Betreuung von Tagespflegekindern
|
|
- Carl Bretz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betreuung von Tagespflegekindern Kostenbeiträge und laufende Geldleistungen Dietzenbach G. Horcher, Fachdienstleiter Jugend und Soziales
2 Gliederung 1. Rechtliche und politische Ausgangslage 2. Auswirkung der Besteuerung der Geldleistung 3. Umsetzung 4. Ausgestaltung der Geldleistungen
3 1. Rechtliche und politische Ausgangslage Aufwertung der Tagespflege im SGB VIII durch TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) Durch KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) durch KiföG (Kinderförderungsgesetz) gleicher Auftrag von Kita und Kindertagespflege: Bildung Erziehung Betreuung
4 Ausbauziele für f r U3-Betreuung bis 2013 Ausbau der Plätze für U3 auf (35 % Versorgungsqoute) bedarfsgerechtes Angebot für Kinder U3 von erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden Elter, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II beziehen ab Verpflichtung zur Förderung aller Kinder oben genannter Elterngruppen ab Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lj.
5 Ausbauziele der Kindertagespflege 30 Prozent der Plätze für U3, die bis 2013 vorgesehen sind sollen in der Tagespflege entstehen = Tagespflegestellen bei einem durchschn. Schlüssel von 1:3 = zusätzliche Tagespflegepersonen
6 Formen der Kindertagespflege im Haushalt der Eltern im Haushalt der Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen
7 Beschäftigungsformen Selbständige Tätigkeit Geringfügig abhängig Beschäftigte Versicherungspflichtig abhängig Beschäftigte
8 Finanzierung von Tagespflegepersonen Privat finanzierte Tagespflegeverhältnisse Öffentlich (mit)finanzierte Tagespflegeverhältnisse (durch laufende Geldleistungen nach 23 SGB VIII)
9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung bisher: aus öffentlichen Mitteln bezahltes Pflegegeld war steuerfrei wenn: - Pflege auf Dauer angelegt und - keine erwerbsmäßige Tätigkeit vorlag (Betreuung bis zu 5 Kindern) privat finanzierte Kinderbetreuung war immer steuerpflichtig
10 Einkommensteuerrechtliche Behandlung neu ab : Erlass des BMF v Laufende Geldleistungen für Tagespflegepersonen die sich aus der Erstattung des Sachaufwandes und der Förderleistung für die Betreuung eines Kindes zusammensetzen sind als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 1 ESTG zu werten.
11 Auswirkungen fällig werden: Einkommensteuer Unfallversicherung Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Rentenversicherung
12 Neue Regelung Tagespflegepersonen gelten als selbständig Tätige. Soweit im Einzelfall keine höheren Betriebsausgaben nachgewiesen werden können, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR monatlich pro Vollzeit (8 h) betreutem Kind steuerlich geltend gemacht werden.
13 Sozialversicherung - KV Tagespflegepersonen können: beim Ehepartner familienversichert als Selbständige freiwillig versichert privat versichert sein
14 Familienversicherung Voraussetzung: Einkommen unter 360 EUR / Monat (2009) Geringfügig Beschäftigt unter 400 EUR nicht hauptberuflich selbständig tätig
15 Freiwillig Krankenversichert zu unterscheiden sind: Nebenberuflich selbständig Tätige (NST) Hauptberuflich selbständig Tätige (HAST) Einordnung erfolgt über Mindesteinkommensgrenzen, an denen der KV-Beitreg bemessen wird.
