Inklusion und Tagesstätten: Anforderungen an Einrichtungen und professionelle Hilfen Individuelle Lebens- und Entwicklungssituation

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1 Inklusion und Tagesstätten: Anforderungen an Einrichtungen und professionelle Hilfen Individuelle Lebens- und Entwicklungssituation

2 Anforderungen Teilhabe und Inklusion werden immer wichtigere Forderungen in der Behindertenhilfe: «die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben (sollen) verbessert und somit ein Beitrag zur Umsetzung der in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verankerten Zielsetzungen beruflicher Inklusion geleistet werden» Bundesagentur für Arbeit «In Tagesstätten finden erwachsene Menschen mit Behinderung eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Tagesstruktur und eine sinnvolle Tätigkeit. Hier können sie Gemeinschaft pflegen, sich austauschen, sich zugehörig fühlen und an Freizeit- und Beschäftigungsprogrammen teilnehmen» INSOS «Dies soll insbesondere durch eine stärkere Berücksichtigung von Eingliederungsmöglichkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt, eine personenorientierte Massnahmegestaltung sowie durch eine Massnahmekonzeption und durchführung auf der Grundlage von Kompetenzfeststellungen erreicht werden» Bundesagentur für Arbeit

3 oder genauer und in Leichter Sprache Alle Menschen sollen gleich behandelt werden Das Leben von Menschen mit Behinderung soll nicht anders sein, als das Leben von Menschen ohne Behinderung Menschen mit Behinderungen sollen am Leben teilhaben Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten Mitbestimmen wo und was man arbeitet Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können Menschen mit Behinderung sollen anerkannt werden Menschen sollen besser über Menschen mit Behinderung denken

4 Ziel und Wirkungsorientierung Normative Setzung: Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, möglichst kompetent und gesund, an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilzunehmen und teilzuhaben. Normative Setzung: Mitbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe

5 Stolpersteine, Hürden und Barrieren auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft Inklusion und Teilhabe in normalisierten Lebensbereichen sind nur möglich, wenn auch entsprechende Möglichkeiten und Angebote zur Verfügung stehen Aktuelle Produktions- und Managementsysteme führen eher zum Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen Alte Systemaufgaben bspw. auch der Ausgrenzung bleiben in den Systemstrukturen und den Köpfen der Beteiligten erhalten Die agogische Praxis ist eher förder- als teilhabeorientiert Die meisten aktuellen Prozessgestaltungssysteme unterstützen diesen Zugang Bildungs- und Hilfesysteme orientieren sich im Auftrag und Selbstverständnis noch zu stark an der Normalisierung der Menschen und nicht an der Normalisierung von Teilhabesituationen

6 Stolpersteine, Hürden und Barrieren auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft Gesellschaftliche und gemeinschaftliche Normvorstellungen, Politik, Rechtsgrundlagen und Bildungs- und Teilhabekonzepte entwickeln sich nicht synchron und laufen sich zuweilen zuwider Angebote für Behinderte stehen schon von der Anlage her im Widerspruch zur Inklusionsforderung

7 Was kann der Beitrag der Tagesstätte sein? Auf dem Weg zu einer echten Beteiligungsgesellschaft Die Teilhabe im Fokus Vier Dimensionen der Beteiligung (nach Husi 2012) Teilhabe Teilsein Teilnahme Anteilnahme

8 Teilhabe Die Dimension der Teilhabe meint, dass jeder seinen Teil an den gesellschaftlich verfügbaren (materiellen, kulturellen, sozialen, personalen) Mitteln erhält (...) und für seinen Teil von (sachlichen, sozialen, physischen, psychischen) Zwängen verschont zu bleiben Im Zentrum steht die Verteilungsgerechtigkeit und das Prinzip der Zugänglichkeit Wichtig werden also Massnahmen zur Förderung des Zugangs zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie anderen Einrichtungen und Diensten in der Öffentlichkeit Dazu wird auch die Entwicklung von neuen Hilfen, von alternativen Unterstützungsmöglichkeiten, von neuen gemeindenahe Angeboten und Dienstleistungen notwendig

