Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück

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1 Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 64 Mehrgenerationenquartier Kolpingstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Bauvorhaben der ASD GmbH, Druchhorner Straße 12, Ankum Vorhabenbeschreibung (Stand: ) BONER + PARTNER ARCHITEKTEN STADTPLANER INGENIEURE JOHANN H. BONER DR. HELMUT GRAMANN GBR Thomas-Mann-Straße Oldenburg Tel / Fax / Auf der Gast 36 B Varel - Nordseebad Dangast Tel.: / Fax: / 4635

2 Vorhabensbeschreibung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 der Gemeinde Ankum Seite 2 1. Vorhabenträger Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 Mehrgenerationenquartier Kolpingstraße fungiert als Vorhabenträger: ASD GmbH, Druchhorner Straße 12, Ankum 2. Räumliche Lage des Vorhabens Das Plangebiet liegt nördlich der Kirchenburg sowie östlich der Kolpingstraße und umfasst einen Teilbereich des ehemaligen Grundschulgeländes. Der Vorhabenstandort nimmt Teilflächen der Flurstücke 650/1, 652/8, 661/1 sowie 660 der Flur 7, Gemarkung Ankum mit einer Größe von rund qm ein. Aus der nachfolgenden Karte ist die Lage des Plangebietes innerhalb der Ortlage Ankums zu entnehmen. 3. Beschreibung des Vorhabens Die Planung des Vorhabens erfolgte durch die Architektin Dipl. Ing. HEIKE HEILIG, Feildorter Str. 64, Bersenbrück (siehe Anlagen VEP 1 bis 12). Im Zuge des Vorhabens soll ein Gebäude errichtet werden, das für eine Pflegeeinrichtung und für generationsübergreifendes Wohnen genutzt werden soll. Ergänzend dazu wird ein Veranstaltungsraum (Kulturforum) entstehen, der nicht nur durch die ASD GmbH genutzt werden soll, sondern allen anderen Vereinen, Gruppen oder sonstigen Nutzern im Ort offen steht. Auch der Gemeinschaftsgarten der Pflegeeinrichtung (Garten der Sinne) soll der Öffentlichkeit zugänglich sein. Es wird ein Gehweg angelegt, der die Gartenfläche mit dem Areal des zukünftigen Dorfparks verbindet.

3 Vorhabensbeschreibung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 der Gemeinde Ankum Seite 3 Wie aus den Anlagen zu entnehmen ist, ist die Errichtung zweier Gebäuderiegel vorgesehen, die bis zum ersten Obergeschoss miteinander verbunden sind. Während der nördliche Trakt drei Vollgeschosse aufweist, ist für den südlichen Trakt eine Zweigeschossigkeit vorgesehen. Beide Hauptgebäude werden mit einem Walmdach versehen; die mehrfach vorhandenen Risalite erhalten ein Satteldach. Das an den Südtrakt östlich angrenzende Gebäudeteil (Kulturforum) erhält ein Flachdach. Hinsichtlich der Gestaltung der Außenhülle ist vorgesehen, dass das Gebäude deutlich als roter Klinkerbau wahrgenommen wird. Dieses Gestaltungselement prägt die bestehende Bebauung im Quartier und wird daher wieder aufgenommen. Zwecks Gliederung der Fassade sollen in untergeordnetem Maß auch Fassadenabschnitte in einem hellen Farbton verputzt werden. Als Dacheindeckung sind Dachziegel in einem roten Farbton vorgesehen. Angaben zu den konkreten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind den Grundrissen in den Anlagen VEP 2 bis 5 zu entnehmen. Danach wird der südliche Gebäudetrakt komplett durch die Pflegeeinrichtung genutzt. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohngruppen. Im nördlichen Gebäudetrakt wird nur das Erdgeschoss von der Pflegeeinrichtung eingenommen. Dort wird an der Westseite eine weitere Wohngruppe entstehen. An der Ostseite schließen sich die Räumlichkeiten der Tagespflege an. Im ersten und zweiten Obergeschoss werden insgesamt 15 barrierefreie Wohnungen mit zwei bis drei Zimmern errichtet. Allen Wohnungen werden Kellerräume zur Verfügung gestellt, wobei das Kellergeschoss auch mit einem Fahrstuhl erreicht werden kann. Im Verbindungsbau zwischen den beiden Gebäudetrakten werden die Verwaltungs- und Sozialräume der Pflegeeinrichtung untergebracht. 4. Beschreibung der Erschließung Die äußere verkehrliche Erschließung wird durch die Kolpingstraße sichergestellt, die direkt an das Plangebiet angrenzt. Neue öffentliche Verkehrsanlagen für die innere Erschließung sind nicht erforderlich. Die 21 ebenerdigen Stellplätze auf der Vorhabenfläche werden über Zufahrten von der Kolpingstraße aus erschlossen. Ergänzend dazu werden weitere 6 Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb des neuen Kulturforums entstehen. Das Vorhabengrundstück ist bereits an die örtliche Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation des Wasserverbandes Bersenbrück angeschlossen. Durch die beabsichtige bauliche Entwicklung ergibt sich keine wesentliche Erhöhung des Versiegelungsgrades auf dem Baugrundstück. Somit kann das anfallende Oberflächenwasser auch zukünftig vom vorhandenen Regenwasserkanal problemlos aufgenommen werden. Die Erschließung durch Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist, soweit diese benötigt werden, gewährleistet. Durch den Inhalt der anstehenden Planung ergibt sich keine wesentlich geänderte Ausgangslage für die Planungen der Ver- und Entsorgungsträger, da der Vorhabenstandort bereits erschlossen ist. In dem an das Plangebiet angrenzenden Straßenraum der Kolpingstraße befinden sich Anschlussmöglichkeiten an die Ver- und Entsorgungsnetze.

