Barrierefreies Bauen Dipl.-Ing. André Hanzlik
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- Innozenz Kneller
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1 Barrierefreies Bauen in Sachsen Pflicht oder Kür? Dipl.-Ing. André Hanzlik Fachgruppe Barrierefreies Bauen Folie 1
2 Barrierefreiheit in SACHSEN Selbstbestimmt wohnen. Sich selbstbestimmt in der Öffentlichkeit bewegen. Im Freistaat Sachsen sollen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt, gemeinsam und selbstbestimmt wohnen und leben können. Folie 2
3 Barrierefreiheit in SACHSEN Zielgruppen (unentbehrlich / notwendig) Motorische Einschränkungen (Rollstuhl) Personen mit Sehbehinderung oder Blindheit Hörbehinderung Barrierefreiheit aber mehr als nur schwellenloses Bauen oder bauen für behinderte Menschen Folie 3
4 Barrierefreiheit in SACHSEN Zielgruppen (notwendig / komfortabel) Aber auch für folgende Personengruppen groß- oder kleinwüchsige Personen Personen mit kognitiven Einschränkungen ältere Menschen Kinder Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führt barrierefreies Bauen zu einer Nutzungserleichterung und Komforterhöhung Folie 4
5 Barrierefreiheit in SACHSEN Warum bauen wir barrierefrei? Grundgesetz Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBG aus dem Jahr 2002) Musterbauordnung (MBO) / Bauordnung (SächsBO) Probleme bei Abnahmen vermeiden öffentliches Baurecht Behörden Privatrecht Erwerber / Sachverständige langfristig Werterhalt einer Immobilie / Komfortgewinn Folie 5
6 Barrierefreiheit in SACHSEN Wo bauen wir barrierefrei? Sächsische Bauordnung (SächsBO) 50 (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein;... und 39 (4) Gebäude mit einer Höhe... von mehr als 13 m müssen Aufzüge... haben.... Dieser Aufzug muss von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus stufenlos erreichbar sein. Folie 6
7 Barrierefreiheit in SACHSEN Wo bauen wir barrierefrei? Sächsische Bauordnung 39 und 50 stellen Anforderungen an die Infrastruktur (Gemeinschaftseigentum) Sächsischen Bauordnung 50 (seit Januar 2016) (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen;... ln diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische barrierefrei sein. stellt Anforderungen an die Wohnung (Sondereigentum) Folie 7
8 Barrierefreiheit in SACHSEN Wie bauen wir barrierefrei? z Folie 8
9 Barrierefreiheit in SACHSEN Wie bauen wir barrierefrei? Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (VvVLTB) Ausgabe April 2012 Anlage 7.3/2 Einführungserlass zur DIN von der Einführung ausgenommen Abschnitte (Treppen) und 4.4 (Warnen / Orientieren / Informieren / Leiten ) alle Anforderungen mit der Kennzeichnung»R«39 stufenlose Erreichbarkeit ausreichende breite Eingangstüre Bewegungsflächen an Türen (innen und außen) falls Rampen, dann normgerecht ausbilden Folie 9
10 Barrierefreiheit in SACHSEN Wieviel bauen wir barrierefrei? Die barrierefreie Erreichbarkeit nach 50 (1) umfasst die Infrastruktur bis zu den Wohnungseingangstüren der barrierefreien Wohnungen: Zuwegung von der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße oder Fußweg) bis zur Haustüre Wege auf dem Grundstück Eingangssituation Klingelanlage, Briefkastenanlage, Eingangspodest, Haustüre Erschließung im Gebäude bis zu den Wohnungstüren der barrierefreien Wohnungen (nach 50) Treppenflure, Lage der Wohnungstüre Folie 10
11 Barrierefreiheit in SACHSEN Wieviel bauen wir barrierefrei? Die stufenlose Erreichbarkeit nach 39 (4) (bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5) umfasst die Infrastruktur bis zur allen Wohnungseingangstüren. Zuwegung von der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße oder Fußweg) bis zur Haustüre Eingangssituation wie bei der barrierefreien Erreichbarkeit nach 50 (1), die ohnehin erforderlich ist und die stufenlose Erreichbarkeit aller Wohnungen im Gebäude. Bewegungsflächen an allen Türen / vor allen Wohnungstüren Durchgangsbreiten an allen Türen von 90 cm (außerhalb der Wohnungen) Folie 11
