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1 SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten Telefon: Telefax: info@riskhelp.de Internet: Datum: Mittwoch, 11.Januar 217 Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765

2 SV-Rechengrößen in 217 und 216 Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) 2,55 % 2,35 % -,2 % 8,51 % Pflegeversicherung Sachsen 3,55 % 3,35 % -,2 % 5,97 % Zuschlag für Kinderlose ab Alter 23 Jahre,25 %.25 % Arbeitslosenversicherung 3, % 3, % Rentenversicherung (allgemeinen Rentenversicherung) 18,7 % 18,7 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung 15, % 15, %. %. % Rentenversicherung (knappschaftlichen Rentenversicherung) 24,8 % 24,8 % Beitragsbemessungsgrenzen SV Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich) - jährlich, mtl Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer einschl. West-Berlin) - jährlich, mtl ,42 % Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin) - jährlich, mtl ,56 % Knappschaftliche Rentenversicherung (alte Bundesländer einschl. West-Berlin) - jährlich, mtl ,61 % Knappschaftliche Rentenversicherung (neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin) - jährlich, mtl ,26 % maximal möglicher Beitrag zu einer neuen Basis-Rente (Rürup) ,61 % Beitragsgrenzen zur betrieblichen AV maximal sv-freier Beitrag zur bav (4% BBG zur SV West) jährlich, monatlich ,42 % maximal Beitrag zur bav (Direktvers., Pensionskasse, Pensionsfonds) jährlich, monatlich ,51 % Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 1 von 7

3 Versicherungspflichtgrenze KV Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung - jährlich , ,5 2,4 % Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung für vor dem privat Versicherte - jährlich , ,5 Sonstige Werte und Informationen Bezugsgröße alte Bundesländer einschl. West-Berlin - jährlich, mtl ,41 % Bezugsgröße neue Bundesländer einschl. Ost-Berlin ,56 % Mindestbeitrag zur freiwilligen RV monatlich 84,15 84,15 Maximalbeitrag zur GRV Ost monatlich 1.65,9 1.9,8-56,1 5,56 % Maximalbeitrag zur GRV West monatlich 1.187, ,4-28,5 2,42 % Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) monatlich Beginn der Gleitzone (Midijob) monatlich 45,1 45,1 Ende der Gleitzone (Midijob) monatlich Faktor 'F' (für die Entgeltermittlung in der Gleitzone),7547,7547, Umlagesatz U3 (Insolvenzgeldumlage),9 %,12 %,3 % -25, % alleinige Beitragspflicht des Arbeitgeber für Auszubildende (monatlich) 325, 325, Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige in der freiwilligen KV (mtl.) 2.231, ,75-52,5 2,41 % maximaler Arbeitgeberzuschuss in der Krankenversicherung (monatlich) 317,55 39,34-8,21 maximaler Arbeitgeberzuschuss in der Pflegeversicherung ohne Sachsen (monatlich) 51,11 49,79-1,32 maximaler Arbeitgeberzuschuss in der Pflegeversicherung Sachsen (monatlich) 29,36 28,6 -,76 Rentenwert West 3,45 3,45 Rentenwert Ost 28,66 28,66 Grundfreibetrag 8.822, 8.652, -17 1,96 % Kinderfreibetrag 7.348, 7.248, -1 1,38 % Alle Angaben erfolgen trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 2 von 7

4 Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung West/Ost von 1959 bis Durchschnittliche Steigerung West 3 Jahre von 1988 bis 217 2,63 % 2 Jahre von 1998 bis 217 2,1 % 1 Jahre von 28 bis 217 1,92 % 5 Jahre von 213 bis 217 2,55 % 3 Jahre von 215 bis 217 2,19 % Durchschnittliche Steigerung Ost 2 Jahre von 1998 bis 217 2,28 % 1 Jahre von 28 bis 217 2,28 % 5 Jahre von 213 bis 217 3,5 % 3 Jahre von 215 bis 217 4,46 % BBG West BBG Ost Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, von dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchsten erhoben werden. Auf den Anteil des Bruttolohns, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, entfallen keine Beiträge mehr. Sie werden nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs.2 S.1 und Anlage 1 SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorvergangenen Kalenderjahr steht Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen zur knappschaftlichen Rentenversicherung West/Ost von 1993 bis Durchschnittliche Steigerung West 3 Jahre von 1988 bis Jahre von 1998 bis 217 2,1 % 1 Jahre von 28 bis 217 1,98 % 5 Jahre von 213 bis 217 2,61 % 3 Jahre von 215 bis 217 2,45 % Durchschnittliche Steigerung Ost 2 Jahre von 1998 bis 217 2,29 % 1 Jahre von 28 bis 217 2,35 % 5 Jahre von 213 bis 217 3,48 % 3 Jahre von 215 bis 217 4,41 % BBG West BBG Ost Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 3 von 7

