Schwein, Beratung, und mehr
|
|
- Theresa Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schwein, Beratung, und mehr Gegründet: Januar 2008 Standorte: - Braunschweig; Europa Zielgruppen: - Vor- und nachgelagerte Unternehmen, Spitzenbetriebe Schwerpunkte: - Umstellung auf Gruppenhaltung, Hilfe gegen Bürgerinitiativen, Mediation - Nahe-Null-Emission-Stall, Zuluftkonditionierung - Vorträge und Seminare zur besseren Kommunikation - BFL/DLG Special EuroTier 2012, PD an der Uni-Giessen - Aktive Mitarbeit in Gremien (z.b. DLG, KTBL, BPT, ) Projekte: - Aktuell 14 mit Unternehmen, keine Vertriebsbindung = Neutral! Was will das Recht, was will die Sau? oder: Auge gegen Hirn? 1
2 Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn Nutztier-Haltungs-Systeme im Focus der Öffentlichkeit 2
3 Nutztier-Haltungs-Systeme, am Beispiel Mastschweine - Wie schätzen verschiedene Interessengruppen ein - Wie viel Geld für Besseres (Quelle: Allensbach, 2009) Fazit: Jahrzehnte lange Befragungen von Verbrauchern durch von Prof. von Alvensleben haben gezeigt: Vor Betreten des Einkaufsladens => Tierschutz Nach Verlassen des Einkaufsladens => Preis! 3
4 Welche Maßnahmen hat der Verbraucher ergriffen, um trotz Krise im Budget zu bleiben? (Quelle: Nielsen, 2011) Welcher Anteil an Ökoprodukten wird nach Deutschland importiert? 4
5 Kann Bio die Herausforderungen meistern? Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn 5
6 Was will die Sau? - geklärtes und ungeklärtes - Nie durstig oder hungrig Keine Schmerzen, Verletzungen Wenig Stress/Angst Optimales Klima Viel Schlaf, wenig Kampf Ziel des Tierschutzes - aus Sicht des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung - Ziel des Tierschutzes ist die Schaffung einer tiergerechten Haltungsumwelt, die den Tieren ein Freisein von Schmerzen, Leiden und Schäden gewährleistet und damit die Voraussetzung für Wohlbefinden schafft. Empfindungen wie Schmerzen, Leiden und Wohlbefinden sind einer umfassenden naturwissenschaftlichen Beurteilung schwer zugänglich. Eine Verbesserung der Voraussetzungen für Tierverhalten geht nicht zwangsläufig mit einer Verbesserung der Gesundheit einher und umgekehrt. Allerdings besteht ein begründeter Zusammenhang zwischen der Tiergesundheit und dem gesundheitlichen Verbraucherschutz, da das Freisein der Nutztiere von Erkrankungen und eine hohe Abwehrkraft gegenüber pathogenen Keimen eine wesentliche Voraussetzung für ein geringes Kontaminationsrisiko von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Zoonoseerregern darstellt. Frage: Gesundheit oder Verhalten, was ist Tier/Mensch wichtiger? 6
7 Ergebnisse von Freilaufabferkelbuchten in der Wissenschaft (Quelle: Hoy, 2011, mod.) Frage: Bewegungsmöglichkeit oder Ferkelleben, was ist Mutter/Kind wichtiger? Vergleich von aufgezogenen Ferkeln und Ferkelverlusten in der konventionellen und ökologischen Schweinehaltung Frage: Ökologisch oder Ferkelleben, was ist Tier/Mensch wichtiger? 7
8 Was glauben unsere Augen Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung: -> Haltungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass die Schweine nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen und ihnen ein trockener Liegebereich zur Verfügung steht. Frage: Strohanblick oder sauberer Liegeplatz, was ist Schwein wichtiger? Welches Bild zeigt einen Verstoß gegen die Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung? Tierschutz- NutztierhaltungsVerordnung: Schweine müssen: 1.gleichzeitig ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. 2.in Kastenständen ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken Frage: Gliedmaßen austrecken oder Körperkontakt, was ist Schwein wichtiger? 8
9 Was würde eine Sau wählen? - wenn sie könnte - Frage: Viel Freiheit oder Schutz vor der Rivalin, was ist Sauen wichtiger? Was, wenn die Sau sich nicht auf den Boden legt, den deutsche Erlasse fordern? Frage: Geschlossene Fläche oder Wärmeableitung, was ist Sauen wichtiger? 9
10 Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Mensch, Verhalten, Bio Was will die Sau: Ferkelleben, Saugefühl, Auge Was will das Recht: TNV, Erlasse, Papiere Fazit: Was wäre wenn Rechtliche Lage im Bereich Tierschutz - Wie wird Rechts- und Papierlage entwickelt - Tierschutzgesetz Im Tierschutzgesetz werden nur allgemeine Aussagen zur Haltung und Betreuung gemacht Im 2a wird das Bundesministerium ermächtigt Rechtsverordnungen zu erlassen Schweinehaltungsrichtlinie Schweinehaltungsrichtlinie der Kommission Empfehlungen Schweinehaltung der Kommission des Rates Ausführungshinweise Niedersachsen BMELV Verbände Sendener Protokoll Bundesländer (+/-) Veterinärämter (+/-) BMELV Bundestag Bundesländer (+/-) Veterinärämter (+/-) Bundesrat Merkblätter LAVES NRW-Erlass Schwanzbeissen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Allgemein + Spezialteil Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung Unterschiede je nach Tierzahl Tierschutzplan Lindemann Charta Aigner 10
