Aktuelles Arbeitsrecht Informationsveranstaltung der DiAG MAV Bistum Speyer Heinrich Pesch Haus

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelles Arbeitsrecht Informationsveranstaltung der DiAG MAV Bistum Speyer Heinrich Pesch Haus"

Transkript

1 Aktuelles Arbeitsrecht Informationsveranstaltung der DiAG MAV Bistum Speyer Heinrich Pesch Haus

2 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? Ausgangspunkt: Regelung in Anlage 14 AVR-Caritas 1 Abs. 5: Der Erholungsurlaub ist spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten. Kann Erholungsurlaub aus dringenden dienstlichen Gründen oder aus Gründen, die in der Person des Mitarbeiters liegen, bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, ist er bis zum 30. April des folgenden Urlaubsjahres anzutreten. Hat der Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so ist ihm der Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.. Kann der gesetzliche Mindesturlaub und der Zusatzurlaub nach 125 SGB IX infolge Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden, erlischt dieser Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Kann der weitergehende Urlaubsanspruch infolge von Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden, gilt 1 Abs. 5 unter Abs. 1 Satz

3 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? Ausgangspunkt: KODA TVöD/VKA 26 Abs.2: Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 5: (2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben: a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/ dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten

4 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? Sonderfall: Beschäftigungsverbot (BAG, Urteil vom , 9 AZR 575/15) Ausgangsnorm hier: nicht die vorgenannten Regelungen der AVR oder TVöD-VKA, denn Schwangerschaft ist keine Krankheit! Abzustellen ist daher auf 17 Satz 2 MuSchG (alt), bzw. 24 MuSchG

5 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen

6 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? BAG (Urteil vom , 9 AZR 575/15 )Fall: Ein AG hatte einer Mitarbeiterin bereits Urlaub auf ihren Antrag hin bewilligt. Danach kam es noch vor dem Urlaub zu einem Beschäftigungsverbot. Der AG meinte, mit der Bewilligung habe er den Urlaub ja bereits gewährt und der Urlaubsanspruch sei daher erloschen

7 Unter welchen Umständen kann Urlaub über das Kalenderjahr hinaus in Anspruch genommen werden? BAG (Urteil vom , 9 AZR 575/15 ): Entscheidung: Der Urlaubsanspruch blieb erhalten, denn Urlaub liegt nur dann vor, wenn die ansonsten geltende Arbeitspflicht aufgehoben wird. Aufgrund des Beschäftigungsverbots gab es im konkreten Fall aber gar keine Arbeitsverpflichtung der Mitarbeiterin. Im Ergebnis konnte die Main dann nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen

8 Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit? BAG (Urteil vom , 9 AZR 53/14 )Fall: MA wechselt im Juli von Vollzeit zu Teilzeit (von 5 Tagen auf 4 Tage/Woche). Von Januar bis Ende Juni hatte er keinen Urlaub genommen. Er beantragt 30 Tage Urlaub, der Arbeitgeber will nur 24 Tage bewilligen

9 Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit? BAG (Urteil vom , 9 AZR 53/14 ): Entscheidung: In der Vergangenheit galt nach 26 Absatz 1 TVöD, dass sich der für die Fünftagewoche festgelegte Erholungsurlaub nach einer Verringerung der Arbeitszeit während des Urlaubsjahrs auf weniger als fünf Wochentage vermindert. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Regelung bereits als diskriminierend beanstandet und mit der Entscheidung aus 2015 folgt dem jetzt auch das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall waren dem Kläger 27 Urlaubstage zuzusprechen, nämlich 15 Urlaubstage für die erste Jahreshälfte und 12 Urlaubstage für die zweite Jahreshälfte

10 Wie viele Tage Urlaub muss ich aufwenden, um 14 Kalendertage dem Dienst fernbleiben zu können? Grundsatz: 1 Urlaubstag für einen Arbeitstag Also: 5-Tage-Woche = 5 Urlaubstage Also: 6-Tage-Woche = 6 Urlaubstage Was aber ist mit den Wochenenden? Nehme ich 5 Urlaubstage und habe davor und danach ein freies WE, dann kann ich 14 Tage im Urlaub sein und benötige hierfür nur 10 Urlaubstage (bei 5-Tage-Woche)

