Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

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1 Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: Vorlage Nr.: Aktenzeichen: Fachbereich: Vorlage vom: / L002 Hauptamt Beratungsfolge Termin Gemeinderat Gegenstand der Vorlage Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ortskern II; a) Auftragsvergabe Vorbereitende Untersuchungen/Integriertes Entwicklungskonzept an die STEG b) Auftragsvergabe zur Erstellung eines Gemeindentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Iffezheim durch die STEG c) Auftragsvergabe konkurrierendes Planungsverfahren "Ortsmitte/Gasthaus Sonne" an die STEG Sachverhalt: Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am über die Antragsstellung zur Aufnahme der städtebaulichen Emeuerungsmaßnahme Ortskern II" in das Programmjahr (LSP) 2014 durch die Verwaltung informiert. Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Maßnahme Ortskern I" fand am ein gemeinsames Gespräch zwischen der Verwaltung und Vertretern der STEG statt, bei der auch die weitere Vorgehensweise in Sachen Ortskern II" abgestimmt wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt war aufgrund der noch offenen Abrechnung der Maßnahme Ortskem I" absehbar, dass eine Aufnahme der Sanierungsmaßnahme Ortskern II" in das Programmjahr 2014 nicht möglich ist. Beratungsergebiiis: einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl JA Anzahl NEIN Anzahl Enthaltungen Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschlussvorschlag Seite 1 von 8

2 Mit Schreiben vom durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde der Verwaltung schriftlich mitgeteilt bzw. bestätigt, dass der Antrag der Gemeinde Iffezheim für das Programmjahr 2014 nicht berücksichtigt werden konnte. Hierbei wurden der Verwaltung diverse Kriterien mitgeteilt, welche bei einer Programmentscheidung maßgebend sind und grundsätzlich Berücksichtigung finden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erarbeitung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption und die Abrechnung von Altmaßnahmen. Bereits bei dem o.g. Gespräch vom wurde festgelegt, dass der Gemeinde entsprechende Angebote hinsichtlich eines erforderlichen Gemeindeentwicklungskonzeptes und der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen zur weiteren Bearbeitung der Sanierungsmaßnahme Ortskern II" durch die STEG vorgelegt werden, welche Voraussetzung für eine Antragsstellung zur Programmaufnahme für das Jahr 2015 sind. Die Angebote sind nachfolgend kurz erläutert: a) Auftragsvergabe Vorbereitende Untersuchungen/Integriertes Entwicklungskonzept an die STEG Gemäß 141 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Grundlagen für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme und die damit verbundene Aufnahme in das Sanierungsprogramm LSP für das Jahr 2015 geschaffen werden. Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes notwendig, welches sich spezifisch auf das Untersuchungsgebiet erstreckt und aus dem gesamten Gemeindeentwicklungskonzept (siehe b) abgeleitet ist. Im Falle einer Programmaufnahme im Jahr 2015 ist die Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes förderfähig, die Vorbereitenden Untersuchungen im Übrigen auch. Aufgrund des Angebotes durch die STEG vom fallen hierfür die in Seite 2 von 8

3 nachfolgender Tabelle aufgeführten Kosten an. Hierzu wird auf das beigefügte (Anlage 1) Leistungsbild und Honorarangebot der STEG vom verwiesen. Vergütung pauschal (netto) Zusätzliche Kosten Nebenkosten Sonstiges Euro Gespräche mit Eigentümern 5% des Teilnahme an 2 = 70 Euro/Gespräch Nettohonorars Abstimmungsterminen mit der Verwaltung und Gebietsrundgänge und Planungsworkshops = 400 Euro/Mitarbeiter zzgl. 600 Euro Vor-/Nachbereitung Teilnahme an einer GR-Sitzung Herstellung Broschüren auf Nachweis Teilnahme an weiteren Sitzungen etc. nach Arbeitsaufwand zu folgenden Kostensätzen: Projektleiter: 95 Euro/h Bearbeiter: Assistenz: 85 Euro/h 58 Euro/h Die Verwaltung schlägt vor, mit den Vorbereitenden Untersuchungen schnellstmöglich zu beginnen (Antrag zur Programmaufnahme muss bis zum vorliegen) und den Auftrag zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Entwicklungskonzepts an die STEG auf der Grundlage des Angebotes vom zu vergeben. Bei Beauftragung soll nach Rücksprache mit der STEG berücksichtigt werden, dass ein Pauschalhonorar von Euro vereinbart wird, in welchem sämtliche Abstimmungstermine mit der Verwaltung und die Teilnahme an allen notwendigen GR-Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen beinhaltet sind. Seite 3 von 8