11 Rechtliche Lage im Bereich Tierschutz - Was ist rechtlich zu beachten - Die Neufassung der TierSchNutztV Bereich Schweineproduktion erfolgt im August Für einzelne Verordnungsparagraphen wurden unterschiedliche Übergangsfristen festgelegt. Viele Inhalte wurden von der alten Schweinehaltungsverordnung übernommen, waren geltendes Recht und bedürfen somit keiner Übergangsfrist. Die TierSchNutztV gilt demnach seit August 2006 für alle Neu- und Umbauten. Baurechtlich handelt es sich um einen Umbau, wenn z.b. statisch relevante, bauliche Änderungen vorgenommen werden, oder eine Nutzungsänderung (Umstieg von Rinderhaltung auf Schweinehaltung, Umbau von Teil- auf Vollspaltenboden) vorliegt. Die von der AGT verabschiedeten Ausführungshinweise NiSa sind 2010 als Auslegungshilfe für Veterinärbehörden u.a. für die Beurteilung neuer Stallgebäude im Genehmigungsverfahren entwickelt worden, besitzen aber keine direkte rechtliche Bindung für den Landwirt. Die Ausführungshinweise sind in NRW per Erlass übernommen worden, und sollten bei Neubauten ab 2010 vom Bauherrn berücksichtigt werden. Für die Veterinärbehörden sind sie bindend. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Haltungs-, Fütterungs- und Tränksysteme lassen sich nicht alle Sonderformen mit den Auslegungshinweisen erfassen. Deshalb muss auch hier das Ermessen der zuständigen Behörden, unter Berücksichtigung der gesetzlich normierten Voraussetzungen, bei der Beurteilung Berücksichtigung finden. Das Sendener Protokoll zur Umsetzung der TierSchNutztV, Abschnitt 5 soll das LANUV als Beurteilungsempfehlung allen Veterinärämtern zur Verfügung zu stellen. Teilnehmer: (Frau Dr. Opitz (LAVES, Niedersachsen), Dr. Hesse, Prof. Jaeger (MKULNV), Frau Dr. Langewische (LANUV), Herr Feller (LWK NRW), Kreisveterinäre aus Westfalen und Ostwestfalen, der Schweinegesundheitsdienst (SGD) und die Berater des ERW) Wesentliche rechtliche Aspekte - Böden, insbesondere Betonspaltenböden - Soweit Betonspaltenboden verwendet wird, sind entgratete Kanten vorgeschrieben. Bei Spaltenboden muss die Auftrittsbreite mindestens der Schlitzweite entsprechen. Maximale Schlitzweite (ohne Toleranz) Saugferkel max. 11mm Absatzferkel max. 14mm Zuchtläufer/Mastschweine max. 18mm Jungsauen, Sauen, Eber max. 20mm Der Begriff Spaltenboden umfasst alle Bodenmaterialien. Die TierschutzNutztierhaltungsVerordnung fordert MAX. 18 bzw. 20 mm! Die DIN EN erlaubt eine Toleranz von ± 3mm! Die EU-Commission stellt (auf Nachfrage von Groß-Britannien) fest: - Die Richtlinie definiert keine Toleranzen! - Alle EU-Mitglieder können Richtlinien und Standards zur Herstellung berücksichtigen! Die EU-Commission stellt fest, das bei Teil- Spalten in der Mast, die übrigen Spalten mehr als 20mm haben können! 11
12 Wie sind Schlitze zu gestalten? (Quelle: DLZ/05/10) 20mm Für nutzungsbedingte, lokale Ausbrechungen an einzelnen Schlitzen gilt: Die Ausbrechung darf daher nicht länger sein, als zwei Drittel der Gesamtbreite der beiden Klauen. Als Anhalts Wert kann auch das Zweifache der zulässigen Schlitzbreite (MS = 18mm und Sauen = 20mm) herangezogen werden. Wesentliche rechtliche Aspekte - Böden, insbesondere Betonspaltenböden - Der Boden im Liegebereich soll eine nachteilige Beeinflussung der Gesundheit der Schweine durch zu hohe oder zu geringe Wärmeableitung vermeiden. Der Boden im Liegebereich bei Gruppenhaltung muss so beschaffen sein, dass der Perforationsgrad höchstens 15 Prozent beträgt. Bei Einzelhaltung darf der Liegebereich für Jungsauen und Sauen nicht über Teilflächen hinaus perforiert sein, durch die Restfutter fallen oder Kot oder Harn durchgetreten werden oder abfließen kann. Im Neubaufall 1x0,6m mit max. 10% Schlitzanteil. Die Verhältnismäßigkeit gehört zum Kernbestand des Deutschen Rechtsstaates. Die Fläche neben und vor dem Trog (ist er hochgelegt, auch die Fläche darunter) darf perforiert sein. Der Liegebereich der Sau im Abferkelstall muss mind. 0,48 m² mit einem maximalen Perforationsgrad von 7 % aufweisen. Im Deckbereich sollte Liegefläche 1 m mit einem Perforationsgrad von max. 7 % betragen. Die Fläche kann direkt hinter dem Trog beginnen. Sie verschiebt sich als Block, wenn direkt hinter dem Trog ein perforierter Boden verlegt ist Kotklappen/-schlitze werden im Deckzentrum toleriert, wenn sie nicht im Aufenthaltsbereich der Sau sind sowie beim Ein- und Austrieb verschlossen werden. 12
13 Wesentliche praktische Aspekte - Böden, insbesondere im Abferkelbereich - Wie ist der Boden im Liegebereich zu gestalten? Bei einem Schlitzanteil <10% ist in Niedersachsen ein 9cm Kotschlitz erlaubt! Kotschlitze sind in Mast- und Zuchtsauenställen zulässig. Die Breite (Quelle: Borberg, darf 2010) maximal 9 cm betragen und die Kotschlitze dürfen sich nur am Rand der einzelnen Buchten befinden. Dieser Bereich wird nicht als Netto-Buchtenfläche angerechnet. Der Kotschlitz muss nicht abgedeckt werden. Im Fütterungs- und Austriebsbereich sollte kein Kotschlitz installiert werden. 13