11 Wie viele Tage Urlaub muss ich aufwenden, um 14 Kalendertage dem Dienst fernbleiben zu können? Anspruch: BUrlG: 7 Abs.12: bei Urlaubsanspruch von mehr als 12 Werktagen muss Urlaubsanspruch mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen AVR-Caritas: Anlage 14 1 Abs.5: mindestens 14 aufeinanderfolgende Werktage sind zu gewähren

12 Wie viele Tage Urlaub muss ich aufwenden, um 14 Kalendertage dem Dienst fernbleiben zu können? Dienstvereinbarung Urlaub/Regelungsbeispiel: 1. Beantragt ein Mitarbeiter für eine volle Arbeitswoche (5 Arbeitstage) Erholungsurlaub, so ist mindestens ein Wochenende vor oder nach dieser Urlaubswoche dienstfrei. Das jeweils andere Wochenende soll dienstfrei bleiben. 2. Beantragt ein Mitarbeiter für mehrere volle Arbeitswochen Erholungsurlaub, so sind mindestens die in diesem Zeitraum liegenden Wochenenden sowie ein vor oder nach diesen Urlaubswochen liegendes Wochenende dienstfrei. Das jeweils andere Wochenende soll dienstfrei bleiben. 3. Mindestens ein entsprechend beantragter Urlaubsteil muss mindestens 14 aufeinander folgende Werktage umfassen

13 Muss der Dienstgeber auch ohne Urlaubsantrag den Urlaub im laufenden Jahr gewähren? BAG (Beschluss vom , Az. 9 AZR 541/15), Fall: Ein Wissenschaftler hat Klage auf Urlaubsabgeltung von 51 Tagen nicht genommenen Urlaub erhoben. Bevor der Mitarbeiter zum aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden ist, hat in der Arbeitgeber gebeten, sein Erholungsurlaub vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses zu nehmen. Der Mitarbeiter hat jedoch nur zwei von den 53 Urlaubstagen in Anspruch genommen. Im Übrigen verlangte er Urlaubsabgeltung

14 Muss der Dienstgeber auch ohne Urlaubsantrag den Urlaub im laufenden Jahr gewähren? BAG (Beschluss vom , Az. 9 AZR 541/15) Lösung Die Vorinstanzen haben dem Kläger Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dabei will das Bundesarbeitsgericht geklärt haben, ob die in 7 BUrlG enthaltene Regelung, wonach ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor dem Ende eines Urlaubsjahres beantragen muss, damit er nicht verfällt, europarechtskonform ist. Hintergrund ist Art. 7 der Richtlinie EG, nach der jeder Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Urlaub hat. Nach Ansicht des BAG kann 7 BUrlG so ausgelegt werden, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub zusätzlich davon abhängig ist, dass der Arbeitnehmer den Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zur zeitlichen an Lage beantragen muss, um den ersatzlosen Untergang des Urlaubsanspruchs am Ende des Bezugszeitraumes zu verhindern

15 Muss der Dienstgeber auch ohne Urlaubsantrag den Urlaub im laufenden Jahr gewähren? BAG (Beschluss vom , Az. 9 AZR 541/15) Ergänzung: EuGH, Urteil vom C-214/16, BeckRS 2017, Art. 7 RL 2003/88/EG steht nationalen Regelungen entgegen, die es einem Arbeitnehmer verwehren, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub, die in mehreren aufeinander folgenden Bezugszeiträumen wegen der Weigerung des Arbeitgebers, diese Urlaubszeiten zu vergüten, nicht ausgeübt worden sind, bis zum Zeitpunkt der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu übertragen und gegebenenfalls anzusammeln

16 Ist der Samstag ein Werktag? BAG (Urteil vom , 6 AZR 143/16) Fall: Eine Krankenschwester für deren Beschäftigungsverhältnis der TVöD zur Anwendung gelangt war an zwei Feiertagen nicht zur Arbeit eingeteilt worden und deshalb von ihrer Arbeitgeberin zur Ausgleichsarbeit herangezogen worden. 6 Abs. 3 Satz 3 und 6.1 Abs. 2 Satz 1 des TVöD sehen vor, dass bestimmte Vorfeiertage (Heiligabend, Silvester) oder Feiertage, die auf einen Werktag fallen, auf die Sollarbeitszeit der Beschäftigten angerechnet werden, auch wenn sie dann nicht arbeiten. Die Krankenschwester hatte an Heiligabend und an Neujahr dienstfrei, beide Tage waren Samstage. Ihre Sollarbeitszeit wurde jedoch nicht reduziert, was das Krankenhaus damit begründete, dass ein Samstag kein Werktag im Tarifsinne ist

