KULAP Philipp Minier Einführungskurs Biolandbau
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- Lukas Huber
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1 KULAP 2016 Philipp Minier Einführungskurs Biolandbau
2 KULAP
3 KULAP
4 Maßnahmen nach Priorität B 10 Ökologischer Landbau B 59 Struktur- und Landschaftselemente B 39 Verzicht auf Intensivfrüchte B 34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen B 29 Umwandlung von Ackerland in Grünland auf Moorstandorten B 48 Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur B 50 Heumilch B 25/26 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung 4
5 Kulap Grundlagen Verzicht auf GV-Obergrenze bis 70% HFF ohne Tiere möglich 0,3 GV/ ha HFF Kein Deckel aber Degression ab 100 ha LF und 200 ha LF Kompostierung und N-Transfer von Kleegras (NC 941) weiter möglich Wegfall KULAP-Nährstoffsaldo für Biobetriebe kein GL-Umbruchverbot mehr (evtl. ab 2016 möglich) kein Erntegebot (ortsübliche Nutzung) Absoluter Graubereich
6 Flächenzugänge Möglich bei gesamtbetrieblichen Maßnahmen B 10 (öl), B25/B26 (Wirtschaftsdünger), B 50 (Heumilch) Entweder Restlaufzeit oder kompletter Neuvertrag bei gleichbleibendem Extensivierungsgrad keine Aufnahme in einzelflächenbezogene Maßnahmen möglich neuer Grundantrag nötig 6
7 Flächenabgänge Möglich bei rechtzeitiger Meldung am AELF keine Rückforderung Neubewirtschafter muss Auflagen nicht erfüllen gilt nicht bei innerbetrieblicher Umnutzung (GL AF oder Bebauung) mit B03 von Förderung ausnehmen wenn rechtzeitig bekannt Bei Flurneuordnungen gehen Verträge weiter 7
8 B 10 Ökologischer Landbau B 11 Kontrollkostenzuschuss B 10 Acker/ GL Gemüse Dauerkulturen Prämie Beibehaltung / ha Prämie Umstellung / ha B 11 Kontrollkostenzuschuss / ha 35 / ha für max. 15 ha Imkerei: 200 / Betrieb 10
9 Keine Deckelung aber Kürzung Alle Betriebe über 100 ha LF erhalten Kürzung bei den gesamtbetrieblichen und betriebszweigbezogenen Maßnahmen Fläche / ha Kürzung bis 100 ha 273,00 Keine ha 245,70 10 % ab 201 ha 218,40 20 % Beispiel 150 ha: Ø 263,90 /ha (-4%) 11
10 Kombinationsmöglichkeiten ausloten B 10 und B 11 Standard genaue Prüfung welche Kombination sinnvoll ist einzelbetriebliche Entscheidung notwendig 12
11 B Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung Betriebsbezogen Flächenausnahmen möglich Sperrcode B04 Nur Injektionsverfahren und Schleppschuh (Güllegrubber) B 25 Eigenmechanisierung 1,50 / m³ max. 18 m³/ GV bzw. 18 m³/ kw el max. 54 / ha und Jahr B 26 Überbetriebliche Ausbringung 1,50 / m³ Novellierung der DüVO kann zu Anpassungen führen 14
12 B29 Umwandlung von Acker in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Einzelflächenbezogen Fläche muss in als Ackerfläche bewirtschaftet worden sein Nutzung ab 2016 als Wiese, Weide oder Mähweide B 29: 570 / ha Moorstandorten Verzicht auf wendende oder lockernde Bodenbearbeitung bei GL-Erneuerung ab 2. Jahr Fläche behält nach den 5 Jahren den Ackerstatus 15
