a) Die Begründung von Staatseingriffen im Bereich der Alterssicherung

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1 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Renenversicherung a) Die Begründung von Saaseingriffen im Bereich der Alerssicherung Eine Vorsorge für das Aler, d. h. für die Ruhesandsphase ohne Erwerbseinkommen, is für die Individuen durch privaes Sparen möglich. Raionale Individuen würden sich auch ohne saaliche Eingriffe für ein solches Vorsorgesparen enscheiden. Wir wollen jez erörern, welche Gründe dennoch dafür sprechen können, dass der Saa im Bereich der Alersvorsorge akiv wird und die Individuen ewa zur Zahlung von Beirägen in eine Gesezliche Renenversicherung zwing. Ziel des Vorsorgesparens is die Aufrecherhalung des in der Erwerbsphase erreichen Lebenssandards auch im Aler oder zumindes die Vermeidung von Alersarmu. Dabei ergeben sich jedoch einige Risiken: Die Lebenserwarung eines einzelnen Individuums is unsicher es weiß also überhaup nich, welchen Berag es anzusparen ha, um das Sparziel zu erreichen. Zu diesem individuellen Risiko reen kollekive Risiken. Sowohl die Zins- als auch die Preisenwicklung sind nich genau prognosizierbar, was insbesondere bei den langen Zeiräumen, um die es bei der Alersvorsorge geh, erhebliche Probleme schaff. Ein saalich organisieres solidarisches Sysem, das jedem Individuum für seine gesame Ruhesandsphase ein von den Flukuaionen des Kapialmarks unabhängiges Einkommen garanier, erschein insbesondere zur Vermeidung des Inflaionsrisikos aus dieser Perspekive deshalb arakiv. Allerdings gib es ewa in Form inflaionsangepasser Leibrenen (die genau bis zum Ende des Lebens allmonalich einen besimmen Renenberag ausschüen) auch privae Formen der Alersvorsorge, durch die diese Risiken aufgefangen werden können. Zur Rechferigung der (in Deuschland) ziemlich weigehenden Saaseingriffe in Bereich der Alersvorsorge muss man also nach anderen Gründen suchen. In diesem Zusammenhang fragen wir zunächs danach, ob im Bereich der Alerssicherung (insbesondere der ausgedehnen Versicherungspflich) ein "Versagen" der ensprechenden privaen Versicherungsmärke zu erwaren is, wie wir es in ähnlicher Form bei der Krankenversicherung kennen gelern haben. Moral Hazard (im versicherungsechnischen Sinne) schein im Bereich der Alersvorsorge nur wenig realisisch. Andernfalls würde ja ein Individuum deswegen gesünder leben, weil es möglichs lange in den Genuss einer Renenzahlung kommen möche. Allerdings beseh die Gefahr, dass Individuen versuchen werden, früh in Rene zu gehen, wenn dies zu günsigen 55

2 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Bedingungen möglich is. Auch dies is eine Form von Moral Hazard, die im Endeffek aber eher eine weniger gesundheisbewusse Lebensweise fördern würde. Adverse Selekion sell zur Zei auch kein fundamenales Problem dar, welches eine privae Alersvorsorge enscheidend behindern könne. "Gue Risiken" sind hier ja (aus der Sich der Versicherungsunernehmen) solche, die eine geringere Lebenserwarung aufweisen. Das Angebo ensprechender differenzierbarer Verräge gil jedoch als unmoralisch und wird von den Individuen bislang auch nich akzepier. Ohne weieres möglich is allerdings, dass sich Ind i- viduen umso eher für Leibrenen-Konrake enscheiden, je mehr sie bei Vorfahren und Verwanden eine hohe Lebenserwarung beobachen. Wenn angesichs des demografischen Wandels und der dabei zu erwarenden höheren Kosenbelasung durch die Alersvorsorge die Individuen (ohne emoionale Scheu) nücherner zu kalkulieren beginnen, könne sich das Ineresse an risikoäquivalenen Verrägen erhöhen. Arakiv können dann ewa kombiniere Kranken- und Alersversicherungsverräge werden. Auch würden die verbesseren Möglichkeien von Geness ensprechende Unerschiede in den Versicherungskonraken leicher ermöglichen. Zum heuigen Zeipunk is (auf Grund asymmerischer Informaion zwischen Versicherungen und Versicheren) aber kein Zusammenbruch des Versicherungsmarkes für die privae Alervorsorge zu befürchen, wie es ewa bei privaen Krankenversicherungen der Fall sein könne. Ein gewisses Prämienrisiko würde zwar besehen, wenn im Lauf der Zei deulicher zuage ri, welche Individuen eine höhere Lebenserwarung haben. Eine ähnliche Siuaion wie bei der Krankenversicherung, bei der die Behandlungskosen eines Individuums von einer besimmen Periode an sogar zu einer völlig sicheren Größe werden können, gib es im Bereich der Alersvorsorge aber nich. Zudem fallen die Renenbeiragszahlungen (logischerweise) in einer späen Lebensphase, in der die Lebenserwarungsunerschiede saisisch ers wirklich signifikan werden, ohnehin nich mehr an. Insgesam dürfen die Schwierigkeien bei der Einsufung der Individuen in verschiedene Risikoklassen bei der Alerssicherung wesenlich größer sein als bei der Krankenversicherung und selbs wenn diese gelänge, dürfen keine so großen relaiven Prämiendifferenzen zusande kommen wie bei der Krankenversicherung. Im Endeffek bleiben u. a. zwei zenrale Argumene zur Rechferigung saalicher Maßna h- men im Rahmen der Alersvorsorge, die auch in der Lieraur immer wieder genann werden: 56