17 Ist der Samstag ein Werktag? BAG (Urteil vom , 6 AZR 143/16) Fall: Entscheidung: Die Krankenschwester hatte mit ihrer Klage, dass zu ihren Gunsten die Sollarbeitszeit zu verringern war, Erfolg. Nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, dass der Samstag als Werktag im Sinne des TVöD anzusehen ist. Aus diesem Grund war die Reduzierung der Sollarbeitszeit aufgrund der Feiertage am Samstag vorzunehmen

18 Kurzfristige Überstunden (bei Schicht-) und Wechselschichtarbeit BAG (Urteil vom , 6 AZR 161/16) Fall: Kläger ist in Teilzeit (29,25 Stunden) als Krankenpfleger beschäftigt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt 39 Stunden (TVöD-K). Der Kläger verlangt Überstundenzuschläge für Zeiten, die er wöchentlich über 29,25, aber unter 39 Stunden gearbeitet hat. Nach der früheren Definition handelt es sich dabei um sogenannte Mehrarbeit, für die keine Zuschläge zu zahlen sind und der Arbeitgeber lehnte die Zahlung von Überstunden daher ab

19 Kurzfristige Überstunden (bei Schicht-) und Wechselschichtarbeit BAG (Urteil vom , 6 AZR 161/16): Lösung: Die Entscheidung stellt die längst überfällige Ergänzung zur ersten Überstunden-Entscheidung des BAG vom (6 AZR 800/11) dar, in der das BAG entschieden hatte, dass sogenannte kurzfristige Überstunden, also Überstunden, die nach Aushang des Dienstplans angeordnet werden, nicht mehr saldierbar sind und daher zwingend Überstunden bleiben

20 Kurzfristige Überstunden (bei Schicht-) und Wechselschichtarbeit BAG (Urteil vom , 6 AZR 161/16): Lösung: Danach blieb die Frage, ob diese Rechtsprechung auch auf den bisherigen Begriff der Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten anzuwenden ist. Dies hat das BAG in seiner aktuellen Entscheidung nunmehr ausdrücklich bestätigt

21 Kurzfristige Überstunden (bei Schicht-) und Wechselschichtarbeit BAG (Urteil vom , 6 AZR 161/16): Zitat: Bei so genannten ungeplanten Überstunden isv 7 VIII Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, besteht anders als im Fall so genannter eingeplanter Überstunden nach 7 VIII Buchst. c Alt. 2 TVöD-K keine Möglichkeit des Freizeitausgleichs. Der betroffene Arbeitnehmer hat Anspruch auf Überstundenzuschlag. Das gilt auch dann, wenn er in Teilzeit arbeitet und über seine Teilzeitquote hinaus Überstunden leistet, die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten jedoch nicht überschreitet

22 Kurzfristige Überstunden (bei Schicht-) und Wechselschichtarbeit Sofern der Dienstplan Über- und Unterschreitungen vorsieht, können diese im Ausgleichszeitraum miteinander saldiert werden Sofern der Dienstplan Überstunden nicht vorsieht, können die zusätzlichen Stunden im Ausgleichszeitraum nicht miteinander saldiert werden +3 Std - 3 Std + 3 Std Januar Februar März - 3 Std dienstvertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit Ergebnis: keine Überstunde, weil sich die planmäßige Über- und die planmäßige Unterschreitung aufheben! Ergebnis: 3 Überstunden sowohl bei Teilzeit, als auch bei Vollzeit, die nicht durch die Unterschreitung ausgeglichen werden können

23 Ruhezeit für MAV-Mitglieder? BAG (Urteil vom , 7 AZR 224/15) Fall: Betriebsrat war zur Nachtschicht eingeteilt und argumentierte, dass ihm wegen der notwendigen gesetzlichen Erholungszeit ab 3:00 Uhr morgens eine weitere Teilnahme an der Nachtschicht nicht zumutbar sei, weil für den nächsten Tag um 13:00 Uhr eine Sitzung des Betriebsrats anberaumt worden ist

