in Kooperation mit Tarif und Annahmerichtlinien Rechtsschutzversicherung für Privatkunden Stand /23

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1 in Kooperation mit Tarif und Annahmerichtlinien Rechtsschutzversicherung für Privatkunden Stand /23

2 2 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Inhaltsverzeichnis 1 Überblick über die Pakete Allgemeine Tarifbestimmungen Abkürzungen Vertragsgrundlagen Mündliche Nebenabreden und Deckungszusagen Beitragshinweise Beitragsangleichung Vertragsdauer Bündelnachlass Versicherte Personen, Wohnsitz des Antragstellers Versicherungssumme Selbstbeteiligung Serviceleistungen Geltungsbereich, Wohnsitz des Antragstellers Wartezeiten Erläuterungen der Leistungsarten Neuerungen zum Tarif 11/ Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 Abs. 1 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherte Fahrzeuge/versicherter Personenkreis Definition von Fahrzeugen/Pkw im Verkehrs-Rechtsschutz Besondere Hinweise Risikoveränderungen im Kfz-Bereich 21 Abs. 5 ARB HG 2012 PK Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge ( 21 Abs. 8 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis/ 21 Abs Selbstbeteiligung Paket Basis Privat: Privat-Rechtsschutz ( 25 Abs. 1, 2, 3, 6 und 8 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis Selbstbeteiligung Besondere Hinweise Basis Paket Privat und Verkehr: Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge ( 26 Abs. 1, 2, 3, 6, 7 und 9 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis Selbstbeteiligung Besondere Hinweise Paket Beruf: Arbeits-Rechtsschutz ( 25 Abs. 5 oder 26 Abs. 5 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsart Versicherter Personenkreis Selbstbeteiligung Paket Risiko Plus ( 25 Abs. 7 oder 26 Abs. 8 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungen /23

3 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Versicherter Personenkreis Selbstbeteiligung Paket Wohnen: Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis Definition Wohneinheit Selbstbeteiligung Paket Vermieten: Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB HG 2012 PK) Versicherte Leistungsarten Versicherter Personenkreis Besondere Hinweise Definition Wohneinheit und Gewerbliche Einheit Selbstbeteiligung Paket JurWay ( 25 Abs. 4 oder 26 Abs. 4 ARB HG 2012 PK) Paket Rundum Sorglos (Klausel R 890:01) Versicherte Leistungen Versicherter Personenkreis Selbstbeteiligung Differenzdeckung (Umbrella) Gegenstand der Differenzdeckung Voraussetzungen für die Differenzdeckung Tarif Normalgeschäft, sonstige Bestimmungen Versicherungsumfang der Pakete Allgemein Paket Basis Verkehrs-Rechtsschutz Paket Basis Privat-Rechtsschutz * Paket Beruf * Paket Risiko Plus * Paket Wohnen Paket Vermieten Paket JurWay Rundum Sorglos * Tarifübersicht /23

4 4 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Überblick über die Pakete Rundum Sorglos Beruf Risiko Plus Wohnen Vermieten JurWay Basis Rechtsschutz Privat & Verkehr Basis Rechtsschutz Privat Verkehr 2 Allgemeine Tarifbestimmungen 2.1 Abkürzungen ARB HG 2012 PK BDSG RS SB VN VST = = = = = = Allgemeine Bedingungen für die ROLAND Rechtsschutzversicherung 2012 für Privatkunden Bundesdatenschutzgesetz Rechtsschutz Selbstbeteiligung Versicherungsnehmer Versicherungssteuer 2.2 Vertragsgrundlagen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die ROLAND Rechtsschutzversicherung für Privatkunden (ARB HG 2012 PK) sowie die zusätzlich vereinbarten Klauseln. 2.3 Mündliche Nebenabreden und Deckungszusagen Mündliche Nebenabreden und Deckungszusagen sind mangels Vollmacht des Vermittlers rechtsungültig. Der Vermittler darf eine Erweiterung des im Antrag und in den Bedingungen festgelegten Versicherungsschutzes nicht zusagen. Sonderwünsche sind schriftlich an ROLAND Rechtsschutz zu kommunizieren. Sie werden für den Versicherer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. 2.4 Beitragshinweise Alle im Tarif ausgewiesenen Beiträge sind Nettobeiträge und beinhalten keine Versicherungssteuer. Die zurzeit gültige Versicherungssteuer beträgt 19 Prozent. Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu bezahlen sind. Alle Beiträge mit Zuschlägen, Nachlässen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Dabei können diese durch systembedingte Rundungen von den Werten im Antrag gering abweichen. Bei unterjähriger Zahlungsweise ist grundsätzlich das Lastschriftverfahren zu vereinbaren. Bei unterjähriger Zahlweise ergeben sich folgende Beitragszuschläge: ½-jährliche Zahlung = 3 Prozent, ¼-jährlich Zahlung = 5 Prozent, monatliche Zahlung = 5 Prozent. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden keine Beitragszuschläge erhoben. Monatliche Zahlweise ist nur in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung möglich. 4/23