14 Wie ist der Boden in Kranken- / Separationsbuchten zu gestalten? (Quelle: Borberg, 2010) Bei Einsatz von Gummiböden ist die Stalltemperatur um 2-3 C zu senken! Optimale Gummiböden: Wesentliche rechtliche Aspekte - Lichteinfall - Ställe, die nach dem 4. August 2006 in Benutzung genommen werden, müssen mit Flächen ausgestattet sein, durch die Tageslicht einfallen kann, die 1. in der Gesamtgröße mindestens 3 Prozent der Stallgrundfläche entsprechen und 2. so angeordnet sind, dass im Aufenthaltsbereich der Schweine eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Lichts erreicht wird. Lichteinfallsflächen müssen nicht zwingend in Form von Glasfenstern geschaffen werden, denkbar sind auch: Lichtbänder, Milchglasscheiben, Glasbausteine, Doppelstegplatten, Fluchttüren mit Lichteinfallsflächen etc.. Die Lichteinfallsflächen sollten zur Verhinderung intensiver Sonneneinstrahlung mit Beschattungseinrichtungen versehen werden. (z.b. durch einen breiten Dachüberstand, Begrünung der Stallumgebung, etc.). Ein dauerhaftes Zustellen/Verhängen mit verdunkelnden Baustoffen ist nicht zulässig! Möglich ist auch ein indirekter Lichteinfall über das Dach des Versorgungsgangs (z. B. Lichtkuppeln), der über Lichteinfallsflächen (z.b. Lichtbänder) in jedes Stallabteil weitergeleitet wird. Zu wie viel Prozent diese Lichteinfallsflächen anrechenbar sind, bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten. Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist z.b. dann gegeben, wenn durch den Einbau von Lichtöffnungen die statische Sicherheit des Gebäudes mit großem finanziellem Aufwand neu gesichert werden müsste. Bei fehlendem Tageslichteinfall ist zum Erreichen einer dem natürlichen Licht so weit wie möglich entsprechenden künstlichen Beleuchtung z. B. der Einsatz von Vollspektrumröhren mit UV-Anteil zu fordern. 14
15 Wesentliche rechtliche Aspekte - Beschäftigungsmöglichkeiten- Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass 1. jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungsmaterial hat, das a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und b) vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient. Mindestlösung bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse: Ketten kombiniert mit Gegenständen aus veränderbarem Material (z.b. Holz oder Hartgummi), die Ketten sollten dabei freihängend, im Vormaststall ca. 25 cm, im Maststall ca. 40 cm über dem Boden angebracht werden. Bei Sauen in Einzelhaltung kann dem jederzeitigen Angebot von Beschäftigungsmaterial beispielsweise durch die Gabe von organischem Material Rechnung getragen werden. Empfohlen werden: z.b. Strohraufen mit Auffangschale, Scheuerpfähle mit Kette, Schwenkwippen auf der Buchtentrennwand in Kombination mit Beißbalken, Hebebalken oder Torf. Für die Einzelhaltung von Sauen können z.b. dickere Seile genutzt werden. Hinweis: Bei allen eingesetzten Materialien ist auf gesundheitliche Unbedenklichkeit zu achten. Beschäftigungsmaterial sollte aus hygienischen Gründen nicht am Buchtenboden angeboten werden.. Unzureichend: z.b. reine Ketten oder solche, deren Glieder vollständig mit Kunststoff ummantelte sind, Salzlecksteine, Nippeltränken und Futterautomaten als alleiniges Beschäftigungsmaterial oder diese Einrichtungen in Kombination sind nicht ausreichend. Wesentliche rechtliche Aspekte - Wasser - Jedes Schwein soll jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität haben. Bei einer Haltung in Gruppen sind räumlich getrennt von der Futterstelle zusätzliche Tränken in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Die Anforderung räumlich getrennt von der Futterstelle gilt in Verbindung mit einem Breiautomaten, der als Tränkstelle anerkannt werden kann, dann als erfüllt, wenn die zusätzliche Tränke mindestens eine Schweinelänge Abstand vom Automaten aufweist. Befinden sich mehrere Tränkstellen räumlich nah beieinander können nur so viele Tränkstellen anerkannt werden, wie gleichzeitig von den Tieren in normaler Körperhaltung zur Wasseraufnahme nutzbar sind. (z.b. Tränkenippel, die an einem Strang im Winkel zueinander angebracht sind oder 2 Nippel in Form eines T-Stücks) Quertrog: Zusätzliche Tränke kann sich über dem Trog befinden. Sensorfütterung: Zusätzliche Tränke kann sich an der Stirnseite befinden. Breiautomat: Bei Belegung der Futterstelle, muss Tränkstelle frei sein. Trogfluter/Sprühnippel sind als alleinige Tränkstelle zulässig. Weitere Hinweise: DLG-Merkblatt 351 Tränktechnik für Schweine ( 15
16 Wesentliche rechtliche Aspekte - Rohfaser, Waschen - Trächtige Jungsauen und Sauen sind bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin mit Alleinfutter mit einem Rohfasergehalt in der Trockenmasse von mindestens 8 Prozent oder so zu füttern, dass die tägliche Aufnahme von mindestens 200 Gramm Rohfaser je Tier gewährleistet ist Trächtige Jungsauen und Sauen sind erforderlichenfalls gegen Parasiten zu behandeln und vor dem Einstallen in die Abferkelbucht zu reinigen. Wesentliche Neuerungen bis Minderung der Wärmebelastung - Sicher stellen, dass eine geeignete Vorrichtung vorhanden ist, die eine Verminderung der Wärmebelastung der Schweine bei hohen Stalllufttemperaturen ermöglicht. Dies kann neben der in der amtlichen Begründung zur Verordnung beispielhaft aufgeführten Dusche oder Klimaanlage u. a. auch durch eine entsprechende Klimaführung, Bodengestaltung und/oder Dämmung im Stall sichergestellt werden Hilfestellung für die Beurteilung können z. B. Veröffentlichungen des KTBL, der DLG und DIN Normen geben. DLG: 16
