Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU)

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1 Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU) Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 9. Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung 9.1 Vertragsgrundlagen Geltungs- und Anwendungsbereich Versicherte Gefahren und Gegenstand der Versicherung Haftzeit Nachhaftung Ermittlung der Versicherungssumme Prämien Pauschaldeklaration 5 9,9 Beispielrechnung zur Mittleren Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU) 5 1 Stand:

2 9. Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung 9.1 Vertragsgrundlagen Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2008) Klauseln für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (SK FBUB 2008) Positionen-Erläuterung zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung Sonderbedingungen für die Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU 2008) Besondere Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuer- Betriebsunterbrechungs-Versicherung (ECBUB 2008) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EMBUB 2008) 9.2 Geltungs- und Anwendungsbereich Die Prämien beziehen sich nur auf die im Betriebsartenverzeichnis genannten Betriebsarten. Die Annahme- und Zeichnungsrichtlinien zur Dynamischen Firmenversicherung (Inhalt) sind zu beachten! Die Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung mit vereinfachter Summenermittlung) kann angewendet werden, wenn eine einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU) nicht möglich ist, weil die Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge 0,5 Mio. EUR übersteigt, wenn eine einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht dem Bedarf des Kunden entspricht (Festlegung der Versicherungssumme anhand von Sachwerten des Betriebes, keine bedarfsorientierte Summenermittlung anhand der Bilanzwerte), wenn die Inhaltsversicherung noch bei einer anderen Gesellschaft besteht. 9.3 Versicherte Gefahren und Gegenstand der Versicherung 9.4 Haftzeit Versichert ist der Ertragsausfallschaden infolge eines Sachschadens durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeuge und - soweit vereinbart - durch weitere Gefahren bzw. Gefahrengruppen. Die "Pauschaldeklaration Betriebsunterbrechungsversicherung" beinhaltet prämienfreie zusätzliche Einschlüsse auf Erstes Risiko. Für Unterbrechungen des Betriebes von weniger als 48 Stunden wird keine Entschädigung geleistet (Klausel Stunden-Klausel). Versicherte Positionen: 1. Betriebsgewinn und Kosten 2. Gehälter 3. Löhne der Facharbeiter 4. Löhne der Nichtfacharbeiter 5. Provisionen und sonstige Bezüge der vertraglichen Vertreter Die Haftzeit beträgt 12 Monate. Überjährige Haftzeiten bis zu 24 Monate sind möglich (Klausel 8501). 9.5 Nachhaftung Über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus haften wir prämienfrei für weitere 33 1/3 %. Somit dürfte gewährleistet sein, dass der Versicherungsschutz auch in Jahren mit großen Umsatzsteigerungen voll wirksam bleibt und eine Unterversicherung nicht eintritt. 2 Stand:

3 9.6 Ermittlung der Versicherungssumme 9.7 Prämien Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Nettoumsatz des letzten Geschäftsjahres abzüglich des Wareneinsatzes (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Ware). Bei reinen Dienstleistungsbetrieben entfällt ein Wareneinsatz. Die Versicherungssumme ist hier gleich dem Nettoumsatz. Die Prämienberechnung erfolgt nach Ablauf des Geschäftsjahres. Das Versicherungsjahr sollte deshalb gemäß 2 Nr. 2 a) der Sonderbedingungen für die Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs- Versicherung (MFBU 2008) dem Geschäftsjahr entsprechen. 1. MFBU-Prämie: Die Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse der Firmenversicherung (Inhalt) (Ziff. 8.2) sind zu beachten. 80 % aus dem Feuer- Betriebsprämiensatz (Inhalt) 2. Mindestprämie: 50,00 EUR 3. Zuschläge für Erweiterungen Die Prozentzuschläge sind aus der Grundprämie (MFBU-Prämie) einschließlich etwaiger Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse, Promillesätze aus der Versicherungssumme zu berechnen. Einschluss von Ertragsausfallschäden durch - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub 25 % - Leitungswasser 35 % - Sturm, Hagel 25 % - Elementar (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) (EMBUB 2008)* Selbstbeteiligung 1 % der Versicherungssumme, mindestens EUR, maximal EUR je Versicherungsfall - EC-Gefahren (Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen) (ECBUB 2008) - Höchstentschädigung: Versicherungssumme (ohne Nachhaftung), maximal EUR (Jahreshöchstentschädigung) - Selbstbeteiligung: 500 EUR je Versicherungsfall - Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 8114) - Höchstentschädigung: 50 % der Versicherungssumme (ohne Nachhaftung), maximal EUR - Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 10 % des entschädigungspflichtigen Betrages einschließlich Aufwendungsersatz 50 %, maximal 1,0 %o 10 %, maximal 0,2 %o 10 % * Zeichnung nur in Verbindung mit den übrigen Gefahren (F, ED/V, Lw, St) möglich. Die Annahmerichtlinien (Ziff ) sind zu beachten. 3 Stand:

4 Zuschläge für Erweiterungen (Die Zuschläge berechnen sich aus der MFBU-Prämie) (Fortsetzung) Einschluss von Ertragsausfallschäden durch - radioaktive Isotope (Klausel 8101) 5 % - Wasserlöschanlagen-Leckage (ECBUB 2008) 15 % - Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von nicht duplizierten Daten und Programmen (Klausel 8611) - Der Zuschlag ist aus der Jahresprämie zu berechnen - Höchstentschädigung: 10 % der Versicherungssumme (ohne Nachhaftung) - Selbstbeteiligung: 10 % des entschädigungspflichtigen Betrages einschließlich Aufwendungsersatz Verlängerung der Haftzeit auf 18 bzw. 24 Monate (Klausel 8501) Sonstige Einschlüsse 15 % 4. Nachlässe Die Prozentnachlässe sind aus der Grundprämie (MFBU-Prämie) einschließlich etwaiger Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse zu berechnen. Eine Unterschreitung der Mindestprämie ist nicht möglich! Versorgungswerk Der Versicherungsnehmer ist Mitglied im Versorgungswerk der INTER 10 % - Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nachzuweisen. - Der Nachlaß wird nur bei Risiken in einem Gebäude der Bauartklasse I, II und bei normalen Risikoverhältnissen gewährt. - Kein Nachlaß bei Sonderkonzept/-tarifprämien. Besondere Brandschutzeinrichtungen Bei Vorhandensein von Brandmeldeanlagen und/oder Sprinkleranlagen Das Installationsattest und der Wartungsvertrag sind vorzulegen 4 Stand:

5 9.8 Pauschaldeklaration Pauschaldeklaration Betriebsunterbrechungsversicherung Zusätzliche Einschlüsse auf Erstes Risiko Die Betriebsunterbrechungsversicherung schließt folgende Leistungen bis insgesamt 20 % der Versicherungssumme (ohne Nachhaftung), maximal EUR ein: Ertragsausfallschäden infolge von Bränden innerhalb von Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (Klausel 8111) Vertragsstrafen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen, die infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens innerhalb der Haftzeit anfallen (Klausel 8106) Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass vom Sachschaden nicht betroffene Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens vom Versicherungsnehmer nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können (Klausel 8107) Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen, weil Lagerflächen nicht mehr zur Verfügung stehen oder Transportmittel nicht mehr entladen werden können (Klausel 8108) Sachverständigenkosten, die durch den Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren zu tragen sind, soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR übersteigt (Klausel 8301) Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um 10 %, mindestens 500 EUR gekürzt. 9.9 Beispielrechnung zur Mittleren Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MFBU) Zu versichern ist eine Schreinerei (Ziff. 7.2 = RKZ 1301/001) mit einem Nettoumsatz von EUR und einem Wareneinsatz EUR gegen Unterbrechungsschäden infolge Feuer inklusive Überspannungsschäden, Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch, Raub und Leitungswasser. Das zu versichernde Risiko befindet sich in einem Gebäude der Bauartklasse I und ist durch gute mechanische Sicherungen gesichert. Der Kunde ist Mitglied im Versorgungswerk der INTER. Ermittlung der Versicherungssumme: Nettoumsatz EUR abzügl. Wareneinsatz EUR Versicherungssumme EUR Prämienberechnung =========== MFBU Versicherungssumme Feuer- ED/Vandalismus- Lw- Prämie Schreinerei EUR 80 % des Feuerbetriebsprämiensatzes: 3,2 %o (MFBU-Prämie) Überspannungsschäden infolge Blitz (Klausel 8114) 10 % Zuschlag aus der MFBU- Prämie: 0,32 %o 25 % Zuschlag aus der MFBU-Prämie: 0,8 %o 35 % Zuschlag aus der MFBU- Prämie: 1,12 %o 768,00 EUR 48,00 EUR Zwischensumme 816,00 EUR VW-Nachlass: 10 % Jahresnettoprämie 81,60 EUR 734,40 EUR ========== 5 Stand:

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