3 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Zum einen kann in einem saalichen Vorsorgezwang zur Alerssicherung eine Vorkehrung gegen die irraionale Kurzsichigkei von Individuen gesehen werden. Obwohl Individuen wissen, dass sie auch in späeren Perioden maerielle Bedürfnisse haben, geben sie bei ihrem Ausgabeverhalen doch den akuellen Bedürfnissen den Vorzug. Die Individuen vernachlässigen die Zukunf zugunsen der Gegenwar: Sie geben zuviel aus und sparen zu wenig. Die Individuen, die über die dami verbundenen Schwäche ihrer Vorsellungskraf und ihres Willens Bescheid wissen, präferieren dann eine (Selbs)Bindung durch einen exernen Akeur, hier den Saa. Aus der Sich der ökonomischen Theorie mi ihrer Vorsellung eines raional kalkulierendem homo oeconomicus erschein dieser Begründungsansaz aber nich allzu überzeugend. Insbesondere kann gefrag werden, weshalb die Individuen als Simmbürger, die zumindes indirek über einen ensprechenden saalichen Vorsorgezwang enscheiden, weisichiger handeln sollen als bei ihrer individuellen Sparenscheidung. Das zweie Argumen finde demgegenüber bei Ökonomen eine wesenlich breiere Zusimmung. Im Grundsaz haben wir diese Überlegung auch schon im Zusammenhang mi der Krankenversicherung kennen gelern. Ohne saalichen Versicherungszwang wäre es Individuen, die nich für ihre Ruhesandsphase vorsorgen, möglich, sich bei der Alersversorgung auf die saaliche Grundabsicherung (die Sozialhilfe) zu verlassen. Individuen, die in dieser Weise als Freifahrer handeln, können ihr ganzes in ihrer Erwerbsphase erzieles Einkommen konsumieren, und müssen doch nich auf eine Grundabsicherung im Aler verzichen. Benacheilig würden hingegen die Individuen, die in ihrer Erwerbsphase auf Konsum verziche und einen Teil ihres Einkommens für den Ruhesand zur Seie geleg haben. Man kann leich Beispiele konsruieren, in denen der Verschwender über den gesamen Lebenszyklus hinweg berache dann deulich besser gesell wäre als der Sparsame. Dies erschein nich nur ungerech, sondern is auch mi einigen negaiven ökonomischen Effeken ve rbunden. Da zum einen ein Teil des privaen Vorsorgesparens (wegen der Verrechnung der Sparberäge mi der Sozialhilfe) den einzelnen Individuen keinen Nuzen bring, werden die Sparanreize verminder. Auf gesamwirschaflicher Ebene is dies ungünsig für die Kapialbildung und somi für das Wirschafswachsum sowie für Schaffung und Erhal von Arbeispläzen. Zum anderen sind die Sozialhilfezahlungen, die für die Individuen erforderlich werden, die nich in ausreichendem Maße selber vorgesorg haben, aus dem Seueraufkommen zu finanzieren. Zur Seuererhebung dienen üblicherweise Seuern (wie die persönliche Einkommens- 57

4 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom euer, die Körperschafseuer und diverse Verbrauchseuern), die mi seuerlichen Zusazlasen (Excess Burdens) verbunden sind. Wenn man also Sozialhilfeleisungen durch Einführung eines separaen Alerssicherungssysems vermeiden kann, verbinde sich dami auch die Hoffnung, Excess Burdens der Beseuerung in ensprechendem Umfang zu vermindern. Inwiewei dies asächlich möglich is, häng aber ganz enscheidend davon ab, wie die saalichen Maßnahmen im Bereich der Alerssicherung genau ausgesale sind. Eine Alernaive bei einer Seuerfinanzierung der Grundsicherung im Aler wäre allerdings auch der Übergang zu and e- ren Formen der Beseuerung wie ewa Ökoseuern, von denen man sich im Gegensaz zu den herkömmlichen Seuern posiive Allokaionseffeke (Excess Benefis) versprich. b) Die Ausgesalung saalicher Maßnahmen im Bereich der Alerssicherung b) Die beiden Grundypen von Alerssicherungssysemen Das Kapialdeckungsverfahren (KDV) Die Grundidee beim KDV beseh darin, dass der Saa dafür sorg, dass die von den Individuen enricheen Beiräge zur Renenversicherung (genauso wie privae Ersparnisse) zum Aufbau eines Kapialsocks verwende werden. Die späeren Renenzahlungen werden dann aus den Zinserrägen des angesammelen Kapials sowie (bezogen auf ein einzelnes Individuum) dessen Auflösung besrien. Die prinzipielle Funkionsweise eines solchen kapialgedecken Alerssicherungssysems kann anhand eines einfachen Modells dargesell werden, bei dem die gesame Lebenszei eines Individuums zur Vereinfachung in zwei Phasen unereil wird: Die Erwerbsphase und die Ruhesandsphase. Ein repräsenaives Individuum aus einer Generaion erhäl in seiner Erwerbsphase (der Periode ) einen Lohnsaz von w. Seine Arbeizei l sei hier fix (exogen) vorgegeben. Mi () c bezeichnen wir den Konsum des Individuums in seiner Erwerbsphase und mi (2) c seinen Konsum in der Ruhesandsphase, d. h. der Periode +. Der Nuzen u des Individuums soll vom Konsum () u = u( c, c (2) () c in der Erwerbs- und vom Konsum (2) c in der Ruhesandsphase abhängen: ). (Die Freizei als mögliche weiere Nuzenkomponene können wir hier ausblenden, da mi dem Lohneinkommen ( Arbeiszei) in der Erwerbsphase auch die von In- 58

5 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom dividuen gemessene Freizei feslieg.) Eine in Periode am Kapialmark angelege Geldeinhei soll in Periode + einen Errag von r erbringen. r is also der Markzinssaz, der bei Anlage des Kapials (von Periode nach Periode + ) erziel wird. In einem () (2) c -c - Diagramm is die Budgegerade eines Individuums eine (fallende) Gerade mi dem Ansieg + r, welche die () c -Achse im Punk A = ( wl,0) schneide. (2) c Abbildung III 2- C ( + r b w l B ) A 0 l b w l () w c * S Auf dieser Budgelinie realisier das Individuum sein Nuzenmaximum im Punk C, in dem die Budgelinie von einer zu u gehörigen Indifferenzkurve angier wird. Wenn es keinen saalichen Eingriff gib, ensprich dieses Nuzenmaximum einem Sparberag * S. Für den Konsum in der Ruhesandsphase gil dann (2) * ( ) S c = + r. Durch ein Alerssicherungssysem vom KDV-Typ veränder sich dieses Modell in der folge n- den Weise. Angenommen b bezeichne den in Periode im Rahmen einer Pflichversicherung erhobenen bruolohnbezogenen Beiragssaz. Die Beiräge zur Renenversicherung in 59

6 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Höhe von b w l, die ein repräsenaives Individuum dann enriche, werden am Kapialmark angeleg. In der Periode +, wenn die Beiragszahler aus der Periode al geworden sind und nich mehr arbeien, wird jedem der Berag ( + r b w l (Einzahlung + Zinsen) zurückgezahl. Die Rene, die ein Individuum erhäl, is also proporional zu seinen Beiragszahlungen. Dies ensprich dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz. Die Budgegleichung eines einzelnen Individuums laue in diesem Fall ) c () c + (2) ( + r ) b wl + r = w l b w l. Der Barwer der Konsumausgaben, die ein Individuum aus dem nach Enrichung der Renenbeiräge verbleibenden Budge besreie, müssen dieses Resbudge gerade ausschöpfen. Wenn das Individuum in der Periode + das Konsumniveau (2) c wähl, ha es ja nur die Differenz c (2) ) ( + r b w l aus seiner privaen Ersparnis zu finanzieren. Den Berag ( + r b w l erhäl es ja von der Renenversicherung. Die obige Budgegleichung läss sich ) leich umformen zu c (2) c + + r () = w l. Dami is gezeig, dass die Budgegleichungen mi und ohne KDV-Alerssicherungssysem übereinsimmen. In der Grafik beseh der einzige Unerschied darin, dass ein Individuum bei seiner privaen Sparenscheidung bei Vorhandensein eines KDV-Sysems nich im Punk A, + sondern im Punk B = (( b ) w l,( r ) b w l ) sare. Wenn der Opimalpunk C links oberhalb von B lieg, bedeue die Einführung eines KDV-Sysems somi lediglich, dass ein Teil des freiwilligen individuellen Sparens durch saaliches Zwangssparen ersez wird. Die privae Ersparnis reduzier sich dann auf S * b w l. Denkbar is aber auch, dass der Punk C rechs unerhalb von B lieg. Eine solche Siuaion ri ein, wenn das berachee Individuum eine sarke Gegenwarspräferenz ha und/oder der Beiragssaz b hoch is. In diesem Fall lieg das Niveau des saalichen Zwangssparens über dem Berag, den ein Individuum ansonsen freiwillig sparen würde. Bei einem perfeken Ka- 60

