S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
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- Ralph Meyer
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1 FORSTLICHES BILDUNGSZENTRUM KÖNIGSBRONN LANDESBETRIEB FORST BADEN-WÜRTTEMBERG Az.: Tübingen, S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Der Landesbetrieb ForstBW trägt Verantwortung für 39 % der Landesfläche von Baden-Württemberg. Mit der Bewirtschaftung von ha Staatswald und der Betreuung und Bewirtschaftung von ca ha Kommunal- und Privatwald ist der Landesbetrieb ForstBW größter Naturraummanager und größter Forstbetrieb des Landes. Das Prinzip der Nachhaltigkeit bildet die Grundlage unserer Tätigkeit. Der wirtschaftliche Erfolg ist die Basis für unser Engagement für Naturschutz und Gesellschaft. Dazu tragen landesweit ca Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Der Landesbetrieb ForstBW hat aktuell ein Konzept entwickelt, mit dem ein Sicherheitscoaching für die im Wald Beschäftigten im Staatswald etabliert werden soll. Ziel des Sicherheitscoachings ist die Senkung der Unfallzahlen durch nachhaltige Verbesserung und Optimierung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Arbeitsgruppen bei der Holzernte und anderen gefahrenträchtigen Betriebsarbeiten, die die Waldarbeitenden im Staatswald durchführen. Hierzu suchen Sicherheitscoachinnen und Sicherheitscoachs die Arbeitsgruppen bei ihrer Arbeit auf(coaching-termin), beobachten Abläufe, Arbeitstechniken und Verhaltensweisen in der Gruppe, stellen positives heraus und regen notwendige Verbesserungen an. Darüber hinaus können im Rahmen einer mehrtätigen Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Abläufe weiterentwickelt und Verbesserungen angegangen werden (Sicherheitstraining). Auf ihre Tätigkeit werden die Sicherheitscoachinnen und die Sicherheitscoachs durch einen einwöchigen Lehrgang am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn vorbereitet. Stürzelweg Königsbronn Telefon Telefax FBZ.Koenigsbronn@forst.bwl.de
2 - 2 - Für die Durchführung des Sicherheitscoachings sind in der Betriebsleitung des Landesbetriebes ForstBW am Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn zum dreizehn Stellen als Sicherheitscoachin / Sicherheitscoach unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Tätigkeit als Sicherheitscoachin/Sicherheitscoach umfasst jeweils folgende Aufgabenbereiche: Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von eintägigen Coaching-Terminen bei den Arbeitsgruppen mehrmals im Jahr Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von bis zu fünftägigen Sicherheitstrainings mit Arbeitsgruppen im regulären Betriebsablauf Selbstständige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der erforderlichen Feedback-Gespräche zum Sicherheitscoaching an den unteren Forstbehörden im Zuständigkeitsbereich Dokumentation der durchgeführten eintägigen Coaching-Termine und des Sicherheitstrainings Weiterentwicklung von Trainingskonzepten und Methoden Mitwirkung bei Tagungen und Fachexkursionen Die Sicherheitscoachinnen/Sicherheitscoachs decken jeweils räumlich abgegrenzte Zuständigkeitsbereiche, die sich über mehrere untere Forstbehörden erstrecken, ab. Der Landesbetrieb ForstBW hat aktuell sein Waldbauprogramm an gestiegene ökologische und gesellschaftliche Anforderungen sowie absehbare Klimatrends angepasst und weiterentwickelt. Für den Transfer in die forstliche Praxis und die dauerhafte Begleitung vor Ort werden sechs hauptamtliche Waldbautrainerinnen und - trainer eingestellt. Zur fachlichen Unterstützung bei den Übungen vor Ort ist eine zweite Person notwendig. Daher ist vorgesehen, dass sechs Sicherheitscoachinnen/Sicherheitscoachs zu je einem Drittel ihrer Arbeitszeit die Waldbautrainerinnen und -trainer bei ihren Übungen vor Ort unterstützen. Dadurch kann unmittelbar das notwendige Praxiswissen, z.b. bei der Anwendung der geeigneten Holzernteverfahren, Jungbestandspflegetechniken, aber auch das wichtige Thema Arbeitssicherheit authentisch vermittelt werden. Fachlich zuständig für das Sicherheitscoaching ist der Fachbereich Waldarbeit (Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8 Referat 84). Dienstrechtlich sind die
3 - 3 - ausgewählten Personen dem Forstlichen Bildungszentrum Königsbronn unterstellt. Ein Heimarbeitsplatz mit entsprechender Festlegung des Dienstortes ist vorgesehen. Für die Außendiensttätigkeiten wird die Bereitschaft einen privaten PKW für den Dienstreiseverkehr zur Verfügung zu stellen vorausgesetzt. Mittelfristig wird die Gestellung eines Dienstfahrzeuges angestrebt. Folgende räumliche Zuständigkeitsbereiche (Land- und Stadtkreise) sind derzeit geplant: Zuständigkeitsbereich 1 (Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Main- Tauber-Kreis, Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall) Zuständigkeitsbereich 2 (Enzkreis, Pforzheim Stadt, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt) Zuständigkeitsbereich 3 (Heilbronn und Rems-Murr-Kreis) mit Tätigkeit im Waldbautraining im nördlichen Baden-Württemberg (Landkreise Heilbronn, Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim und Heidelberg) Zuständigkeitsbereich 4 (Ostalbkreis) Zuständigkeitsbereich 5 (Rastatt und Freudenstadt) Zuständigkeitsbereich 6 (Calw) mit Tätigkeit im Waldbautraining für den nördlichen Schwarzwald (Landkreise Rastatt, Freudenstadt, Ortenaukreis, Calw und Stadtkreis Baden-Baden) Zuständigkeitsbereich 7 (Böblingen, Stuttgart, Esslingen, Tübingen und Reutlingen) Zuständigkeitsbereich 8 (Göppingen und Heidenheim) mit Tätigkeit im Waldbautraining in Hohenlohe-Ostwürttemberg (Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Ostalbkreis und Heidenheim) Zuständigkeitsbereich 9 (Ortenaukreis, Emmendingen, Rottweil, Schwarzwald- Baar-Kreis und Tuttlingen) Zuständigkeitsbereich 10 (Alb-Donau-Kreis und Biberach) mit Tätigkeit im Waldbautraining für das Neckarland (Landkreise Böblingen, Esslingen,
