MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung

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1 MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT Das Glück wird mehr. Die Sicherheit auch. Ihre Zusatzversorgung

2 INHALT ARBEITGEBERFINANZIERTE BETRIEBSRENTE Wächst die Rentenanwartschaft während Mutterschutz und Elternzeit? 3 Wie werden Mutterschutzzeiten berücksichtigt? 4 Wie wirkt sich eine Beschäftigung während der Elternzeit aus? 4 Was passiert, wenn ein weiteres Kind geboren wird? 5 PLUSPUNKTRENTE Was ist bei der PlusPunktRente zu beachten? 7 Lohnt sich riestern? 8 Was passiert nach der Elternzeit mit der PlusPunktRente? 10 Wie erhalte ich weitere Informationen? 11 Heiß ersehnt oder total überraschend wenn sich die erste Freude über die gute Nachricht gelegt hat, tauchen schon bald eine Menge Fragen in vielen Bereichen auf. Wir können nicht alle beantworten, aber was sich bei Ihrer Zusatzversorgung tut, erläutern wir Ihnen gerne in dieser Broschüre. Denn auch während Mutterschutz und Elternzeit sind Sie BESTENS ABGESICHERT. ARBEITGEBERFINANZIERTE BETRIEBSRENTE WÄCHST DIE RENTENANWART- SCHAFT WÄHREND MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT? Während der Mutterschutz- und Elternzeit steigt Ihre in der Zusatzversorgung erworbenen Anwartschaft auf Betriebsrente weiter an. Als soziale Komponente entsteht während der Mutterschutzzeit eine Rentenanwartschaft, als ob Sie in dieser Zeit weiter mit dem zuvor bezogenen Entgelt gearbeitet hätten. Nach Ende des Mutterschutzes kann die Anwartschaft weiter ansteigen, wenn Sie Elternzeit beantragt haben und Ihr Beschäftigungsverhältnis wegen der Elternzeit ruht. Dabei entsteht eine Anwartschaft, als ob Sie pro vollen Monat der Elternzeit einen Verdienst von 500 erzielt hätten 2 3

3 Die Höhe Ihrer Rentenanwartschaft können Sie dem Versicherungsnachweis entnehmen, den wir Ihnen jährlich zusenden. WIE WERDEN MUTTERSCHUTZ- ZEITEN BERÜCKSICHTIGT? Mutterschutzzeiten ab dem 1. Januar 2012 meldet uns Ihr Arbeitgeber. Wollen Sie, dass auch Mutterschutzzeiten vor diesem Zeitpunkt als Versicherungszeiten in der Zusatzversorgung anerkannt werden, müssen Sie dies bei uns beantragen. Informationen hierzu sowie das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter Service Formulare Betriebsrente oder rufen Sie uns an. WIE WIRKT SICH EINE BESCHÄFTIGUNG WÄHREND DER ELTERNZEIT AUS? Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten erhalten Sie während einer Elternzeit nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Elternzeit ruht. Nehmen Sie während der Elternzeit wieder eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, bei dem das Arbeitsverhältnis ruht, auf, erhalten Sie keine Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, sondern aus Ihrem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Liegt Ihr Verdienst in diesem Beschäftigungsverhältnis unter 500, erwerben Sie in diesem Fall weniger Versorgungspunkte als bei einem wegen der Elternzeit ruhenden Beschäftigungsverhältnis. Beginnen Sie während der Elternzeit eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als dem, bei dem das Beschäftigungsverhältnis ruht, so erhalten Sie weiterhin Versorgungspunkte aufgrund der Elternzeit. WAS PASSIERT, WENN EIN WEITERES KIND GEBOREN WIRD? Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erneut Mutterschutz beantragen. In der Zusatzversorgung entsteht auch aus dieser Zeit eine Anwartschaft, als ob Sie während der Mutterschutzzeit mit dem vor der Geburt bestehenden Verdienst gearbeitet hätten. Beantragen Sie für das weitere Kind ebenfalls Elternzeit, erwerben Sie auch daraus eine Anwartschaft in der oben beschriebenen Höhe. Überschneiden sich die Elternzeiten für mehrere Kinder bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis, wird für den sich überschneidenden Zeitraum pro Kind ein Verdienst von 500 unterstellt. Maximal kann für jedes Kind eine Anwartschaft aus insgesamt 36 Monaten Elternzeit (abzüglich der Mutterschutzzeiten nach der Geburt) entstehen. 4 5