4 b) Auftragsvergabe zur Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Iffezheim durch die STEG Wie dem Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom zu entnehmen ist und der Gemeinde durch die STEG mitgeteilt wurde, ist im Rahmen der Programmaufnahme die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes erforderlich. Dies ist eine in der Programmausschreibung explizit benannte Voraussetzung für die Bereitstellung etwaiger Fördermittel. Aufgrund des Angebotes durch die STEG vom fallen hierfür die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Kosten an. Hierzu wird auf das beigefügte Leistungsbild (Anlage 2) und Honorarangebot der STEG vom verwiesen. Vergütung Stufe 1+2 (netto) Zusätzliche Kosten Nebenkosten Sonstiges Euro Beschaffung Planunterlagen, 5% des Teilnahme an 3 (Gesamt), jedoch Druckkosten Herstellung Nettohonorars Abstimmungsterminen optionale Punkte Broschüren etc. auf mit der Verwaltung und berücksichtigt Nachweis den genannten Veranstaltungen der Arbeitsschritte 1-4 Teilnahme an weiteren Sitzungen etc. nach In weiteren Arbeitsaufwand zu folgenden Arbeitsschritten sind 2 Kostensätzen: Abstimmungstermine Projektleiter: 95 Euro/h mit der Verwaltung, Bearbeiter: 85 Euro/h Teilnahme an einer Assistenz: 58 Euro/h GR-Sitzung und Teilnahme an vereinbarten Veranstaltungen enthalten. Die Verwaltung schlägt vor, die STEG auf Grundlage des Angebotes vom mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes zu beauftragen. Mit der STEG wurde vereinbart, dass jeweils insgesamt 4 Abstimmungstermine mit der Verwaltung im Angebot enthalten sein werden. Seite 4 von 8

5 Nach Rücksprache mit der STEG ist es sinnvoll, eine stufenweise Beauftragung vorzunehmen. Zunächst soll deshalb vorerst lediglich die Stufe 1 beauftragt werden und in einem weiteren Schritt -nach Durchführung der Klausursitzung- die Arbeiten der Stufe 2. c) Auftragsverqabe konkurrierendes Planungsverfahren "Ortsmitte/Gasthaus Sonne" an die STEG Für den rechtkräftigen Bebauungsplan Zwischen Hügelsheimer Straße, Hauptstraße und Neue Straße" aus dem Jahre 1996 wurde im Zuge der Sanierung der Ortsmitte über mögliche Nachfolgemaßnahmen (u.a. Erwerb und Renovierung Gasthaus Sonne) nachgedacht. In diesem Zusammenhang wurde das Büro Gerhardt in der Sitzung des Gemeinderates am mit der Überarbeitung des o.g. Bebauungsplanes beauftragt, da dieser in einigen Teilen unzweckmäßig ist. Entsprechende Entwürfe/Pläne liegen vor, die dazugehörigen Überlegungen des Büros Gerhardt wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am vorgestellt, jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr weiterverfolgt. In seiner Sitzung vom hatte der Gemeinderat den Erwerb der Anwesen Hauptstraße 53 und Hauptstraße 57 (Gasthaus Sonne) beschlossen. Im Rahmen der nun bevorstehenden Erneuerungsmaßnahme Ortskern II bietet sich die Gelegenheit, die Überarbeitung des gesamten Gebietes nochmals zu hinterfragen bzw. zu durchleuchten. In dem gemeinsamen Gespräch zwischen der Verwaltung und der STEG am wurde über mögliche Vorgehensweisen in dieser Sache gesprochen. Mit Schreiben/Angebot vom wurde der Verwaltung seitens der STEG ein integriertes Planungsverfahren im Sinne einer Mehrfachbeauftragung angeboten. Es ist vorgesehen, 3-5 Architekturbüros zur Teilnahme an dem Verfahren zur Erarbeitung der weiteren städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich aufzufordern. In die Planungen sollen insbesondere auch die weiteren Überlegungen zur künftigen Nutzung des Gasthauses Sonne und des städtebaulichen Umfeldes in dem gesamten Quartier zwischen Hauptstraße und Hügelsheimer Straße einbezogen werden. Aus Seite 5 von 8