24 Ruhezeit für MAV-Mitglieder? BAG (Urteil vom , 7 AZR 224/15): Entscheidung: Das Bundesarbeitsgericht gibt dem Betriebsrat recht. Die arbeitszeitrechtlich vorgeschriebene elfstündige Ruhezeit sei nicht einzuhalten, wenn der Betriebsrat bis zum Ende der regulären Nachtschicht tätig ist. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass es sich bei der Betriebsratstätigkeit um eine Ehrenamtstätigkeit handelt und die Betriebsratssitzung in diesem Fall in der Freizeit des Betriebsratsmitglieds anberaumt worden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betriebsratsmitglied deshalb berechtigt, seine Arbeit vorzeitig einzustellen, damit die Erholungszeit von 11 Stunden eingehalten werden kann. Es könne im Ergebnis auch dahinstehen, ob die Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne von 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz ist und damit die Regelung über die Ruhezeiten in 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz unmittelbar Anwendung findet. Die Entscheidung ist uneingeschränkt auch auf die Mitarbeitervertretungsordnung und Mitarbeitervertreter zu übertragen

25 (Un-)verbindlichkeit rechtswidriger Weisungen des Arbeitgebers BAG (Urteil vom , 10 AZR 330/15) Fall: Der Kläger ist als Immobilienkaufmann in Dortmund beschäftigt. Im Dienstvertrag ist die Möglichkeit zur örtlichen Versetzung vorbehalten. Nach verschiedenen Streitigkeiten wird der Kläger nach Berlin versetzt. Der Kläger nimmt die Arbeit nicht auf, wofür er zweimal abgemahnt wird. Dann beantragt er gerichtlich die Feststellung der Unverbindlichkeit der Weisung

26 (Un-)verbindlichkeit rechtswidriger Weisungen des Arbeitgebers BAG (Urteil vom , 10 AZR 330/15): Entscheidung: In der Vergangenheit hatte der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass auch unbillige Weisungen des Arbeitgebers rechtlich verbindlich sind, bis ihre Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Der 10. Senat sieht im vorliegenden Fall die Weisung als unbillig zurück und urteilt, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Grenze der Billigkeit bei der Arbeitgeberin als Bestimmungsberechtigter liegt. Diesen Nachweis konnte sie hier nicht erbringen, sodass der Arbeitnehmer auch nicht an die Einhaltung dieser Weisung gebunden war und aus dem selben Grund des nicht befolgen der Weisung keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen durfte. Sofern zwei Senate des Bundesarbeitsgerichts unterschiedliche Auffassung vertreten, ist eigentlich eine Entscheidung des Großen Senats geboten. Dies ist hier ausnahmsweise nicht erforderlich, weil der 10. Senat auf entsprechende Anfrage erklärt hat, dass er an seiner bisherigen Rechtsauffassung ebenfalls nicht mehr festhält

27 Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit KAG Köln (Urteil vom , MAVO 05/2017) Fall: Im Streit stand die Übertragung einer für zu bewertenden Tätigkeit nach 35 Abs. 1 Nummer 4MAVO, zu der die Mitarbeitervertretung nicht beteiligt worden war. Die Besonderheit lag darin, dass die Übertragung nicht ausdrücklich erfolgte, sondern aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung durch das Notfallsanitätergesetz. Der Dienstgeber hatte daher argumentiert, es läge gar keine Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit vor

28 Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit KAG Köln (Urteil vom , MAVO 05/2017): Entscheidung: Das Gericht bestätigte den Anspruch auf Nachholung des Beteiligungstatbestandes und die (stillschweigende) Übertragung einer Höhe zu bewertenden Tätigkeit allein durch die gesetzliche Verpflichtung, bei entsprechender Ausbildung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Notfallsanitäter einzusetzen. Bei dieser Ausgangslage habe der Dienstgeber bereits mit dem erstmaligen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Abschluss der Ausbildung zur Notfallsanitäter/zum Notfallsanitäter die höherwertige Tätigkeit stillschweigend übertragen und sei daher verpflichtet gewesen, dass Beteiligungsverfahren durchzuführen

29 Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit KAG für die Diözesen Limburg-Mainz-Speyer-Trier (Urteil vom , M 16/16) KAGH (Urteil vom , M 02/2017), Fall Streitgegenständliche war die Übertragung einer Höhe zu bewertenden Tätigkeit durch Übertragung von Aufgaben in der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die betroffenen Mitarbeiter waren zuvor als pädagogische Fachkräfte eingestellt worden. Sie hatten darauf verwiesen, dass die sozialpädagogische Familienhilfe eine Höhe zu bewertende Tätigkeit darstelle und dass in diesem Zusammenhang eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung unterblieben sei