7 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom pialmark, d. h. insbesondere bei Ideniä von Soll und Habenzins, würde sich ein Individuum in diesem Fall in Periode um den Berag * b w l S verschulden und diesen Kredi dann in Periode + (sam der dann fälligen Zinsen) aus seinen Reneneinkünfen ilgen. Auch in diesem Fall würde es einem Individuum gelingen, die Effeke des saalichen Alerssicherungssysems durch eigene gegenläufige Handlungen vollsändig zu neuralisieren. In der Empirie is eine solche vollkommene Neuraliä jedoch nich zu erwaren. Die Kapialmärke sind unvollkommen. Der Soll- lieg über dem Habenzins und die Individuen haben nur begrenze Möglichkeien, sich Kredie mi der hier erforderlichen langen Laufzei zu beschaffen. Uner realisischen Bedingungen ha also das im Rahmen des KDV saalich verordnee Vorsorgesparen für Individuen mi hoher Gegenwarspräferenz und/oder nich allzu hohem Erwerbseinkommen in der Ta den gewünschen Effek: Es wird vermieden, dass die Individuen im Aler zum Sozialfall werden und das allgemeine Saasbudge belasen. Dami auch die Individuen mi geringerer Gegenwarspräferenz und/oder höherem Erwerbseinkommen durch die saaliche Alerssicherung nich den Anreiz für privaes Sparen verlieren, is es wichig, dass die Zahlungen aus der Renenversicherung nich nach dem Bedürfigkeisprinzip (wie bei der Sozialhilfe) erfolgen. Bei einer solchen Form der sozialen Grundsicherung im Aler würden ja die freiwillig gesparen Vermögensbesände und -erräge vollsändig angerechne, so dass ein wirkliches individuelles Zusazsparen gar nich möglich wäre. Ein ähnliches Argumen haben wir bereis im Bereich der Krankenversicherung kennen gelern. In der Realiä sellen Alerssicherungssyseme, die vollsändig dem Ansaz des hier beschriebenen KDV ensprechen, nich den Regelfall dar. Vielmehr dominier das "Umlageverfahren". Wie dieses aus heoreischer Sich funkionier, soll jez erläuer werden. Das Umlageverfahren (UV) Das vorherige Zwei-Perioden-Modell wird jez dadurch erweier, dass es eine Kee aufeinander folgender und sich überlappender Generaionen geben soll. Man beweg sich also im Rahmen eines Overlapping Generaions-Modell (OLG-Modell). Die Lebenszei jeder Generaion eil sich erneu in zwei genau gleich lange Phasen, die Erwerbs- und die Ruhesand s- phase. Mi "überlappend" is einfach gemein, dass die Ruhesandsphase der Generaion mi der Erwerbsphase der Generaion + zusammenfäll. Die Arbeiszei eines einzelnen Indivi- 6

8 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom duums sei in jeder Periode wieder konsan und berage l. Mi w bezeichnen wir erneu den in Periode gelenden Lohnsaz, b sei der bruolohnbezogene Renenbeiragssaz. Für die weieren Überlegungen von enscheidender Bedeuung wird sein, dass sich die Größe der Generaionen im Zeiablauf verändern kann. Die Zahl der Individuen in Generaion sei N. Die Idee des Umlageverfahrens beseh darin, dass die Beiragszahlungen von Generaion direk zur Finanzierung der Renenzahlungen an die vorherige Generaion verwende werden. Ein Renenkapialsock, wie beim KDV, wird also nich aufgebau. Die gesamen Beiräge, die Generaion in ihrer Erwerbsphase enriche, werden mi Z bezeichne. Die Konsrukion des UV kann man dann auch mi Hilfe der folgenden Abbildung III 2-2 veranschaulichen: Perioden Generaion Generaion Z Zei Abbildung III 2-2 Generaion + Z + Wenn die Renenzahlung, die ein einzelnes Individuum aus Generaion in seiner Ruhesandsphase bezieh, p genann wird, gelen die folgenden beiden Ideniäen: Z = Np = + Renenzahlung an Generaion Z+ = N+ b + w + l = Beiragszahlung von Generaion + Im Umlageverfahren ensprechen die Renenzahlungen, die Generaion erhäl, genau den Beiragszahlungen durch Generaion +. Obwohl es im Umlageverfahren nich zur Bildung eines Kapialsocks komm, läss sich das Prinzip der Teilhabeäquivalenz auch im Rahmen des UV umsezen. Jedes ale Individuum erhäl in diesem Fall eine Rene, die genau proporional zu den eigenen früheren Beiragszahlungen während der Erwerbsphase is. Aus der Sich eines einzelnen Individuums wirk 62

9 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom das UV somi ganz ähnlich wie das Zwangssparen im KDV. Für ein Individuum (in Generaion ) is es dann insbesondere naheliegend, die im Rahmen des UV erziele inerne Rendie i zu berechnen und dann mi der hypoheischen Rendie (dem Markzins r ) zu vergleichen, die bei Anwendung des KDV erziel werden könne. Für die inerne Rendie i des UV für einen Angehörigen der Generaion gil i Rene Beirag = Beirag = Rene Beirag bzw. + i = p b w l ( N + b+ w+ l ) = b wl N+ b + w + = N b w / N Für den Quoienen n N N N / N + kann man offensichlich auch + n schreiben, wobei + = die Wachsumsrae der Bevölkerung von Generaion bezeichne. Enspre- N chend führen wir das Symbol Grundgle ichung läss sich dann umformen zu g für die Wachsumsrae des Lohnsazes ein. Die obige b+ + i = ( + g )( + n ). b Wenn dann noch m für die Veränderungsrae des Beiragssazes gesez wird, erhäl man i = ( + m )( + g )( + n). Wird speziell der Beiragssaz im Zeiablauf konsan gehalen ( b + = b bzw. m = 0), is die inerne Rendie des UV also umso höher, je särker die Lohnsäze und die Bevölkerung wachsen. 63