5 Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Krankenversicherung von 1959 bis 217 Durchschnittliche Steigerung 3 Jahre von 1988 bis 217 2,32 % 2 Jahre von 1998 bis 217 1,64 % 1 Jahre von 28 bis 217 2,2 % 5 Jahre von 213 bis 217 2,61 % 3 Jahre von 215 bis 217 2,41 % BBG KV Historische Entwicklung der Bezugsgrößen West/Ost von 198 bis 217 Durchschnittliche Steigerung West 3 Jahre von 1988 bis 217 2,22 % 2 Jahre von 1998 bis 217 1,56 % 1 Jahre von 28 bis 217 1,96 % 5 Jahre von 213 bis 217 2,53 % 3 Jahre von 215 bis 217 2,47 % Durchschnittliche Steigerung Ost 2 Jahre von 1998 bis 217 1,8 % 1 Jahre von 28 bis 217 2,56 % 5 Jahre von 213 bis 217 3,5 % 3 Jahre von 215 bis 217 4,29 % Bezugsgröße West Bezugsgröße Ost Die Bezugsgröße wird als Rechengröße jedes Jahr neu festgelegt und ist für einzelne Zweige der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung. Die Bezugsgröße wird gem. 18 Abs. 1 SGB IV aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres festgelegt. Sie ist der nächsthöhere Wert, der durch 42 teilbar ist. Die Bezugsgröße legt unter anderem folgende Dinge fest: - Freiwillige Versicherung, 9 SGB V: Verschiedene Mindestbemessungsgrundlagen zur Beitragseinstufung - 1/7 der Bezugsgröße entspricht Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - Freibeträge zur Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung und der Bezuschussung bei Gewährung von Zahnersatz - 1/16 der Bezugsgröße ist der Mindestbetrag bei der Entgeltumwandlung gemäß 1a BetrAVG - Höhe des von der Pflegeversicherung zu tragenden Beitrages einer rentenversicherungspflichtigen Pflegeperson ( 166 Abs. 2 SGB VI i. V. m. 18 SGB IV) - Verkürzte Anwartschaftszeit (sechs Monate) in der Arbeitslosenversicherung bei überwiegender Kurzzeitbeschäftigung und Arbeitsentgelt bis zur Bezugsgröße, 123 Abs. 2 SGB III - Einstufung als leitende Angestellte 'im Zweifelsfall' gemäß 5 Abs. 4 Nr. 4 BetrVG, wenn das Jahreseinkommen das Dreifache der Bezugsgröße überschreitet Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 4 von 7

6 1.1. Arbeitnehmer im Oktober 21 nach Bruttomonatsverdienstklassen unter über Historische Entwicklung des durchschnittlichen und inflationsbereinigten Einkommens aller Versicherten im Sinne der deutschen Sozialversicherung von 1958 bis 216 Durchschnittliche Steigerung 3 Jahre von 1987 bis 216 2,23 % 2 Jahre von 1997 bis 216 1,6 % 1 Jahre von 27 bis 216 2,9 % 5 Jahre von 212 bis 216 2,47 % 3 Jahre von 214 bis 216 2,52 % Durchschnittliches Einkommen Inflationsbereinigtes Einkommen Durchschnittliche Steigerung (Inflationsbereinigt) 3 Jahre von 1987 bis Jahre von 1997 bis Jahre von 27 bis Jahre von 212 bis Jahre von 214 bis 216,37 %,15 %,68 % 1,42 % 1,96 % Die Grafik zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens, sowie die Entwicklung nach Inflationsbereinigung in den Jahren 1958 bis 213. Quelle der Daten ist das Statistische Bundesamt. Die Prozentangaben für den Preisindex ergaben sich aus: : Preisindex 4-Personen-Haushalte : Preisindex aller privaten Haushalte : Verbraucherpreisindex Entwicklung GKV Jahr mtl. Beitragsbemessungsgrenze durchschnittl. allgemeiner Höchstbeitrag zur KV Pflegeversicherung Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung Gesamtbeitrag Steigerung ,55 8,2 % 5,31 5, ,59 8,2 % 59,74 59,74 18,74 % ,28 8,4 % 67,64 67,64 13,22 % ,98 9,2 % 81,14 81,14 19,96 % ,67 9,5 % 91,7 91,7 12,24 % Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 5 von 7

