// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit"

Transkript

1 // Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit Stand: Januar 2015 Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Vielmehr nimmt der Pflegebedarf u. a. durch die gestiegene Lebenserwartung zu. Allerdings betrifft dieses Thema nicht nur die ältere Generation. Auch in jüngeren Jahren kann jeder zu einem Pflegefall werden oder es schon von Geburt an sein. Seit 1995 sind Leistungen zu den Kosten der Pflegebedürftigkeit Teil unseres Sozialversicherungssystems und dementsprechend auch Fürsorgeleistungen des Dienstherrn nach der Beihilfenverordnung. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit schnellstmöglich eine finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe erfolgen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Seite nur einen Überblick über die bestehenden beihilferechtlichen Bestimmungen zu dem Bereich Pflege geben kann. Wenden Sie sich daher in Zweifelsfragen an die kvw-beihilfekasse, die Sie auch telefonisch beraten kann. Durch rechtzeitiges Nachfragen lassen sich oftmals Missverständnisse vermeiden, die bei der späteren Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge zu Pflegekosten entstehen können. Sie tragen so zu einem reibungslosen Bearbeitungsablauf und einer beschleunigten Zahlung der Beihilfen bei. Allgemeines: Pflegebedürftigkeit Was heißt das eigentlich? Pflegebedürftig ist, wer durch Krankheit oder Behinderung bei persönlichen Verrichtungen die Hilfe eines anderen Menschen benötigt. Die Hilfe kann im Bereich der sogenannten Grundpflege sowie der Behandlungspflege erforderlich sein. Dauernde Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen in diesem Sinne kommen vor im Bereich: der Körperpflege (Waschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, u.a.), der Ernährung (mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung), der Mobilität (u.a. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Treppensteigen), der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche u.a.). kvw-beihilfekasse // Zumsandestraße 12 // Münster // Tel. (0251) // Fax (0251) kvw@kvw-muenster.de //

2 2 Die alleinige Hilfebedürftigkeit bei der hauswirtschaftlichen Versorgung reicht für die Anerkennung der dauernden Pflegebedürftigkeit nicht aus. Antragstellung Nach 5 Abs. 5 BVO wird die Beihilfe für Pflegeaufwendungen ab Beginn des Monats der erstmaligen Antragstellung oder des Antrags auf Feststellung einer höheren Pflegestufe gewährt, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, von dem an die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wurde der Antrag zunächst bei der Pflegeversicherung gestellt, ist der Leistungsbeginn für die Leistungen der Pflegeversicherung auch für die Beihilfeleistungen maßgebend. Beamte, die Mitglied einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse sind, müssen ihrer Pflegekasse mitteilen, dass bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen besteht. Eine eventuelle Bescheinigung über das Bestehen eines Beihilfeanspruchs stellt die Beihilfekasse aus. Diese Information ist für die Kasse wichtig, da beihilfeberechtigte Mitglieder die aus der Pflegeversicherung zustehenden Leistungen lediglich zur Hälfte erhalten. Bitte beantragen Sie Aufwendungen für Pflege stets mit dem Pflegeantrag, den Sie sich auf unserer Internetseite herunterladen oder bei der kvw-beihilfekasse anfordern können. Pflegestufen Nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist jeweils eine Zuordnung der pflegebedürftigen Person in eine der Pflegestufen 0 bis III erforderlich. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die gleichzeitige Zuordnung zu einer Pflegestufe erfolgt ausschließlich durch die private oder soziale Pflegeversicherung anhand eines Gutachtens ihres Medizinischen Dienstes und nicht durch die Beihilfekasse. Dieses Gutachten ist sowohl für die von der Pflegeversicherung, als auch für die von der Beihilfe zustehenden Leistungen maßgebend. Dies bedeutet, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen immer zuerst bei der Pflegekasse bzw. bei der privaten Pflegeversicherung beantragt werden müssen. Der Leistungsbescheid der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung ist der Beihilfekasse unverzüglich zuzuleiten. Erst wenn dieser Bescheid der Beihilfekasse vorliegt, kann eine Entscheidung hinsichtlich der Beihilfegewährung zu den Pflegeaufwendungen getroffen werden. Weiter ist zu beachten, dass auch eventuelle Änderungsbescheide der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung der Beihilfekasse zuzuleiten sind. Einwendungen gegen die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe sind grundsätzlich an die Pflegekasse bzw. an die private Pflegeversicherung zu richten. Nur bei Personen, die nicht gegen das Risiko der Pflege versichert sind, entscheidet die Beihilfekasse anhand eines Gutachtens des Amtsarztes über die Einstufung in die Pflegestufen. Dieses Anerkennungsverfahren wird von der Beihilfestelle nach Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eingeleitet. Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege) Die Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen wie z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen etc. Sie wird aufgrund ärztlicher Verordnung durch Berufspflegekräfte durchgeführt. Die Kosten hierfür werden von der Krankenversicherung - nicht von der Pflegeversicherung - im zustehenden Rahmen getragen. Im Bereich der Beihilfe gelten sie ebenfalls als Krankheitskosten.

