Leitlinien der Arbeitsbereiche für die BA-Arbeit. Institut für Soziologie. Stand:
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- Ute Stieber
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1 Leitlinien der Arbeitsbereiche für die BA-Arbeit Institut für Soziologie Stand: Inhalt Leitlinien Arbeitsbereich Allgemeine und Theoretische Soziologie...2 Leitlinien Arbeitsbereich Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie...4 Leitlinien Arbeitsbereich Qualitative Methoden und Mikrosoziologie...6 Leitlinien Arbeitsbereich Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturanalyse...8 Leitlinien Arbeitsbereich Umweltsoziologie...10 Für BA-Arbeiten in den Bereichen Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie (AB Reitz) und in Politische Soziologie (AB van Dyk) wenden Sie sich aktuell bitte an die Arbeitsbereiche. Eine Aktualisierung der vorliegenden Übersicht um diese Bereiche ist in Arbeit. 1
2 Leitlinien Arbeitsbereich Allgemeine und theoretische Soziologie (AB Rosa) Wann und wie sollte mit dem Betreuer Kontakt aufgenommen werden? In der Sprechstunde oder per . Ein Termin für ein ausführliches Gespräch folgt dann. Vergabe/ Findung eines Themas? Grundsätzlich ist das Thema selbst zu bestimmen und auszuarbeiten. Es ist aber möglich, bei Unsicherheiten bei der Themenfindung mit konkreten Fragen und Ideen in eine Sprechstunde zu kommen. Soll ein Exposé eingereicht werden? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Im Exposé sind auf maximal 3 Seiten (möglich ist aber auch eine pointierte Skizze per Mail) auszuführen: a. Erläuterung der Fragestellung und ihres Kontextes b. kommentierte (erste) Gliederung, die auf den Weg der Beantwortung der Frage verweist c. bei empirischen Arbeiten: methodisches Vorgehen (und dessen Begründung) d. begründete Auswahl verwendeter Literatur Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Kolloquium des AB)? Es ist keine Vorstellung außer den Besprechungen mit den Betreuer_innen erforderlich. Bei qualitativ-empirischen Arbeiten optional Materialauswertung in der Forschungswerkstatt. Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (nachdem das Exposé besprochen oder die Arbeit im Kolloquium vorgestellt wurde)? Die Anfertigung des Exposés ist grundsätzlich Voraussetzung für die Anmeldung und wird in einer ersten längeren Sprechstunde diskutiert. Betreuung der Bachelor-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? Sprechstunde, Mail, bei Bedarf längere Treffen Anforderungen an die BA-Arbeit/ Aufbau? Laut Prüfungsordnung. Maßgeblich sind zudem die Vorgaben des Instituts zum Verfassen schriftlicher Arbeiten. Mögliche Themen: 2
3 alles, sofern wissenschaftlich, Soziologie- und Theoriebezug vorhanden und Betreuer_innen einverstanden 3
4 Leitlinien Arbeitsbereich Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie (AB Dörre) Wann und wie sollte mit dem Betreuer Kontakt aufgenommen werden? Die Kontaktaufnahme mit den MitarbeiterInnen erfolgt individuell in den Sprechstunden oder im Rahmen der Lehrveranstaltungen. Je eher, früher desto besser. Es sollte bis zur Anmeldung der BA-Arbeit jedoch noch genügend Zeit sein. Vergabe/ Findung eines Themas? Vorgaben zur Themenfindung werden nicht gemacht. Soll ein Exposé eingereicht werden? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Ein Exposé sollte beim Betreuer eingereicht werden, zwei bis drei Seiten umfassen und folgende Inhalte aufweisen: a) Herleitung und Kontextualisierung der Fragestellung, b) Darstellung der Umsetzung bzw. Operationalisierung der Fragestellung (inkl. einer groben Gliederung), c) Abbildung des Forschungsstandes. Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Kolloquium des AB)? Für alle AbsolventInnen, deren Bachelor-Arbeit von MitarbeiterInnen des Arbeitsbereichs betreut wird, ist die Teilnahme am BA-Kolloquium des Arbeitsbereichs obligatorisch. Die Anmeldung zum Kolloquium erfolgt in den Sprechstunden der MitarbeiterInnen. Im Kolloquium wird das Exposé vorgestellt und von den TeilnehmerInnen und dem Betreuer diskutiert. Gegebenenfalls können im Rahmen des Kolloquiums auch kürzere Textpassagen diskutiert werden. Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (nachdem das Exposé besprochen oder die Arbeit im Kolloquium vorgestellt wurde)? Die Arbeit kann im Prüfungsamt angemeldet werden, sobald die Themenfindung abgeschlossen ist, das Exposé mit dem Betreuer besprochen wurde und keine größeren Änderungen mehr nötig sind. Betreuung der Bachelor-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? Die Betreuung der Bachelor-Arbeit erfolgt über das BA-Kolloquium. Dort können gegebenenfalls auch kürzere Textpassagen diskutiert werden. Zusätzlich sind je nach Bedarfen auch individuelle Besprechungen im Rahmen der Sprechstunden des Betreuers möglich. 4
5 Anforderungen an die BA-Arbeit/ Aufbau? Allgemeine Hinweise zum Aufbau einer BA-Arbeit und weiteren formalen Anforderungen sind im Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten auf der Institutshomepage zu finden. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich gegebenenfalls aus dem gewählten Thema und werden individuell mit dem Betreuer vereinbart. Mögliche Themen: Die Themen sollten innerhalb der Lehr- und Forschungsschwerpunkte des Arbeitsbereichs liegen. 5
6 Leitlinien Arbeitsbereich Qualitative Methoden und Mikrosoziologie (AB Scholz) Wann und wie sollte mit der Betreuer_in Kontakt aufgenommen werden? Möglichst in der Vorlesungszeit, spätestens 1 Monat vor der Anmeldung der BA- Arbeit. Vergabe/ Findung eines Themas? Grundsätzlich ist nach persönlicher Absprache mit der_die Betreuer_in eine freie Themenwahl möglich; beispielsweise aufgrund einschlägigen Seminarbesuchs, Praktikaerfahrungen oder anderer studentischer Forschungsinteressen. Der_die Kandidat_in sollte beim Erstbesuch bereits eine ungefähre Vorstellung des Themas bzw. Gegenstandsbereichs der Arbeit und der Vorgehensweise entwickelt haben. Soll ein Exposé eingereicht werden? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Ein erstes Exposé ist im Nachgang zum Erstgespräch einzureichen. Es soll 3-5 Seiten umfassen: a. Erläuterung der Fragestellung und ihres Kontextes b. kommentierte (erste) Gliederung, die auf den Weg der Beantwortung der Frage verweist c. bei empirischen Arbeiten: methodisches Vorgehen (und dessen Begründung) d. Auswahl verwendeter Literatur Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Kolloquium des AB)? s.o. Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (nachdem das Exposé besprochen oder die Arbeit im Kolloquium vorgestellt wurde)? Nach Besprechung des Exposés mit der Betreuer_in und deren mündlicher oder schriftlichen Zustimmung. Betreuung der Bachelor-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? Konsultationen nach terminlicher Vereinbarung in den Sprechstunden der Betreuer_in. Anforderungen an die BA-Arbeit/ Aufbau? 6
7 Nach Absprache mit dem Betreuer, grundsätzlich abhängig davon, ob es sich um eine empirische oder andere Arbeit handelt. Mögliche Themen: Die Themen sollten möglichst zum Lehr- und Forschungsprofil der Betreuer_in passen. 7