13 B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen Einzelflächenbezogen Einsaat bzw. Beibehaltung eines 5 bis 30 m breiten Streifens auf Ackerflächen mind. 1 Nutzung im Jahr Streifen muss (abgestimmt mit AELF) am Rand der Fläche einen See, Fluss, Bach oder Oberflächenwasser bei Hangflächen im Fußbereich oder Hangbereich quer Geländemulden mit Gefahr der Erosion 19
14 B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen Verzicht auf Düngung + chemischen Pflanzenschutz Bodenbearbeitung? Fläche behält den Ackerstatus Keine Förderung, wenn die Fläche einheitlich bewirtschaftet wird (komplett Kleegras) oder aus der Produktion geht (NC 591) 920 /ha Grünstreifen (jeweils höherer Förderbetrag wird ausgezahlt) 20
15 Möglichkeiten AF mit B10 +B 34 = 920 /ha Mind. 5m Max. 30m AF mit B10 = 273 / ha 21
16 Möglichkeiten Hang Möglichkeit Erosionsauflagen nach CC Wasser 1+2 zu erfüllen Mind. 5m 22
17 B39 Verzicht auf Intensiv-Früchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten Einzelflächenbezogen 125 / ha Verzicht auf den Anbau von Intensivkulturen Mais, Weizen, Kartoffel, Körnerleguminosen (wohl auch Gemenge, Feldgemüse, Raps) NC 941 als Option? Rüben zulässig aber ohne Prämie Begrünung über den Winter bis verbindlich (Winterung oder ZF) 26
18 Gebietskulisse für B39 27
19 B39 Mögliche Umsetzung und Nutzung Relevant für schlechtere Böden und Betriebe mit Weizenproblemen (Steinbrand oder keine Qualität) Hebelung der Marktpreise und Saatgutfinanzierung KG bei 30dt/ha = 4,16 /dt bei 40dt/ha = 3,12 /dt Fruchtfolgenbeispiele KG - Di - ZF - BG Roggen/Triticale (mit Gülle ohne ZF) KG - Di - Roggen/Triticale (Achtung Unkraut)
20 B48 Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur Einzelflächenbezogen Anlage von Blühstreifen bzw. kleinen Blühflächen auf jährlich nicht wechselnden Feldstücken Nach der Aussaat bis einschl ist weder ein Befahren, ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig Spezielle Saatgutmischungen Max. 3 ha je Betrieb aber mind. 0,2 ha pro Schlag Max. Breite: 20 m bei Feldrand u.pufferstreifen; 10 m bei Ackerstreifen an Waldrändern 600 / ha bis EMZ 5000, je weitere 100 EMZ + 15 /ha 38
21 Möglichkeiten AF mit B 48 = 600 /ha AF mit B10 = 273 / ha Denkbar um Flächenstrukturen anzupassen oder als 39
22 Pufferstreifen gegen Abdrift Konv. Feldgemüse, Kräuter, Kartoffeln etc. Konv. Blühfläche 40
23 B 50 Heumilch Extensive Futtergewinnung Betriebszweigbezogen Flächenprämie: 100 / ha Nur in Kombination mit B 10; keine Silagebereitung und Silageeinsatz im gesamten Betrieb Milcherzeugung muss nachgewiesen werden, auch Schafe und Ziegen Förderfähig ist Grünland und Ackerfutter (NC ) 41
24 B 59 Flächenbereitstellung für Strukturund Landschaftselementen Einzelflächenbezogen Bereitstellung von LF zur Anlage CC relevanter LE Bis Ende Antragszeitraum ist der Bewilligungsbescheid vom ALE vorzulegen LE ist zu digitalisieren Höhe der Förderung: 25 /ar 42
25 Wie weiter? Nutzen sie ihr Gespräch im Amt um alle Unklarheiten zu besprechen Beratung zum KULAP im Rahmen der Grundberatung möglich 48
26 Weitergehende Informationen und die zugehörigen Antragsunterlagen findet Ihr hier: Bei der Beantragung ist zudem jedes AELF behilflich und gibt Auskunft über die erforderlichen Anlagen und Nachweise. 57
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