5 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Die Mindestbeitragsrate beträgt 5 Euro einschließlich Versicherungssteuer. 2.5 Beitragsangleichung Rechtsschutzverträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsangleichungsregelung gemäß 10 ARB HG 2012 PK. 2.6 Vertragsdauer Es können Vertragslaufzeiten von einem Jahr bis maximal fünf Jahren beantragt werden. Der Versicherungsbeginn darf nicht vor dem Unterschriftsdatum liegen. 2.7 Bündelnachlass Sofern bei der HDI Versicherung AG mindestens eine weitere Sparte (HUS, Kfz) besteht oder gleichzeitig beantragt wird, gewähren wir einen Bündelnachlass in Höhe von zehn Prozent auf den Rechtsschutzbeitrag (Ausnahme Paket JurWay). 2.8 Versicherte Personen, Wohnsitz des Antragstellers Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer kann nur eine natürliche, voll geschäftsfähige Person (Privatperson) und keine Gesellschaft, keine Firma, kein Verein etc. sein. Bei einer Single-Deckung gilt der Versicherungsschutz ausnahmslos nur für den Versicherungsnehmer. Wohnsitz des Antragstellers Ein Antrag auf Rechtsschutz darf nur gezeichnet werden, wenn der Antragsteller einen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat Mitversicherte Personen Der eheliche/eingetragene oder sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen, unverheirateten Kinder, jedoch längstens bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Eine Mitversicherung liegt daher vor bei: Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern, Auszubildenden, Studenten, Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterbezüge), Referendare als Anwärter auf den höheren Dienst, Lehramtsanwärtern, wenn sie nur ihre Anwärterbezüge, aber keine zusätzliche laufende Unterrichtsvergütung erhalten, Volontären sowie Praktikanten. Die Mitversicherung erlischt nicht bei einer nur vorübergehenden beruflichen Tätigkeit, z. B. Finanzierung einer Ausbildung sowie während des Pflicht-, Wehr- oder Zivildienstes, bei einem freiwilligen sozialen Jahr, bei Wartezeit bis zum Studienbeginn an einer Hochschule wegen Zulassungsbeschränkungen. Über den bedingungsgemäßen Versicherungsumfang hinaus können auf Antrag geistig behinderte Kinder mitversichert werden. Mitversichert ist außerdem ein Elternteil des VN oder ein Elternteil des mitversicherten Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass dieser alleinstehend ist, sich im Ruhestand befindet, mit in häuslicher Gemeinschaft lebt und keinen weiteren amtlichen Wohnsitz hat sowie namentlich im Versicherungsschein genannt wird. Die mitversicherten Personen sind in den jeweiligen Paketen definiert. Die Basis-Pakete Privat, Privat und Verkehr sowie die Zusatzpakete Beruf, Risiko Plus und Wohnen sind auch als Singledeckung möglich (Versicherungsschutz ausschließlich für den VN). 5/23

6 6 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Versicherungssumme Grundsätzlich beträgt die Versicherungssumme Euro je Rechtsschutzfall; zusätzlich Euro für Strafkautionsdarlehen. Bei Wahl des Paketes Rundum Sorglos erhöht sich die Versicherungssumme auf Euro je Rechtsschutzfall, zusätzlich Euro für Strafkautionsdarlehen Selbstbeteiligung Die Tarifpositionen Basis Privat und Basis Verkehr können ohne oder mit 150 Euro Selbstbehalt je Rechtsschutzfall vereinbart werden. Die gewählte Selbstbeteiligung gilt zugleich auch für die vereinbarten Zusatzpakete. Ausnahme: Paket Vermieten! Hier kann unabhängig von der Basis-Variante eine abweichende Selbstbeteiligung (0 Euro, 150 Euro) vereinbart werden. Die Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt ist sowie für JurLine, das Zusatzpaket JurWay, für den Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, für den Beratungs-Rechtsschutz im Paket Risiko Plus (Beratungs- Rechtsschutz im Familien, Lebenspartnerschafts und Erbrecht und Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen) und für Mediationsverfahren Serviceleistungen JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich Unabhängig vom Vorliegen eines Rechtsschutzfalls gewähren wir Versicherungsschutz für anwaltliche Rechtsberatungen per Telefon ( 1 Abs. 2 ARB HG 2012 PK). Die Telefongebühren werden nicht übernommen Anwaltsbenennung ROLAND-Partner-Rechtsanwälte Wir empfehlen bundesweit ausgewählte Rechtsanwaltskanzleien, deren Qualität wir fortlaufend überprüfen. Entscheidend sind Erfolg und Qualität der anwaltlichen Vertretung sowie ein herausragendes Servicebewusstsein. So können wir Ihnen immer einen Anwalt zur Seite stellen, der für Ihr Rechtsproblem die erforderliche fachliche Qualifikation hat Mediation Zusätzlich zu den versicherten Kosten übernehmen wir bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalls die Kosten für ein Mediationsverfahren ( 5 ARB HG 2012 PK). Die Vermittlung des Mediators erfolgt über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die Mediation erstreckt sich auf die im Rechtsschutzvertrag vereinbarten Leistungsarten. Wir übernehmen die auf den VN anteilig entfallenden Kosten, maximal Euro je Mediation. Im Rahmen des Mediationsverfahrens wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht in Abzug gebracht Geltungsbereich, Wohnsitz des Antragstellers Örtlicher Geltungsbereich a) Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den nicht europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, soweit ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würden. b) Außerhalb des unter a) aufgeführten Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens zwölf Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach 5 Abs. 1 bis zu einem Höchstbetrag von Euro pro Aufenthalt oder bei über das Internet abgeschlossenen Verträgen bis zu einem Höchstbetrag von Euro für alle im Versicherungsjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle. Es besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. 6/23