10 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom In diesem heoreisch rech einfachen Ergebnis deue sich bereis ein Zusammenhang an, der in der akuellen Diskussion um die Zukunf unseres Renensysems eine zenrale Rolle spiel: So wird vom überwiegenden Teil der Experen in der demografischen Enwicklung (d. h. dem empirisch zu beobachenden Bevölkerungsrückgang n < 0 ) der enscheidende Grund für die Nowendigkei eines Umbaus des Renensysems gesehen. Welche dramaische Enwicklung sich im Rahmen des Modells bei schrumpfender Bevölkerung ergeben kann, zeig die folgende Überlegung besonders deulich. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass die Poliik die inerne Rendie des UV konsan zu halen versuch. Dieses Ziel kann man als Ausdruck des Wunsches begreifen, Gerechigkei zwischen den Generaionen (inergeneraionelle Gerechigkei) herzusellen. Es soll also i = i = cons. für alle Perioden gelen. Uner der Annahme konsaner Löhne ( g = 0 ) folg aus dieser Bedingung nach der obigen Grundgleichung bzw. b + = + i + ( n ) b b b i = + n + + für alle Generaionen. Wenn in dieser Siuaion n n für alle =,2,... und zusäzlich noch n < i gil, ha man + i + i > + n + n für alle =,2,.... Durch Ieraion erhäl man aus der obigen Formel dann 64

11 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom b + i ( ) + n b für jedes, wenn b den Beiragssaz in der ersen Periode bezeichne. Wenn i > n und somi + i > + n gil, muss für hinreichend großes der Beiragssaz b über eins liegen! Bei einem über eins gelegenen Parameerwer b + kann sich das Renensysem offensichlich nich mehr aus eigener Kraf finanzieren, so dass es "zusammenbrich". Ein UV kann uner den hier geroffenen Annahmen also keine inerne Rendie sichern, die über der langfrisigen Wachsumsrae der Erwerbsbevölkerung lieg. Bei schrumpfender Bevölkerung, d. h. n < 0, is nich einmal die Aufrecherhalung einer inernen Rendie von null möglich. In absoluen Größen verlieren die Individuen im Rahmen des UV durch ihre Beiragszahlungen mehr als sie durch ihre späere Rene gewinnen. Das UV wird dann zu einem schlechen Geschäf. Die im Modell dargeselle Abhängigkei der Enwicklung eines UV vom demografischem Wandel kann man auch auf andere Weise verdeulichen. Wenn die Poliik das Ziel verfolg, den Beiragssaz b im Zeiablauf konsan zu halen, d. h. b = b = cons. für alle Generaionen =,2,... gesez wird, ha man m = 0 und bei gleichfalls konsanem Lohnsaz folg + i = + n bzw. i = n. Die inerne Rendie fäll dann mi der Wachsumsrae der Erwerbsbevölkerung zusammen. b2) Wohlfahrsvergleiche zwischen Kapialdeckungs- und Umlageverfahren Weil im KDV die gesame Alersversorgung über den Kapialmark abgewickel wird, könne man vor dem Hinergrund des. Haupsazes der Wohlfahrsheorie zumindes im Fall perfeker Kapialmärke vermuen, dass das KDV immer zu einer Pareo-opimalen Allokaion 65

12 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom führ. In diesem Fall ließe sich die Wohlfahr einer Generaion nur dann seigern, wenn sich gleichzeiig eine andere Generaion verschlecher. Diese Vermuung riff aber nich in jedem Falle zu. Vielmehr kann es uner besimmen Bedingungen durch den Umsieg auf ein UV- Sysem zu einer Pareo-Verbesserung kommen. Wenn nämlich Bevölkerungswachsum und Lohnenwicklung so günsig sind, dass die inerne Verzinsung eines UV in allen Perioden über dem Markzinssaz liegen kann ( i > r für alle ), wäre dieses UV dem KDV nach dem Pareo-Krierium überlegen. Die erse Generaion, die im UV Renenzahlungen von ihrer Nachfolger-Generaion erhäl, sell sich zusäzlich noch dadurch besser, da sie anders als im KDV nich mehr selber für ihre Alersversorgung aufzukommen ha. Als heoreische Möglichkei wurde dieser Fall vom amerikanischen Ökonomen (und späeren Nobelpreisräger P.A. Samuelson) schon Mie der 60er Jahre beschrieben und als Social Insurance Paradox bezeichne. In der Realiä herrsch jedoch eher die umgekehre Konsellaion ( r > i ) vor. Infolge der demografischen Enwicklung und der relaiv hohen Arbeislosigkei is die inerne Rendie des UV in Deuschland für die Erwerbsäigen mileren Alers uner den Markzinssaz gesunken und für die Jüngeren is das exisierende UV noch nacheiliger. In einer solchen Siuaion lieg die Erwarung nahe, dass umgekehr wie beim Social Insurance Paradox das KDV dem UV überlegen is. Offensichlich gil dies auch in der Siuaion, in der die Gesellschaf bei der ersmaligen Einführung eines Renensysems vor der Wahl seh, ob sie eher ein UV oder eher ein KDV bevorzugen solle. Die Angelegenhei wird schwieriger, wenn es bereis ein UV gib, das man allenfalls durch ein KDV ersezen kann. Zu prüfen is dann, ob sich ausgehend von einem gegebene UV der Übergang zu einem KDV so bewerkselligen läss, dass es dadurch zu einer Verbesserung für alle Generaionen komm. Mi dieser Frage wollen wir uns jez auseinandersezen. Beim Versuch, durch einen Sysemwechsel vom UV zum KDV eine Pareo-Verbesserung zusande zu bringen, ergib sich ein grundlegendes Problem: In der Periode, in der die Umsellung erfolg, muss die dann erwerbsäige Generaion sowohl im Rahmen des ursprünglichen UV für die Renenzahlung an die Vorgänger-Generaion aufkommen, die sich - da eine Pareo-Verbesserung angesreb wird - naürlich auch nich verschlechern darf, gleichzeiig auch im Rahmen des neuen KDV für die eigene Alersvorsorge sparen. 66

13 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Diese Doppelbelasung der Erwerbsäigen in der Umsellungsperiode läss sich aber möglicherweise durch einen Trick vermeiden. Dabei finanzier der Saa durch Saasverschuldung die Renenzahlungen an die in der Umsellungsperiode Alen und vereil den Schuldendiens auf die dann folgenden Generaionen. Durch die gleichmäßigere Vereilung der "Allasen" des UV auf mehrere Generaionen ("Smoohing") kann zumindes vermieden werden, dass sich die Generaion der Erwerbsäigen in der Umsellungsperiode schlecher sell. Daraus folg aber nich, dass es auf diesem Wege möglich is, die angesrebe Pareo-Verbesserung asächlich zusande zu bringen. Weshalb sich beim Übergang vom UV zum KDV eine Pareo-Verbesserung nich erreichen läss, zeig die folgende heoreische Berachung. Dabei gehen wir davon aus, dass es ein UV bereis in der Vergangenhei (in Perioden mi nich-posiiven Indizes =..., 3, 2,, 0 ) gegeben ha und zunächs eine Forsezung des UV- Sysems in die Zukunf (für Perioden mi posiiven Zeiindizes =,2,3,... ) geplan is. Für alle Perioden soll dann wieder Z den Transfer bezeichnen, den die Generaion im gegebenen UV an die jeweilige vorherige Generaion bezahl. Für alle definieren wir S. : = Z Z+ + r Durch S wird die Neobelasung (Renenzahlung an die vorherige Generaion abzüglich des Barweres der in Periode + von Generaion + erhalenen Renenzahlungen = Abfluss minus Barwer des Zuflusses für Generaion ) gemessen, die eine Generaion im UV erfähr. Man kann S auch als implizie Seuer inerpreieren, die Generaion im UV zu ragen ha, sofern S posiiv is. Der Wer von S kann aber auch negaiv sein. In diesem Falle gib S den (barwermäßigen) Neovoreil von Generaion im UV an. Generaion erhäl dann durch das UV in Barweren ausgedrück mehr, als sie zu behalen ha. Ohne Beschränkung der Allgemeinhei können wir jez den Fall berachen, dass die mi dem Ziel einer Pareo-Verbesserung vorgenommene Umsellung vom UV zum KDV gerade in Periode = safinde. Zur Abkürzung schreiben wir q : = und 67

