Krankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch. Täuschungsversuch. Grundstudiums-Äquivalenzen
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- Lilli Armbruster
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1 Krankheit bei Prüfungen und Klausurabbruch Rücktritt ist durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen Wichtig! Spätestens 8 Tage nach Klausur das Attest einreichen mit Stempel und Unterschrift des Arztes, Datum der Krankheit Bei Klausurabbruch: AMTSARZT-ATTEST Für Diplom-Studenten im WDH.-Termin: AMTSARZT-ATTEST Täuschungsversuch kein Material (Notizen, Bücher etc. ) darf in den Klausurraum mitgebracht werden Versuch alleine, nicht tatsächliche Täuschung zählt schon Notizen/Material auf der Toilette etc. ebenfalls als Täuschungsversuch gewertet wird mit der Note 5,0 bewertet Nach dem 2. Täuschungsversuch erfolgt eine Exmatrikulation Grundstudiums-Äquivalenzen Prüfungen teilweise mehrere Ersatz-Teilprüfungen (z.b. Mikro + Geldpolitik) Prüfungen müssen im gleichen Semester geschrieben werden Ggf. zwei Prüfungstermine, einen für Mikro und einen für Geldpolitik Bewertung aus den Ersatz-Teilprüfungen wird das arithmetische Mittel gebildet beide Teilprüfungen zusammen müssen bestanden werden, d.h. 120 von 240 Pkt (z.b. 40 Mikro + 80 Geldpolitik, 60 Mikro + 60 Geldpolitik ) Einzelnoten werden nicht ausgewiesen Wenn man durch einen Teil durchfällt, kann man immer noch die Gesamtprüfung bestehen. Wiederholung Das Nichtbestehen der Gesamtprüfung, d.h. Nichterreichen von 120 Punkten zusammen, zählt als ein Fehlversuch. Die Prüfung muss als ganzes, d.h. beide Teilprüfungen, wiederholt werden; Punkte aus vorherigen Teilprüfungen bleiben nicht bestehen Nächste Wiederholung ist im Oktober 2009 für die aktuell gelesenen Äquivalenzveranstaltungen.
2 Prüfungen Abmeldezeitraum: DIPLOM BWL und WIPÄD und WINFO Grundstudium / 1. Studienabschnitt alte Variante ein Prüfungstermin wie bisher auch, evtl. Uhrzeit anders Prüfungen des vorherigen Semesters zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters neue Variante ein Prüfungstermin für jeden Teil der Variante, analog zu den Bachelorprüfungen Prüfungen des aktuellen Semesters innerhalb der beiden Wochen nach Vorlesungsende Prüfungen des vorherigen Semesters zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters Fehlversuche bleiben grundsätzlich bestehen jede Vordiplomprüfung einmal wiederholt werden kann, maximal drei Prüfungen zweimal wiederholt werden dürfen. die Ersatzvarianten zählen ebenso als Fehlversuch Hauptstudium / 2. Studienabschnitt Für die Prüfungen im zweiten Studienabschnitt gibt es nach jedem Semester zwei Klausuren (Ersttermin/Wiederholungstermin) auch für die Prüfungen, die ebenfalls als Bachelor-Klausuren Wer den Ersttermin besteht, kann den Wdh.- Termin nicht mehr wahrnehmen (Ausnahme: Freiversuch). Wer den Ersttermin nicht besteht/nicht anwesend war, kann den Wdh.-Termin wahrnehmen (automatische Anmeldung). Werden Erst- und Wdh.-Termin nicht bestanden, so erhält der Student Maluspunkte in Höhe der SWS-Zahl der Veranstaltung. Malus-Punkte-Kontos. maximal 11 Maluspunkte 12 Maluspunkte: einmal die Diplomprüfung nicht bestanden maximal zwei Maluskonten 2. Maluskonto (wieder max. 11): zweimal die Diplomprüfung nicht bestanden endgültig nicht bestanden= Prüfungsanspruch verloren
3 2. Bachelor BWL und Bachelor WIRE neu Termine Für die Modulprüfungen gibt es nach jedem Semester einen Klausurtermin, d.h. jedem Teilnehmer steht pro Semester nur ein Prüfungstermin zur Verfügung. Die Modulprüfungen, zu Veranstaltungen, die im aktuellen Semester angeboten werden, finden in zwei Wochen nach Vorlesungsende statt. Modulprüfungen zu Lehrveranstaltungen des vorherigen Semesters (d.h. die Prüfungen, die nicht als Vorlesung angeboten werden) finden zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters statt. Wiederholung Jede nicht bestandene Prüfung kann maximal 2 x wiederholt werden frühestens in den darauffolgenden Semestern (nach erfolgter Anmeldung), d.h. max. 3 Versuche. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Alle Leistungen können nur einmal eingebracht werden. Fortschrittskontrolle (Bachelor BWL/ WIRE)! Wichtig: Regelungen! Nach den Semestern müssen mind. folgende Leistungen erbracht sein: - nach 1. Semester: mind. 12 CP/ 9 CP davon mind. 6 CP aus Bereich Methoden / keine Vorgabe - nach 2. Semester: mind. 24 CP/ 18 CP davon mind. 12 CP aus Bereich Methoden / keine Vorgabe - nach 4. Semester: mind. 54 CP/ 60 CP davon mind. 18 CP aus Bereich Methoden / keine Vorgabe mind. 6 CP aus Bereich BWL + mind. 6 CP aus Bereich VWL - nach 6. Semester: mind. 84 CP/ 105 CP davon mind. 30 CP aus Bereich Methoden / keine Vorgabe mind. 12 CP aus Bereich BWL + mind. 12 CP aus Bereich VWL 1 x nicht erfüllt schriftl. Ermahnung 2 x nicht erfüllt Exmatrikulation
4 FAQ Grundstudium BWL / WIPÄD Was tue ich, wenn ich schon Investition/. aus dem Hauptstudium belegt habe? Nochmal belegen, da Inhalte etwas anders sein werden! Kann ich Mathe Hagen noch machen? Auch wenn ich erst die neue Variante bei Prof. Schindler probiere? Im Diplomstudiengang ja! Muss ich beide Teile der Ersatzvariante zusammen belegen? Ja! Steht in meinem Zeugnis Ersatzvariante? Nein, Zeugnis bleibt unverändert, d.h. Grundzüge der. etc. Ist es okay, wenn die Veranstaltungen jetzt weniger Punkte haben als vorher? Ja, im Zeugnis werden Sie mit so vielen Punkten wie die äquivalente Vordiplomklausur gewichtet. Werden mir die Fehlversuche von vorher angerechnet oder habe ich wieder 3 Versuche in der Ersatzvariante? Fehlversuche bleiben bestehen, d.h. auch die Ersatzvariante zählt wie die alte Klausur. Fehlversuche entfallen nur, wenn Sie komplett in den Bachelor wechseln! Hauptstudium BWL / WIPÄD Gibt es genug Lehrveranstaltung, dass ich auch mein Studium fertig machen kann? bis mindestens SS 2014 Hauptfächer und Vertiefungsfächer in ausreichendem Angebot Werden die Veranstaltungen leichter, wenn auch Bachelorstudenten sie besuchen Kann man so nicht sagen die Inhalte werden sich verändern. Werden noch genügend Klausuren angeboten, so dass ich mein Vertiefungsfach beenden kann? Ja! Falls Sie aus bestimmten Gründen nicht genügend Veranstaltungen haben sollten, kontaktieren Sie Frau Lafontaine! Kann ich Urlaubssemester beantragen? Ja, je nach dem, wie weit Sie mit dem Studium fortgeschritten sind, ist allerdings evtl. nur ein Urlaubssemester bei Verbleib im Diplomstudiengang möglich. Kann ich im Urlaubssemester Prüfungsleistungen erbringen? Im Diplomstudiengang ja, weil es keine Fortschrittskontrolle gibt.
5 FAQ Allgemein Wo bekomme ich TAN-Nummern her? Ausgabe von Passwort und TAN-Nummern unter Vorlage des Studentenausweises bei Herrn Hübel, Computerraum, Container B 4 4 (hinter BWL-Gebäude) Wen kann ich fragen, wenn ich nicht weiß, was ich belegen muss? Bitte fragen Sie Frau Lafontaine An wen muss ich mich wenden, wenn ich das Fach wechseln möchte? Bitte fragen Sie Frau Lafontaine Wo finde ich die Klausurtermine? Im Glaskasten vor der Tür sind sie ausgehängt, stehen auf unserer Homepage und erscheinen im VIPA in Ihren Studentendaten Bachelor Wenn ich mich einmal angemeldet habe, bin ich automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet? Nein, Sie können sich selbst das nächste Mal wieder anmelden. Kann ich bestimmte Fächer des 1. Semester schieben? Ja, können Sie Sie sollten aber beachten, dass Sie dadurch Verzögerungen im Studium bekommen können, außerdem Probleme mit der Fortschrittskontrolle und mit auf den Inhalten der verschobenen Veranstaltung aufbauenden Kursen. Und irgendwann müssen Sie das sowieso schreiben. Wenn ich jetzt etwas abmelde, wann muss ich es dann wieder anmelden? In der Anmeldefrist und erst dann, wenn Sie es wieder schreiben möchten, d.h. als Wiederholung im Sommersemester oder aber auch gerne erst nächstes Wintersemester.
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