3 3 Grundpflege Grundpflege ist die Hilfe bei Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Pflegeberatung ( 5 Abs. 7 BVO) Aufwendungen für eine Pflegeberatung ( 7a SGB XI) sind für Beihilfeberechtigte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig, wenn Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden oder Leistungen der Pflegeversicherung beantragt worden sind und erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Der Kostenersatz für die Beratungseinsätze beträgt in den Pflegestufen I und II 21 (ab : 22 ). In Stufe III beläuft sich der Betrag auf 31 (ab : 32 ). Sofern die Rechnung über eine Pflegeberatung bei Ihnen höher ausfallen würde, empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle, um eine Kostenübernahme vorab prüfen zu lassen. Pflegehilfsmittel ( 5 Abs. 4 BVO) Erbringt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung Leistungen zu ärztlich verordneten Hilfsmitteln, sind diese beihilfefähig. Deshalb ist der Leistungsbescheid der Pflegeversicherung der Beihilfekasse vorzulegen. Es ist in jedem Fall zweckmäßig, die Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln vor der Anschaffung von der Pflegeversicherung prüfen zu lassen. Werden keine Leistungen der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gewährt, ist es ratsam, die Beihilfefähigkeit vor Anschaffung von der Beihilfekasse prüfen zu lassen. Häusliche Pflege durch Angehörige etc. ( 5 a Abs. 2 BVO NRW) Bei einer häuslichen Pflege durch sogenannte andere Pflegepersonen (z.b. Ehegatten, Kinder, Nachbarn) erhalten sie von ihrer Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Entsprechend den Pflegestufen sind monatlich folgende Pauschalbeträge beihilfefähig: In Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : 123 In Pflegestufe I ab : 244 In Pflegestufe I (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : 316 In Pflegestufe II ab : 458 In Pflegestufe II (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : 545 In Pflegestufe III ab : 728 Von diesen Beträgen wird die Beihilfe entsprechend Ihrem Bemessungssatz festgesetzt. Daneben sind Kosten für die Schulung der Pflegepersonen beihilfefähig. Wird die Pflege durch die pflegende Person nicht für einen vollen Kalendermonat erbracht, ist die Beihilfe anteilmäßig (tageweise) zu berechnen. Bei der Berechnung der anteilmäßigen Beihilfe sind vier Wochen einer Unterbrechung wegen eines Krankenhaus- oder Sanatorium Aufenthaltes der zu pflegenden Person nicht zu berücksichtigen.