14 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom q : = für = 2,3,... ( + r )( + r )...( + r ) 2 für die aggregieren Abzinsungsfakoren für Zahlungen in Periode aus der Perspekive von Periode.Der Parameer q gib also an, wie viel die Zahlung von in Periode aus der Perspekive von Periode wer is. Der (gleichfalls auf Periode bezogene) Barwer der Neobelasung, den das ursprüngliche UV für die Gruppe der Generaionen,..., T (für beliebiges T) insgesam verursach, berechne sich dann als T = q S = Z q T + Z T +. Dies ensprich der Differenz aus dem Abfluss an Generaion 0 und dem Barwer der Renenzahlung an Generaion T. Alle anderen Zahlungen, die sich im Rahmen des UV zwischen den Generaionen =,..., T abspielen, heben sich wechselseiig auf, weil sie nur Transfers innerhalb der hier beracheen Gruppe, von Generaionen darsellen. Die inerne Rendie des UV für Generaion laue jez i Z Z Z + =. Daraus ergib sich für jedes Z i ) Z + = ( + und dami (durch Ieraion) Z T T + + it )(+ it )...( + i) Z = ( + i ) = = ( Z, so dass 68

15 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom T q S T + i = ( Z q Z ) = ( ( )) Z + r T + T + = = gil. Eine wichige Annahme is jez, dass die inerne Rendie des UV durchwegs uner dem Markzinssaz liegen soll. Auf diesen Fall konzenrieren wir unsere Überlegungen, denn gerade in diesem Falle erschein ja der Wechsel vom UV zum KDV besonders arakiv und im Hinblick auf die Erreichung einer Pareo-opimalen Allokaion auch vielversprechend. Formal laue diese Bedingung, dass für alle i i < r r gelen soll. Dann ha man aber für alle T = + i ( ) + r + i ( ) + r T <. Daraus folg lim T T = + i ( ) = 0, + r und schließlich = q S = Z. Wenn die inerne Rendie in jeder Periode uner dem Markzinssaz lieg, verlieren (bei einer Barwerberachung) alle Generaionen von der Generaion ab im UV zusammen gerade Z, d. h. genau den im UV an die Generaion 0 fließenden Transferberag. Z ensprich also der Gesambelasung, die bei Forführung des UV auf den unendlich vielen Generaionen von Generaion an lieg. 69

16 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Was ha dieses heoreische Ergebnis nun mi der Frage der Voreilhafigkei eines Übergangs vom UV zum KDV zu un? Der Krediberag, den der Saa aufnehmen müsse, um die Generaion von den im UV-Sysem erforderlichen Zahlungen an die Generaion 0 zu enlasen, beräg ebenfalls Z. Mi D bezeichnen wir den infolge dieser Krediaufnahme in Periode dann in Periode anfallenden Schuldendiens (infolge von Tilgung und Verzinsung), der dann die Neobelasung von Generaion bei einem Sysemwechsel anzeig. Wie sich der Schuldendiens genau über die einzelnen Perioden vereil, muss für die folgende Überlegung nich spezifizier werden. Wichig is aber, dass der Barwer der Schuldendienszahlungen wiederum dem Krediberag ensprich: = q D = Z Z miss also auch die Gesambelasung aller auf Generaion folgenden Generaionen bei einem Umsieg vom UV zum KDV. Ließe sich durch den Sysemwechsel in der Ta eine Pareo-Verbesserung erreichen, müsse es eine zeiliche Vereilung der Schuldendienszahlungen geben, so dass D für alle Perioden =,2,3,... S und gleichzeiig D < für zumindes eine Periode =,2,3,... S gil. Insbesondere müsse dann auch Z = q D < = = q S = Z erfüll sein, was einen Widerspruch darsell. Dami is bewiesen, dass ein Pareoverbessernder Übergang vom UV zum KDV nich gelingen kann. 70

17 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Ein sarkes (und auf den ersen Blick auch inuiiv einleuchendes) Argumen zugunsen eines solchen Sysemwechsels greif also nich. Dies schließ naürlich nich aus, dass es außerhalb dieses einfachen heoreischen Modells andere Gründe geben könne, die für einen Übergang vom UV zum KDV sprechen. Welches diese Gründe sein können, wollen wir jez diskuieren. Bisher wurde ein exogen vorgegebenes Arbeisangebo unersell. Lohnabhängige Beiräge zur Renenversicherung wirken dann ohnehin wie eine Pauschalseuer, die mi keinen Excess Burdens verbunden is. Wenn die Individuen über ihr Arbeisangebo aber variabel ensche i- den, deshalb der Wechsel vom UV zum KDV Effizienzvoreile bringen, wenn sich dadurch die seuerlichen Zusazlasen, die im UV von einem bruolohnbezogenem Renenbeirag ausgelös werden, reduzieren lassen. Dieses auf den ersen Blick gleichfalls plausible Argumen (Vermeidung von Excess Burdens durch Abschaffung einer verzerrenden Abgabe von Ar der Lohnseuer) erweis sich bei näherem Hinsehen aber leider auch als unzureffend. Die Ursache hierfür lieg darin, dass bei Realisierung des Prinzips der Teilhabeäquivalenz im Rahmen des UV Excess Burdens nur zum Teil aufreen. Teilhabeäquivalenz bedeue ja, dass der Renenbeirag auf einen heue (zusäzlich) verdienen Euro zumindes in gewissem Umfang und mi einer posiiven Wahrscheinlichkei späer an das bereffende Individuum zurückfließ. Oder anders gesag: Im Unerschied zur Finanzierung eines öffenlichen Gues aus einer Lohnseuer erwerbe ich mir durch meinen Renenbeirag Anspruch auf eine individuelle (privae) Gegenleisung und in dem Umfang, in dem in diesem Sinne Äquivalenz zwischen Renenbeirägen und späeren Renenzahlungen herrsch, komm es auch nich zu seuerlichen Zusazlasen. Zur heoreischen Präzisierung dieser Überlegung geben wir eine explizie Formulierung des Nuzenmaximierungskalküls an, das für ein repräsenaives Individuum aus Generaion gil, wenn dieses nich nur über Konsum heue-morgen, sondern darüber hinaus auch über sein opimales Arbeisangebo l enscheide. Die Differenz Individuum gewähle Freizeiniveau. Zu maximieren is dann der Nuzen f = f l beschreib dann das vom u( c (), c (2), f ) uner der Nebenbedingung 7