16 Freiwillige Krankenversicherung NST: Mindestbemessungsgrundlage 2009: 840 EUR 2010: 851,67 EUR HST: Mindestbemessungsgrundlage 2009: EUR 2010: 1.916,25 EUR
17 Pflegeversicherung die Pflicht zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist abhängig vom Bestehen der Krankenversicherungspflicht - Kinderlose: Beitrag 2,20 % - Eltern: Beitrag 1,95 % jeweils vom Einkommen
18 Rentenversicherung Selbständige unterliegen in der Regel nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Ausnahme: Tagespflegepersonen ( 2 SGB VI) aber: erst ab 400 EUR werden Tagespflegepersonen rentenversicherungspflichtig Pflichtbeiträge derzeit: 19,9 % die Hälfte wird vom öffentlichen Jugendhilfeträger erstattet ( 23 Abs. 2 SGB VIII)
19 Unfallversicherung Tagespflegepersonen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht ( 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII) nachgewiesene Aufwendungen für die Beiträge zur Unfallversicherung werden erstattet ( 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
20 Umsetzung KiföG (2008) wichtigste Änderungen: Laufende Geldleistungen nach 23 Abs. 1 SGB VIII: - Erstattung Sachaufwand - Beitrag für Förderleistung - Erstattung nachgewiesene Aufwendung für Unfallversicherung - Erstattung der hälftigen Aufwendungen einer angemessenen Alters- Kranken- und Pflegeversicherung - besondere Bedarfe
21 Umsetzung KiföG 43 SGB III Erlaubnis zur Kindertagespflege Erlaubnisvorbehalte: Betreuungsumfang und Betreuungsdauer, persönliche Eignung, geeignete Räumlichkeiten Anzahl gleichzeitig anwesender Kinder (Spielraum für Landesgesetzgeber)
22 Umsetzung KiföG Grundsatz: Die Förderleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten ( 23 Abs. 2 a SGB VIII).
23 Kindertagespflegesatzung Kreis OF 1. Feststellung der Geeignetheit durch Lehrgangsteilnahme 2. Begrenzung der Finanzierung in der Regel bis zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz 3. Begrenzung der wöchentl. Betreuungszeit auf 50 Std. 4. Anrechnung leiblicher Kinder unter 8 Jahren 5. Begrenzung der max. Aufnahme von Kindern unter 18 Monate 6. Laufende Geldleistungen: - Sach- und Förderaufwand in einem Betrag - gekoppelt an TVöD Entgeltgruppe 6, Stufe 2, davon 20 % - Unfallversicherung 100 % - KV und Pflegevers. 50 % auf der Basis NST - Rentenvers. 50 %
24 Kindertagespflegesatzung Kreis OF 1. Betreuung über Nacht als besonderer Bedarf 2. Kostenbeitrag der Eltern: 1/3 der Geldleistung
25
26 Danke für die Aufmerksamkeit und viel Spaß beim Gewinnen neuer Erkenntnisse
der einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen
Ohne Moos nichts los?! Fachvortrag zu den Auswirkungen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Ausbauziele bei der Tagespflege und Besteuerung der Geldleistungen
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrRichtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege
S t a d t M e c k e n h e i m D e r B ü r g e r m e i s t e r Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Fördervoraussetzungen
MehrFragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege
Berlin, im Juli 2008 Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege 1. Warum wurde die Kindertagespflege neu geregelt? Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf geeinigt, bis 2013
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrBesteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege. Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz
Besteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege Stand: Juli 2009 Carsten Noll/Irina Lempp Folie 1 Folie 2 Besteuerung der Tagespflege bis zum 31.12.2008 Kurzüberblick Kindertagespflege
MehrKindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich
Kindertagespflege Landesrechtliche Regelungen... Andrea Gruber Referat Tageseinrichtungen für Kinder, Sprachförderung, Bildung im Elementarbereich Gliederung Grundlagen oder Was bisher geschah bis Folie
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
MehrRichtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Richtlinie des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach 23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Fassung vom 01.08.2015) Die Förderung von Kindern in Tagespflege ist nach 2 Abs. 2 Ziff. 3
MehrRichtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest
Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Kreisjugendamt Soest Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land
Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land [Änderungen in Fettschrift und kursiv] Der Landkreis Berchtesgadener
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
Mehr1. Wie hat sich das Angebot und die Inanspruchnahme in der Kindertagespflege im Landkreis Freudenstadt seit dem Jahr 2009 entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6606 12. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Auswirkungen der
Mehrzur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.