17 Wesentliche rechtliche Aspekte - Kastenstände im Deckzentrum - Von der Erfüllung der Anforderung kann für Neu- und Umbauten im Allgemeinen davon ausgegangen werden, wenn Kastenstände im Deckzentrum mindestens wie folgt beschaffen sind: für Jungsauen und kleinere Sauen 1,30 m² (200 cm x 65 cm lichtes Maß) für Sauen 1,40 m² (200 cm x 70 cm lichtes Maß) Länge gemessen ab Hinterkante Trog = mindestens 200 cm. Bei hochgelegtem Trog kann die Länge ab Hinterkante Trog auf bis zu 180 cm reduziert werden, sofern die Sau ihre Schnauze ungehindert unter den Trog (mindestens 15 cm Bodenabstand) schieben und trotzdem ungehindert Futter aufnehmen kann. mindestens 50 % der Kastenstände müssen für Sauen ausgelegt sein Kastenstände müssen eine lichte, für die Schweine nutzbare Höhe von mindestens 110 cm aufweisen, empfohlen werden In Ställen, die vor dem 6. August 2006 genehmigt und in Betrieb gegangen sind, sind auch geringere Breiten zulässig, wenn die Haltungsform nicht zu Verletzungen bei den Sauen führt und die Sauen eine Gesamtfläche von 1,3 m² zur Verfügung haben. Wesentliche Neuerungen bis Gruppenhaltung - Jungsauen und Sauen sind im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen zu halten Sauen die während dieser Phase nicht in der Gruppe gehalten werden können, nur dann Einzeln halten, wenn sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können Merkblatt: Eckdaten zur Haltung von Sauen Separationsbuchten (mind. 5% der in Gruppen gehaltenen Sauen) Gesunde, unverträgliche Sauen mind. 1,6x2,0m = 3,2m² (dabei 1,3m² Liegefläche) Kranke Sauen mind. 2,0x2,0m = 4,0m² (dabei 1,3m² Liegefläche) (trockene Einstreu oder Unterlage) Sendener Protokoll Kranken-/ Separationsbuchten Separationsbuchten mind. 1,4x2,0m = 2,8m² Krankenbuchten mind. 1,4x2,0m = 2,8m² 17
18 Wesentliche rechtliche Aspekte - Übergangsfrist Gruppenhaltung - Abweichend von 24 (Pflicht zur Gruppenhaltung): Dürfen Jungsauen und Sauen in Fress- und Liegebuchten für die Gruppenhaltung, die vor dem 4.August.2006 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind noch bis zum 31. Dezember 2018 gehalten werden, soweit sichergestellt ist, dass die Tiere sich ungehindert auf dem Gang umdrehen und aneinander vorbeigehen können. Wesentliche Neuerungen bis Flächen und Buchtenmaße - Flächen < 5 Tiere 6-39 Tiere > 40 Tiere davon Liegefläche Jungsau 1,85 1,65 1,50 0,95 Sau 2,50 2,25 2,05 1,30 Buchtenmaße In Gruppenhaltung muss jede Seite der Bucht einer Gruppe mind. 2,8m lang sein. Selbstschutz-Fress-Liegebuchten müssen so angelegt und beschaffen sein: Das die Zugangsvorrichtung jederzeit selbst betätigt, und die Bucht jederzeit aufgesucht und verlassen werden kann Breite im Lichten: Altsauen 0,7m und Jungsauen 0,65m (50% AS) Die Laufgangbreite hinter den Fress-Liegebuchten wie folgt gestaltet ist: bei einseitiger Aufstallung 1,60m und bei beidseitiger Aufstallung 2,00m D = Fress-Liege-Bucht innerhalb der 2,8m DK = Fress-Liege-Bucht dahinter zusätzlich 2,8m 18
19 Was bedeutet das in der Fläche? Fläche pro Tier Reserve pro Tier Gesamt pro Tier m²/ Tier m²fress p/ Tier Fläche/ Tier Mehr Reserve m²/ Tier Fläche/ ᴓ Tier Fläche/ Tier Mehr Abrufstation 40 Tiere 1,78 0,08 1,86 0,00 10% 3,00 0,30 2,16 0,00 D Kleingruppe 2*20 Tiere 1,95 0,16 2,11 0,25 2% 3,00 0,06 2,17 0,01 DK Selbstschutz- Fress-Liege- Bucht * Selbstschutz- Fress-Liege- Bucht 2*20 Tiere 1,95 0,17 2,12 0,26 1% 3,00 0,03 2,15-0,01 2*20 Tiere 3,34 0,17 3,51 1,40 1% 3,00 0,03 3,54 1,38 * Nach Ausführungshinweise NiSa mit 1,8m Länge ab Trog im Fress-Liege-Stand bei hochgelegtem Trog Fazit: Reserveplätze sollten mit einkalkuliert werden! Abruffütterung ermöglicht (je nach Reserve) die meisten Tiere pro Fläche! DK hat teilweise deutlich höhere Vorgaben! Fragen über Fragen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Was wäre, wenn wir Tierschutz aus Sicht der Schweine fordern könnten? Und wenn uns Gesundheit und Stressfreiheit wichtiger wäre, als Verhaltensmöglichkeit? Und damit weniger geschähe, was für Euch Menschen schön aussieht? 19
20 Noch Fragen, dann nehmen Sie doch Kontakt auf: PD Dr. Dirk Hesse PD Dr. Dirk Hesse AgriKontakt Bundesallee Braunschweig Institut für Landtechnik im Zeughaus Senckenbergstr Giessen Fon: + 49 (0) 531 / Fax: + 49 (0) 531 / Mob: + 49 (0) 172 / Fon: + 49 (0) 641 / Fax: + 49 (0) 641 / Mob: + 49 (0) 172 / Imehl: Internet: hesse@agrikontakt.de Imehl: Internet: landtechnik@agrar.uni-giessen.de fbr09/landtechnik/ homepage.htm 20
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Umsetzung der Gruppenhaltung für Sauen Ende der Übergangsfristen am 31.12.2012 Sauenhaltung im Deckzentrum Kastenstand: Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen,
MehrTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen 21 Anwendungsbereich Schweine dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften
MehrTierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe
Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin
MehrSchweinetag Mecklenburg-Vorpommern. Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft
Schweinetag Mecklenburg-Vorpommern Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung der Countdown läuft VLF Bundesseminar 2011 28.1.2011 Neumühle Es ist 5 vor 12 Wärmebelastung Ausführungshinweise Altbauten ab 1.1.2013
MehrAnforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!
Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene
MehrZweite Verordnung. zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom
Zweite Verordnung *) **) zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Vom... 2004 Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund - des 2a Abs. 1
MehrVielen Sauenhaltern läuft die Zeit davon!!
KB-Refresherkurs 2012 Umsetzung und Lösungsmöglichkeiten der Gruppenhaltung tragender Sauen 08.02.2012 Teglingen Landhaus Eppe Warum ist das Thema so wichtig und aktuell? Heute ist der 08.02.2012 Vielen
MehrWorkshop Sauen- und Mastschweinehaltung ab Ort: Landwirtschaftskammer SH Rendsburg Datum: Di, den Ablauf
Workshop Sauen- und Mastschweinehaltung ab 2013 Ort: Landwirtschaftskammer SH Rendsburg Datum: Di, den 24.04.2012 Ablauf Hans Dieter Fischer: Vorstellungsrunde/Einführung Günther Blum, Schauer: Abrufstationen
MehrVerordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)
http://www.bundesrecht.juris.de/tierschnutztv/bjnr275800001.html#bjnr275800001bjng000501377 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
MehrThema: Beschäftigungsmaterialien in der Schweinehaltung: alternative Ansätze und neue Entwicklungen
BfR-Statusseminar Kontaktmaterialien in der Nahrungskette Thema: Beschäftigungsmaterialien in der Schweinehaltung: alternative Ansätze und neue Entwicklungen Überblick 1. Warum Beschäftigungsmaterial?
MehrECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN
MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2001/88/EG des Rates zur Änderung der RL 91/630/EWG (RL 2001/88/EG) 2. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen
MehrPlanungsgrundlagen Schweinehaltung
Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente
MehrSchweinestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
MehrRL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR:
Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich
MehrGrundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance
Grundlagen zum Themenkomplex Cross Compliance 2007 Vereinfachte Darstellung der Begriffe und Regelungen Januar 2007 Stand Januar 2007 Folie 1 LEL Schwäbisch Gmünd Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3980 6. Wahlperiode 12.06.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kastenstände in der Schweinehaltung und ANTWORT der
MehrWeichen stellen für 2013 Sauen in Bewegung Haltungsverfahren für die Gruppenhaltung
RVV Ansprechpartner REG 17. Rheinischer Schweinetag 1. Haus Riswick / RekenForum Weichen stellen für 2013 Sauen in Bewegung Haltungsverfahren für die Gruppenhaltung Bernhard Feller Landwirtschaftskammer
MehrWas brauchen die Schweine?
Nahe-Null-Emissions-Schweinestall Blick in die Zukunft - zum Vorteil für Mensch, Tier und Umwelt - Was will der Mensch? Was brauchen die Schweine? Was schont die Umwelt? Was will der Mensch? Ferkelaufzucht
MehrLegehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben
MehrInitiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht- und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage.
Initiative Tierwohl: Vergleich der Wahlpflicht und Wahlkriterien mit der österreichischen Gesetzeslage. Einen LANDWIRT Fachartikel dazu finden Sie in der LANDWIRT Ausgabe 16/2015. Kriterium Wahlpflichtkriterien
MehrFördermöglichkeiten (AFP, FAKT)
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Fördermöglichkeiten (AFP, FAKT) Hansjörg Schrade Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Sternefleisch-Workschop
MehrAnlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Anlage 5 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON SCHWEINEN 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Schweine Eber Jungsauen Sauen Säugende Sauen Trockengestellte und trächtige Muttertiere Ferkel Saugferkel Hausschweine
MehrÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016
ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung
MehrTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung TierSchNutztV
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung TierSchNutztV Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung Ausfertigungsdatum:
MehrGelebter Tierschutz auf meinem Betrieb, wie kann ich meinen Betrieb und mich besser darstellen?
Gelebter Tierschutz auf meinem Betrieb, wie kann ich meinen Betrieb und mich besser darstellen? Was wir Heute diskutieren wollen: Einleitung: Warum besser darstellen? Gelebter Tierschutz: Auge gegen Hirn?
MehrWer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Friesenstr. 30 26789 Ansprechpartner: Tierarzt Herr Flegler Telefon: 0491 926 1491 bzw. 1458 Herr Warntjes Fax: 0491 926 1374 Merkblatt zur Haltung von
MehrTiergerechte Schweinehaltung kostengünstig gestalten Stallbau, Umsetzung der Gruppenhaltung!
KB-Refresherkurs Tiergerechte Schweinehaltung kostengünstig gestalten Stallbau, Umsetzung der Gruppenhaltung! Dirk Bezirksstelle Oldenburg-Süd Außenstelle Vechta Rombergstraße 53 49377 Vechta Tel.:04441-9258-14
MehrLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Tiergerecht verordnet?
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung Tierische Erzeugung Am Park 3, 04886 Köllitsch Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Bearbeiter: Dr. Eckhard Meyer E-Mail: eckhard.meyer@smul.sachsen.de
MehrZukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohllabel als Alternative Produktion mit Tierwohllabel
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg - Schweinehaltung, Schweinezucht - Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung Tierwohllabel als Alternative Produktion mit Tierwohllabel Hansjörg Schrade Bildungs-
MehrParagrafendschungel. leicht gemacht.
Paragrafendschungel leicht gemacht. Übersicht Verordnung Inhaltsverzeichnis Sauenhaltung... 3 Deckbereich... 4 Wartebereich... 6 bferkelbereich...3 Weitere Änderungen...4 m 3. Dezember 202 enden fast alle
MehrDPA 2102 Schutz und Wohlbefinden der Schweine in Zuchtbetrieben [2102] v4
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 22 Schutz und Wohlbefinden
MehrMirjam Lechner. Verhaltensstörungen. bei Schweinen. Möglichkeiten & Grenzen von. Beschäftigungsmaterial. in der Praxis.