18 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom c () (2) c + + r = w l b w l ( + i) bw l + + r bzw. (2) () c r i c = ( ( ) b) + r + r + w l. An dieser zweien Version der Nebenbedingung wird unmielbar deulich, dass im Falle von i r nich der gesame Beiragssaz b als verzerrender Seuersaz wirk, sondern nur der mi dem UV verbundene implizie Seuersaz in Höhe von r i τ = b. + r Das Individuum anizipier ja die Rückzahlung eines Teils seines Renenbeirags und nimm diesen Teil nich als endgüligen Einkommensenzug wahr. Es gil in der Ta τ < b, solange i > is, d. h. solange ein Individuum überhaup irgendeine zum früheren Lohneinkommen proporionale Rückersaung zuvor enricheer Beiräge erhäl. Im Fall i = r, d. h. wenn die inerne Rendie des UV genauso groß is wie der Kapialmarkzins, komm es durch das UV sogar zu keinerlei allokaiven Verzerrungen. Wenn i < r gil, kann man diesen vom gegebenen UV verursachen implizien Seuerzahlungen und denn dami verbundenen Excess Burdens nich dadurch engehen, dass man zu einem KDV wechsel. Beim Versuch eines Pareo-verbessernden Übergangs vom UV zum KDV bleib, wie wir zuvor gesehen haben, die Nowendigkei zur Erhebung von Seuern ja besehen. Es änder sich vielmehr nur die Funkion der Seuern, da sie nach dem Sysemwechsel dazu dienen, den Schuldendiens für die zur Kompensaion Alansprüche im UV-Sysem nöige Saasschuld zu finanzieren. Die Überlegungen zur Siuaion mi fixem Arbeisangebo können hier eins zu eins übernommen werden. Insbesondere lassen sich dann auch nich die mi dieser implizien Seuer verbundenen Zusazlasen vermeiden. Eine Verbesserung erschiene allerdings dadurch möglich, dass man sich bei der Finanzierung des Schuldendienses 72

19 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom einer anderen mi weniger Verzerrungen verbundenen Seuer (ewa einer verzerrungsfreien) Pauschalseuer bedien. Den Wohlfahrsgewinn, den man auf diese Weise erziel, darf man allerdings fairer Weise nich ursächlich dem Sysemwechsel vom UV zum KDV zuschreiben. Schon im Rahmen des ursprünglichen UV wäre es ja möglich gewesen, die dor anfallenden implizien Seuerzahlungen auf diese alernaive Weise zu finanzieren und dami seuerliche Zusazlasen zu vermindern. Bei einer Einheisrene, deren Höhe nich von den Beiragszahlungen abhäng, hingegen wirk der Beiragssaz b in vollem Umfang wie eine voll verzerrende Lohnseuer. Durch Mehrarbei und die dami verbundene höhere Beiragszahlung kann ein einzelnes Individuum ja seine späere Renenhöhe nich posiiv beeinflussen. Eine Äquivalenz zwischen Beiragszahlung und Renenhöhe is hier nich gegeben. Die Excess Burdens sind in diesem Fall besonders hoch. b3) Überzeugendere Gründe für die Einführung einer kapialgedecken Säule in das Alerssicherungssysem b3a) Förderung des Wirschafswachsums In den USA seh sei längerem ein Argumen zugunsen eines zumindes pariellen Übergangs zum KDV im Mielpunk der Diskussion. Insbesondere M. Feldsein ha einen wichigen Vorzug des KDV gegenüber dem UV darin gesehen, dass im KDV das Sparen und somi die Kapialbildung insgesam höher ausfäll als im UV. Das KDV sei deshalb im Hinblick auf das Wirschafswachsum und die Schaffung neuer Arbeispläze günsiger zu beureilen als das UV. Auch unsere bisherigen heoreischen Überlegungen haben einen solchen möglichen Voreil des KDV zumindes angedeue. Wir wollen jez prüfen, was asächlich hiner diesem Argumen seck. Wenn ein gegebenes UV (eilweise) durch ein KDV ersez wird, bedeue dies, dass die in Periode Erwerbsäigen mi einer Verminderung ihrer späeren UV-finanzieren Rene zu rechnen haben. Gleichzeiig kann eine Enlasung für die Generaion dadurch erfolgen, dass die in der Periode von Generaion an die Vorgängergeneraion bezahlen Renen gekürz werden. Im () (2) c c -Diagramm wollen wir jez unersuchen, welche Effeke sich dabei für das freiwillige Sparen der Generaion ergeben, wenn Belasungen und Enlasungen für Generaion in dieser Weise kombinier werden. 73

20 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom Wir nehmen dabei an, dass für die (in Periode erwerbsäige) Generaion die in Periode + zu erwarende individuelle Rene von p auf p gesenk wird. Im Rahmen des UV bedeue dies eine Enlasung der Generaion + von Zahlungen an die Generaion. Gleichzeiig soll der von Generaion im UV zu enrichende Beiragssaz von b auf b ( b ) reduzier werden, was Generaion en- und Generaion belase. In Abb. III 2-2 verschieb sich die Ausgangsposiion, von der aus ein repräsenaives Individuum der Generaion mi seinem individuellen Sparen beginn, nach rechs unen von B nach B. Wir zerlegen diese Gesamveränderung in zwei Teilschrie. (2) c Abbildung III 2-2 p C C C B anα = +r p α B B 0 ( b b ) wl () c Bei konsanem Beiragssaz (Verschiebung des Sarpunkes von B nach B ) nimm durch die Absenkung der Rene das individuelle Sparen eindeuig zu, falls der Zukunfskonsum ein non-inferiores Gu darsell. Wenn gleichzeiig eine Verminderung des Beiragssazes erfolg (Verschiebung des Sarpunkes von B nach B ), wird die freiwillige Ersparnis von Generaion noch weier seigen. Dies lieg daran, dass sich durch die Absenkung des Renenbeirags, den Generaion zu enrichen ha, das verfügbare Einkommen dieser Generaion erhöh, woraus sich (wiederum wegen der angenommenen Non-Inferioriä des Zukunfskonsums) der Wunsch nach einem höheren Zukunfseinkommen (2) c ergib. Ein Teil des zusäz- 74