6 Sicht der STEG sollte zur Vorbereitung des Verfahrens eine betriebswirtschaftliche und am Markt orientierte Nutzungskonzeption für das Gasthaus Sonne geprüft werden. Die STEG wird das Verfahren in der Sitzung ausführlich erläutern. Aufgrund des Angebotes durch die STEG vom fallen hierfür die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Kosten an. Hierzu wird auf das beigefügte (Anlage 3) Leistungsbild und Honorarangebot der STEG vom verwiesen. Vergütung Zusätzliche Kosten Nebenkosten Sonstiges pauschal (netto) Euro Beschaffung Planunterlagen, 5% des Teilnahme an 3 Druckkosten, Herstellung Nettohonorars Abstimmungsterminen Broschüren etc. auf Nachweis Sofern mehr bzw. weniger als 4 Teilnehmer am Verfahren teilnehmen erhöht bzw. reduziert sich das Honorar um die Kosten der Vorprüfung der eingereichten Arbeiten. Teilnahme an weiteren Sitzungen etc. nach Arbeitsaufwand zu folgenden Kostensätzen: Projektleiter: 95 Euro/h Bearbeiter: 85 Euro/h Assistenz: 58 Euro/h mit der Verwaltung und Teilnahme an einer GR-Sitzung und genannten Veranstaltungen/Sitzun gen. Das Angebot geht davon aus, dass das Gasthaus Sonne zum Zeitpunkt des Verfahrens im Eigentum der Gemeinde ist. Die Verwaltung schlägt vor, die STEG mit der Durchführung und Begleitung eines konkurrierenden Planungsverfahrens im Sinne einer Mehrfachbeauftragung für den Bereich Zwischen Hügelsheimer Straße, Hauptstraße und Neue Straße" nach HOAI auf Grundlage des Angebotes vom zu beauftragen. Hierbei Seite 6 von 8

7 wird nach Rücksprache mit der STEG ein Gesamthonorar von pauschal Euro vereinbart, ferner sind 4 Abstimmungsgespräche in o.g. Honorar enthalten. Die Herren Kujacinski und Wirth von der STEG werden an der Sitzung teilnehmen, die nun vorliegenden Angebote und Leistungen (Anlagen 1-3) ausführlich erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 3,2 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit der STEG gemäß 157 BauGB auf Grundlage des Angebotes vom (Anlage 1) abzuschließen. Ferner wird die STEG mit der Durchführung des Integrierten Entwicklungskonzepts beauftragt. Bei Beauftragung soll nach Rücksprache mit der STEG berücksichtigt werden, dass ein Pauschalhonorar von Euro (Vorbereitende Untersuchungen und Integriertes Entwicklungskonzept) vereinbart wird, in dem sämtliche Abstimmungstermine mit der Verwaltung und die Teilnahme an allen notwendigen GR-Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen beinhaltet sind. Der Beschluss ist gemäß 141 Abs. 3 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach 138 BauGB hinzuweisen. b) Der Gemeinderat beauftragt die STEG mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes auf Grundlage des Angebotes vom (Anlage 2). Es soll eine stufenweise Beauftragung der Arbeiten erfolgen und deshalb zunächst die Stufe 1 beauftragt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stufe 2 nach Durchführung der Klausursitzung zu beauftragen. c) Der Gemeinderat beauftragt die STEG mit der Durchführung und Begleitung eines konkurrierenden Planungsverfahrens im Sinne einer Mehrfachbeauftragung für den Seite 7 von 8

8 Bereich Zwischen Hügelsheimer Straße, Hauptstraße und Neue Straße" nach HOAI auf Grundlage des Angebotes vom (Anlage 3). Hierbei wird ein Gesamthonorar von pauschal Euro vereinbart, ferner sind 4 Abstimmungsgespräche in diesem Honorar enthalten. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2014 (Seite 190, Geschäftsaufwendungen) stehen für das Entwicklungskonzept Mittel i.h.v Euro zur Verfügung. Weitere Mittel werden für das Entwicklungskonzept in diesem Haushaltsjahr nicht fällig. Ferner sind im Haushaltsplan 2014 (Seite 188, Geschäftsaufwendungen) Euro eingeplant, welche für die Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Entwicklungskonzept sowie die Kosten der Mehrfachbeauftragung verwendet werden können. Anlagenverzeichnis: Leistungsbild/Honorarangebotes integriertes EntwicklungskonzeptA/orbereitende Untersuchungen (Anlage 1) Leistungsbild/Honorarangebot Gemeindeentwicklungskonzept (Anlage 2) Leistungsbild/Honorarangebot Konkurrierendes Planungsverfahren/Mehrfachbeauftragung nach HOAI (Anlage 3) Seite 8 von 8

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