7 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Bei Wahl des Paketes Rundum Sorglos verlängert sich die maximale Dauer des Auslandsaufenthalts auf bis zu ein Jahr. Darüber hinaus erhöht sich der Höchstbetrag für die Kostenübernahmen bei Rechtsschutzfällen im Ausland sowie für über das Internet abgeschlossene Verträge auf jeweils Euro. c) Sozial-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz werden nur vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. d) Für sozial- und abgabenrechtliche Streitigkeiten im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren, im Verwaltungsrechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie für familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtliche Streitigkeiten besteht Versicherungsschutz nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Wartezeiten Keine Wartezeiten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, JurWay, JurLine, RS im Vertrags- und Sachenrecht, soweit es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrags über ein fabrikneues Motorfahrzeug zu Lande handelt. Ferner bei Nachweis der Vorversicherung des betreffenden Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang. Drei Monate: in den übrigen Fällen gemäß der Leistungsarten 2 b) bis g) und o) sowie 25 (7) a) dd) und ff) bzw. 26 (8) a) dd) und ff). Abweichend von 4 c) verzichten wir bei Vereinbarung des Paketes Rundum Sorglos auf die Wartezeit in den Leistungen: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht 2 d) ARB HG 2012 PK Steuer-Rechtsschutz 2 e) ARB HG 2012 PK Sozial-Rechtsschutz 2 f) ARB HG 2012 PK und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen 2 g) aa) ARB HG 2012 PK 2.14 Erläuterungen der Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Arbeits-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, bb) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Rentnern/Pensionären im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge sowie dem Beihilferecht aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen/öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. RS im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den vorgenannten Leistungsarten enthalten ist. Rechtsschutz besteht ebenfalls für schuldrechtliche Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden. Steuer-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, bb) für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Einspruchs-/ Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen (nur in Risiko Plus). 7/23

8 8 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Sozial-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, bb) für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen (nur in Risiko Plus). Verwaltungs-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, bb) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen (nur in Risiko Plus). Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung von Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs: aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat. bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Verbrechens; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an; cc) eines sonstigen Vergehens in Ausübung und im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er zur Erstattung der Kosten, die wir für die Verteidigung getragen haben, verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts, soweit diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten für die aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person im privaten Bereich Opfer einer rechtswidrigen Tat nach 174 bis 180, 180 b, 181, 182 Strafgesetzbuch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 224, 225, 226, 340 Abs. 3 i.v.m. 224, 225, 226 Strafgesetzbuch Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, 234, 234a, 235, 239 Abs. 3 und 4, 239 a, 239 b Strafgesetzbuch Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder 211, 212, 221 Strafgesetzbuch Straftaten gegen das Leben geworden ist. Versicherungsschutz besteht für den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger; ist eine versicherte Person durch eine der oben genannten Straftaten getötet worden, be 8/23