4 4 Nach der Verwaltungsverordnung zu 13 BVO zahlt die Beihilfekasse Pflegegelder als Abschlag für die Dauer bis zu sechs Monaten (monatliche Auszahlung am Monatsende). Nach Ablauf der sechs Monate wird die Zahlung automatisch eingestellt, wenn nicht für das folgende Halbjahr ein erneuter Pflegeantrag gestellt wird. Um eine endgültige Abrechnung für zurückliegende Zeiten vornehmen zu können, teilen Sie bitte in dem Antrag mit, ob Unterbrechungszeiten der Pflege vorgelegen haben, damit die Beihilfe festgesetzt und der Abschlag für die folgenden sechs Monate veranlasst werden kann. Häusliche Pflege durch Pflegedienste ( 5 a Abs. 1 BVO) Wird im Rahmen der häuslichen Pflege die Pflege durch geeignete Pflegekräfte (Berufspflegekraft) durchgeführt, sind die Aufwendungen ja nach Pflegestufe beihilfefähig bis zu monatlich: In Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : 231 In Pflegestufe I ab : 468 In Pflegestufe I (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : 689 In Pflegestufe II ab : In Pflegestufe II (eingeschränkte Alltagskompetenz) ab : In Pflegestufe III ab : Entstehen aufgrund eines besonderen Pflegebedarfs in der Pflegestufe III ( 36 Abs. 4 Satz 1 SGB XI) höhere Aufwendungen, sind diese bis zu weiteren (ab : ) monatlich beihilfefähig. Kombinationspflege (Kombination zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld gemäß 5a Abs. 4 BVO) Wird die Pflege sowohl durch Pflegefachkräfte als auch durch andere Pflegepersonen geleistet ist die Beihilfe entsprechend der Pflegestufe anteilig zu gewähren, sofern so genannte Kombinationsleistungen durch die Pflegekasse oder durch die private Pflegeversicherung erbracht werden. Teilstationäre Pflege ( 5b Abs. 1 5 BVO) Kann eine häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Umfang sichergestellt werden und wird die Unterbringung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege erforderlich, sind die Aufwendungen für die notwendige teilstationäre Pflege grundsätzlich bis zur Höhe der in 5a Abs. 1 BVO (Häusliche Pflege durch Pflegedienste) genannten Beträge abhängig von der jeweiligen Pflegestufe beihilfefähig. Kurzzeitpflege ( 5c BVO) / Verhinderungspflege ( 5a Abs. 3 und 4 BVO) Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, sind die Kosten einer vorübergehenden Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) bis zu je Kalenderjahr beihilfefähig (ab : für eine Dauer von max. acht Wochen).

5 5 Kann eine Pflegeperson wegen Urlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen, ist eine sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege durch eine notwendige vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung oder durch eine häusliche Ersatzpflege durch erwerbsmäßige oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen bis zu je Kalenderjahr beihilfefähig (ab : für eine Dauer von max. sechs Wochen). Sofern die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung während der Verhinderungsbzw. Kurzzeitpflege ein hälftiges Pflegegeld gewährt, wird die Zahlung einer anteiligen Beihilfe geprüft. Bitte beachten Sie: Die Gewährung einer Beihilfe zu den Maximalbeträgen, die ab gelten, ist nur möglich, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege mit den Leistungen der Verhinderungspflege kombiniert werden. Das bedeutet, dass nicht beide Maximalbeträge nebeneinander berücksichtigt werden können. Soziale Absicherung von Pflegepersonen Personen, die einen oder mehrere Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, sind in den Schutz der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung einbezogen, sofern der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der privaten oder sozialen Pflegeversicherung hat. Hierzu hat die pflegende Person zunächst bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person die Durchführung der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Anschließend beantragt die pflegende Person die Durchführung der Renten-versicherungspflicht auch bei der Beihilfestelle der pflegebedürftigen Person und legt zu diesem Zweck Kopien der von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung erstellten Bescheinigungen für die pflegebedürftige und die pflegende Person vor. Verbesserung des Wohnumfeldes ( 5 Abs. 4 BVO) Aufwendungen für die Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. behindertengerechter Ausbau des Badezimmers) der pflegebedürftigen Person sind höchstens bis zu (ab : ) je Maßnahme beihilfefähig. (Höchstgrenze bei ambulant betreuter Wohngruppe (ab : )). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen Leistungen zu diesen Kosten erbringt. Auch hier empfiehlt es sich, vor der Durchführung der Maßnahme sich mit der Beihilfekasse in Verbindung zu setzen. Der Leistungsbescheid der Pflegeversicherung ist der Beihilfekasse vorzulegen. Falls im Rahmen des Schwerbehindertenrechts oder im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Leistungen für die Herrichtung einer Wohnung vorgesehen sind, gehen diese den Leistungen des Beihilfenrechts vor. Ambulant betreute Wohngruppen ( 5 Abs. 4 BVO) In ambulant betreuten Wohngruppen leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, die Pflege findet ambulant vor Ort statt. Es können einmalig zusätzlich bis zu für jeden Pflegedürftigen als beihilfefähig anerkannt werden. Die Obergrenze liegt bei einer Wohngruppe bei Um die Beihilfe hierzu erhalten zu können ist es notwendig, den Einzelnachweis der Pflegeversicherung vorzulegen. Zudem sind pauschal 200 (ab : 205 ) je Monat für die pflegebedürftige Person beihilfefähig, sofern eine Pflegestufe vorliegt.

