Stationen eines zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens. Rechtsdurchsetzung. Instanzenzug - Urteile. Erkenntnisverfahren. Kostenrisiko.

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1 Stationen eines zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens Rechtsdurchsetzung Prof. Dr. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Einleitung (Klageerhebung, Mahnantrag) Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Güteverhandlung Mündliche Verhandlung Beweisaufnahme Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme Urteil Rechtsmittel Rechtskraft Vollstreckung Instanzenzug - Urteile Erkenntnisverfahren Wie bringt man ein Verfahren in Gang? Amtsgericht Bundesgerichtshof Oberlandesgericht Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich das Gericht eines Streits in der Sache an? Welchen Sachverhalt legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde? Stoffsammlung und Informationslast Beweisverfahren Beweislast Kostenrisikoanalyse Kostenrisiko Kosten des Gerichts Gebühren Auslagen Eigene Kosten Parteiausgaben Anwaltskosten Gebühren Auslagen Kosten der Rechtsverfolgung des Gegners Parteiausgaben Anwaltskosten Risikoanalyse Faktoren der Risikoanalyse Verlustchance - p(v) Verlustvolumen - V Gewinnchance - p(g) = 1-p(V) Gewinn - G Realisierungschance - p(r) Eigenveranlasste Kosten - EK Einleitung eines Verfahrens ist rational, wenn [ ] pv ( ) V< pg ( ) G pr ( ) EK 1 pr ( )

2 Gewinnchance Chance, die Zulässigkeitshürden zu überwinden, und Chance, den geltend gemachten Anspruch materiellrechtlich begründen zu können, und Chance, den Sachverhalt zu beweisen, der nach materiellem Recht zur Begründung des Anspruchs führt. Prozesskostenhilfe Risikomilderungen nimmt lediglich einen Teil des Verlustrisikos (eigenveranlasste Kosten in Höhe der Befreiung, nicht aber Kosten des Gegners) 120, 123 ZPO Rechtsschutzversicherung kann das Verlustrisiko ganz ausräumen und macht alsdann jeden Prozess mit minimaler Gewinnchance rational KLÄGER Kostenrechtsbeziehungen Staatskasse 49 GKG 54 GKG Richter Kostengrundentscheidung 91 ff. ZPO BEKLAGTER Rechtspfleger Rechtsanwalt Kostenfestsetzung Rechtsanwalt 103 ZPO, 11 RVG Prozessvoraussetzungen Prozesseröffnungs- oder Klagezulassungsvoraussetzungen - Prozessvoraussetzungen im engeren Sinne Allgemeine - Sachurteilsvoraussetzungen gerichtsbezogen parteibezogen streitgegenstandsbezogen Nur auf Einrede zu prüfende Prozesseröffnungs- und Klagezulassungsvoraussetzungen Rechtsschutzbegehren gegenüber dem Gericht Deutsche Gerichtsbarkeit über die beklagte Partei Deutsche Gerichtsbarkeit Exterritorialität von Mitgliedern der diplomatischen Missionen 18 GVG Exterritorialität von Mitgliedern der konsularischen Vertretungen 19 GVG Weitere Exterritoriale 20 GVG Eingeladene Staatenimmunität acta iure imperii acta iure gestionis

3 Diplomatische Missionen Konsularische Vertretungen 18 GVG Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Bundesgesetzbl II S. 957 ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist GVG (1) Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl II S ff.) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist;... (2)... Weitere Exterritoriale 20 GVG (1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. (2) Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind. Gerichtsbezogene Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte Rechtswegzuständigkeit Funktionelle Zuständigkeit Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung Bereiche der Internationalen Zuständigkeit Entscheidungszuständigkeit Internationale Zuständigkeit (EuGVV) Allgemeine Regel Wohnsitz des Beklagten Prüfung der eigenen Zuständigkeit zur Sachentscheidung nach den Regeln der lex fori Anerkennungszuständigkeit Prüfung der fremden Zuständigkeit zur Sachentscheidung nach den Regeln der lex fori Ausschließliche Zuständigkeit Belegenheit des Grundstücks Gesellschaftssitz Registersitz Vollstreckungsort Rügelose Einlassung Wahlzuständigkeit Verbrauchersitz Erfüllungsort Zweigniederlassung Ort der unerlaubten Handlung Prorogationsvertrag

4 Organisation der Gerichtsbarkeit Europäische Gerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht Verfassungsgerichte der Länder Fachgerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Internationale (europäische) Gerichtsbarkeit Europäische Union Europäischer Gerichtshof EuGH Gericht erster Instanz EuG Luxemburg Europarat Europäischer Gerichtshof für für Menschenrechte EGMR Straßburg Bundesverfassungsgericht Plenum des Bundesverfassungsgerichts Erster Senat Zweiter Senat Oberste Gerichtshöfe des Bundes Bundesgerichtshof Sitz in Karlsruhe, Leipzig Bundesarbeitsgericht Sitz in Erfurt Bundesverwaltungsgericht Sitz in Leipzig, München Bundessozialgericht Sitz in Kassel Bundesfinanzhof Sitz in München (Fach)Gerichte der Länder Instanzenzug - Urteile Amtsgerichte (718), e (116), Oberlandesgerichte (24)) Arbeitsgerichte (124), Landesarbeitsgerichte (19) Verwaltungsgerichte (52), Oberverwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtshöfe) (16) Sozialgerichte (69), Landessozialgerichte (16) Finanzgerichte (19) Bundesgerichtshof Oberlandesgericht Amtsgericht

5 Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit 13 GVG Streitige Zivilgerichtsbarkeit Strafgerichtsbarkeit Freiwillige Gerichtsbarkeit 1 FGG Arbeitsgerichtsbarkeit 2, 2a, 3 ArbGG Verwaltungsgerichtsbarkeit 40 VwGO Sozialgerichtsbarkeit 51 SGG Finanzgerichtsbarkeit 33 FGO Rechtswegzuständigkeit GVG 13 Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind. VwGO 40 (1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlichrechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden. Sachliche Zuständigkeit Zuweisung an eines von mehreren Eingangsgerichten im Rahmen einer Gerichtsbarkeit Funktionelle Zuständigkeit Verteilung nach Art der Aufgaben Amtsgericht Eingangsgericht Vollstreckungsgericht Rechtsmittelgericht 23, 23a, 23b GVG 71 GVG Richter Rechtspfleger Geschäftsstelle Örtliche Zuständigkeit Zuweisung an eines von mehreren Gerichten Deutsche internationale Zuständigkeit Rechtsweg Sachliche und funktionelle Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit (Zivilsachen) Allgemeiner Gerichtsstand Wohnsitz des Beklagten Ausschließlicher Gerichtsstand Wahlgerichtsstand Aufteilung der Bundesrepublik Deutschland in Gerichtssprengel durch Landesgesetze Belegenheit des Grundstücks Belegenheit der Anlage Rügelose Einlassung Prorogationsvertrag Erbschaft Erfüllungsort Mitgliedschaft Ort der unerlaubten Handlung Gerichtliche Bestimmung

6 Parteibezogene Streitgegenstandsbezogene Existenz der Partei Parteifähigkeit Prozessfähigkeit und gesetzliche Vertretung Prozessführungsbefugnis Postulationsfähigkeit Statthaftigkeit der gewählten Klageart Klagbarkeit des behaupteten materiellen Anspruchs Nicht entgegenstehende Rechtshängigkeit Nicht entgegenstehende Rechtskraft Rechtsschutzbedürfnis Nur auf Einrede zu prüfende Einrede des Schiedsvertrages Einrede mangelnder Kostensicherheit Einrede mangelnder Kostenerstattung

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