9 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen steht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/eingetragenenlebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand; die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß 46 a Strafgesetzbuch; die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), sofern die Gewaltstraftat einen dauerhaften Körperschaden zur Folge hat. Rechtsservices im privaten Lebensbereich JurWay Für Kunden, die schnell ihre Fragen durch kompetente Partneranwälte beantwortet haben möchten. Die Kunden können auch Fragen zu nicht versicherten Bereichen stellen (gilt für alle JurWay-Services) a) JurLine telefonische Rechtsberatung für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt; b) JurOnline Online-Rechtsberatung für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Die Beratung erfolgt über das ROLAND-Beratungsportal im Internet; c) JurCheck präventive Vertragsprüfung für eine allgemeine anwaltliche Prüfung von Verbraucherverträgen, die Sie im privaten Lebensbereich zu schließen beabsichtigen und auf die deutsches Recht anwendbar ist, im Hinblick auf für Sie als Verbraucher rechtlich nachteilige Vertragsklauseln. Die Beratung erfolgt über das ROLAND-Beratungsportal im Internet durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. d) JurLoad für den Download von rechtlichen Mustervorlagen und -verträgen aus dem privaten Lebensbereich über das ROLAND-Beratungsportal im Internet. Die Ausschlüsse gemäß 3 ARB HG 2012 PK finden keine Anwendung mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ( 3 Absatz 2 i) ARB HG 2012 PK) sowie der Ausschlüsse zu JurCheck ( 3 Absatz 7 ARB HG 2012 PK); Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen ROLAND-Partner- Rechtsanwalt in Bezug auf eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung, ein Testament, die als Musterdokumente gemäß 2 m) dd) über das ROLAND-Beratungsportal im Internet heruntergeladen werden können und dem Anwalt bei der Beratung vorgelegt werden sollten. Die Kostenübernahme ist auf insgesamt zwei Leistungsfälle bis zu je 250 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Die Rechtsberatung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen. Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet für einen ersten Rat und den Entwurf eines ersten Antwortschreibens in Ihrem Namen durch einen in Deutschland zugelassenen ROLAND -Partner-Rechtsanwalt als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Die Kostenübernahme ist auf einen Leistungsfall und auf bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr begrenzt Neuerungen zum Tarif 11/2012 Das System der modularen Produktstruktur wird erweitert: Das neue und am Markt einzigartige Online-Kundenportal wird in die modulare Produktstruktur integriert und kann als weiteres Paket zum Basis Rechtsschutz bzw. Privat- und Verkehrs- 9/23

10 10 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Rechtsschutz gewählt werden. Das Paket Risiko Plus wird inhaltlich angepasst 3 Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 Abs. 1 ARB HG 2012 PK) 3.1 Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-RS Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich 3.2 Versicherte Fahrzeuge/versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für alle Fahrzeuge, die bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf den VN zugelassen sind, im Eigentum des VN stehen, aber auf Dritte zugelassen sind, dem VN von Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaften als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Fahrer und Insasse der versicherten Fahrzeuge sowie für den VN in seiner Eigenschaft als Mieter, Entleiher und Nutzungsberechtigter der ihm von Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassenen Fahrzeuge. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für den VN in seiner Eigenschaft als Eigentümer und Halter von Anhängern und Wohnwagen, solange dieser an ein versichertes Fahrzeug angehängt sind. Der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter, in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner sind darüber hinaus in ihrer Eigenschaft als Mieter eines als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Kraftfahrzeugs oder Anhängers versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den VN und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder in der Eigenschaft als Fahrer von Fahrzeugen jeder Art. Der Personen-Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich auf den VN, den ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie die minderjährigen Kinder als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge (einschließlich Fahrrädern) sowie Teilnehmer am öffentlichen Verkehr ohne Fortbewegungsmittel (Fußgänger), Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie beim Benutzen von Fahrtreppen, Fahrsteigen und Aufzügen, beim Laufen und Reiten, beim Rudern und Surfen, beim Rollschuh- und Skateboardfahren, beim Ski- oder Snowboardfahren oder beim Benutzen ähnlicher Fortbewegungsmittel. 3.3 Definition von Fahrzeugen/Pkw im Verkehrs-Rechtsschutz Dem Pkw gleichgestellt sind Kombis, Busse mit bis neun Sitzen, Campingfahrzeuge, Wohnmobile, Zweiräder mit amtlichen Zulassungskennzeichen, Nutzfahrzeuge mit bis vier Tonnen Nutzlast oder bis zu zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Lieferwagen, Lkw) 10/23

