Betreuungsvertrag. und allgemeine Bestimmungen zwischen. Verein Kinderstube zur Mühle. (vertreten durch die Kinderstubenleiterin)

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1 Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen zwischen Verein Kinderstube zur Mühle (vertreten durch die Kinderstubenleiterin) und Mutter Name Strasse Geburtsdatum Telefon priv. Vorname PLZ/Ort Beruf Telefon geschäftl. Vater Name Strasse Geburtsdatum Telefon priv. Vorname PLZ/Ort Beruf Telefon geschäftl. (Änderungen der Adresse oder Telefonnummer müssen der Kinderstubenleitung bitte umgehend mitgeteilt werden.) Sorgerecht: O Mutter O Vater O Gemeinsam O Erreichbarkeit der Eltern während des Kinderstubenbesuchs 1. Priorität Tel: 2. Priorität Tel: 3. Priorität Tel: Betreffend der Betreuung von: Kind Name Strasse Geburtsdatum Heimatort/ Land Impfungen Vorname PLZ/ Ort Heimatort Muttersprache Allergien

2 Krankheiten Hausarzt Medikamente Telefon Geschwister Name und Alter Krankenversicherung/Unfallversicherung: Privathaftpflichtversicherung: Mit folgendem Inhalt: Betreuungszeiten (gewünschte und mit Kinderstubenleiterin abgesprochene Zeiten bitte ankreuzen) Montag (Waldtag) Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr In der Kinderstube zur Mühle werden Kinder im Alter von 2 Jahren bis Kindergarteneintritt betreut. Betreuungszeit Die Betreuungszeit wird mit Ihnen besprochen und schriftlich festgehalten. Morgens können die Kinder von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr in die Kinderstube gebracht werden. Am Waldtag starten die Kinder um 9.00 Uhr in den Wald, weshalb Pünktlichkeit ganz wichtig ist. Um eine minimale Konstanz der Gruppe zu erhalten, ist eine Belegung von mindestens zwei Morgen erforderlich. Aufnahmekriterien Die Leiterin der Kinderstube informiert Sie über die aktuell möglichen Betreuungstage und entscheidet über die definitive Aufnahme eines Kindes.

3 Eingewöhnungszeit Um den Eintritt und die erste Zeit in der Kinderstube zu erleichtern, begleiten Sie Ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf der Kinderstube. Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich nach den Bedürfnissen von Ihnen und Ihrem Kind und werden mit der Leiterin der Kinderstube besprochen. Während der Eingewöhnungszeit wird bereits der normale Tarif verrechnet und basiert auf dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Mitbringen Bitte bringen Sie für Ihr Kind folgende Dinge mit: - Finken - Eine Tasse oder einen Becher, den das Kind kennt - Eine Regenhose und Regenjacke - Einen Satz Ersatzkleidung - Gummistiefel - Nuggi, Lieblingsstofftier - Windeln (wenn noch benötigt) und Feuchttücher Bringen Sie bitte je nach Jahreszeit Ersatzkleider (auch Unterwäsche) für Ihr Kind mit. Jedes Kind hat hierfür eine extra Kiste. Die schmutzigen Kleider geben wir Ihnen zum Waschen nach Hause. Ziehen Sie dem Kind möglichst strapazierfähige Kleider an, welche es beim Spielen, beim Basteln und beim Aufenthalt im Freien tragen darf. Persönliche Spielsachen Wir bitten Sie, Ihrem Kind möglichst keine eigenen Spielsachen mitzugeben. Kostbare Sachen sollten lieber zu Hause bleiben, da wir keine Verantwortung übernehmen können bei Verlust oder Beschädigung. Verpflegung Morgens nehmen wir den Znüni gemeinsam ein. Ihr Kind muss hierfür nichts mitbringen. Wir achten auf kindgerechte, ausgewogene und gesunde Ernährung, die täglich frisch und mit Zutaten aus möglichst biologischem, regionalem Anbau zubereitet wird. Krankheiten Wenn das Kind krank ist, sollte es zu Hause bleiben. Im Grenzfall entscheidet die Leitung der Kinderstube, ob ein unpässliches Kind die Kinderstube besuchen kann. Für Arztbesuche sind Sie zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Ihren Lasten.