1 Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.höhe Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrRichtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen
Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1 Rechtliche Grundlagen (1) Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört nach 2 Abs. 2 Ziff. 3 i.v.m. 22 bis 25 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
MehrFörderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege
Förderliche Rahmenbedingungen für die Stand Broschüre "Schwangere Mirgantinnen" Fachvortrag besser?! Wohin Hessisches KinderTagespflegeBüro, Kassel 18. Juni 2009 Seite 1 Gliederung: 1. Ausbauziele bei
MehrRichtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.
Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrSatzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen
Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.05.2013
Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem SGB VIII in der Stadt Bamberg ab dem 01.05.2013 1. Geltungsbereich Die Richtlinien gelten für die Förderung in Kindertagespflege nach 23 SGB VIII. Im Mittelpunkt
MehrI. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich.
Richtlinien der Stadt Lippstadt über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz i. V. mit 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) I. Definition
MehrFakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Stand: 27. Mai 2009 Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. Nicht nur durch das große
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrZusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung
MehrKindheit, Jugend und Familie
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2016 Die Empfehlungen (DV 19/15) wurden nach
MehrÜberblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I
Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine
MehrRichtlinien des Kreises Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege
Kreisjugendamt Düren - 51 - Richtlinien des Kreises Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege Gesetzliche Grundlagen und Auftrag für die Kindertagespflege Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
MehrKurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit
Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit pflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2015 Die Empfehlungen (DV 20/14) wurden nach
MehrTagespflege. 2 Fördervoraussetzungen
Satzung des Landkreises Alzey-Worms über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege gem. 23 und 24 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrRichtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des
MehrHANSESTADT LÜNEBURG 51-07
Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg Aufgrund
MehrSatzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
1 Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 die Satzung über
MehrSoziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter
Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig
MehrRichtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.
Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege
MehrWas ist im Sachkostenanteil enthalten:
Zusammenfassung zu den neuen Richtlinien für die Kindertagespflege des Landkreises Bad Kissingen sowie zur Sozialversicherungspflicht ab dem 01.01.2015 (Stand: 02.02.2015) Notwendigkeit der Aufteilung
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
MehrReferent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015
Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2 Krankenversicherung als
MehrSatzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen
Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss
MehrLeitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Leitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Anspruchsvoraussetzungen Gültig ab 01.01.2016 Auf Antrag und frühestens
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrIV/24/ 1. 2 4 Fördervoraussetzungen
IV/2/ 1 Satzung der Stadt Rheinbach über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vom 1.05.2007 1 2 3 3 Gemäß 7 der Gemeindeordnung für das Land
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrWas ist neu an der Kindertagespflege? Die wichtigsten Fragen die wichtigsten Antworten
Berlin, im Juli 2008 Was ist neu an der Kindertagespflege? Die wichtigsten Fragen die wichtigsten Antworten 1. Warum wurde die Kindertagespflege neu geregelt? Weil genau dies dringend notwendig war. Kinder
MehrFakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Stand: 8. April 2010 Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege Das Gebiet der Kindertagespflege zeichnet sich durch eine große Uneinheitlichkeit aus. Nicht nur durch das große
MehrIhr Finanzamt informiert
Ihr Finanzamt informiert Kindertagespflege Was ändert sich steuerlich? 1. Steuerliche Änderungen bei der Kindertagespflege ab 2009 Ab dem 01.01.2009 müssen alle Tagesmütter und Tagesväter die Einkünfte
MehrRichtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Uckermark
Landkreis Uckermark Jugendamt Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Uckermark 2 Inhalt Seite Vorwort 3 Geltungsbereich 3 1. Grundsätze einer leistungsgerechten 3 Finanzierung der
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
MehrUnternehmenspräsentation
Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrAusgewählte Versicherungsbeispiele*
Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Sachverhalt Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosen- und Rentenversicherung Unfallversicherung Es besteht kein Versicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII,
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrLösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
MehrIV/24/ 1. 2 4 Fördervoraussetzungen
IV/24/ 1 Satzung der Stadt Rheinbach über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege vom 14.0.2007 1 2 3 3 Gemäß 7 der Gemeindeordnung für das Land
MehrSatzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrZusammenfassung der Infoveranstaltung zu den neuen Richtlinien für die Kindertagespflege des Landkreises Bad Kissingen ab dem 01.01.