Mirjam Lechner Verhaltensstörungen bei Schweinen Möglichkeiten & Grenzen von Beschäftigungsmaterial in der Praxis Fachrecht: Ausführungshinweise NutztierhaltungsVO Stand 2010 Sauen: Ministerium Ba-Wü Vorgaben
MehrDie optimale Abferkelbucht!? Baulehrschaufachtag Landwirtschaftszentrum Eichhof am
Die optimale Abferkelbucht!? Baulehrschaufachtag Landwirtschaftszentrum Eichhof am 29.01.2013 Entwicklung der Körperdimension von Sauen (Köllitsch, MSZV Genetik n = 111) Mit dem Bau legt man sich für mehr
MehrDein Name.
Mach dich schlau! Du willst für dein Schnitzel, Kotelett und die Grillwürstel so wenig als möglich zahlen? Dann geht s dir so wie vielen KonsumentInnen. Sie wollen Fleisch möglichst billig kaufen. Welche
MehrVoraussetzungen Steuer- & Baurecht
1 Voraussetzungen Steuer- & Baurecht Definition Landwirtschaft Im Steuerrecht (BewG) über die Vieheinheiten (VE) je produziertes MS 0,12 VE, wenn Ferkel über 30kg 0,10 VE für 1.000 Mastplätze ca. 35 ha
MehrLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Stallfußbodengestaltung: mehr als nur der Perforationsgrad!
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung Tierische Erzeugung Am Park 3, 04886 Köllitsch Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Bearbeiter: Dr. Eckhard Meyer; Sven Häuser, DLG-Fachzentrum
MehrBLS - Sondertag. Tierwohl
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse Ferkel- u. Mastställe BLS - Sondertag Tierwohl Ökologische Schweinehaltung Sauenställe QLPS Versuchstechnikum Tobias Scholz Leitung Schweinebereich
MehrMerkblatt über das Halten von Hunden
Merkblatt über das Halten von Hunden Gemäß 2 des Tierschutzgesetzes hat derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Mindestmasse für die Haltung von Schweinen Die Distanzmasse
MehrDie neue Richtlinie zum Schutz von Schweinen
Ländlicher Raum 5 / 2001 1 Thomas Gulz Die neue Richtlinie zum Schutz von Schweinen Durch diese neue Richtlinie kommt es zu einigen Verbesserungen insbesondere in der Haltung der Jungsauen und Sauen. Vorweg
MehrFallbeispielkatalog zur Initiative Tierwohl Schweinehaltung
Fallbeispielkatalog zur Initiative Tierwohl Schweinehaltung In diesem Katalog haben wir einige Fallbeispiele und die jeweilige Einschätzung zusammengetragen. Diese Sammlung soll die betriebsindividuelle
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4271 23.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Brandschutz
MehrWas kommt noch alles auf uns zu? Wer bezahlt die Anforderungen an Tierschutz und Tierwohl? oder:
Was kommt noch alles auf uns zu? Wer bezahlt die Anforderungen an Tierschutz und Tierwohl? oder: Schweinehaltung und Tierschutz aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger Fachtagung
Mehr1. Lückentext. Aus dem Leben eines Schweins aus konventioneller Haltung (AB 01)
1. Lückentext Aus dem Leben eines Schweins aus r (AB 01) Lies dir folgenden Text durch und fülle die Lücken aus. Besuche die Sau im virtuellen Schweinestall, um die fehlenden Informationen herauszufinden.
MehrTiergerechtheitsindex
Tiergerechtheitsindex Der Tiergerechtheitsindex TGI 35L - Ein ganzheitliches Bewertungsverfahren der Tierhaltung auf Betriebs- bzw. Stallebene hinsichtlich der Ansprüche der Tiere auf ihre Haltungsumwelt
MehrAktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist
Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit
MehrBodensysteme. für vitale Sauen und gesunde Ferkel
Bodensysteme für vitale Sauen und gesunde Ferkel Hygienische Bodensysteme für Abferkel- und Ferkelaufzuchtbuchten Die neuen Big Dutchman-Bodensysteme entsprechen den hohen Anforderungen unserer Kunden
MehrNutztierschutz Aktuelle Themen und Vollzug
Nutztierschutz Aktuelle Themen und Vollzug Dr. Ulrike Marschner Referat Tierschutz 22. Oktober 2015 Betriebsart Anzahl der Betriebe (Bayern) Milchviehhaltung 17.394 Rindermast 8.284 Gemischte Rinderhaltung
MehrStallbau für die Ökologische Schweinehaltung
Stallbau für die Ökologische Schweinehaltung 1. Richtlinie 2. Baurecht 3. Der Auslauf 4. Planung 4.1 Mast 4.2 Sauen 4.3 Ferkelaufzucht 5. Die Hygiene 6. Grundfuttervorlage 7. Fehler vermeiden Grundlage
MehrBeschäftigungsmaterial in der Schweinemast
Merkblatt Beschäftigungsmaterial (Version Juni 09) Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Ziel Alle Schweine müssen jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterialien haben. Ziel des Merkblattes ist es,
MehrTierwohl aus Sicht der Tierhygiene und Veterinärmedizin
Nutztierhaltung: Herausforderungen und Implikationen für die Forschung Tierwohl aus Sicht der Tierhygiene und Veterinärmedizin Prof. Dr. med. vet. Nicole Kemper Institut für Tierhygiene, Tierschutz und
MehrTiertransport. B1 Schlachttiere. Fleischerhandwerk
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrCorinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche
Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter
MehrVorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung
Vorschlag der AG Richtlinien zur Überarbeitung der NEULAND Richtlinien für die artgerechte Schweinehaltung 1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN für Ferkelerzeugung und Mastschweine 1.Bestands-und Flächenobergrenzen
MehrLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Rheinischer Schweinetag. Herausforderungen in der Schweinehaltung meistern
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Rheinischer Schweinetag Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick und im Reken Forum Herausforderungen in der Schweinehaltung meistern Große Würfe