8 Leitlinien Arbeitsbereich Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturanalyse (Wichtiger Hinweis: Die folgenden Infos sind die bis zur aktuellen Neubesetzung des Arbeitsbereichs gültigen. Im Einzelnen sprechen Sie das gegenwärtig, d.h. bis zur Aktualisierung dieser Informationen, deshalb bitte noch im Arbeitsbereich ab.) Wann und wie sollte mit dem Betreuer Kontakt aufgenommen werden? Möglichst in der Vorlesungszeit, spätestens 1 Monat vor der Anmeldung der BA- Arbeit. Vergabe/ Findung eines Themas? Grundsätzlich ist nach persönlicher Absprache mit der_die Betreuer_in eine freie Themenwahl möglich; beispielsweise aufgrund einschlägigen Seminarbesuchs, Praktikaerfahrungen oder anderer studentischer Forschungsinteressen. Der_die Kandidat_in sollte beim Erstbesuch bereits eine ungefähre Vorstellung des Themas bzw. Gegenstandsbereichs der Arbeit und der Vorgehensweise entwickelt haben. Alternativ ist eine Themenvorgabe durch der_die Betreuer_in möglich, wobei diese Themen in der Regel dem Lehrangebot bzw. dem Forschungsprofil des Arbeitsbereiches entsprechen. Soll ein Exposé eingereicht werden? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Ein erstes Exposé ist im Nachgang zum Erstgespräch einzureichen, je nach Termin desselben innerhalb einer Frist von ein bis drei Wochen. Es soll 1 Seite umfassen und muss im Erstentwurf noch keinen Gliederungsvorschlag enthalten. Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Kolloquium des AB)? - entfällt - Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (nachdem das Exposé besprochen oder die Arbeit im Kolloquium vorgestellt wurde)? Nach Beratung mit dem_der Betreuer_in und dessen mündlicher oder schriftlichen Zustimmung. Besprechung des Exposés. Betreuung der Bachelor-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? 8
9 Konsultationen nach terminlicher Vereinbarung in den Sprechstunden des_der Betreuer_in. Eventuell können Leseproben bzw. Vorversionen der Arbeit eingereicht und besprochen werden. Anforderungen an die BA-Arbeit/ Aufbau? Nach Absprache mit dem Betreuer, grundsätzlich abhängig davon, ob es sich um eine empirische oder andere Arbeit handelt. Mögliche Themen: Die Themen sollten möglichst zum Lehr- und Forschungsprofil des_der Betreuer_in passen. In der Vergangenheit wurde bereits eine recht große Bandbreite unterschiedlicher Themen betreut, u.a. zur Armutsforschung, empirischen Kultursoziologie, Elitensoziologie, Sozialstrukturanalyse, Historischen und Politischen Soziologie. 9
10 Leitlinien Arbeitsbereich Umweltsoziologie (AB Groß) Wann und wie sollte mit dem Betreuer Kontakt aufgenommen werden? In der Sprechstunde oder per . Ein Termin für ein ausführliches Gespräch folgt dann. Vergabe/ Findung eines Themas? Grundsätzlich ist das Thema selbst zu bestimmen. Bei der Themenfindung ist die Sprechstunde der richtige Ort Rücksprache zu halten und ggf. Brainstorming zu starten. Soll ein Exposé eingereicht werden? Wenn ja, welche Anforderungen gibt es an das Exposé (Umfang, Gliederung, bis wann soll eingereicht werden etc.)? Falls möglich, bitte Exposé (1-2 Seiten) per Mail vorab zusenden. Kurze Begründung, warum Thema gewählt, warum (soziologisch) interessant, warum persönlich interessiert. Wo soll die Arbeit oder das Exposé vorgestellt werden (z.b. im Kolloquium des AB)? In der Regel gibt es keine Vorstellung außer in den Besprechungen in der Sprechstunde. Wann kann die Arbeit im Prüfungsamt angemeldet werden (nachdem das Exposé besprochen oder die Arbeit im Kolloquium vorgestellt wurde)? Die Anfertigung des Exposés ist grundsätzlich Voraussetzung für die Anmeldung. Betreuung der Bachelor-Arbeit (z.b. Konsultation in der Sprechstunde oder Kolloquium)? Sprechstunde, Mail, ggf. Telefon Anforderungen an die BA-Arbeit/ Aufbau? Laut Prüfungsordnung. Maßgeblich sind zudem die Vorgaben des Instituts zum Verfassen schriftlicher Arbeiten. Mögliche Themen: Alles was mit soziologischer Umweltforschung zusammenhängt. 10
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