Zusammenfassung der Infoveranstaltung zu den neuen Richtlinien für die Kindertagespflege des Landkreises Bad Kissingen ab dem 01.01.2015 Notwendigkeit der Aufteilung der Tagespflegevergütung ab dem 01.01.2015
MehrSatzung über die Betreuung von Tageskindern durch Tagespflegepersonen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Satzung über die Betreuung von Tageskindern durch Tagespflegepersonen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg I/53 Gemäß 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt
Mehrbis zu 3 Plätzen 4 5 Plätze 6 8 Plätze Sachkostenpauschale 332,00 408,00 419,00 196,00 369,00 453,00 465,00 196,00 406,00 498,00 512,00 245,00
Info 9 Finanzielles Wenn Sie Tagespflegebetreuung über die Steglitzer Tagespflegebörse anbieten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten: Öffentlich oder privat finanziert Sie bieten Plätze an, die öffentlich
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
Mehrb) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft
b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis
MehrKinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012
Kinder in der Pflegeversicherung Hiddenhausen, 05. September 2012 Voraussetzungen für eine Pflegestufe erheblicher Hilfebedarf in bestimmten Bereichen täglicher Hilfebedarf in bestimmtem Umfang Hilfebedarf
Mehre) Kostenbeteiligung
e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären
MehrI. Abschnitt Allgemeine Regelungen für die Förderung in Tagespflege und in Tageseinrichtungen. Förderung von Kindern im Alter von unter einem Jahr
Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege sowie den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder Gemäß 5 der Kreisordnung
Mehrder Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Stand: Januar 2012 Seite 2 Merkblatt zur Sozialversicherung der Studierenden an der
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege 1. Aufgabenstellung 1.1 Kindertagespflege als qualifiziertes Angebot der Tagesbetreuung 1.2 Zielgruppe 1.3 Abgrenzung der Kindertagespflege
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
Mehr15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
15. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 14. Satzungsnachtrages
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrInformationen der Stadt Leverkusen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Stand: Januar 2014)
Informationen der Stadt Leverkusen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Stand: Januar 2014) Der gesetzliche Auftrag für Kindertagespflege ergibt sich aus den 22 bis 24 des Sozialgesetzbuch VIII
MehrSatzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Förderung in Kindertagespflege vom 01.04.2014
Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Förderung in Kindertagespflege vom 01.04.2014 Der Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.
MehrMonatliche Einnahme 2008 als Kindertagespflegeperson. 0 Euro
Fallbeispiele zum wirtschaftlichen Ergebnis von Kindertagespflegetätigkeit (Ktpf) ab 2008 unter Berücksichtigung der derzeitigen Erlasslage (Stand 9.10.) des Bundesfinanzministerium und daraus resultierender
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1722 16. Wahlperiode 07.12.2007. der Abgeordneten Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1722 16. Wahlperiode 07.12.2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrInformationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16.
Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am in Köln Vizepräsident der Steuerberaterkammer Köln 1 I. Familienversicherung
MehrÜber die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.
Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrDie Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf
MehrRechtslage und Ausblick ab 2016
Die Sonderregelung zur Einstufung in der Kindertagespflege in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Rechtslage und Ausblick ab 2016 Expertise von Rechtsanwältin Iris Vierheller Stand 31. März
MehrBERUFSAKADEMIE SACHSEN
BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrSatzung über die Förderung von Kindertagespflege im Landkreis Tirschenreuth (Tagespflegesatzung) vom 16.04.2015
Satzung über die Förderung von Kindertagespflege im Landkreis Tirschenreuth (Tagespflegesatzung) vom 16.04.2015 Aufgrund von Artikel 16 und Artikel 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung
MehrKrankenversicherung und Pflegeversicherung. Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013
Krankenversicherung und Pflegeversicherung Vortrag IHK Heilbronn-Franken Heilbronn, den 19. November 2013 Inhalte gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife Selbstständige Nebentätigkeit
Mehr