MehrFünfte Verordnung. zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1. vom...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1 vom... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des 2a Absatz1 Nummer 1 bis
MehrStellungnahme zum Entwurf vom für eine dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Schweinehaltung)
www.ign-nutztierhaltung.ch Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft BMVEL Referat 321 zhd. Herrn MinDir B. Kühnle Rochusstraße 1 D 53123 Bonn 8. Dezember 2005 Stellungnahme
MehrTierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben
Zentralschweizer Kantone Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Grundlage: Eidg. Tierschutzgesetz (TSchG), Eidg. Tierschutzverordnung (TSchV), Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren,
MehrGruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum -Worauf kommt es an? -
REG RVV Montag, 19. Steverhalle Senden Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum -Worauf kommt es an? - Bernhard Feller Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schweinehaltung im Spannungsfeld von Gesellschaft
MehrDie ökologische Lehrwerkstatt am LBZ Echem. Juliane Helmerichs Trainee ökologische Tierhaltung
Die ökologische Lehrwerkstatt am LBZ Echem Juliane Helmerichs Trainee ökologische Tierhaltung LBZ Echem - inhaltlich Unsere Bildungsarbeit Überbetriebliche Ausbildung Landwirtschaftliche Fort-und Weiterbildung
MehrAblauf der Übergangsfrist für den Vollspaltenboden in der Schweinemast
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Ablauf der Übergangsfrist für den Vollspaltenboden in der Schweinemast
MehrBeurteilung der Tiergerechtheit Konzepte und Begriffsdefinitionen
Beurteilung der Tiergerechtheit Konzepte und Begriffsdefinitionen Tiergerechtheit Betriebliche Eigenkontrolle Indikatoren Tierwohl Wohlergehen Wohlbefinden Tierschutz Artgerechtheit Tiergerechtheit: Eigenschaft
MehrErfolgreiche bauliche Lösungen für die Gruppenhaltung leerer und tragender Sauen Dr. Wilhelm Pflanz, Rudolf Wiedmann, LSZ Boxberg
Erfolgreiche bauliche Lösungen für die Gruppenhaltung leerer und tragender Sauen Dr. Wilhelm Pflanz, Rudolf Wiedmann, LSZ Boxberg Juli 10 Tragende und leere Sauen müssen ab dem 01.01.2013 in der gesamten
MehrBeitrag: Streit um Kastenstände Gequält fürs Kotelett?
Manuskript Beitrag: Streit um Kastenstände Gequält fürs Kotelett? Sendung vom 10. Mai 2016 von Jörg Göbel und Christian Rohde Anmoderation: Legebatterien Millionen Hühner waren noch bis 2012 in solchen
MehrFactsheet Ferkelschutzkorb -Diskussion
Verband Österreichischer Schweinebauern 1200 Wien, Dresdnerstr. 89/19 Tel.: 01/334 17 21-31, Fax: 01/334 17 13 e-mail: office@schweine.at, Homepage: http://www.schweine.at, DVR: 0956015; ZVR: 414658906
MehrSchweinehalter im Fokus von Öffentlichkeit und Verwaltung. MSD Landwirte Akademie Dr. Daniela Schäfrich
Schweinehalter im Fokus von Öffentlichkeit und Verwaltung MSD Landwirte Akademie 2016 Dr. Daniela Schäfrich Gliederung I. Schweinehalter im Fokus der Verwaltung 1. Kastenstände 2. Kupieren von Schwänzen
MehrVergleich: Haltung von Mastschweinen
Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-3 Konventionelle Haltung und S. 4-6 EU-Öko-Verordnung und Naturland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5 m² 0,7 m²
MehrFachinformation Tierschutz. Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden. Begriffe. Täglich Auslauf im Freien
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden Zwinger und Boxen sind
MehrAnforderungen an Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit
1. BFL-Beratertagung Bauen Technik Nutztierhaltung Anforderungen an Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit Katharina Kluge, BMEL, 8. März 2016 www.bmel.de 1. Tierschutz bereits bei der Entwicklung serienmäßig
MehrHerausforderungen und Lösungsansätze
: Herausforderungen und Lösungsansätze Thomas Schröder Deutscher Tierschutzbund e.v. Bedürfnisse der Tiere Five Freedoms (Fünf Freiheiten) des Farm Animal Welfare Council 1. Freiheit von Hunger und Durst
MehrMERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay
MERKBLATT Recht und Fairplay DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG Am 25.08.2004 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) in Kraft getreten. Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie
MehrProf. Dr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft
Fütterungstechnik für Sauen und Ferkel Prof. Dr. Martin Ziron Fachhochschule Südwestfalen Fachbereich Agrarwirtschaft Forum Schwein Eurotier 2010 Hannover Fütterungstechnik Sauen säugende Sauen tragende
MehrThüringer LandTag 6. Wahlperiode
Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Drucksache 6/461 02.04.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Primas (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Kastenstände
MehrAnforderungen an eine tiergerechte Schweinehaltung
Anforderungen an eine tiergerechte Schweinehaltung Voraussetzungen Definition Tiergerechtheit Tierschutzrechtlicher Rahmen Schadensvermeidung Bedarfsdeckung Beispiele für Schadensvermeidung und Bedarfsdeckung
MehrNieKE: Welches ist die größte Herausforderung, vor der die Schweinehaltung in Deutschland steht?
zum Thema Tierschutz in der Schweinehaltung Zunehmend wird die Kritik an der modernen Tier- und besonders der Nutztierhaltung lauter. Probleme wie das Schwanzbeißen, die betäubungslose Kastration bzw.
MehrTierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen
Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Frigga Wirths Akademie für Tierschutz Neubiberg Es gibt schlechte Haltungsformen auch bei kleinen
MehrWie verringere ich den Antibiotikaeinsatz in meinem Schweinestall?