6 6 Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ( 5 e BVO) Bei pflegebedürftigen Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem monatlichen Betrag von 104,00 beihilfefähig. Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen sind bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45 a SGBXI) bis zu 104 (Grundbetrag) bzw. 208 (erhöhter Betrag) monatlich beihilfefähig. Damit die Beihilfefähigkeit der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen geprüft werden kann, stellen Sie bitte zunächst einen Antrag auf diese Leistungen bei Ihrer Pflegekasse und fügen den Bewilligungsbescheid Ihrem Beihilfeantrag bei. Stationäre Pflege ( 5d BVO) Bei der stationären Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ist der nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) in Betracht kommende Pflegesatz beihilfefähig. Der Leistungsrahmen der Pflegeversicherung umfasst je nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit Aufwendungen für Pflegeleistungen: In Pflegestufe I: bis zu ab : In Pflegestufe II: bis zu ab : In Pflegestufe III: bis zu ab : In Härtefällen: bis zu ab : Gemäß 5d Abs. 2 BVO sind Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung ( 82 Abs. 3 SGB XI) nicht beihilfefähig, es sei denn, dass sie einen monatlichen Eigenanteil übersteigen ( 5c Abs. 2 BVO). Aufwendungen für Investitionskosten sind nicht beihilfefähig. Für pflegebedingte Aufwendungen, die ab dem entstehen, wird die Gewährung eines Zuschusses geprüft. Aufwendungen, die für die vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe entstehen, in denen die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter im Vordergrund stehen, sind bis zur Höhe von monatlich 256 (ab : 266 ) beihilfefähig. Bitte fügen Sie Ihrem Beihilfeantrag auch in diesen Fällen stets den Leistungsbescheid der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegeversicherung bei.

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit // Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit Stand: März 2016 Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Vielmehr nimmt der Pflegebedarf u. a. durch die gestiegene Lebenserwartung zu. Allerdings betrifft dieses

Mehr

Beihilfe zu Pflegeleistungen

Beihilfe zu Pflegeleistungen Beihilfe zu Pflegeleistungen (Stand: Mai 2010) Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Vielmehr nimmt der Pflegebedarf u. a. durch die gestiegene Lebenserwartung zu. Allerdings betrifft dieses Thema

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Merkblatt Häusliche Pflege

Merkblatt Häusliche Pflege Merkblatt Häusliche Pflege nach den Bestimmungen der BVO NRW und den Bestimmungen der BhV der EKiR Stand:07/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2 2. Was bedeutet Behandlungspflege?