12 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Zuwegung auf dem Grundstück bis zum Hauseingang - Ebenheit Oberfläche / keine Schwellen > 20 mm - Breite befestigte Fläche 1,5 m - Breite befestigte Fläche 1,2 m wenn gerade (bis 6 m Länge) - Begegnungsfläche von 1,8 x 1,8 m (bei > 15 m Weglänge) - Neigung max. 6% bis 10 m Länge, sonst Rampen - leichte Auffindbarkeit von Eingangsbereichen Folie 12
13 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Hauseingangsbereich Neigung Fläche vor Haustüre max. 3% Erreich- und Lesbarkeit Klingelanlagen Erreichbarkeit Briefkästen Bewegungsfläche Haustüranlage Erreichbarkeit Türklinke Begrenzung der Türöffnungskraft Folie 13
14 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen Anforderungen nach 50 (1) Innere Erschließung Gebäude Bewegungsflächen an Türen (Haustüre innen, Wohnungstüre, Aufzug) stufenlose Ausbildung Flure nutzbare Breite 1,2 m 1,5 m minimale Durchgangsbreite 0,9 m barrierefreier Aufzug nach DIN EN Folie 14
15 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen Gebäudezugang Klingelanlage / Briefkästen Namensschilder barrierefrei lesbar, aber Klingelknöpfe auch barrierefrei erreichbar Barrierefreie Lesbarkeit ist bei einer mittleren Höhe von 130 cm, die barrierefreie Bedienbarkeit bei einer Montagehöhe von 85 bis 105 cm gegeben. Widerspruch Kompromiss erforderlich. Im Allgemeinen wird der Lesbarkeit bei einer mittleren Höhe von 130 cm der höhere Stellenwert beigemessen. Folie 15
16 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen innere Erschließung, Flure und sonstige Verkehrsflächen ausreichend breite Flure und sonstige Verkehrsflächen Flurbreiten von mindestens 120 cm, wenn mindestens einmalig eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorhanden ist (Wendemöglichkeit durch Flurkreuzung bzw. Bewegungsflächen vor Aufzügen und Wohnungseingangstüren) Durchgangsbreiten (insbesondere Türen, aber ggf. auch Schächte geringer Breite) mindestens 90 cm Folie 16
17 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen innere Erschließung, Flure und sonstige Verkehrsflächen Bewegungsflächen vor Türen und seitliche Abstände die Türblattstärke bei geöffneten Drehflügeltür darf die lichte Durchgangsbreite von 90 cm nicht einschränken (speziell Rohrahmentüren) gegenüber von Aufzügen keine abwärts führende Treppe, falls unvermeidbar dann Mindestabstand 300 cm Folie 17
18 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen barrierefreier Stellplatz in Tiefgarage vereinbarte Beschaffenheiten aus Baubeschreibungen / Kaufvertrag barrierfrei nutzbarer Stellplatz in Tiefgarage die Flure bzw. Schleusen in der TG benötigen die erforderliche Mindestbreite vor den entsprechenden Schleusen Türen (beide Richtungen) sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen und die Bedienungselemente entsprechend anzuordnen die Türen müssen lichte Breiten von mindestens 90 cm aufweisen die Bedienkräfte der Türen bzw. deren Schließelemente müssen den Vorgaben der DIN entsprechen Folie 18
19 BAURECHT SACHSEN Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen Aufzug Penthouse Wohnung im Dachgeschoss / Penthouse als barrierefreie Wohnung ausgewiesen? Aufzug endet in der Wohnung mit einer vorgesetzten WE Türe (selbstschließend). Wohnungseingangstüre vor Aufzugsschacht muss die gleichen Anforderungen wie jede andere barrierefrei zu bedienende Türe erfüllen: Bewegungsfläche vor der Türe 150 x 150 cm Abstand der Griffolive / Knauf von begrenzenden Bauteil 50 cm maximale Leibungstiefe 26 cm Zusätzliche Maßnahme erforderlich z. B. automatische Türöffnung. Folie 19
20 Vielen Dank, noch Fragen? TÜV SÜD Industrie Service GmbH Abt. Bautechnik, Dresden Dipl.-Ing. André Hanzlik Tel Folie 20
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