Pressekonferenz zum Start des Themenjahres. Berlin, 3. März 2015

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1 Pressekonferenz zum Start des Themenjahres Berlin, 3. März 2015

2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 3 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4 Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung ( ), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers) (1) ( ) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ( ) zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) ( ) in geeigneter Art und Weise ( ) auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. ( )

4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 12 (Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers) (3) ( ) Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. ( ) (5) Dieses Gesetz ( ) sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden ( ) zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. ( )

5 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland Im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt von SUZ Sozialwissenschaftliches Umfragezentrum GmbH Duisburg

6 Methode Basisdaten der Erhebung Wer? Zielpopulation Wie? Stichprobe, Erhebungsinstrument, Kontaktversuche Wie viele? Anzahl realisierter Interviews In Privathaushalten lebende, sozialversicherungspflichtige Frauen und Männer mit Festnetz- oder Mobilfunkanschluss im Alter ab 15 Jahren Zufallsstichprobe von Telefonnummern unter Einbeziehung der im Telefonbuch nicht eingetragenen Haushalte und von Mobilfunknummern; computergestützte telefonische Befragung 10 Kontaktversuche 1002 Wann? Befragungszeitraum 28. November 2014 bis 02. Januar 2015

7 Begriffsverständnis Was verstehen Sie unter sexueller Belästigung? Anbringen aufreizender Bilder Unerwünschtes Anstarren Anzügliche Bemerkungen Unerwünschte Berührungen Explizite Aufforderungen wie Setz dich auf meinen Schoß Aufforderung zur sexuellen Handlungen 55 % 67 % 64 % 72 % 74 % 60 % 84 % 75 % 92 % 87 % 95 % 90 % Frauen erkennen sexuelle Belästigung eher als Männer. Sie sehen insbesondere aufreizende oder pornographische Bilder und anzügliche Bemerkungen am Arbeitsplatz eher als sexuell belästigend an. Frauen Männer

8 Erfahrungsebene Haben Sie folgende Situationen schon einmal selbst erlebt? Zweideutige Kommentare, Witze mit sex. Bezug Bemerkungen mit sexuellem Inhalt 22 % 30 % Unangemessene Fragen mit sex. Bezug zu Privatleben, Aussehen Unerwünschte körperliche Annäherung, Berührung Unerwünschte Umarmung, Küssen 19 % 12 % 13 % 10 % 28 % 19 % 39 % 47 % Am häufigsten erlebt werden verbale Formen sexueller Belästigung. Frauen erleben tendenziell eher physische Belästigungen, Männer eher visuelle und verbale Belästigungsformen. Unerwünschte s, SMS, Fotos, Videos mit sex. Bezug Unsittlich entblößt Nötigung zum Ansehen pornographischen Materials 3 % 12 % 3 % 3 % 2 % 7 % Frauen Männer

9 Sexuelle Belästigung: konkrete Erfahrung und persönliche Einschätzung 49 % 56 % eine der im Gesetz genannten Belästigungssituationen schon einmal selbst erlebt 17 % 7 % nach eigenem Begriffsverständnis schon einmal am Arbeitsplatz sexuell belästigt Jede_r zweite Befragte hat gesetzlich verbotene Belästigungen am Arbeitsplatz schon einmal erlebt. Jede sechste Frau und jeder 14. Mann stuft das Erlebte explizit als sexuelle Belästigung ein. Als Täter benennen sowohl Männer als auch Frauen am häufigsten Männer. (siehe nachfolgende Folie) Frauen Männer

10 Verursacher_in / Täter_in Sowohl Männer als auch Frauen beobachten und erleben am häufigsten Belästigungen durch Männer. 67 % 75 % 81 % 11 % 22 % 3 % 23 % 6 % 14 % 30 % 39 % 31 % Verursacher: Frau/Frauen Verursacher: Mann/Männer Verursacher: nicht zuzuordnen von Frauen beobachtet von Männern beobachtet von Frauen erlebt von Männern erlebt

11 Verursacher_in (Hierarchieebene) Sexuelle Belästigung wird mehrheitlich durch Personen aus dem Kollegium (auf gleicher Hierarchiestufe) erfahren insbesondere von Männern. 65 % 81 % von Personen aus dem Kollegium, die auf der gleichen Hierarchiestufe stehen 31 % 26 % von Personen aus dem Kollegium, die auf einer höheren Hierarchiestufe stehen 31 % 14 % von Vorgesetzten auf einer höheren Hierarchiestufe Frauen werden im Vergleich zu Männern häufiger durch Kollegen oder Vorgesetzte einer höheren Hierarchiestufe sexuell belästigt. Frauen Männer

12 Orte An welchen der im Folgenden genannten Orte haben Sie solche Situationen oder Verhaltensweisen erlebt? Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.b. Betriebsfesten Auf den Fluren oder im Fahrstuhl In der Kantine oder der Gemeinschaftsküche z.b. Mails oder SMS Auf Geschäfts- oder Dienstreisen Weitere Orte Büro 56 % 48 % 13 % 12 % 18 % 35 % 26 % 32 % 28 % 38 % 33 % 38 % 48 % 51 % Sexuelle Belästigungen finden überwiegend im Büro oder bei gesellschaftlichen Veranstaltungen statt. Frauen Männer

13 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Wissen (1) Was meinen Sie welche Rechte haben Sie vom Gesetz aus, wenn Sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden? meinen Arbeitgeber, Vorgesetzten oder andere im Betrieb zu informieren und mich zu beschweren mich auch gerichtlich zur Wehr zu setzen und auf Schadenersatz oder Entschädigung zu klagen 50 % 49 % Nur jede_r fünfte Beschäftigte weiß, dass der Arbeitgeber sie/ihn vor Belästigung schützen muss. von meinem Arbeitgeber zu verlangen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um mich vor sexueller Belästigung zu schützen 19 % mich unmittelbar zur Wehr zu setzen (verbal, körperlich) meine Arbeit einzustellen, wenn mein Arbeitgeber keine oder ungeeignete Maßnahmen ergreift es dürfen mir keine Nachteile entstehen, wenn ich gegen Belästigung vorgehe 2 % 2 % 9 %

14 Wissen (2) Es gibt in meinem Betrieb keine Maßnahmen, die mir bekannt sind Es gibt eine präsente Ansprechperson 29 % Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Leitbild existiert Informationen wurden zur Verfügung gestellt Schulungen werden angeboten Sexuelle Belästigung kommt als Thema in der Ausbildung vor 9 % 7 % 5 % 1 % Weiß nicht 14 % 46 % Fast jeder zweite Befragte kennt keine Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung im eigenen Betrieb oder Unternehmen. Nur ca. 1/5 der Befragten wissen von einer Ansprechperson. Nur ca. 1/10 erwähnen die Existenz einer Vereinbarung bzw. eines Leitbildes.

15 Wissen (Umfrage unter 667 Personalverantwortlichen und Betriebsrät_innen) Es gibt in meinem Betrieb keine Maßnahmen, die mir bekannt sind. Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder Leitbild existiert Informationen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden proaktiv zur Verfügung gestellt (schriftlich, elektronisch) Schulungen werden durchgeführt/angeboten Räumliche Maßnahmen, die sexueller Belästigung vorbeugen sollen 18 % 10 % 7 % 4 % 60 % 60 % der Befragten Personalverantwortlichen und Betriebsrät_innen kennen keine Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in ihrem Unternehmen/ihrer Verwaltung. Von einer Betriebsvereinbarung wissen nur 18 % der Befragten. Sexuelle Belästigung kommt als Thema in der Ausbildung vor 1 % Sonstiges 12 %

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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