7 Entwicklung GKV (Fortsetzung) Jahr mtl. Beitragsbemessungsgrenze durchschnittl. allgemeiner Höchstbeitrag zur KV Pflegeversicherung Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung Gesamtbeitrag Steigerung ,71 1,5 % 112,74 112,74 23,79 % ,75 11,3 % 134,33 134,33 19,15 % ,79 11,4 % 148,63 148,63 1,65 % ,83 11,4 % 161,75 161,75 8,83 % ,88 11,2 % 171,79 171,79 6,21 % ,57 11,4 % 183,6 183,6 6,87 % ,26 11,8 % 199,1 199,1 8,44 % ,3 12, % 216,28 216,28 8,63 % ,34 11,8 % 226,25 226,25 4,61 % ,4 11,4 % 227,32 227,32,47 % ,73 11,8 % 244,35 244,35 7,49 % ,43 12,2 % 261,99 261,99 7,22 % ,77 12,6 % 275,41 275,41 5,12 % ,81 12,9 % 296,8 296,8 7,77 % ,16 12,9 % 31,75 31,75 1,67 % ,85 12,5 % 31,98 31,98,8 % ,55 12,2 % 34,9 34,9,7 % ,59 12,7 % 331,16 331,16 8,9 % ,98 13,4 % 369,97 369,97 11,72 % ,36 13,2 % 384,7 384,7 3,98 % ,6 13,2 % 394,82 1, % 29,91 424,73 1,41 % ,75 13,5 % 414,15 1, % 3,68 444,83 4,73 % ,45 13,5 % 424,5 53,46 477,96 7,45 % ,14 13,6 % 438,8 54,76 492,84 3,11 % ,49 13,6 % 443,29 55,41 498,7 1,19 % ,83 13,5 % 445,21 56,6 51,27,52 % ,18 13,5 % 45,38 56,72 57,1 1,16 % , 13,5 % 455,62 57,38 513, 1,16 % , % 483, 58,65 541,65 5,58 % ,5 14,3 % 498,71 59,29 558, 3,2 % , 14,3 % 54,8 59,92 564, 1,8 % ,5 14,2 % 55,88 6,56 566,44,43 % ,5 14,2 % 55,88 6,56 566, ,9 % 536,4 61,2 597,6 5,5 % , 15,5 % 569,62 1,95 % 71,66 641,28 7,31 % ,9 % 558,75 1,95 % 73,12 631,87-1,47 % ,5 15,5 % 575,44 1,95 % 72,39 647,83 2,53 % , 15,5 % 592,88 1,95 % 74,59 667,47 3,3 % ,5 15,5 % 61,31 2,5 % 8,72 691,3 3,53 % ,5 % 627,75 2,5 % 83,2 71,77 2,86 % Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 6 von 7

8 Entwicklung GKV (Fortsetzung) Jahr mtl. Beitragsbemessungsgrenze 4.125, 4.237, durchschnittl. allgemeiner 15,5 % 15,7 % 15,7 % Höchstbeitrag zur KV 639,38 665,29 682,95 Pflegeversicherung 2,35 % 2,35 % 2,55 % Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV seit 197 : 96,94 99,58 11,92 Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 2 Jahre : Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 1 Jahre : Durchschnittliche Steigerung des Höchstbeitrages zur GKV der letzten 5 Jahre : Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung Gesamtbeitrag 736,32 764,87 793,87 6,5 % 2,57 % 3,43 % 3,53 % Steigerung 3,59 % 3,88 % 3,79 % Der durchschnittliche allgemeine zur GKV hat sich teilweise unterjährig mehrfach verändert. Aus Vereinfachungsgründen wird hier immer der Jahreshöchstwert angenommen. Eurowerte sind bis 21 mit dem Faktor 1,95583 DM/Euro umgerechnet. Der Zuschlag für Kinderlose ab 23. Jahre in der Pflegeversicherung wird in dieser vereinfachten Darstellung nicht berücksichtigt. Version 217R1 (N16) FinanzPortal24 GmbH ID: N9253-3E635-7C765 Seite 7 von 7

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SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

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