11 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Besondere Hinweise Der Beitrag ist für jedes versicherte Fahrzeug zu berechnen. Die Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge muss der Kunde beim Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes im Antrag angeben. Hinweis: Ab zwei Fahrzeugen empfehlen wir den Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge ( 21 Abs. 8 ARB HG 2012 PK) Versicherungsschutz besteht automatisch auch für alle während der Vertragslaufzeit neu hinzukommenden auf den VN zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger. Eine besondere Anmeldung der Fahrzeuge ist nicht notwendig. Jeweils zur Fälligkeit muss der Kunde die geänderte Anzahl und Art der zu versichernden Fahrzeuge melden. Vorteil für den VN: unbürokratische Vorsorgeversicherung Risikoveränderungen im Kfz-Bereich 21 Abs. 5 ARB HG 2012 PK Ersatzfahrzeugregelung Wird ein versichertes Fahrzeug veräußert oder fällt das Wagnis auf sonstige Art und Weise weg, so geht der Versicherungsschutz auf ein gleichartiges Fahrzeug des VN über, das an die Stelle des bisher versicherten Fahrzeuges tritt. 3.5 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall. 4 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge ( 21 Abs. 8 ARB HG 2012 PK) 4.1 Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich 4.2 Versicherter Personenkreis/ 21 Abs. 8 Abweichend von 21 Abs. 1 a) bis c) ARB HG 2012 PK besteht der jeweilige Versicherungsschutz auch für die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalis eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, sowie für einen Elternteil des VN oder einen Elternteil des mitversicherten Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass dieser alleinstehend ist, sich im Ruhestand befindet, mit in häuslicher Gemeinschaft lebt und keinen weiteren amtlichen Wohnsitz hat sowie namentlich im Versicherungsschein genannt wird. Versichert sind alle Motorfahrzeuge und Anhänger zu Lande, die auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind oder in dessen Eigentum stehen, aber auf Dritte zugelassen sind. 11/23

12 12 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Ausnahme: die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Fahrzeugen. 4.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall. 5 Paket Basis Privat: Privat-Rechtsschutz ( 25 Abs. 1, 2, 3, 6 und 8 ARB HG 2012 PK) 5.1 Versicherte Leistungsarten Schadenersatz- Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz für Rentner/Pensionäre Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich 5.2 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für den VN und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner für den privaten Bereich. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, sowie ein Elternteil des VN oder des mitversicherten Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass dieser allein stehend ist, sich im Ruhestand befindet, mit in häuslicher Gemeinschaft lebt und keinen weiteren amtlichen Wohnsitz hat sowie namentlich im Versicherungsschein genannt wird. Achtung: Der Versicherungsschutz kann auf den Versicherungsnehmer beschränkt werden (Single- Deckung, 25 Abs. 8 ARB HG 2012 PK). 5.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall. 5.4 Besondere Hinweise Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist über einen Firmen-Rechtsschutz möglich. 12/23

13 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Basis Paket Privat und Verkehr: Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge ( 26 Abs. 1, 2, 3, 6, 7 und 9 ARB HG 2012 PK) 6.1 Versicherte Leistungsarten Schadensersatz-Rechtsschutz Arbeits- Rechtsschutz für Rentner/Pensionäre Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf- Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich 6.2 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner für den privaten Bereich. Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten sowie ein Elternteil des VN oder des mitversicherten Lebenspartners, unter der Voraussetzung, dass dieser alleinstehend ist, sich im Ruhestand befindet, mit in häuslicher Gemeinschaft lebt und keinen weiteren amtlichen Wohnsitz hat sowie namentlich im Versicherungsschein genannt wird. Im Verkehrsbereich gilt der Versicherungsschutz für alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, die bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf die versicherten Personen zugelassen sind oder in deren Eigentum stehen, aber auf Dritte zugelassen sind. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer nicht zulassungspflichtiger Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Die versicherten Personen sind darüber hinaus in ihrer Eigenschaft als Fahrer von Fahrzeugen jeder Art sowie als Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeugs (Pkw, Anhänger, Wohnwagen) abgesichert. Versicherungsschutz besteht ferner für alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge. Es besteht kein Versicherungsschutz für eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Ausnahme: die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Fahrzeugen. Achtung: Der Versicherungsschutz kann auf den VN beschränkt werden (Single-Deckung, 26 Abs. 9 ARB HG 2012 PK). 6.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall. 13/23

14 14 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Besondere Hinweise Fallen alle versicherten Fahrzeuge weg, ohne dass der Versicherungsschutz auf ein Ersatzfahrzeug übergeht, kann der VN verlangen, dass der Vertrag auf 25 ARB HG 2012 PK umgestellt wird. Gleiches gilt, wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Werden uns diese Umstände erst zwei Monate nach Eintritt mitgeteilt, ist eine Umstellung des Vertrages erst mit Eingang der Anzeige möglich. 7 Paket Beruf: Arbeits-Rechtsschutz ( 25 Abs. 5 oder 26 Abs. 5 ARB HG 2012 PK) Die Pakete Basis Privat oder Basis Privat und Verkehr können um das Paket Beruf ergänzt werden. 7.1 Versicherte Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz (für die nichtselbstständige Tätigkeit) inklusive Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots des Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag). Achtung: Kostenübernahme bis 250 Euro und für maximal zwei Versicherungsfälle je Versicherungsjahr. Abweichend zu 4 1 c) gilt hier bereits das Angebot als Rechtsschutzfall. Rechtsschutz für den VN in seiner Funktion als Arbeitgeber für geringfügige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse. Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. 7.2 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen gemäß dem gewählten Basispaket. 7.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall besteht gemäß dem gewählten Basispaket. 8 Paket Risiko Plus ( 25 Abs. 7 oder 26 Abs. 8 ARB HG 2012 PK) Die Pakete Basis Privat oder Basis Privat und Verkehr können um das Paket Risiko Plus ergänzt werden. 8.1 Versicherte Leistungen Durch die zusätzliche Vereinbarung des Paketes Risiko Plus werden die Pakete Basis Privat bzw. Basis Privat und Verkehr durch folgende Leistungen erweitert: Steuer-Rechtsschutz in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren in Deutschland; Sozial-Rechtsschutz für Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden in Deutschland; Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Geld- oder Vermögensanlagen (normalerweise ausgeschlossen gemäß 3 Abs. 2 g) bb)). Die Versicherungssumme beträgt Euro. Bei höherem Anlagebetrag gilt anteiliger Deckungsschutz. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht auch für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung in Deutschland. Die Kostenübernahme ist auf Euro je Rechtsschutzfall begrenzt. Versicherungsschutz besteht nicht für die Ehescheidung oder Scheidungsfolgesachen sowie die Aufhebung der Lebenspartnerschaft. 14/23

