Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Schmerzen

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1 Beurteilung des Grades der Behinderung bei chronischen Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Der GdB bei chronischen wird meist an der zugrunde liegenden Erkrankung sowie an den durch die verursachten Funktionseinschränkungen bemessen. Die in der GdB-Tabelle angegebenen Werte schließen die üblicherweise vorhandenen mit ein und berücksichtigen auch erfahrungsgemäß auftretende besonders schmerzhafte Zustände. In Fällen, in denen über das übliche Maß hinausgehen und eine spezielle ärztliche Behandlung erfordern, können höhere GdB-Werte festgelegt werden. Beispiel Gesichtsneuralgien Für die Höhe des GdB bei Gesichtsneuralgien gelten folgende Anhaltswerte: Gesichtsneuralgien GdB (z.b. Trigeminusneuralgien) leicht (seltene, leichte ) 0-10 mittelgradig (häufigere, leichte bis mittelgradige, schon durch geringe Reize auslösbar) Seite 1 von 5

2 schwer (häufige, mehrmals im Monat auftretende starke bzw. Schmerzattacken) besonders schwer (starker Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals wöchentlich) Beispiel Gefäßkrankheiten In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist dazu Folgendes festgelegt: Arterielle GdB Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen (auch nach rekanalisierenden Maßnahmen) Seite 2 von 5

3 mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden (Missempfindungen in Wade und Fuß bei raschem Gehen) beidseitig 0-10 mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II mehr als bis Seite 3 von 5

4 50 bis weniger als 50 - ohne Ruheschmerz nach Wegstrecke unter 50 mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich trophischer Störungen (Stadium IV) einseitig 80 beidseitig Hat ein Patient mehrere Beeinträchtigungen, werden nicht einfach die einzelnen GdB addiert. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Erkrankung und ihre Auswirkungen werden also in ihrer Gesamtheit betrachtet Seite 4 von 5

5 Tipp Sie finden die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Sie können die Broschüre kostenlos bestellen, herunterladen oder online lesen. Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet Ihre Fragen zum Thema "Behinderung" Montag bis Donnerstag, jeweils 8-20 Uhr: Tel Die neueste Version des Artikels finden Sie unter: neuraxfoundation gemeinnützige GmbH Elisabeth-Selbert-Str. 23 D Langenfeld Telefon: Internet: Seite 5 von 5

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