Wie verringere ich den Antibiotikaeinsatz in meinem Schweinestall? Dr. med.vet. J. Peter-Egli Überblick Wo sind die kritischen Bereiche? Mögliche Ursachen? Mögliche Massnahmen -> Wie macht es der Praktiker?
MehrVergleich: Haltung von Mastschweinen
Vergleich: Haltung von Mastschweinen S.1-2 Konventionelle Haltung und - S. 3-5 EU-Öko-Verordnung, Naturland und Neuland Kriterien Konventionelle Haltung Einstiegsstandard Premiumstandard Haltungsform 0,5
MehrTiere artgerecht halten
Thomas Schröder Deutscher Tierschutzbund e.v. Tiergerechte Haltung bezeichnet eine Form der Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert und insbesondere auf die angeborenen
MehrSTS-MERKBLATT. Gruppensäugen von Sauen nicht ganz unproblematisch TIERGERECHTE UND KOSTENGÜNSTIGE STÄLLE TKS 3.2
STS-MERKBLATT TIERGERECHTE UND KOSTENGÜNSTIGE STÄLLE TKS 3.2 Gruppensäugen von Sauen nicht ganz unproblematisch Mit Buchten für das Gruppensäugen lassen sich unter Umständen Kosten sparen. Erfolg hat aber
MehrTierschutz-Hundeverordnung. Vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) 1 Anwendungsbereich
D 2.5 Tierschutz-Hundeverordnung Vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes
MehrVerordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien
Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt
MehrWarum sprechen wir über das Thema?
Entwicklungen und Grenzen der Stallklimagestaltung heute und morgen Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Büscher, Universität Bonn Einführung (zur Person, Begriffe.) Rahmenbedingungen Planungsvorgaben (Tierschutz,
MehrKAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung. August 2015
KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung August 2015 Das Projekt Kommission Arbeitsschutz und Normung wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit
MehrWirtschaftliche Schweineproduktion in Dänemark Hans-Jørgen Brock, SEA/Danske Slagterier, Kopenhagen
Wirtschaftliche Schweineproduktion in Dänemark Hans-Jørgen Brock, SEA/Danske Slagterier, Kopenhagen Übers.1: Die Rahmenbedingungen für die Schweineproduktion haben sich in den letzten Jahren in Dänemark
MehrWilfried Hopp. Geseker Schweineabend 2012
Wilfried Hopp Geseker Schweineabend 2012 Rechtsgrundlagen Akute Verstöße Anforderungen an die Mastschweinehaltung Haltungsbedingte Probleme Art und Umfang von Kontrollen Maßnahmen der Behörden Konsequenzen
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrACO Funki. Boden- und Wärmesysteme. ACO Funki Boden- und Wärmesysteme für die Schweinehaltung
ACO Funki Boden- und Wärmesysteme ACO Funki Boden- und Wärmesysteme für die Schweinehaltung Kombinationsboden für Abferkelbuchten Ein funktionsgerechter Stallboden im Abferkelstall muss vielen Ansprüchen
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrSach~ und Fachkundenachweis des Verbandes Bayerischer Rassegeflügelzüchter e.v. Tier~ und Artenschutz sowie Tiertransport Vortrag Josef Hanauer
Sach~ und Fachkundenachweis des Verbandes Bayerischer Rassegeflügelzüchter e.v. Tier~ und Artenschutz sowie Tiertransport Vortrag Josef Hanauer Gedanken zur Entwicklung Schon bei der Gründung der ersten
MehrDie Wichtigkeit der Liegefläche
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Die Wichtigkeit der Liegefläche Michael Zähner FG Bau, Tier und Arbeit Strickhof
MehrVerhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe
NOTIZ 27. April 2007 Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe Zweck Der Verhaltenskodex der Landwirtschaft für Tiertransporte auf Straβe soll das Wohlbefinden der Tiere von der Verladung
MehrGegenüberstellung der Anforderung an die verschiedenen Haltungsformen KAT/EU & Bio/EU/LÖK Stand: März 2016
Besatzdichte Nutzfläche max. 9 Hennen/m 2 max. 9 Hennen/m 2 max. 9 Hennen/m 2 max. 6 Hennen/m 2 max. 6 Hennen/m² max. 6 Hennen/m² Besatzdichte (bei mehretagigen Systemen) max. 18 Hennen/m 2 max. 18 Hennen/m
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1
94 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2014 Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1 Vom 5. Februar 2014 Das Bundesministerium
MehrRindfleisch Massenware oder Lebenskraft?
leben. respektiere Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? www.provieh.de »Der unerträgliche Zustand.«Spaltenboden Toilette und Ruheplatz zugleich 02 Rindfleisch Massenware oder Lebenskraft? Für die Rindfleischerzeugung
MehrDas modulare, freitragende Rostsystem mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten.
Das modulare, freitragende Rostsystem mit vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten. tiergerecht arbeitserleichternd wirtschaftlich zukunftsweisend Tendernova- Step II Interlock ist die zukunftsweisende Innovation
MehrMöglichkeiten der Investitionsförderungen in der Schweinehaltung
Möglichkeiten der Investitionsförderungen in der Schweinehaltung Stephan Helzel GUBB Unternehmensberatung GmbH Halle Leißling ling,, den 09.11.2011 Schweinetag Sachsen-Anhalt 2011 Anpassungsinvestitionen
MehrTierwohl Herausforderung in der Ökologischen Schweinehaltung
Tierwohl Herausforderung in der Ökologischen Schweinehaltung, Thünen-Institut für ökologischen Landbau ralf.bussemas@ti.bund.de Seite, 0 Tag Vorname der offenen Nachname Tür Datum Öko-Schweineställe Titel
MehrDie GAP & der Tierschutz: Hohe Tierschutznormen für die EU
Die GAP & der Tierschutz: Hohe Tierschutznormen für die EU Die Europäische Union will hoch hinaus Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Der Beitrag der Agrarpolitik Zur Förderung
Mehr