30 Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit KAG für die Diözesen Limburg-Mainz-Speyer-Trier (Urteil vom , M 16/16) KAGH (Urteil vom , M 02/2017) Lösung Das Kirchliche Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg-Mainz-Speyer-Trier hat der Klage in erster Instanz stattgegeben. Dabei verweist das erstinstanzliche Gericht darauf, dass über den Wortlaut hinaus jede Übertragung einer anderweitigen Tätigkeit, ganz gleich ob sie höher oder niedriger zu bewerten ist, dem Beteiligungstag des 35 Abs. 1 Nr. 4 MAVO erfülle. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist dem nicht gefolgt. Nach Einschätzung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Nachholung eines Beteiligungstatbestandes. Der Kirchliche Arbeitsgerichthof bestätigt auch die bisherige Kommentierung, wonach die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit nicht erfordert, dass ich tatsächlich auch die Eingruppierung ändert. Anders als das erstinstanzliche Gericht geht der KAGH jedoch davon aus, dass im Rahmen der Beweislast zunächst die Kläger im einzelnen darzulegen haben, worin konkret der Unterschied zwischen der bisherigen Tätigkeit und der neu übertragenen Tätigkeit liegt

31 Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeit BAG (Urteil vom , 5 AZR 382/16), Fall: Klage eines Mitarbeiters auf Vergütung von Überstunden für 100 Tage an denen er durchschnittlich 12 Minuten pro Arbeitstag für das An- und Ablegen der Dienstkleidung und für die Wegezeiten vom Umkleideraum zur Arbeitsstelle, einer Station in einem Krankenhaus, benötigt habe

32 Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeit BAG (Urteil vom , 5 AZR 382/16): Lösung: Das BAG gibt der Klagerecht. Bei den streitgegenständlichen umkleide-und Wegezeiten handele es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit. Zur vergütungspflichtige Arbeitszeit gehöre nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Sinne aller Dagmar verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt. Um vergütungspflichtige Arbeit handele es sich beim An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung. An der Offenlegung der von ihm ausgeübten Tätigkeit gegenüber Dritten habe der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse. Die Notwendigkeit des An- und Ablegens der Dienstkleidung und der damit verbundene Zeitaufwand des Arbeitnehmers - auch zum Aufsuchen der Umkleideräume - beruht auf einer Anweisung des Arbeitgebers, der daher die Vergütung für die hierbei aufgewendete Zeit schuldet

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Norbert Gescher Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel: Fax:

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 - Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit - Übersicht zur Urlaubsrechtsprechung - Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2013 -

Mehr

Urlaubsanspruch Teil 2: Der Urlaubsumfang bei persönlichen Veränderungen während des Urlaubsjahres

Urlaubsanspruch Teil 2: Der Urlaubsumfang bei persönlichen Veränderungen während des Urlaubsjahres Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 22.07.2016 Urlaubsanspruch

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Erkrankung im Frei - Ausgangspunkt Teilweise Unsicherheit bei den Mitgliedseinrichtungen, was passiert,

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden: Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,

Mehr

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch 1 Rechtsquellen Bundesurlaubsgesetz igz-manteltarifvertrag Weitere Regelungen: Sozialgesetze Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach

Mehr

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5

Mehr

DIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer

DIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer 1 DIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer 29.09.2011 Heinrich-Pesch-Haus Ludwigshafen Referent: Rechtsanwalt Hilmar Hoppe Inhaltsverzeichnis 2 1. Internetzugang für Mitarbeitervertretungen 2. Wie kann

Mehr

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Entstehen von Erholungsurlaub bei Sonderurlaub Anlage zum NL 002-2015 Das BAG hat mit seiner Entscheidung vom 06.05.2014-9 AZR 678/12 - zur Frage des Entstehens von gesetzlichem Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt

Mehr

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle

Mehr

Arbeitstag(e)/Woche sechs fünf vier drei zwei ein = Urlaubstage

Arbeitstag(e)/Woche sechs fünf vier drei zwei ein = Urlaubstage Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 29.07.2016 Urlaubsanspruch

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 16.1.2008, 7 ABR 71/06 Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten Leitsätze Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

1. Ausmaß des Urlaubsanspruchs beim Wechsel des Beschäftigungsumfangs

1. Ausmaß des Urlaubsanspruchs beim Wechsel des Beschäftigungsumfangs POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Urlaubsanspruch bei langdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Jürgen Jendral (HMAV) Entwicklung der Rechtsprechung: Grundsatzentscheidung des EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) positionierte

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Die schönste Zeit des Jahres...

