Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
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- Björn Kraus
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1 Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen 1
2 Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion NRW 1. Warum ein erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW? 2. Beteiligung beim Gesetzgebungsverfahren 3. Struktur des Inklusionsstärkungsgesetzes 4. Umsetzung/ Ausblick 2
3 1. Warum ein erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen? Das Gesetz greift die im Aktionsplan Eine Gesellschaft für alle nrw inklusiv enthaltene Selbstverpflichtung der Landesregierung zur Stärkung der inklusiven Rechtskultur in NRW auf. Es verankert die Anforderungen der UN-BRK im Landesrecht. Es richtet sich an die Träger öffentlicher Belange. Ziel ist, im Sinne der Entwicklung eines inklusiven Bewusstseins auf diese Träger einzuwirken. 3
4 2. Beteiligungsverfahren - Inklusionsstärkungsgesetz Der Entwurf des Gesetzes basierte auf den Ergebnissen der Normprüfung und bündelt einzelne Maßnahmen des Aktionsplans in gesetzlicher Form. Die Betroffenen wurden frühzeitig in die Vorbereitung eingebunden. Anregungen und Beiträge der Mitglieder des Inklusionsbeirates und die Stellungnahmen der Verbändeanhörung sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. 4
5 3. Struktur des Inklusionsstärkungsgesetzes Überblick - Artikelgesetz Artikel 1 Inklusionsgrundsätzegesetz Artikel 2 Novellierung des BGG NRW Artikel 3 Änderungen des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Artikel 4/5: Kinderbildungsgesetz und Schulgesetz Artikel 6/7: Landeswahl-/Kommunalwahlgesetz Artikel 8: Kommunikationsunterstützungsverordnung Artikel 9: Verordnung über barrierefreie Dokumente Artikel 10: Aufhebung der VO Behindertenrat Artikel 11: Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Artikel 12: Inkrafttreten 5
6 3. Struktur des ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen Drei zentrale Artikel: Artikel 1: Inklusionsgrundsätzegesetz Artikel 2: Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Artikel 3: Änderungen des Ausführungsgesetzes zum zwölften Buch Sozialgesetzbuch zum Regelungsbereich selbständiges Wohnen 6
7 Artikel 1: Inklusionsgrundsätzegesetz Landesgesetzliche Verankerung allgemeiner Anforderungen des Allgemeinen Teils der UN-BRK und Festlegung gesetzlicher Definitionen und Grundsätze, die alle Träger öffentlicher Belange des Landes und der kommunalen Ebene gleichermaßen betreffen Beispiele - Weiterentwicklung des bisher im BGG NRW verorteten Begriffs von Behinderung - Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen, Kindern, Jugendlichen und Eltern 7
8 Artikel 1: Inklusionsgrundsätzegesetz Verpflichtung zur Einwirkung auf Einrichtungen, Vereinigungen und juristische Personen des Privatrechts, an denen Träger öffentlicher Belange beteiligt sind Beachtung des Gesetzes bei der Gewährung von Zuwendungen in geeigneten Bereichen schrittweise Herstellung der Zugänglichkeit der Dienste und Einrichtungen für die Allgemeinheit sowie die weit möglichste Abschaffung von Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen 8
9 Artikel 1: Inklusionsgrundsätzegesetz Sicherstellung der Beteiligung der Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe auf Landesebene durch die rechtliche Verankerung des Inklusionsbeirates des Landes Schaffung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen beim Deutschen Institut für Menschenrechte e.v. und Selbstverpflichtung der Landesregierung zur regelmäßigen Berichterstattung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen 9
10 Artikel 2: Novellierung des BGG NRW BGG fokussiert sich auf Antidiskiminierung und Barrierefreiheit Weiterentwicklung des Diskriminierungsbegriffs, orientiert an den Vorgaben der UN-BRK Beweislastumkehr für das Vorliegen einer Diskriminierung zugunsten Betroffener Einführung des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen, damit die Träger öffentlicher Belange auf die spezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen eingehen 10
11 Artikel 2: Novellierung des BGG NRW Stärkung des Instruments der Zielvereinbarung Ausweitung des Verbandsklagerechts Weiterentwicklung des Anspruchs auf Kommunikationsunterstützung für hör- und sprachbehinderte Eltern in Schulen und Kindertageseinrichtungen über das Verwaltungsverfahren hinaus bei der Wahrnehmung ihrer Elternrechte 11
12 Artikel 2: Novellierung des BGG NRW - Aufforderung an die Träger öffentlicher Belange zur Anwendung leicht verständlicher Sprache in Verwaltungsverfahren bei Menschen mit geistiger oder kognitiver Behinderung - Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass das Instrument der leichten Sprache vermehrt eingesetzt wird und entsprechende Kompetenzen ausgebaut werden 12
13 Artikel 3: Änderungen des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Insbesondere Regelung zum Abbau von Schnittstellen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit im Rahmen der Durchführung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 13
14 Artikel 4 und 5: Kinderbildungsgesetz und Schulgesetz Stärkung der Elternrechte Eltern haben Anspruch auf Kommunikationsunterstützung bei Gesprächen in Kindergärten und Schulen (bisher nur im Verwaltungsverfahren geregelt) 14
15 Artikel 6 und 7: Landeswahlgesetz und Kommunalwahlgesetz Wahlrechtsausschluss für Menschen die unter Betreuung stehen, ist gestrichen Rechtsanspruch für blinde und sehbehinderte Menschen auf Wahlhilfepakete: Wahlschablonen und vertonte Stimmzettel 15
16 Artikel 8, 9, 10 und 11 Artikel 8: Folgeänderungen in der Kommunikationsunterstützungsverordnung (Anspruch auf Kommunikationsunterstützung bei Elterngesprächen) Artikel 9: Anpassung der Verordnung über barrierefreie Dokumente Artikel 10: Aufhebung der Verordnung über den Landesbehindertenbeirat Artikel 11: Gesetzliche Verankerung der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW 16
17 4. Umsetzung und Ausblick Das Inklusionsstärkungsgesetz ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Regelungen haben beispielsweise bei Landtagswahl Anwendung gefunden Mehr zur Umsetzung unter: Bericht zur Umsetzung ISG (LT-Drucksache, Vorlage 16/4737) 17
18 18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
19 Kontaktdaten: Birgit Szymczak Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V B 2 Fürstenwall Düsseldorf Tel Birgit.Szymczak@mais.nrw.de Referat-vb2@mais.nrw.de focalpoint@mais.nrw.de 19
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