21 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom lich in Periode verfügbaren Neoeinkommens wird dann dazu benuz, um die privae Ersparnis aufzusocken. Der Opimalpunk veränder sich durch die berachee Reform von C zu C. Eine einfache mikroökonomische Analyse läss also in der Ta eine höhere Ersparnis bereis in der Umsellungsperiode erwaren. Durch eine ausführlichere heoreische Berachung läss sich darüber hinaus dann auch zeigen, dass nach einem (pariellen) Sysemwechsel der Kapialsock auch in allen Folgeperioden ein höheres Niveau erreich. Die Güligkei dieses Argumens is jedoch in besimmer Hinsich einzuschränken. Was aus der Sich eines hier beracheen einzelnen Individuums als Ersparnis gil, muss auf gesamwirschaflicher Ebene nich unbeding eine zusäzliche Kapialbildung bedeuen. Zu unerscheiden is hier zwischen Finanz- und Realkapial. Denkbar is ja auch, dass die (zusäzliche) Ersparnis eines Individuums vollsändig in Saaspapiere fließ. Wenn wir annehmen, dass die Bedienung dieser Saasschuld wieder durch eine Lohnseuer erfolg, wird es möglich, dass im Endeffek die Enlasungen, die zukünfigen Generaionen durch die Senkung des UV- Beiragssazes zueil werden, infolge dieser Zinsseuer wieder verloren gehen. Gewissermaßen würde das Umlageverfahren durch die Hinerür wiederhergesell. Bei variablem Arbeisangebo kämen die mi einer Lohnseuer verbundenen Excess Burdens in diesem Falle voll zum Tragen. Eine Teilhabeäquivalenz, die im UV das Ausmaß seuerlicher Zusazlasen zumindes geminder hae, ließe sich bei dieser Finanzierungsalernaive nich mehr hersellen. Ein derar falsch konsruierer Sysemwechsel vom UV zum KDV würde also nich nur zu keiner versärken Bildung von Realkapial führen, sondern es käme darüber hinaus sogar zu zusäzlichen Wohlfahrsverlusen. Wenn im KDV die Kapialbildung über der im UV lieg, bedeue das umgekehr, dass das UV zu Verdrängungseffeken bei der privaen Ersparnis führ. Wie sark Verdrängungseffeke in der Empirie ausgepräg sind, wird in der Lieraur unerschiedlich beureil. Im Bezug auf die USA kam Feldsein (2000) zum Schluss, dass das umlagefinanziere Social Securiy Sysem die privae Sparäigkei um bis zu 60 % verminder ha und in Chile ha, wie einige empirische Sudien eindeuig besäigen, die Einführung eines KDV die Sparquoe deulich erhöh. Allerdings wird auch kriisch gefrag, inwiewei sich die in einem Schwellenland wie Chile gemachen Erfahrungen auf einen enwickelen Saa wie ewa Deuschland überragen lassen. Immerhin is die Sparquoe in Deuschland zur Zei (roz des vorhandenen Alerssi- 75

22 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom cherungssysems mi weigehend umlagefinanzierer Rene) im inernaionalen Vergleich relaiv hoch. A. Börsch-Supan, ein anerkanner deuscher Renenexpere, anwore auf die Frage: "Erhöh ein Übergang die Ersparnis?" am Ende einer ausführlichen Berachung wie folg: "Die Diskussion in diesem Abschni zeig, dass auch die Empirie in der Frage nach der Wechselwirkung zwischen Alersvorsorge und Ersparnisbildung an ihre Grenzen söß. Insgesam wieg die Evidenz schwerer, dass das Umlageverfahren ein wichiges Sparmoiv verdräng, das durch einen Übergang zu mehr kapialgedecker Alersvorsorge wieder zum Leben erweck wird, als dass es bei den übrigen Sparmoiven zu einer vollsändigen Verdrängung komm. Um es in der Sprache des amerikanischen Rechs auszudrücken: Die Evidenz reich nich aus, um die Frage "beyond reasonable doub" zu beanworen, aber die "preponderance of evidence" zeig, dass mehr Kapialdeckung auch einen höheren Kapialsock implizier." (Börsch-Supan (2000, S. 442)). Für die Wachsumswirkungen eines Übergangs vom UV zum KDV sind noch zwei weiere andere Wirkungsmechanismen von enscheidender Bedeuung. Wenn in einem KDV (anders als im UV) die Renenbeiräge keine Seuern darsellen, schwinde auch der Anreiz, sich diesen Seuern durch eine Verlagerung ökonomischer Akiviäen in die Schaenwirschaf (den "informellen Sekor") zu enziehen. Die Arbeiskraf wird auf diese Weise aus der Schwarzarbei, in gesamwirschaflich vielfach wesenlich produkivere Bereiche der regulären Wirschaf gelenk. Auch hierfür schein das chilenische Beispiel eine gewisse empirische Evidenz zu liefern. Dor is die Beschäfigung im informe l- len Sekor in den 80er Jahren leich gesunken, während sie im gleichen Zeiraum in allen anderen laeinamerikanischen Ländern eilweise sark zugenommen ha. Die Güligkei dieses Argumens sez allerdings auch voraus, dass das UV-Sysem nich dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz folg oder dass die Individuen bei Teilhabeäquivalenz die zukünfigen Rückersaungen ihrer ursprünglichen Beiräge nich in ihrem Nuzenkalkül berücksichigen oder aber dass die implizie UV-Seuer hoch is. Dies sind die gleichen Gründe, die auch für Excess Burdens innerhalb eines UV-Sysems veranworlich zu machen sind. Zudem erhoff man sich durch Einführung eines KDV ganz allgemein eine Belebung der Kapialmärke. Aufgrund des größeren Kapialangebos wird erware, dass bei den Kapialanlegern eine inensivere Suche nach renablen Anlagealernaiven einsez. Der inensivere Webewerb auf den Kapialmärken kann so zu einer Seigerung der realisieren Kapialprodukiviä führen. Ein effizienerer Kapialeinsaz erschein auch deswegen wahrscheinlich, weil 76

23 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom insiuionelle Anleger (große Versicherungskonzerne und Finanzdiensleiser) durch die Möglichkei zur Bündelung von Konrollakiviäen zu einer besseren Überwachung und Seuerung der in ihrem Besiz befindlichen Unernehmen in der Lage sind. Die besonders bei Sreubesiz aufreenden Prinzipal-Agenen-Probleme lassen sich auf diese Weise eher eindämmen. Von manchen (so z. B. Alhammer/Lamper (200)) wird in diesem Zusammenhang aber auch eine zu sarke Konzenraion wirschaflicher Mach bei den Kapialsammelsellenbefürche. Durch die höhere Nachfrage nach Anlageproduken durch z.t. eher schlech informiere Kunden kann es zudem dazu kommen, dass die Finanzunernehmen weniger ansrengen müssen, um am Mark zu bleiben und eine besimme Rendie zu erzielen. Die Allokaionsfunkion des Kapialmarks würde in diesem Fall beeinrächig. Speziell für Enwicklungsländer sieh die Welbank in kapialgedecken Renensysemen wichige Impulsgeber für die Bildung funkionierender Finanzmärke. Auf diese Weise soll auch der Kapialfluch aus diesen Ländern engegen gewirk werden. Doch auch wenn der Übergang vom UV zum KDV posiive Wachsumseffeke ha, seh keineswegs von vornherein fes, dass ein solches särkeres Wachsum aus wohlfahrsheoreischer Sich auch wirklich erwünsch is. Höheres Wachsum muss nich unbeding höhere Wohlfahr bedeuen. Allerdings weis z. B. Sinn (2000) darauf hin, dass es in der Ta heoreisch und empirisch bedeusame Gründe geben kann, die dafür sprechen, dass das erreiche Wachsumsempo uner dem opimalen lieg. Zu diesen Gründen zählen echnologische Exernaliäen zwischen einzelnen Firmen, die auch in der "Neuen Wachsumsheorie" die zenrale Rolle spielen. Dieses Argumen kann man auch mi dem Öffenlichen-Gu-Charaker von Innovaionen und mi zwischen einzelnen Innovaionen besehenden Synergieeffeken in Verbindung bringen. Nich alle Aspeke einer Neuerung lassen sich paenieren. Wenn ein neues Produk ("Handys") auf den Mark komm, schaff dies auch Innovaionsanreize bei den Nuzern dieses Produks sowie bei den Zulieferern von Vorproduken. (Im weiesen Sinne läss sich auch das Isolaionsparadoxon hier einordnen. Sparen schaff für ein einzelnes Individuum nur dann den angesreben Vorsorgeeffek, wenn auch andere sparen und somi eine gewisse kriische Masse zusande komm und Verbundvoreile genuz werden können. In einer differenzieren arbeiseiligen Wirschaf mi einem enwickelen Kapialmark dürfe dies aber selbsversändlich sein.) 77