9 Teilsein Die Dimension des Teilseins meint, die Gerechtigkeit bezogen auf die bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte und um gerechte ausserpolitische Mitbestimmungsmöglichkeiten. Alle Menschenrechte und Grundfreiheiten sind allgemein gültig und unteilbar (...) und der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten muss ohne Diskriminierung Menschen mit Behinderungen garantiert werden. (BRK) Eingeschlossen werden somit auch diejenigen Menschen, die intensivere Unterstützung benötigen. Alle Menschen sind TrägerInnen von subjektiven Rechten Wichtig werden die Förderung des Bewusstseins, dass jeder Einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in der Internationalen Menschenrechtscharta anerkannten Rechte einzutreten. (BRK)

10 Teilnahme Die Dimension der Teilnahme meint, die Möglichkeiten der alltäglichen politischen und ausserpolitischen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Es geht dabei um den Einbezug in Aktivitäten, Handlungszusammenhänge und Kooperationen Wichtig wird dabei ein Prozess des Umdenkens und der Bewusstseinsbildung. Dieser ist grundlegend, um Teilnahme umsetzen zu können. Dabei kommt der Schulung von Fachkräften eine wichtige Rolle zu

11 Anteilnahme Die Dimension der Anteilnahme meint, die Entwicklung eines Mit-Gefühls, welches auf einem gegenseitigen Wahrnehmen und Anteilnehmen an der Lebenssituation des Anderen aufbaut Anteilnahme kann über das Gefühl der Zugehörigkeit erfahren werden Anteilnahme zeigt sich vornehmlich in Respekt, Liebe und Vertrauen. Es geht dabei auch darum, das Bewusstsein über die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zur Gesellschaft zu fördern und Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen (BRK). Um Anteilnehmen zu können, wird der Akzeptanz der Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit ein grosser Stellenwert zugeschrieben. (BRK)

12 Funktionale Gesundheit und UN-BRK Grundlagen für ein Konzept gelingender Teilhabe Personenbezogene Qualitäten Stabilität und Sicherheit Wertschätzung und schöpfung Vielfalt gute Lebensenergie Kompetente Teilhabe von der Person aus gesehen Persönlichkeitsentwicklung als Kompetenzentwicklung Entwicklung einer stabilen und positiv besetzten Selbstkonzeption (Psychologisches Selbst / Körperselbst) Personbezogene Kompetenzen Handlungskompetenzen Kognitive Kompetenzen u.a. Qualitäten des Raumes Möglichst normalisierte Teilhabebedingungen, welche sich am Lebens- und am Entwicklungsalter der TeilnehmerInnen orientieren Kompetente Teilhabe vom Raum aus gesehen Regelbezogenes Leben Was darf / soll gemacht werden und was nicht? Das Angebot von Aktivitäten und Teilhabemöglichkeiten Das Angebot von Gestaltungsmöglichkeiten Kompetente Begleitung / Hilfe Qualitäten der Hilfe Choreograph Begleitung (MIT) Beratung (TIP) Kulturvermittlung (VOR) Mediation (VER-) Fürsorge (FÜR/GEGEN) Teilhabebezogene Begleitung und Unterstützung Die Teilhabemöglichkeiten kennen Die Teilhabemöglichkeiten aufzeigen Selbstverantwortung (den Willen) stützen Informationen geben, beim Lernen helfen Beim Üben helfen Beim Können helfen Fürsorge

13 Anforderungen an die Tagesstätten als Teilhabeorte und die professionellen Hilfe Eine Tagesstätte und ihre MitarbeiterInnen können von sich aus nicht die Welt und nicht die Gesellschaft verändern Inklusion muss ein gemeinschaftliches und gesellschaftliches Ziel und Anliegen sein Die Tatsache aber, dass es Tagesstätten gibt, muss nicht alte Formen der Ausgrenzung bedeuten Die Tagestätte kann mit ihren Angeboten und Hilfen Lebens- und Entwicklungssituationen anbieten, in denen alle Menschen beteiligt sind, weil sie Teil haben, Teil sind, sowie Teilnehmen und Anteil nehmen Bestehende Angebote und Zusammenarbeitsformen müssen mit Bezug auf die vier Dimensionen vertieft reflektiert werden und es müssen offenere Strukturen entwickelt werden, die Teilhabe ermöglichen und nachhaltig gewährleisten

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