4 PLUSPUNKTRENTE WAS IST BEI DER PLUSPUNKT- RENTE ZU BEACHTEN? Haben Sie bei uns zusätzlich zur arbeitgeberfinanzierten Pflichtversicherung einen Vertrag zur Plus- PunktRente abgeschlossen, können Sie diesen während der Elternzeit beitragsfrei stellen oder auf Antrag fortführen. Wenn Sie die Versicherung beitragsfrei stellen lassen, bleibt Ihre bis dahin erworbene Anwartschaft erhalten. Wollen Sie die Versicherung während der Elternzeit fortführen, gibt es je nach Vertragsart einige Besonderheiten: PlusPunktRente als Entgeltumwandlung Besteht eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung, werden die Beiträge bis zum Beginn der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber aus Ihrem Bruttoentgelt bei uns eingezahlt. Ruht Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, müssen Sie die Beiträge selbst an uns überweisen, da in diesem Fall kein Arbeitsentgelt mehr vorhanden ist. Entsprechend ist die Entgeltumwandlung in diesem Zeitraum nicht möglich. Jedoch können Sie für die selbst gezahlten Beiträge die sogenannte Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Das kann durchaus eine Überlegung wert sein siehe Lohnt sich riestern? (Seite 8). PlusPunktRente mit Riester- Förderung Bestand bereits vor Beginn der Elternzeit eine PlusPunktRente mit Riester-Förderung, hat bisher Ihr Arbeitgeber die Beiträge aus Ihrem versteuerten Entgelt bei uns eingezahlt. Ruht Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, müssen Sie die Beitragszahlung selbst veranlassen, um die Versicherung fortzuführen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! 6 7

5 LOHNT SICH RIESTERN? Ab Beginn einer Elternzeit kann sich wegen der hohen Kinderzulage der Abschluss einer Altersvorsorge mit Riester-Förderung durchaus lohnen. Denn hier spart der Staat mit und unterstützt Ihre Beiträge zur Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile. Der Beitrag, den Sie erbringen müssen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten, beträgt 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Entgelts des Vorjahres abzüglich der staatlichen Zulagen. Sie erhalten pro Jahr 154 (ab 1. Januar 2018: 175 ) Grundzulage und 300 Kinderzulage für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind, für das Sie Kindergeld beziehen. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 185 pro Jahr. Haben Sie im Vorjahr kein oder nur ein sehr geringes Arbeitsentgelt erzielt, reicht es sogar, den Sockelbetrag von 60 im Jahr einzuzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Beispiel: Sozialversicherungspflichtiges Entgelt in 2016: ; in 2017: , 1 Kind (geb. 2007), Geburt eines 2. Kindes im Jahr 2017, 2018 Elternzeit Riester-Förderung für das Jahr 2017: Beitrag (4 % aus ) Abzüglich Grundzulage: 154 Abzüglich Kinderzulagen: (185 für 1. Kind; 300 für 2. Kind) 485 Eigenbeitrag (jährlich): = monatlich 46,75 Riester-Förderung für das Jahr 2018: 561 Da sich aufgrund der Geburt des 2. Kindes im Jahr 2017 das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert, sinkt der Eigenbeitrag auf 140 jährlich (also 13,41 monatlich) bei hoher staatlicher Förderung (660 ). Riester-Förderung für das Jahr 2019: Im Jahr 2019 reduziert sich der Eigenanteil auf 60 jährlich (also 5 monatlich) nachdem im Vorjahr aufgrund der 12-monatigen Elternzeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt wurde. Die Zulagen bleiben unverändert hoch. 8 9

6 WIE ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN? Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu allen Fragen der Altersversorgung. Grundvoraussetzung für die Riester- Förderung ist stets eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese besteht während der Dauer einer Elternzeit. Lassen Sie sich nach der Elternzeit jedoch beurlauben und besteht dann keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr, fällt auch die Förderberechtigung weg. Anders bei einem Minijob nach der Elternzeit. Wenn Sie hier die Aufstockungsbeträge zur gesetzlichen Rentenversicherung derzeit 3,9 % übernehmen, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Riester-Förderung. WAS PASSIERT NACH DER ELTERN- ZEIT MIT DER PLUSPUNKTRENTE? Wenn Sie nach Ende der Elternzeit Ihr Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehmen, können Sie die Plus- PunktRente fortführen, die Form der staatlichen Förderung (Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung) wechseln oder Ihren Vertrag zur PlusPunktRente beitragsfrei stellen. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen eine Modellberechnung oder einen Vergleich der beiden Fördermodelle. Sie erreichen uns unter: Telefon (089) Telefax (089) info@bvk-zusatzversorgung.de info@bvk-zusatzversorgung.d .de BVK Zusatzversorgung München Versicherte aus der Pfalz wenden sich bitte an: Telefon (06322) Telefax (06322) zvk@ppa-duew.de Pfälzische Pensionsanstalt Sonnenwendstraße Bad Dürkheim Zusätzliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter Produkte Betriebsrente Versorgungspunkte Soziale Komponenten. Bildnachweis: Titelbild: Seite 3: Seite 4 5: Seite 6: Seite 8 9: Seite 10: 5 second Studio, Shutterstock Studio Romantic, Shutterstock KayaMe, Shutterstock SloOna, Shutterstock Evgeny Atamenko, Shutterstock Marco2811, fotolia 10 11

7 Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße 37, München Telefon Telefax Neuauflage, Stand: März 2017

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