Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)
|
|
- Annegret Kramer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt) 3 Dokumentation Beförderungspapier ADR-Zulassungsbescheinigung Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks Fahrwegbestimmung Schriftliche Weisungen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung Unterschiedliche Tankfahrzeuge Unterschiedliche Tanks Bedienungsausrüstung von Tanks Besonderheiten unterschiedlicher Gastanks Tanks für Güter der Gefahrklasse Chemietanks Saug-Druck-Tanks Bauliche Ausrüstung von Fahrzeugtanks Tankcodierung und Sondervorschriften Anforderungen an Fahrzeuge Tankakte Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern auf den orangefarbenen Tafeln Kennzeichnung von Tanks Fürs Gedächtnis Kontrollfragen
2 Inhalt 6 Durchführung der Beförderung Betriebs- und Verkehrssicherheit Be- und Entladen Besondere Gefahrenquellen Fahrverhalten Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Am Gefahrguttransport beteiligte Personen Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Gefahren durch Tankfahrzeugunfälle Leere Tanks Volle Tanks Tankleck Unfallmeldung Fürs Gedächtnis Kontrollfragen Lösungen der Kontrollfragen Stichwortverzeichnis Hinweis: Die mit dem Zeichen gekennzeichneten Seiten dieses Hefts sind auf der entsprechenden Referenten-CD-ROM mit den Lösungen zu finden. 7
3 5 Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht in der Regel aus 2 oder 3 Ziffern, die im allgemeinen auf folgende Gefahren hinweisen: 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion Besonderheiten: Verdoppelung einer Ziffer Zunahme der entsprechenden Gefahr Wird Gefahr durch eine Ziffer ausreichend angegeben Null angefügt X vorangestellt Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser! 22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend 238 entzündbares Gas, ätzend (neu) 28 ätzendes Gas (neu) X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet X333 X423 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet, oder entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet 44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet 539 entzündbares organisches Peroxid 90 umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe 99 verschiedene gefährliche erwärmte Stoffe X Reagiert Ber hrung mit in gefährlicher Wasser verboten Weise mit Wasser X Gefahrnummer UN- Nummer 62
4 5 Kennzeichnung, Bezettelung und der Kennzeichnungsnummern der Kennzeichnungsnummern Die Kennzeichnungsnummern auf den orangefarbenen Tafeln lassen Rückschlüsse auf das beförderte Gut zu! Kennzeichnungsnummern sind wichtig für die Unfallbekämpfung! Was bedeuten die Angaben auf der orangefarbenen Tafel? Gefahren X Gefahr-Nr. UN-Nummer (hier: Natrium) Die Gefahrnummer X423 hat eine besondere, die nicht direkt durch Kombination der Ziffern erklärbar ist. Siehe dazu Seite 62. Ergänzen Sie die freien Felder in der Tabelle: Nr. zur Kennzeichnung der Gefahr leicht entzündbarer flüssiger Stoff entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend X
5 5 Kennzeichnung Kennzeichnung, Bezettelung und von Tanks Nr. zur Kennzeichnung der Gefahr ätzender/schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 88 gefährlicher erwärmter Stoff 5.2 Kennzeichnung von Tanks Kennzeichnung von Tanks Tanks (allgemein) Werden gefährliche Güter in Tanks befördert und ist für das Gut im Gefahrgut-Verzeichnis des ADR eine Gefahrnummer aufgeführt, so ist die Beförderungseinheit mit den Kennzeichnungsnummern (Gefahr- und UN-Nummer) auf orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen. UN-Nummer Benennung und Beschreibung Klasse Verpackungsgruppe Gefahrzettel Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr UN-Nummer (1) (2) (3a) (4) (5) (20) (21) 1219 ISOPROPANOL (ISOPROPYLALKOHOL) 3 II TERPENTIN 3 III ACETYLCHLORID 3 II 3+8 X ABFALLSCHWEFELSÄURE 8 II ESSIGSÄURE, LÖSUNG 8 II Auszug aus Teil 3 ADR, dem sog. Gefahrgut-Verzeichnis 64
6 Kennzeichnung, Bezettelung und Kennzeichnung von Tanks 5 Wenn während der Beförderung gefährlicher Güter ein Anhänger mit gefährlichen Gütern von seinem Zugfahrzeug getrennt wird, muss an der Heckseite des Anhängers die orangefarbene Tafel angebracht bleiben. Außer den orangefarbenen Tafeln sind außen an den Fahrzeugen Großzettel (Placards) nach 5.3 ADR und gegebenenfalls weitere Kennzeichen (für erwärmte Stoffe oder für umweltgefährdende Stoffe) anzubringen Mehrkammertankfahrzeuge An Mehrkammertankfahrzeugen, die unterschiedliche Güter in den einzelnen Tankkammern enthalten, muss jede Tankkammer an beiden Seiten mit orangefarbenen Tafeln mit den jeweils erforderlichen Kennzeichnungsnummern sowie mit Großzetteln (Placards) und gegebenenfalls dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gekennzeichnet werden. Alle seitlich angebrachten Großzettel (Placards) sind am Tankheck zu wiederholen. Außerdem sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit neutrale anzubringen ( mittlere Abb. S. 69). An Beförderungseinheiten, die nur ein Gut befördern, sind die seitlich vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln mit Kennzeichnungsnummern nicht erforderlich, wenn die vorne und hinten angebrachten Tafeln mit der vorgeschriebenen Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer versehen sind Mehrproduktentankfahrzeuge mit bestimmten entzündbaren Flüssigkeiten Bei Mehrproduktentankfahrzeugen, die zwei oder mehr Stoffe der UN-Nummern 1202, 1203 oder 1223 oder Flugbenzin (UN 1268 oder 1863), jedoch keine sonstigen gefährlichen Güter befördern, kann auf die seitliche Anbringung der orangefarbenen Tafeln verzichtet 65