4 Vorhabensbeschreibung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 der Gemeinde Ankum Seite 4 Die Versorgung mit elektrischem Strom und Erdgas erfolgt durch die RWE Deutschland AG; Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist Wasserverband Bersenbrück. Die Grundversorgung mit Telekommunikationseinrichtungen nach 78 TKG wird durch die Telekom Deutschland GmbH sichergestellt. 5. Städtebauliche Kennwerte Für die Vorhabenfläche ist im Bebauungsplan die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Pflegeeinrichtung / Mehrgenerationenwohnen / Kulturforum" gemäß 11 BauNVO vorgesehen. Die Gebäude sind zwar in offener Bauweise zu errichten, jedoch darf die Gebäudelänge mehr als 50 m betragen. Die Zahl der Vollgeschosse darf im nördlichen Planbereich maximal drei (III) betragen und im südlichen Planbereich maximal zwei (II). Ergänzend dazu werden auch die zulässigen Gebäudehöhen begrenzt. Es gilt eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,6. Im Sonstigen Sondergebiet darf die dort zulässige Grundfläche durch die in 19 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 3 BauNVO bezeichneten Anlagen (Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird) um 100 % überschritten werden (gemäß 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO). Nebenanlagen in Form von Gebäuden gemäß 14 BauNVO sind bis zu einer Flächengröße von insgesamt 200 qm zulässig. 6. Anlagen Anlage VEP 01: Lageplan Anlage VEP 02: Grundriss Kellergeschoss Anlage VEP 03: Grundriss Erdgeschoss Anlage VEP 04: Grundriss 1. Obergeschoss Anlage VEP 05: Grundriss 2. Obergeschoss Anlage VEP 06: Ansicht von Norden Anlage VEP 07: Ansicht von Osten Anlage VEP 08: Ansicht von Süden Anlage VEP 09: Ansicht von Westen (Kolpingstraße) Anlage VEP 10: Schnitt A - A Anlage VEP 11: Schnitt B - B Anlage VEP 12: Schnitt C - C Anmerkung: Die nachfolgenden Pläne wurden auf das Format dieses Berichtes angepasst und sind daher nicht maßstäblich.

5 Anlage VEP 01 Lageplan Seite A 1

6 Anlage VEP 02 Grundriss Kellergeschoss Seite A 2

7 Anlage VEP 03 Grundriss Erdgeschoss Seite A 3

8 Anlage VEP 04 Grundriss 1. Obergeschoss Seite A 4

9 Anlage VEP 05 Grundriss 2. Obergeschoss Seite A 5

10 Anlage VEP 06 Ansicht von Norden Seite A 6

11 Anlage VEP 07 Ansicht von Osten Seite A 7

12 Anlage VEP 08 Ansicht von Süden Seite A 8

13 Anlage VEP 09 Ansicht von Westen (Kolpingstraße) Seite A 9

14 Anlage VEP 10 Schnitt A - A Anlage VEP 11 Schnitt B - B Seite A 10

15 Anlage VEP 12 Schnitt C - C Seite A 11

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