Die schönste Zeit des Jahres... Die schönste Zeit des Jahres... ist bekanntlich die Urlaubszeit. Neben Vergnügen und Entspannung beinhaltet das Thema Urlaub jedoch häufig leider auch Ärger und Verdruss, der sich bis hin zu gerichtlichen

Mehr

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung;

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Anlage zum Schreiben des MF v. 21.06.2016 VD 4 35 26 Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Urlaubsanspruch bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs/Beschäftigungsmodells

Mehr

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Eine Anleitung für Anfänger, insbesondere zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen und Klausuren

Mehr

Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31.03. bei Arbeitsunfähigkeit

Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31.03. bei Arbeitsunfähigkeit VB 07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeitsrecht 03/2009 26. Januar 2009 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht Kein Verfall von Urlaubsansprüchen zum 31.03. bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers!

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Sommerzeit ist Urlaubszeit. Aber schon bei der Planung kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es Konflikte geben. Schuld an solchen

Mehr

A 10/

A 10/ A 10/2012 21.06.2012 00 20 01 Tarifeinigung vom 31. März 2012: 1. Änderungstarifverträge 2. Urlaub 3. Übernahme von Auszubildenden 12 Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Änderungstarifverträge Anliegend

Mehr

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 669/05

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 669/05 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.10.2006, 9 AZR 669/05 Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub Leitsätze Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach 125 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch

Mehr

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV)

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV) Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? 2. Auflage Jürgen Jendral (HMAV) Ein Kollege hat mir folgende Fragestellung zur Beantwortung vorgelegt, die ich zum Anlass nehme, die Frage nach der Rechtswidrigkeit

Mehr

Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler

Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler Fachanwalt/in für Arbeitsrecht, Nürnberg Urlaubsanspruch/ - dauer Gesetzlicher Anspruch

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Postfach 10 15 40 28015 Bremen Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen Auskunft erteilt Frau Röhrs Zimmer

Mehr

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Mehr

Blickpunkt Brüssel. Die Berechnung von Urlaubstagen bei einem Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung nach der Rechtsprechung des EuGH

Blickpunkt Brüssel. Die Berechnung von Urlaubstagen bei einem Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung nach der Rechtsprechung des EuGH Die Berechnung von Urlaubstagen bei einem Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung nach der Rechtsprechung des EuGH Patrick Kominiak August 2016 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung.... 2 II. Gesetzliche

Mehr

Rechtsverordnung über den Erholungsurlaub der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Urlaubsordnung)

Rechtsverordnung über den Erholungsurlaub der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Urlaubsordnung) Urlaubsordnung 376 Rechtsverordnung über den Erholungsurlaub der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (Urlaubsordnung) Vom 9. Mai 2014 (KABl. S. 94); 9 geändert durch Artikel 1 der Rechtsverordnung zur

Mehr

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013 ver.di - Bezirk Berlin - Fachbereich 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 800/11 vom 25. April 2013

Mehr

5 Teilurlaub. 5 BUrlG

5 Teilurlaub. 5 BUrlG 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung

Mehr

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?

Inwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 12.03.2009 Arbeitszeit & Direktionsrecht

Mehr

1. Änderungen durch das Pflegezeitgesetz a) kurzzeitige Arbeitsbefreiung S. 2 b) Pflegezeit S. 3 c) Sonderkündigungsschutz S. 3

1. Änderungen durch das Pflegezeitgesetz a) kurzzeitige Arbeitsbefreiung S. 2 b) Pflegezeit S. 3 c) Sonderkündigungsschutz S. 3 Mandantenrundschreiben Juli 2008 01.07.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben möchten wir Sie auf die für die Praxis außerordentlich wichtigen Neuregelungen des

Mehr

Nur per Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per   Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche. Ein Merkblatt Ihrer IHK Urlaubsrecht Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD

Sonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD Sonderregelung Krankenhäuser Anlage 4 zum KTD Nr. 1 Geltungsbereich (1) Diese Sonderregelung gilt für die in Krankenhäusern und Fachkliniken, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen,

Mehr

7 URLAUB 1. Ich bin dann mal weg!

7 URLAUB 1. Ich bin dann mal weg! 7 URLAUB 1 Ich bin dann mal weg! Diese Regelungen gelten nicht für GR/PR, die ausschließlich nur im Schuldienst tätig sind. Für sie ist sämtlicher Anspruch auf Erholungsurlaub mit den Schulferien abgegolten,

