Finanzierung von Innovationen im Krankenhaus. 30. Juni 2010 Innovationsfinanzierung
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- Anneliese Engel
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1 Finanzierung von Innovationen im Krankenhaus
2 Bedeutung medizinischer Innovationen Medizinische Innovationen sind entscheidende Impulsgeber für den diagnostischen und therapeutischen Fortschritt der Kliniken Dabei kommt bei mehr als der Hälfte aller neuen Medizinprodukte die ursprüngliche Idee von den Anwender, also aus der täglichen Praxis Wichtige Trends sind: Computerisierung (Bildverarbeitung, Telemedizin) Miniaturisierung (Mikrosysteme, In-vitro-Diagnostik) Molekularisierung (Nanotechnik, Regenerative Medizin) Individualisierung (individuelle Tumortherapien, Genombasierte Diagnostik) Bei Innovationen sind nicht nur die unmittelbaren Kosten, sondern vielmehr auch der langfristige Nutzen zu beachten (z. B. durch kürzere Liegezeiten oder weniger Krankheitstage)
3 Finanzierung medizinischer Innovationen Die Finanzierung medizinischer Innovationen erfolgt im stationären Bereich durch die NUB, die explizit für noch nicht sachgerecht im DRG-System abbildbare Leistungen vorgesehen ist Das hier eingeführte, mehrstufige Verfahren wird von vielen Experten aufgrund des hohen Aufwandes und der langen Dauer als innovationshemmend angesehen Defizite bestehen bei der Refinanzierung der Innovationen, da die Krankenhäuser hier an das komplexe und langwierige NUB-Verfahren gebunden sind
4 NUB-Verfahren: Übersicht nicht möglich NUB-Antrag (durch Krankenhaus an das InEK) Prüfung durch InEK (Finanzierung über DRG- System?) Verhandlung NUB-Entgelt (zw. KH & Kostenträger ) Vereinbarung über DRG-Entgelt möglich Bis des Vorjahres Bis ??
5 NUB-Verfahren: Antragsverfahren NUB-Anträge müssen bis des Vorjahres beim InEK gestellt werden: Die vollständige Erfassung aller im Folgejahr eingesetzten neuen Leistungen ist nicht immer absehbar Selbst bei identischen NUB muss jedes betroffene Krankenhaus einen eigenen Antrag stellen Die Anträge müssen, bei Nichtabbildung der Leistung im DRG-System, jährlich neu gestellt werden Das Verfahren ist für die Krankenhäuser aufwendig und bürokratisch nicht möglich NUB-Antrag (durch Krankenhau s an das InEK) Prüfung durch InEK (Finanzierung über DRG- System?) Verhandlung NUB-Entgelt (zw. KH & Kostenträger ) Vereinbarun g über DRG-Entgelt möglich
6 NUB-Verfahren: Prüfung Im Rahmen der Prüfungen durch das InEK ist eine hohe Ablehnungsquote zu verzeichnen So erfüllten bspw. im Jahr 2009 über 80% der eingereichten Anträge nicht die NUB-Kriterien Kriterien und Entscheidungsgrundlagen für Prüfungsergebnisse des InEK müssen nicht offengelegt werden Aufgrund der Intransparenz im Verfahren sind die Entscheidungen zur NUB-Leistungen für die Krankenhäuser häufig nicht nachvollziehbar nicht möglich NUB-Antrag (durch Krankenhau s an das InEK) Prüfung durch InEK (Finanzierung über DRG- System?) Verhandlung NUB-Entgelt (zw. KH & Kostenträger ) Vereinbarun g über DRG-Entgelt möglich
7 NUB-Verfahren: Verhandlung Die Entgeltverhandlungen vor Ort sind häufig geprägt durch defensive Verhandlungstaktik der Kostenträger regional und hausspezifisch sehr unterschiedliche Bewertungen an sich identischer Leistungen verhandlungstaktische Zugeständnisse zum Vorteil anderer Leistungsbereiche auch nach Einführung getrennter NUB-Verhandlungen im Rahmen des KHRG Häufig werden negative MDS-Gutachten als Ablehnungsgrund angeführt dabei sollte nach Gesetz die qualitative Bewertung von Innovationen dem GBA vorbehalten sein! nicht möglich Für viele NUB kann daher kein adäquates Entgelt verhandelt werden NUB-Antrag (durch Krankenhau s an das InEK) Prüfung durch InEK (Finanzierung über DRG- System?) Verhandlung NUB-Entgelt (zw. KH & Kostenträger ) Vereinbarun g über DRG-Entgelt möglich
8 NUB-Verfahren: Vereinbarung Im Ergebnis durch die dargestellten verhandlungstaktischen Faktoren stark eingeschränkt Die Möglichkeit eines Schiedsstellenverfahrens wird aufgrund des hohen Aufwandes nur selten genutzt Viele NUB werden daher trotz positiven InEK-Votums nicht vereinbart und können von den betroffenen Krankenhäusern nicht kostendeckend erbracht werden nicht möglich NUB-Antrag (durch Krankenhau s an das InEK) Prüfung durch InEK (Finanzierung über DRG- System?) Verhandlung NUB-Entgelt (zw. KH & Kostenträger ) Vereinbarun g über DRG-Entgelt möglich
9 NUB-Verfahren: Weitere beeinflussende Faktoren GBA-Prüfung Durch häufig mehrere Jahre dauernde Prüfungen in der Konsequenz schwer abschätzbar Daher stellt die Prüfung insbesondere bei aufwändigeren Innovationen ein Investitionshemmnis dar Ausgleichsregelungen Das momentan gültige Verfahren bedingt auch nach der Neuregelung im Rahmen des KHRG praktisch immer einen unterjährigen Abschluss von NUB- Entgelten Ungeregelt sind dabei die Weitergeltung vereinbarter Entgelte im Folgejahr sowie der Ausgleich der vor Genehmigung einer Vereinbarung erbrachten Leistungen D. h. ein Teil der NUB wird entweder gar nicht oder erst mit einer mindestens einjährigen Verzögerung vergütet
10 Fachweiterbildung Bei Einführung neuer Verfahren bzw. medizintechnischer Geräte sind häufig externe Qualifizierungen des vorhandenen Fachpersonals vonnöten Das Fehlen dieses hoch qualifizierten Personals ist ein zunehmendes Hindernis für die Einführung von Innovationen in den klinischen Regelbetrieb Aktuell ist keine Refinanzierung solcher Maßnahmen vorgesehen Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen erscheint eine Vergütung dieser Weiterbildungen geboten
11 Investitionen Pauschale Fördermittel sind lediglich zur Deckung von Ersatzinvestitionen vorgesehen Die Finanzierung von Zusatzinvestitionen zur Einführung medizinscher Innovationen wird durch diese Mittel nicht abgedeckt Auch notwendige Investitionen für innovative Geräte und Verfahren müssen refinanziert werden
12 Lösungsansatz: Innovationspauschale Pauschales Innovationsbudget Nachweis der Umsetzung Im Jahr der Leistungserbringung Im Folgejahr
13 Lösungsansatz: Innovationspauschale Unbürokratischer Ansatz Pauschaler Anteil am Erlösbudget Darf von jedem Krankenhaus in Anspruch genommen werden Umfang Auch für den investiven Anteil von technischen Innovationen und Prozessinnovationen Transparenz Jährlicher Nachweis der Mittelverwendung gegenüber den Kostenträgern Rückzahlung nicht oder nur teilweise verwendeter Mittel Erfassung von NUB-Leistungen über ein Zentralregister beim InEK
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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