15 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Ohne Anrechnung der Wartezeit und Eintritt des Rechtsschutzfalles: Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen über Partneranwälte o Testament o Patientenverfügung o Vorsorgevollmacht o Betreuungsverfügung Die Kosten werden für maximal zwei Beratungen bis zu je 250 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet Die Kostenübernahme ist beschränkt auf einen Leistungsfall bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr. Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. 8.2 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen gemäß dem gewählten Basispaket. 8.3 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall besteht gemäß dem gewählten Basispaket. 9 Paket Wohnen: Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB HG 2012 PK) Die Pakete Basis Privat und Basis Privat und Verkehr können um das Paket Wohnen ergänzt werden. 9.1 Versicherte Leistungsarten Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle selbst genutzten Wohneinheiten, Garagen und unbebaute Grundstücke innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs ( 6 Abs. 1 ARB HG 2012 PK) unabhängig davon, ob diese sich im Eigentum befinden oder gemietet sind. Selbst genutzte, gepachtete Schrebergärten sind mitversichert, nicht eingeschlossen sind aber Streitigkeiten aus dem Vereinsrecht. Es gilt ein Beitrag für alle selbst genutzten Wohneinheiten. Untervermietung Die Vermietung (Untervermietung) von bis zu drei Zimmern, z. B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen, wenn es sich nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt und dies beantragt wird. 9.2 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen gemäß dem gewählten Basispaket. 9.3 Definition Wohneinheit Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus gilt als eigenständige Wohneinheit. 9.4 Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall besteht analog gemäß dem gewählten Basispaket. 15/23

16 16 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Paket Vermieten: Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB HG 2012 PK) Die Pakete Basis Privat oder Basis Privat und Verkehr können um das Paket Vermieten ergänzt werden Versicherte Leistungsarten Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz 10.2 Versicherter Personenkreis Im Paket Vermieten können nur vermietete Wohneinheiten des Versicherungsnehmers und/oder des mitversicherten Lebenspartners versichert werden Besondere Hinweise 10.4 Definition Wohneinheit und Gewerbliche Einheit Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus gilt als eigenständige Wohneinheit. Als gewerbliche Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als gewerbliche Einheiten. Zu Wohnzwecken genutzte Objekte, die an gewerbliche Zwischenvermieter vermietet werden, sind wie gewerblich vermietete Einheiten zu versichern. Der Kunde als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter kann nur alle oder nur alle gleichartig genutzten Einheiten eines Objektes versichern, d. h. alle Wohneinheiten oder alle Gewerbeeinheiten. Der Eigentums-Rechtsschutz (Schäden am Gebäude, Lärmbelästigung durch Nachbarn, etc.) besteht nur dann, wenn die Gesamtheit aller Einheiten eines Gebäudes versichert ist Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, sowie gemischt genutzte Objekte sind unabhängig von der Anzahl der gewerblichen Einheiten über den Tarif als gewerbliche Einheiten zu versichern. Der Versicherungsschutz für gewerbliche Einheiten ist über einen Zusatzantrag separat aufzunehmen. Die Beiträge hierfür sind der allgemeinen Tarifübersicht zu entnehmen. Der Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten versichern. Eine leerstehende Wohnung, die zurzeit nicht vermietet ist, kann zum Beitrag des Pakets Wohnen versichert werden. So entfällt bei Vermietung die Wartezeit. Eine mietfrei überlassene Wohnung (z. B. unentgeltliches Wohnrecht) wird als eine vermietete Wohneinheit berechnet. Nicht versicherbare Risiken Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein. Erbengemeinschaften und Eigentümergemeinschaften dürfen daher nicht versichert werden. Vermietete oder verpachtete Wohneinheiten und gewerbliche Einheiten im Ausland dürfen nicht versichert werden Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise 0 Euro oder 150 Euro je Rechtsschutzfall. 16/23