24 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom seuerlich bedinge Verzerrungen. Kapialeinkommenseuern reiben einen Keil zwischen die Grenzprodukiviä des Kapials und die subjekive Zeipräferenzrae der Individuen, so dass gemessen an den Präferenzen der Individuen zu wenig gespar wird. Allerdings bemerk Sinn dann ganz zu rech, dass es auch direkere Wege zur Behebung dieser Allokaionssörungen gib; so ewa den Abbau seuerlicher Hemmnisse oder aber eine zielgerichee seuerliche Invesiionsförderung. Doch selbs wenn die Einführung eines KDV zur Förderung des Wirschafswachsums nich nowendig is, heiß das noch lange nich, dass dieser Aspek bei der Frage nach möglichen Voreilen des KDV vernachlässig werden darf. Wenn das asächliche Wachsum uner dem opimalen lieg, muss naürlich (unabhängig von allen anderen sons noch zu berechnenden Opionen) jede wachsumsfördernde Maßnahme wie eben die Einführung eines KDV als wünschenswer gelen. Es is deshalb nich ganz ve r- sändlich, weshalb Sinn das im KDV zu erwarende höhere Wirschafswachsum uner die "Unconvincing Reasons for a Transiion o a Funded Sysem" einreih. Die Überlegungen von Sinn an dieser Selle besagen eigenlich nur, dass erhoffe posiive Wachsumseffeke nich das einzige Moiv für einen Sysemwechsel sein sollen. In einer Wel, in der nich alle negaiven exernen Effeke der wirschaflichen Akiviä wie ewa Umwelschädigungen vollsändig inernalisier sind, is jedoch kriisch zu fragen, ob eine Simulierung des Wirschafswachsums unbeding wohlfahrserhöhend wirken wird. In diesem Falle wäre die beim Umsieg vom UV zum KDV zu erwarende Wachsumsbelebung nich wünschenswer. Klar is aber, dass die Schaffung neuer produkiver Arbeispläze zusäzliche Kapialbildung erforder. Allerdings folg daraus noch lange nich, dass zu geringes Sparen die einzige Ursache für eine unzureichende Realkapialbildung darsell bzw. dass durch versärkes Sparen die erwünsche Realkapialbildung asächlich einri. Dazu brauch es posiive Invesiionsanreize und Innovaionschancen sowie ganz allgemeine posiive Gewinnerwarungen seiens der invesierenden Unernehmen. Ein wichiger Fakor für die Zukunfserwarungen is die anizipiere Nachfrage nach Güern und Diensleisungen. Fass man diesen Zusammenhang ins Auge, so wird sogar denkbar, dass der Übergang zu einem KDV konraprodukiv in dieser Hinsich wirken kann. Wie wir zuvor durch eine Modellberachung zuvor gesehen haben, is beim Übergang vom UV zum KDV ja mi einer Erhöhung der individuellen Ersparnis und somi eben einer Verminderung des Konsums zu rechnen. Wenn überdies in einem KDV die Kapialmarkrisiken (ewa durch saaliche Garanien) nich wirksam aufgefangen werden, is es denkbar, dass die Individuen der Gefahr, bei unvoreilhafer Enwicklung der Kapial- 78

25 III. Die Einzelsyseme der sozialen Sicherung Soziale Sicherung durch Mark und Saa WS 03/04 2. Renenversicherung Version vom märke im Aler zu verarmen, durch eine Erhöhung der Ersparnis zu begegnen versuchen. Was das Kapialangebo angeh, is ein solches "Angssparen" sicher voreilhaf, jedoch geh gleichzeiig die akuelle Konsumnachfrage weier zurück, was die Erwarungen der Unernehmen negaiv beeinflussen kann. Möglicherweise führen dann die Individuen durch ihre Zurückhalung beim Konsum kollekiv genau die Abschwächung des Wirschafswachsums herbei, gegen dessen Auswirkungen sie sich individuell gerade schüzen wollen. (Teilweise wird das niedrige Wirschafswachsum Japans in den 990er Jahren durch ein solches Übermaß an Vorsorgesparen erklär.) Schon durch dieses Argumen ergib sich, dass man im KDV kein Allheilmiel zur Lösung aller Renenprobleme sehen darf. Wenn es durch Kombinaion mi anderen wirschafspoliischen Reformen (Flexibilisierung des Arbeismarks, Simulierung von Neugründungen im Unernehmensbereich) geling, durch einen Sysemwechsel vom UV zum KDV das Wachsumsempo zu seigern, lassen sich auf diesem Wege auch Vereilungskonflike enschärfen. Bei einem größer werdenden "Kuchen" lassen sich die Ansprüche der verschiedenen Gruppen leicher befriedigen. Im Hinblick auf den die Bemühungen um eine Reform des Alerssicherungssysems prägenden Vereilungskonflik zwischen (jungen) Beiragszahlern und (alen) Rennern schein die Förderung des Wirschafswachsums gerade in einer alernden Gesellschaf deshalb besonders wichig zu sein. b3b) Kompensaion der Folgen des Bevölkerungsrückgangs In der akuellen poliischen Diskussion um die Zukunf des Alerssicherungssysems seh das demografische Moiv im Vordergrund. Der eilweise Übergang vom UV zum KDV soll dazu beiragen, die Gefahren, die der in den nächsen Jahrzehnen zu erwarende Bevölkerungsrückgang für das Alerssicherungssysem mi sich bring, zu vermindern. Welche Bedeuung die Bevölkerungsenwicklung prinzipiell für die Funkionsfähigkei eines UV-Sysems ha, haben wir zuvor bereis in einem heoreischen Modell gesehen. Die Belasungen, die konkre auf das Renensysem in Deuschland und das vieler anderer Indusriesaaen zukommen werden, veranschaulichen Prognosen über die in den nächsen Jahrzehnen zu erwarende Enwicklung des Alenquoienen. Dieser Alenquoien ("Old-Age Dependency Raio") gib das Verhälnis der Zahl der Renner (Personen über 65) zur Zahl der poenziell Erwerbsäigen (Personen zwischen 5 und 65) an. In den wichigsen Indusriesaaen (z. B. USA, Japan, Frankreich, Deuschland) wird sich 79

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