begriff der Beihilfe

Mehr

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin

Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2 3 Rechtslage

Mehr

Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung

Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital der Steiermärkischen Landesregierung EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-02-2003 C(2003)511 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 403/2002 Österreich Aktionsprogramm Venture Capital" der Steiermärkischen Landesregierung Sehr geehrte Frau

Mehr

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV

Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV Das modernisierte Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den ÖPNV bdo-kongress 2010 am 16./17. März 2010 in Berlin Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

01.06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Einzahlungen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen

01.06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Einzahlungen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 49 01.01 Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Gemeindesteuern Steuerähnliche Einzahlungen Ausgleichsleistungen 01.02 Zuwendungen und allgemeine

Mehr