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter häusliche Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Merkblatt Vollstationäre Pflege

Merkblatt Vollstationäre Pflege Merkblatt Vollstationäre Pflege nach den Bestimmungen der BVO NRW und den Bestimmungen der BhV der EKiR Stand:07/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2 2. Anerkennungsverfahren

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Merkblatt. über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten. Inhalt: Seite

Merkblatt. über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten. Inhalt: Seite Merkblatt Stand: 01/2015 über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten Inhalt: Seite 1. Allgemeines... 1 1.1 Pflegebedürftigkeit Was heißt das?... 1 1.2 Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beihilfe

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

M e r k b l a t t BVO NRW Vollstationäre Pflege

M e r k b l a t t BVO NRW Vollstationäre Pflege Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 05/2015 M e r k b l a t t BVO NRW Vollstationäre Pflege Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit - 1 - Merkblatt für Beihilfeberechtigte bei dauernder Pflegebedürftigkeit (Stand: 26. Januar 2015) Ansprechpartner/in: Frau Iris Wanke Tel.: 0291/94-1515 Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt

Mehr

Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit Beihilfen zu Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit Informationsveranstaltung Was muss ich machen, wenn der Pflegefall eintritt? Nehmen Sie Kontakt mit der Pflegeversicherung auf und stellen einen

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Regens Wagner Offene Hilfen Die Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen Kurzzeitpflege Kombinationen... ich finde meinen Weg

Mehr

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom

Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom (Entwurf VI 40/405: Stand...Stand Februar 2009 ) Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung Vom Auf Grund des 100 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU

EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Beihilfestelle der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt MERKBLATT über die Gewährung von Beihilfen zu Pflegekosten nach 9 der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO)

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

2) Beihilfeausschluss für Beamte auf Widerruf im Bereich von zahnärztlichen Leistungen

2) Beihilfeausschluss für Beamte auf Widerruf im Bereich von zahnärztlichen Leistungen Am 22.12.2014 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein- Westfalen (GV. NRW. NR. 41 S. 889 bis 910) die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 10.12.2014 veröffentlicht

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.

Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015. Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen. Regierungspräsidium Kassel Kassel, im April 2015 Dezernat 12 Beihilfenstelle Bei Rückfragen: Scheidemannplatz 1 Telefon: 0561 106 (0) 1550 34117 Kassel E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.de Allgemeine Hinweise

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008)

BDZ Senioren. Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) BDZ Senioren Merkblatt 1: Pflegeversicherung (Stand: 1. Juli 2008) Im Rahmen der Serviceleistungen für unsere Mitglieder teilen wir Ihnen in Merkblättern Informationen für Senioren mit. Den Auftakt dieser

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Sprechzeiten Allgemeines zur Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz I Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach 9 BVO

Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach 9 BVO Im Himmelsberg 18 70192 Stuttgart Tel. 0711/2560071 / Fax: 2568013 Email: info@senioren-oed-bw.de Internet: www.senioren-oed-bw.de Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen

Mehr

Merkblatt zu Pflegeaufwendungen

Merkblatt zu Pflegeaufwendungen 1 Merkblatt zu Pflegeaufwendungen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfefähigkeit von Pflegeaufwendungen geben. Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:

Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Auszug aus dem SGB XI 28 SGB XI - Leistungsarten, Grundsätze (1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: 1. Pflegesachleistung ( 36), 3. 4. 5. 6. 7.

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 2 3.1 Unterkunft

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege

Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Beihilfe zu Aufwendungen der vollstationären Pflege Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2 3. Beihilfefähige Aufwendungen 3 3.1 Unterkunft

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Das Pflegeversicherungs-Gesetz

Das Pflegeversicherungs-Gesetz Das Pflegeversicherungs-Gesetz Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.2008 wurden u. a. die Leistungen, die seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 unverändert geblieben

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

// Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit // Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit Stand: Februar 2017 Pflegebedürftigkeit ist kein Einzelschicksal. Vielmehr nimmt der Pflegebedarf u. a. durch die gestiegene Lebenserwartung zu. Allerdings betrifft

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen? Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Pflegestufen Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich, wenn sie nicht als Pauschale gezahlt werden, an der Pflegestufe. Die Unterstützung orientiert sich

Mehr

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen

Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933

Mehr