17 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Paket JurWay Die Pakete Verkehr, Basis Privat oder Basis Privat und Verkehr können um das Paket JurWay ergänzt werden. Auf das Paket JurWay wird kein Bündelnachlass gewährt. Eine Wartezeit wird nicht angerechnet. Eine möglicherweise für andere Pakete vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht. JurWay im privaten Bereich Für Kunden, die schnell eine Frage durch kompetente Partneranwälte beantwortet haben möchten. Ihre Kunden können auch Fragen zu nicht versicherten Bereichen stellen (gilt für alle JurWay Services). Mit JurWay stehen für Kunden folgende Services bereit: JurLine die Hotline für telefonische Rechtsberatung Unter unserer 24-Stunden-ServiceLine erhält der Kunde einen ersten rechtlichen Rat oder eine erste rechtliche Auskunft durch einen ROLAND-Partneranwalt. Über den Callback- Service kann er au-ßerdem im Internet einen Termin für einen Rückruf festlegen. Bequem wird der Kunde innerhalb des gewünschten Zeitraums von einem Partneranwalt zu-rückgerufen. JurOnline die Online-Rechtsberatung Im Beratungsportal ( kann der Kunde bequem seine Frage stellen und Dokumente hochladen. Fragen werden montags bis freitags innerhalb von 24 Stunden von einem ROLAND- Partneranwalt online beantwortet. JurCheck präventive Vertragsprüfung Der Kunde soll einen Vertrag unterschreiben und er möchte wissen, ob dieser rechtlich nachteilig für ihn ist. Ob Miet- oder Arbeitsvertrag: Über das Beratungsportal kann er alle Verträge von einem ROLAND-Partneranwalt prüfen lassen. JurLoad Mustervorlagen-Download Für bestimmte Situationen des täglichen Lebens stehen geprüfte Musterverträge im Beratungsportal ( bereit. Ob Testament oder Kaufvertrag: Hier kann der Kunde die benötigten Dokumente schnell und bequem herunterladen. 12 Paket Rundum Sorglos (Klausel R 890:01) Ergänzend zu allen Basispaketen kann das Paket Rundum Sorglos vereinbart werden Versicherte Leistungen Durch das Paket Rundum Sorglos werden alle vereinbarten Pakete durch folgende Leistungen erweitert: Erhöhung der Versicherungssumme auf Euro Erhöhung der Strafkaution auf Euro Weltweiter Versicherungsschutz bis zu einem Jahr mit einer Versicherungssumme in Höhe von Euro je Rechtsschutzfall Weltweiter Versicherungsschutz für über das Internet abgeschlossene schuldrechtliche Verträge bis maximal Euro Versicherungssumme je Versicherungsjahr Wartezeitverzicht bei folgenden Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz sowie Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers für maximal zwölf Monate für die gesamte Privat-Schutz-Police (Klausel PS 9300:11) Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versi- 17/23

18 18 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen cherungswirtschaft e. V. (GDV) Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für die versicherten Personen gemäß dem gewählten Basispaket Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall besteht gemäß dem gewählten Basispaket. 13 Differenzdeckung (Umbrella) 13.1 Gegenstand der Differenzdeckung Besteht für das zu versichernde Risiko bereits bei einem anderen Versicherer gleichartiger Versicherungsschutz kann vereinbart werden, dass sich die Differenzdeckung zunächst wie ein Schirm (engl.: Umbrella) über den bestehenden Vorvertrag spannt. Die Differenzdeckung ist eine Anschlussdeckung zu dem für den Versicherungsnehmer einem anderen Versicherer bestehenden Privat-Rechtsschutz-Vertrag. Für die Zeit bis zum Ablauf des anderweitigen Vertrages gilt dabei lediglich der über die anderweitige Versicherung hinausgehende Versicherungsumfang entsprechend dem beantragten Versicherungsschutz versichert. Die Leistungen im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzpakete werden subsidiär abzüglich der Leistungen des anderweitigen Versicherers erbracht. Hat der andere Versicherer begründet durch Nichtzahlung des Beitrages, Obliegenheitsverletzung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers keine Leistung erbracht oder die Leistung gekürzt, entsteht hieraus keine erweiterte Leistungspflicht im Rahmen der Differenzdeckung Voraussetzungen für die Differenzdeckung Die Restlaufzeit des anderweitigen Versicherungsvertrages darf maximal drei Jahre betragen. Die Beendigung des anderweitigen Vertrages zu dem bei Beantragung der Differenzdeckung gültigen Vertragsablauf (z. B. Kündigung durch Versicherungsnehmer) wird vorausgesetzt. Die Differenzdeckung ist grundsätzlich für alle wählbaren Paketkombinationen möglich, eine Ausnahme gilt für das Paket Vermieten. Sofern der Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten als zusätzliches Paket zu Basis Privat bzw. Basis Privat und Verkehr gewünscht wird, ist eine Differenzdeckung für die beantragte Rechtsschutzversicherung nur möglich, wenn ein Vorvertrag für den Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten bezüglich der beantragten Risiken existiert (identische Anzahl). Für das Paket JurWay ist eine Umbrelladeckung nicht möglich. Sofern eine Differenzdeckung beantragt wird, kann aber das Paket JurWay zur vollen Tarifprämie in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden Tarif Normalgeschäft, sonstige Bestimmungen Für den Zeitraum der Differenzdeckung wird ein Drittel des für den vollen Versicherungsschutz vereinbarten Beitrages erhoben. Zum Ablauftermin der anderweitig bestehenden Versicherung endet die Differenzdeckung; der Vertrag wird auf den vollen Versicherungsschutz umgestellt und der hierfür vereinbarte volle Beitrag wird erhoben. Sofern der anderweitige Versicherungsvertrag vor dem Ablauftermin beendet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet uns dies mitzuteilen. 18/23