4 Krankenkasse/Versicherung Bitte geben Sie beim Eintritt die Krankenkasse Ihres Kindes bekannt. (Es ist in der Kinderstube nicht gegen Unfall versichert.) Bitte schliessen Sie für Ihr Kind eine private Haftpflichtversicherung ab. Die private Haftpflichtversicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Ferienabwesenheiten und Abmeldung des Kindes Wir bitten Sie, uns möglichst früh mitzuteilen, wann Ihr Kind in die Ferien geht. Außerdem sind wir dankbar, wenn Sie Ihr Kind bis 9.00 Uhr abmelden, wenn es nicht in die Kinderstube kommen kann, z.b. wenn es krank ist. Kontakte und Zusammenarbeit mit den Eltern Damit Ihr Kind in der Kinderstube schnell ankommen kann, bitten wir Sie, genügend Zeit zum Bringen und Abholen einzuplanen. Die Leiterin wird Ihnen mitteilen, wie der Einstieg des Kindes am Morgen am besten stattfinden kann. Bitte verlassen Sie nach der Verabschiedung des Kindes die Kinderstube und führen Sie Gespräche mit andern Eltern ausserhalb der Kinderstube, damit der Abschied für Ihr Kind nicht erschwert wird und der Kinderstubenalltag so schnell wie möglich beginnen kann. Falls Ihr Kind etwas Aussergewöhnliches erlebt, wird Ihnen das beim Abholen von den Betreuerinnen mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass beim Bringen und Abholen des Kindes keine langen Gespräche geführt werden können. Wünschen Sie ein längeres Gespräch, können Sie gerne einen Termin mit den Leiterinnen vereinbaren. Bitte informieren Sie uns, wenn das Kind nicht von Ihnen persönlich abgeholt wird, da wir es ohne Ihre Einwilligung keinen Drittpersonen mitgeben werden. Kosten Die Tarife entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Tarifblatt. Zu Beginn erhalten Sie eine Zusammenstellung der von Ihnen gebuchten Leistungen und der daraus resultierenden Kosten. Bitte überweisen Sie uns den Beitrag jeweils bis spätestens 10. des Monats. Da die Kinderstube zur Mühle keine Subventionen erhält, sind wir darauf angewiesen, dass die Elternbeiträge pünktlich eintreffen. Für das Errichten eines Dauerauftrages sind wir Ihnen sehr dankbar. Kündigung des Kinderstubenplatzes Die Kündigung des Kinderstubenplatzes kann von beiden Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich erfolgen. Diese muss, mindestens ein Monat im Voraus, immer auf Ende des Monats, bei der Leiterin der Kinderstube erfolgen. Wird das Kind ohne vorherige Kündigung aus der Kinderstube genommen, so ist für die Kündigungsdauer der volle Elternbeitrag zu entrichten. In besonderen Fällen kann das Kind per sofort aus der Kinderstube ausgeschlossen werden.

5 Aufnahme Eine endgültige Aufnahme findet nach dem persönlichen Gespräch der Eltern mit der Kinderstubenleiterin nach Ablauf der Eingewöhnungszeit, spätestens aber vier Wochen seit Beginn der Eingewöhnungszeit statt. Die Betreuungskosten sind bereits für die Eingewöhnungszeit geschuldet. Die konkreten Kosten entnehmen Sie bitte dem separaten Schreiben des für die Finanzen zuständigen Vorstandsmitgliedes des Vereins zur Förderung der Kinderstube. Vereinsmitgliedschaft Für Eltern, die ihre Kinder in der Kinderstube betreuen lassen, ist die Mitgliedschaft im Trägerverein Kinderstube zur Mühle obligatorisch. Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 100 CHF jährlich, dieser wird einmal im Jahr eingefordert. Die Mitgliedschaft im Verein Kinderstube zur Mühle ist mit der Kündigung des Betreuungsvertrages nicht hinfällig, sondern muss separat und schriftlich gekündigt werden. Gültige Dokumente Für diesen Vertrag weiterhin gültig sind das jeweilig aktuelle Betriebskonzept (Kinderstube von A-Z), das Tarifblatt und die Vereinsstatuten. Diese können in der jeweils aktuellen Fassung unter nachgelesen werden, oder bei der Kinderstubenleitung zur Einsicht eingefordert werden.

6 Bitte ankreuzen: O O Hiermit erkläre ich mich / erklären wir uns ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos meines/unseres Kindes im Fotoalbum auf der Homepage der Kinderstube sowie in den an die Eltern per versendeten Fotoalben erscheinen dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse/ adresse den anderen Kinderstubeneltern zur Kontaktaufnahme untereinander weiter gegeben wird. Die unterzeichneten Parteien erklären sich mit allen Angaben dieses im Doppel ausgestellten Vertrages einverstanden. Änderungen, bzw. Ergänzungen des Betreuungsvertrages sind gegenseitig schriftlich festzuhalten. Ort, Datum: Unterschrift der Sorgeberechtigten: Ort, Datum: Verein (vertreten durch die Kinderstubenleitung): Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und freuen uns, Ihr Kind bei uns betreuen zu dürfen.

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