4 - 4 - Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis Ludwigsburg und Stadtkreis Stuttgart) Zuständigkeitsbereich 11 (Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg) mit Tätigkeit im Waldbautraining für den südlichen Schwarzwald (Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut Rottweil, Lörrach und Stadtkreis Freiburg) Zuständigkeitsbereich 12 (Lörrach, Waldshut und Konstanz) Zuständigkeitsbereich 13 (Bodenseekreis und Ravensburg) mit Tätigkeit im Waldbautraining im südöstlichen Baden-Württemberg (Landkreise Tuttlingen, Konstanz, Bodenseekreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen, Alb-Donau- Kreis und Stadtkreis Ulm) Bitte benennen Sie in Ihrer Bewerbung, welche Zuständigkeitsbereiche Sie bevorzugen würden. Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses oder organisatorischer Änderungen können Weiterentwicklungen und Anpassungen erforderlich werden, ggf. weitere Aufgaben aus anderen Bereichen hinzukommen oder sich die räumlichen Zuständigkeitsbereiche verschieben. Eine Evaluierung des Konzepts Sicherheitscoaching ForstBW ist für 2020 vorgesehen. Unsere Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber: Qualifikation zum/zur Forstwirtschaftsmeister/in fachlich überdurchschnittlich kompetent mehrjährige Berufserfahrung als Forstwirt/in oder Forstwirtschaftsmeister/in gültiger Führerschein Klasse B vollumfänglich in der motormanuellen Holzernte einsetzbar (Lehr-)Erfahrungen im Bereich Ausbildung oder Arbeitssicherheit sind von Vorteil Hohe soziale Kompetenz, insbesondere ausgeprägte Team-, Kooperations-, Kommunikations- und Kritikfähigkeit Hohe personale Kompetenz, insbesondere ausgeprägtes Einfühlungsvermögen und gute Menschenkenntnis, hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Souveränität und Veränderungsbereitschaft Gute methodische Kompetenzen im Bereich Organisation, Gesprächsführung, Didaktik und Präsentation; Ziel- und lösungsorientiertes Handeln
5 Fortbildungsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen Das bietet Ihnen ForstBW: Unbefristetes Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrags zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV- Forst). Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-Forst, wenn das vorhergehende Beschäftigungsverhältnis unter den Geltungsbereich des TV-Forst oder des TVöD-Wald BaWü gefallen ist und die Beschäftigung als bestellter Forstwirtschaftsmeister oder bestellte Forstwirtschaftsmeisterin mit entsprechender Eingruppierung erfolgte. Damit verbunden ist auch eine statusgleiche Bestellung zum/zur Forstwirtschaftsmeister/in. Trifft dies nicht zu, erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TV-Forst und die Zahlung einer außertariflichen Zulage in Höhe des Differenzbetrages zur entsprechenden (fiktiven) Eingruppierung in E 8 TV-Forst. Eine spätere Bestellung zum/zur Forstwirtschaftsmeister/in wird angestrebt. Anrechnung der Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit als Beschäftigungszeit nach 34 Abs. 3 TV-Forst, soweit sie für die Tätigkeit als Sicherheitscoach förderlich sind. Übernahme bzw. Anerkennung der im vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis bestehenden sonstigen tariflichen Ansprüche, wenn das vorhergehende Beschäftigungsverhältnis unter den Geltungsbereich des TV-Forst/TVÜ-Forst oder des TVöD-Wald BaWü/TVÜ-Wald BaWü gefallen ist und am noch bestanden hat. Die weitere Verfahrensweise bezüglich der übertragenen tariflichen Ansprüche richtet sich nach dem TV-Forst/TVÜ-Forst bzw. den beim Land geltenden Regelungen. Ausstattung mit erforderlicher Schutzausrüstung und der ForstBW- Schutzbekleidungskollektion. Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung für das Sicherheitscoaching (z. B. Motorsägen, Betriebsstoffe, Werkzeug). Ausstattung mit IUK- und Kommunikationstechnik.
6 - 6 - Bewerbungsverfahren: ForstBW strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung in der Forstwirtschaft und sonstige Nachweise). Bitte senden Sie diese bis zum unter Angabe des Kennworts SICO an das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8 Referat 84 Waldarbeit, Im Schloss, Tübingen oder per (bitte zusammengefasst in einer Anlage im pdf- oder tif-format, max. 3 MB) an Frieder.Wickel@rpt.bwl.de. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Frieder Wickel (07071 / ) gerne zur Verfügung.
angebotene Ankünfte insgesamt geöffnete Betriebe* Anzahl
* 1 2015 111 SK Stuttgart Hotels 64 10 678 1 093 181 2 015 862 52,0 2 2015 111 SK Stuttgart Hotels garnis 66 5 541 589 641 1 072 632 56,7 3 2015 111 SK Stuttgart Gasthöfe 14 466 36 506 74 986 43,8 4 2015
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