A u s b i l d u n g & K a t a s t r o p h e n s c h u t z. Verhaltensregeln und Informationen für Gefahrgutunfälle
A u s b i l d u n g & K a t a s t r o p h e n s c h u t z Verhaltensregeln und Informationen für Gefahrgutunfälle 30 1202 Inhalt und Allgemeines Inhalt: Verhaltensregeln Seite 3 Gefahrenzettel Seite 4
MehrBussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab
1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder
MehrGefahrguttransporte, gefährliche Güter,
Gefahrguttransporte, gefährliche Güter, ihre Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer und wichtige Verhaltenshinweise bei einem Unfall. Alle Verkehrsteilnehmer, besonders im Straßenverkehr, sollten einen
MehrWas bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind?
Was bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind? Die obere Zahl gibt die Gefahr an, die vom transportierten Stoff ausgeht, die untere Zahl dient zur
MehrErstmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen
Thema 12.1 Folie 1 Erstmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung durchführen Spezialkräfte alarmieren Thema 12.1 Folie 2 Thema 12.1 Folie 3 Warntafel Bedeutung der Kennzeichnungsnummern
MehrCheckliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport
Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,
MehrNeuerungen Gefährliche Stoffe und Güter
Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich
MehrCheckliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08
Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrLehrbuch Gefahrgut. Uwe Hildach Jürgen Werny. Aufbaukurs Tank. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer
Lehrbuch Gefahrgut Uwe Hildach Jürgen Werny Aufbaukurs Tank Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Stand ADR 2015 Dokumentation 3. 3 Dokumentation Zusammenfassung In diesem Kapitel werden Ihnen
MehrADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009
LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
Mehrb) Ergänzende Unterlagen (bei Bedarf für den Ausbilder zur Vertiefung und als Hintergrundwissen)
Seite 1 Thema Gefahren und Kennzeichnungen Gliederung 1. Einleitung 2. Erstmaßnahmen 3. Verhalten an der Einsatzstelle 4. Zusammenfassung, Wiederholung, Lernkontrolle Lernziele Die Teilnehmer müssen nach
MehrFragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Wie nennt man die Aufnahme von Gefahrstoffen in den
MehrMitarbeiterschulung Gefahrgut
Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN
MehrGefahrgutfahrer - Infos
Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über
MehrBei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit
Erweiterte Informationen Ladung UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E) Gefahrzettel Bei Anwendung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit 333 kg
MehrGrundlagen für den Schadstoffeinsatz Gefahrenklassen, Kennzeichnung
rundlagen für den Schadstoffeinsatz Gefahrenklassen, Kennzeichnung FT Ing. Markus Steininger, Jänner 2010 1 Was sind Schadstoffe? Sie sind Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände, die, wenn sie unkontrolliert
MehrPrüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind
UIC-KODEX 471-3 10. Ausgabe, Januar 2017 Originalfassung Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind érifications à effectuer pour les envois des marchandises dangereuses Inspections
Mehrfacts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR
Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher
MehrIn der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch
In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz (FwDV 500) werden taktische Regeln festgelegt, die bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A Einsatz), biologische
MehrUm was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren
Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut
MehrGefahrensymbole und Gefahrgüter
eqiooki.de Gefahrensymbole Seite 1 von 6 Gefahrensymbole und Gefahrgüter Gefahrensymbole alt Nur noch bis 31.05.2015 zulässig. C ätzend E explosiv F oder F+ leicht-/hochentzündlich N umweltgefährdend T
MehrFahrschule Michael Oehm
Weitere Angebote: Fahrerlaubnisausbildung Klassen: AM: Kleinkrafträder und Quads bis 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre) A2: Krafträder bis 35 KW A:
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
MehrCheckliste 1: Vorbereitung der Beförderung
Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung
MehrMerkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt
Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.
MehrCheckliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni
Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrGefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017
An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße
MehrInformationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer
Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen
MehrIn welche Gefahrenklassen wird Gefahrgut eingeteilt?
Gefahrgut Was ist Gefahrgut? Unter Gefahrgut versteht man die Ladung von Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Schiffen, die wegen ihrer Menge oder Eigenschaft eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellt.
MehrVoraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!
Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR
MehrGefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit
Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte
MehrBefreiungen nach 1.1.3 ADR I
Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16. Dezember 2011
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16. Dezember 2011 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Gefahrgut- Ausnahmeverordnung vom 6. November
MehrMERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP
MehrSchulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013
Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).
MehrSchweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten
Schweizer Gefahrguttag Luzern 2013 Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de
MehrGefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2
Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011
MehrMultilaterale Vereinbarungen
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen
Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:
MehrTruppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen
MehrABC (CBRN) - Einsatz. Identifizierung von Gefahrgütern. 1 April 2014 Hr. D. Frommelt
ABC (CBRN) - Einsatz Identifizierung von Gefahrgütern 3 6 6 3 1 6 9 5 1 April 2014 Hr. D. Frommelt Gliederung 1. Kennzeichnung mittels orangefarbener Warntafel I. unbeschriftet II. beschriftet 2. Gefahrzettel
MehrÄnderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind
Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für
MehrBeförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße:
Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße: UN 2915 Radioaktive Stoffe, Typ A Versandstück, nicht in besonderer Form, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt Auszug aus dem ADR Stand 28. Juni 2007
MehrGefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit
MehrRichtlinie für Gefahrguttransporte
Richtlinie für Gefahrguttransporte Gültig ab 01.11.2013 Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Geltungsbereich und Bedingungen 3. Gefahrgutausschlüsse 4. Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein
MehrBEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -
BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich
MehrMängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung
Mängelkatalog Gefahrgut (BMVT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt
MehrVerordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) GGKontrollV Ausfertigungsdatum: 27.05.1997 Vollzitat: "Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten
MehrBatterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.
Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer
MehrAuffrischungsschulung
Lehrbuch Gefahrgut Uwe Hildach Wolfgang Spohr Jürgen Werny Auffrischungsschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer Stand ADR 2017 Autoren Uwe Hildach (Teile 1, 3 und 5) Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Spohr (Teile
MehrTransportvorschriften für GVO/GVMO UN3245
Stand: Januar 2015 Transportvorschriften für GVO/GVMO UN3245 In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner Farbe: zusätzliche Anforderungen bei der Verwendung von Trockeneis (bzw. Flüssigstickstoff)
MehrVorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR
Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was
MehrTransport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe
Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe Thomas Schneider Gemeinsames Gefahrgutbüro der IHKs Bodensee- Oberschwaben, Reutlingen und Schwarzwald-Baar-Heuberg Grundlagen Abkürzung ADR GBefG GGVSEB
MehrGefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal
Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der
MehrKenntnisvermittlung Abschluss Inhalt Dauer Termine Maßnahme-Nr. beim Kostenträger Gabelstaplerfahrerausbildung für Personen mit Fahrpraxis
Gabelstaplerfahrerausbildung für Personen mit Fahrpraxis personenbezogener Fahrausweis Rechtliche Grundlagen Charakteristik des Gabelstaplers Einsatz des Gabelstaplers Praktische Sicherheitsprüfung Fahrübungen
MehrDiese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ):
Änderungen ADR 2009 Pünktlich alle zwei Jahre wird das Gefahrgutrecht novelliert. Auch heuer ist es wieder einmal so weit. Das ADR 2009 steht vor den Toren. International bereits ab 01.01.2009 in Kraft
Mehr1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte
MehrCheckliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den
MehrKatalog der Handlungskompetenzen für Fahrer/innen von Gefahrguttransporten auf der Strasse
Obligatorische Weiterbildung Formation continue obligatoire Formazione continua obbligatoria asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI
MehrTransport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
MehrDiese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Teil 5 Kapitel
MehrBEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc.
MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc. AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 ALLGEMEINES EINLEITUNG Die Beförderung gefährlicher Güter wird durch die SDR und das ADR geregelt.
MehrGEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten?
GEFAHRGUT WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? In Deutschland werden täglich ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut transportiert 1. Definition
MehrDer Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten.
TNT Innight akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte
MehrAOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?
1 WIFI Wien, 11. November 2015 Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? (ADR, GGBG) Othmar Krammer, bmvit - Gefahrgut & Containersicherheit 2 Übersicht: Was ist zu tun? -Einstufung -Umschließung
MehrTEIL 5 VORSCHRIFTEN FÜR DEN VERSAND
TEIL 5 VORSCHRIFTEN FÜR DEN VERSAND 2 3 Inhaltsverzeichnis Teil 5 5.1 Allgemeine Vorschriften 6 5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 6 5.1.2 Verwendung von Umverpackungen 6 5.1.3 Ungereinigte,
MehrKapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung
Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im RID gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare
MehrGefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel.
Gefahrgutinformation Transport von Gasflaschen die 1.000-Punkte-Regel www.airliquide.de Regeln für den Transport von Gasen in kleinen Mengen Eine häufig gestellte Frage zum Transport von Gasen in kleinen
MehrVorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE
Vorschriften des ADR / SDR für den Chauffeur / Fahrzeugführer von Gefahrgut innerhalb der Freigrenze d.h. unter 1000 Punkte - VERSANDSTÜCKE Wie sehe ich ob es sich um Gefahrgut gemäss ADR/SDR bzw. RID/RSD
MehrEin Kapitel für sich..
Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin
MehrStellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS
Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, den 31. Januar 2005 Revision der - Anhänge 1 und 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
MehrSafety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /
Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme
MehrMerkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2011; gültig bis ; Übergangsfrist voraussichtlich bis
Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2011; gültig bis 31.12.2012; Übergangsfrist voraussichtlich bis 30.06.2013. Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer
MehrTransportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
MehrMerkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen
Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die
MehrDr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer
MehrCheckliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 -
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR
MehrBasiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer
Basiskurs und Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2013 - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) von Klaus Ridder, Uta Sabath 19. Auflage 2012 ecomed Landsberg 2012 Verlag
MehrAuszug aus Änderungen ADR 2015
KENNZEICHNUNGEN GEFAHRGUT ab 2015 Auszug aus Änderungen ADR 2015 1.6.1.30 Gefahrzettel, Großzettel und Kennzeichen, die den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften der Abschnitte 3.4.7 und 3.4.8,
MehrGEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax : (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil : 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Befüller nach GGVSEB / ADR 2011 für
MehrCheckliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis:
Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2017-1. Datum 2. Ersteller / Name 3. Vorgang 4. Sonstige Hinweise Hinweis: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen.
MehrGefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?
Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,
MehrVorschriften für den Versand
Teil 5 Vorschriften für den Versand Kapitel 5.1 Allgemeine Vorschriften 5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Dieser Teil enthält Vorschriften für den Versand gefährlicher Güter bezüglich
MehrAuszug Kompendium. Pflichten des Absenders
Auszug Kompendium Pflichten des Absenders Pflichten des Absenders im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt einschließlich der zugehörigen Sanktionen Zusammenstellung der Pflichten
MehrAllgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung
Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter nach 35 GGVSEB auf Straßen im Gebiet des Kreises Bergstraße Aufgrund des 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über
MehrRegelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen
(Stand: Januar 1999) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen 1 Grundsatz Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende oder radioaktive
MehrCheckliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den
MehrInformation zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel
Gefahrgutbeauftragter der Universität Kassel E-Mail: moesbauer@uni-kassel.de Tel: +49-561 804-3811 Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel An der Universität Kassel werden zur Gebäudebewirtschaftung
MehrInformationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff
Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
MehrMerkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr
Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr Die sichere und vorschriftenkonforme Beförderung von kleinen Gasgefäßen stellt Beförderer gelegentlich vor große Schwierigkeiten.
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -
Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle
MehrInformationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung
MehrGGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung
GGVSE/ADR 2007 Tatbestände der GGVSE bzw. des ADR 2007 (Stand: Juni 2008) Häufig vorkommende Gefahrgutverstöße der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 25 ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung
MehrGut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse
Gut informiert Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse ADR: Gefahrenklassen / Klassifizierungscode Gefahrenklasse 2 (gilt für
MehrBerufskraftfahrer-Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im
Mehr