19 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Versicherungsumfang der Pakete 14.1 Allgemein Versicherungsumfang Versicherungssumme Strafkaution Selbstbehalt je Rechtsschutzfall (wahlweise) Geltungsbereich Europa, nicht europäische Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren und Madeira EUR EUR Ohne oder 150 EUR Weltweiter Versicherungsschutz Max.12 Wochen mit einer Versicherungssumme in Höhe von EUR je Aufenthalt Weltweiter Versicherungsschutz für über das Internet abgeschlossene schuldrechtliche Verträge Außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation (über Rechtsschutzversicherung vermittelt) JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich Anwaltsbenennung auf Wunsch Max EUR je Versicherungsjahr Max EUR je Mediation 14.2 Paket Basis Verkehrs-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz oder Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Basis Versicherte Fahrzeuge Auf den Versicherungsnehmer zugelassen Im Eigentum des Versicherungsnehmers, aber auf Dritte zugelassen Dem Versicherungsnehmer von Dritten zur dauerhaften Nutzung überlassen Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden Versicherter Personenkreis: Versicherungsnehmer, der eheliche/eingetragene oder sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner und minderjährige Kinder Als Fahrer fremder Fahrzeuge Als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge (einschl. Fahrräder) Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, beim Benutzen von Fahrtreppen, Fahrsteigen und Aufzügen, beim Laufen und Reiten, beim Rudern und Surfen, beim Rollschuh- und Skateboardfahren, beim Ski- und Snowboardfahren sowie beim Benutzen ähnlicher Fortbewegungsmittel) Versicherungsnehmer und der eheliche/eingetragene oder sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner als Mieter eines Fahrzeugs Erweiterungen im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie/mehrere Fahrzeuge* 19/23

20 20 Tarif für Private Rechtsschutzversicherungen Versicherungsschutz für alle Motorfahrzeuge zu Lande, die auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind oder sich in dessen Eigentum befinden Versicherter Personenkreis: Versicherungsnehmer, der eheliche/eingetragene oder sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen, unverheirateten Kinder, solange sie noch keine erstmals auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und ein Elternteil (allein stehend, im Ruhestand, in häuslicher Gemeinschaft, kein weiterer Wohnsitz) Personen-Verkehrs-Rechtsschutz gilt für den versicherten Personenkreis (in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, beim Benutzen von Fahrtreppen, Fahrsteigen und Aufzügen, beim Laufen und Reiten, beim Rudern und Surfen, beim Rollschuh- und Skateboardfahren, beim Ski- und Snowboardfahren sowie beim Benutzen ähnlicher Fortbewegungsmittel) 14.3 Paket Basis Privat-Rechtsschutz * Versicherte Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz Sozial-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz, auch für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus betr. Altersvorsorge/Beihilfesachen für Rentner & Pensionäre Basis Versicherter Personenkreis Versicherungsnehmer und der eheliche/eingetragene oder sonstige in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner Minderjährige Kinder Volljährige, unverheiratete Kinder, solange sie noch keine erstmals auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben Elternteil (allein stehend, im Ruhestand, in häuslicher Gemeinschaft, kein weiterer Wohnsitz) Single-Deckung mit Beitragsnachlass möglich Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer Die Pakete Basis Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz können einzeln sowie in Kombination abgeschlossen werden. Folgende Pakete sind zusätzlich mit dem Paket Basis Privat-Rechtsschutz und/oder dem Paket Basis Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz kombinierbar: 14.4 Paket Beruf * 20/23

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