BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG Franz-Lehner-Str Unterschleißheim
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1 Überwachungszertifikat-Nr.: Der Betrieb erfüllt die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung. GmbH & Co. KG Str. 9 Bonn, 14. Juni 2017 Gültig bis: 17. November 2018 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Jürgen Steinemann Seite 1 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
2 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Auditierung vom 18./ durch den beauftragten Sachverständigen, welches gemäß den Prüfungsanforderungen der bvse-entsorgergemeinschaft, den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den hierzu ergangenen, amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder ermittelt wurde, erhält die Firma GmbH & Co. KG Str. 9 als Mitglied der bvse-entsorgergemeinschaft an den Standorten für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten Erzeugernummer: I 184 E 1302 Entsorgernummer: I 184 S 0003 Beförderernummer: I 184 T 0480 Erzeugernummer: I 772 E 9095 Entsorgernummer: I 772 S 0001 Beförderernummer: I 184 T 0480 Betrieb Sammeln Alle nicht gefährlichen Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 04. März 2016) zusätzlich der folgenden gefährlichen Abfallarten nach AVV: * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe Seite 2 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
3 Sammeln * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder * kohlenteerhaltige Bitumengemische * Kohlenteer und teerhaltige Produkte * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Befördern Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 04. März 2016) Lagern Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder Unterschleißheim Gültig bis: 17. November 2018 Seite 3 von 12
4 Lagern * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.) Wischtücher und Schutzkleidung, die Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 4 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
5 Lagern * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Unterschleißheim Gültig bis: 17. November 2018 Seite 5 von 12
6 Lagern Metalle Boden und Steine gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Sperrmüll Behandeln Sortieren, Sieben, Zerkleinern Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.) Wischtücher und Schutzkleidung, die Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder Seite 6 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
7 Behandeln Sortieren, Sieben, Zerkleinern Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle Boden und Steine gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Sperrmüll Sammeln Alle nicht gefährlichen Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 04. März 2016) zusätzlich der folgenden gefährlichen Abfallarten nach AVV: * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Unterschleißheim Gültig bis: 17. November 2018 Seite 7 von 12
8 Sammeln * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschllämme) * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder * kohlenteerhaltige Bitumengemische * Kohlenteer und teerhaltige Produkte * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Befördern Alle Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10. Dezember 2001 (zuletzt geändert am 04. März 2016) Lagern Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Seite 8 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
9 Lagern Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschllämme) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall gemischte Verpackungen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung fallen Altreifen Beton Ziegel Fliesen und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Unterschleißheim Gültig bis: 17. November 2018 Seite 9 von 12
10 Lagern Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe oder (hier: Holz das gef. Stoffe enthält, z.b. Fenster- und Türenholz) * kohlenteerhaltige Bitumengemische (teerhalt. Straßenaufbruch) Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (Straßenaufbruch) * Kohlenteer und teerhaltige Produkte (hier: Teerdachbahnen, teerhalt. Isolierungen) Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (verpackt nach TRGS 521) Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe (verpackt nach TRGS 521) Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 10 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
11 Lagern gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Bekleidung * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe Unterschleißheim Gültig bis: 17. November 2018 Seite 11 von 12
12 * gefährliche Abfälle Lagern * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Sperrmüll Behandeln zerkleinern, sieben Verpackungen aus Holz Holz gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Sperrmüll für einen Zeitraum von 18 Monaten das Überwachungszertifikat und die Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens gem. 56 Abs. 2 - Abs. 4 KrWG. Überwachungsaudit: Mai 2018 Seite 12 von 12 Gültig bis: 17. November 2018 Unterschleißheim
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