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 551 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert am 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag hat mit Zustimmung

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

NEWSLETTER. Anspruch und Vergütung von Erholungsurlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit an weniger Wochenarbeitstagen. 1. Entscheidung des BAG

NEWSLETTER. Anspruch und Vergütung von Erholungsurlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit an weniger Wochenarbeitstagen. 1. Entscheidung des BAG NL 027/16 vom 26. April 2016 NEWSLETTER Stichworte: BAG-Urteil vom 10.02.2015 setzt EuGH- Rechtsprechung um keine Verminderung der Urlaubstage bei Wechsel in Teilzeit an weniger Wochenarbeitstagen wertmäßige

Mehr

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht An alle Landesverbände Präsidium Hans-Peter Murmann Geschäftsführender Vizepräsident Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht Quelle: Deutsche-Handwerks-Zeitung Wo ist der Urlaub gesetzlich geregelt? Wie

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Vorbemerkung. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET

Mehr

Arbeitszeitbegriffe Definition

Arbeitszeitbegriffe Definition Arbeitszeitbegriffe Definition Arbeitszeit ist jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in Urlaub gehen. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und unter welchen Bedingungen

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen Geschäfts-Nr.: AS 20/08 Verkündet am 19.09.2008 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin gegen Mitarbeitervertretung

Mehr

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 5.29 Urlaub 5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Sofern nicht günstigere tarifvertragliche Regelungen bestehen, ergibt sich der Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche aus dem

Mehr

Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber

Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber Leichteste Fahrlässigkeit = keine Haftung Normale Fahrlässigkeit = Quotelung (0,5 1 Gehalt) Grobe Fahrlässigkeit

Mehr

Nummer 2/2015 27. April 2015. Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte

Nummer 2/2015 27. April 2015. Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte Personalblatt Nummer 2/2015 27. April 2015 Inhalt: Informationsblatt für den Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Str. 16 18, 14195

Mehr

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich Foto: Sunny studio/fotolia.com Was Arbeitgeber über den Erholungsurlaub wissen sollten Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich die Urlaubszeit. Neben Vergnügen und Entspannung beinhaltet das Thema

Mehr

Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell 1. Auch wenn eine tarifvertragliche Regelung eine längere Urlaubsdauer als das Bundesurlaubsgesetz

Mehr

CADMUS Arbeitsrecht Report 02-2015

CADMUS Arbeitsrecht Report 02-2015 CADMUS Arbeitsrecht Report 02-2015 Bearbeitet und zusammengestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Kuntzsch, LL.M (University of Georgia) Kontakt: CADMUS Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg

Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg EINLEITUNG Entwicklung eines globalisierten Handels und der multinationalen Unternehmen,

Mehr

AltenpflegeKongress 2013. Dienstpläne rechtssicher gestalten

AltenpflegeKongress 2013. Dienstpläne rechtssicher gestalten AltenpflegeKongress 2013 Dienstpläne rechtssicher gestalten Rechtsanwalt Alexander Wischnewski Fachanwalt für Arbeitsrecht Grundsatz Der Arbeitgeber legt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem

Mehr

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Ich bin dann mal weg... 03.12.2013 2 Sinn und Zweck des Urlaubs Auffrischung der Arbeitskraft des AN Der Urlauber

Mehr

Eingruppierung - Teil I

Eingruppierung - Teil I Erforderliche Zustimmung der MAV 940-980 985 990 995 1000 1005 men. Eine Form des Widerrufs ist nicht vorgeschrieben. Beim Widerruf der Übertragung darf der Dienstgeber nicht willkürlich handeln; er muss

Mehr

Erläuterungen zu Erholungs- und Zusatzurlaub sowie Dienstbefreiung

Erläuterungen zu Erholungs- und Zusatzurlaub sowie Dienstbefreiung 08. August 2010 Erläuterungen zu Erholungs- und Zusatzurlaub sowie Dienstbefreiung unter Berücksichtigung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) und sonstiger gesetzlicher

Mehr

Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) 1. Geltungsbereich. 2. Anwendung der KDAVO. 3. Änderung der Arbeitszeit. 4. Entgeltrelevante Zeit.

Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) 1. Geltungsbereich. 2. Anwendung der KDAVO. 3. Änderung der Arbeitszeit. 4. Entgeltrelevante Zeit. Arbeitervertragsordnung (ArbVO/DW) vom 15. Dezember 1982 in der Fassung vom 20. Juli 2005, zuletzt geändert durch Beschluß der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Juni 2007 1. Geltungsbereich. Diese

Mehr

Betriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001

Betriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001 BV-S55 I 001 Darum geht es Wenn es um den Urlaub geht, kann es schnell zum Streit kommen. Speziell bei verlängerten Wochenenden und so genannten Brückentagen scheint der Konflikt unter Ihren Mitarbeitern

Mehr

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer Juli 2011 Seite: 28 BAG, Urteil vom 09.02.2011-7 AZR 221/10 Auflösende Bedingung für Arbeitsverhältnis Beginn der Klagefrist schwerbehinderter Arbeitnehmer EINLEITUNG: Für die Kündigung schwerbehinderter

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 14.07.05 Wer bezahlt was bis wann,

Mehr

Urlaubsentgelt beim Übergang eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

Urlaubsentgelt beim Übergang eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Urlaubsentgelt beim Übergang eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Keine Umrechnung des Vollzeiturlaubs bei Übergang in eine Teilzeitbeschäftigung. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs

Mehr

Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub

Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub Differenziert eine Regelung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag hinsichtlich

Mehr

Die Jahressonderzahlung im Bereich der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst - Caritas -

Die Jahressonderzahlung im Bereich der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst - Caritas - Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Stefanie Biehler, Rechtsreferentin Stand: 13.11.2013 Die Jahressonderzahlung

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband BESCHLÜSSE DER BUNDESKOMMISSION Deutscher Bundeskommission 1/2013 28. Februar 2013 in Fulda Beschlüsse Die Bundeskommission fasst die nachfolgenden Beschlüsse: A. Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste

Mehr

Pressemitteilung Nr. 22/12

Pressemitteilung Nr. 22/12 Pressemitteilung Nr. 22/12 Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer Gemäß 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der nach 1 BUrlG jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zustehende bezahlte Erholungsurlaub mindestens

Mehr

Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls URTEIL. In dem Verfahren

Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls URTEIL. In dem Verfahren DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ KIRCHLICHER ARBEITSGERICHTSHOF M 02/06 Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls Verkündet am: 30.November 2006 Schüling als Urkundsbeamtin

Mehr

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW www.kfz-nrw.de ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE Gültig ab 01.01.2016 Gerresheimer Landstraße 119 40627 Düsseldorf Telefon 0211-92595 0 Fax 0211 92595 90 E-Mail

Mehr

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden?

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? 44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden? Fall Ein Arbeitnehmer, der seit etwa sechs Jahren bei einem Betrieb mit 150 Beschäftigten in der

Mehr

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich? Infos zum Urlaub 1. Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? 2. Besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub? 3. Was gilt als Urlaubstag? 4. Was gilt als Urlaubsjahr? 5. Ab wann besteht Urlaubsanspruch? 6. Wann

Mehr

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen

BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE. Zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG URLAUBSGRUNDSÄTZE Zwischen der Firma - nachfolgend Unternehmen genannt und dem Betriebsrat der Firma.- nachfolgend Betriebsrat genannt vereinbaren nachfolgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Muster-Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Muster-Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten Muster-Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten Zwischen vertreten durch (Dienstgeber) und der Mitarbeitervertretung vertreten durch (MAV) wird gemäß 9 der Anlage 31/32/33 AVR folgende Dienstvereinbarung

Mehr

Kirchliches Arbeitsgericht

Kirchliches Arbeitsgericht Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Az.: KAG Mainz M 56/15 Sp- ewvfg - 30.06.2015 Beschluss In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit

Mehr

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012 Jahressonderzahlung 1 22 TV AWO NRW Voraussetzungen Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und mindestens seit dem 1. August beschäftigt sind, haben Anspruch auf

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006

Mehr

EINLEITUNG: SACHVERHALT:

EINLEITUNG: SACHVERHALT: Januar 2011 Seite: 34 LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.12.2010 22 Sa 59/10 Urlaubsanspruch; Übertragung; Urlaubsabgeltung; Erwerbsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Ausschlussfrist EINLEITUNG:

Mehr

Fünftelregelung bei Feiertagen

Fünftelregelung bei Feiertagen Fünftelregelung bei Feiertagen Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter(innen) gemäß 12 Abs. 5, Unterabs. 2 TV AWO NRW Betroffene Beschäftigte die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 14.05.2013, Az.: 9 AZR 760/11 Die Freistellung muss genau beschrieben werden Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaub eines Mitarbeiters nicht

Mehr