Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

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1 und der Eurex Zürich Seite 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

2 und der Eurex Zürich Seite 2 Präambel Die nachfolgenden Kontraktspezifikationen enthalten die Kontraktbedingungen für alle an der Eurex Deutschland und Eurex Zürich handelbaren Futures- und Optionskontrakte. An der Eurex Deutschland oder Eurex Zürich zugelassene Futures- und Optionskontrakte können auch als Off-Book-Geschäfte mittels des Eurex-Trade-Entry-Service eingegeben werden. Das Nähere regeln die Bedingungen für die Nutzung des Eurex-Trade-Entry-Services der Eurex Clearing AG.

3 und der Eurex Zürich Seite 3 1. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Geldmarkt-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Fixed Income Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Lieferung Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Preisabstufungen Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Lieferung Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Preisabstufungen Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Volatilitätsindex-Futures- Kontrakte... 32

4 und der Eurex Zürich Seite Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf Aktien Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung Veränderungen der Kontraktgrößen und Verfalltage bei Futures-Kontrakten auf Aktien Veränderung der Währung eines Basiswerts Teilabschnitt: [gelöscht] Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index-Dividenden-Futures- Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Edelmetall-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich... 44

5 und der Eurex Zürich Seite Veränderungen des Preisfixings Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Immobilien-Index-Futures- Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Rohstoffindex-Futures- Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: [gelöscht] Teilabschnitt: [gelöscht] Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf Aktiendividenden Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Jährlicher Dividendenzeitraum Veränderungen der Kontraktgrößen und Verfalltage bei Futures-Kontrakten auf Aktiendividenden Maßgebliche Dividenden bei Futureskontrakten auf Aktiendividenden... 54

6 und der Eurex Zürich Seite Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Daily Futures-Kontrakte auf KOSPI-200-Optionskontrakte der Korea Exchange (KRX) Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit und Handelstage Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Einführung neuer Eurex-KOSPI-Daily-Futures-Kontrakte Preisabstufungen Erfüllung, Positionseröffnung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf Xetra- Gold Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Lieferung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Rohstoffwertpapiere Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Lieferung Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Preisabstufungen Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Daily Futures-Kontrakte auf TAIEX-Derivate der Taiwan Futures Exchange (TAIFEX) Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit und Handelstage Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Einführung neuer Daily Futures-Kontrakte auf TAIEX-Optionen Preisabstufungen... 65

7 und der Eurex Zürich Seite Erfüllung, Positionseröffnung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für FX-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, physische Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Zinsswap Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Lieferung Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Preisabstufungen Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Varianz-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Kontraktlaufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Preisabstufungen Erfüllung, Barausgleich Handelskonventionen Börsenhandel Konvertierung Beschreibung Formel zur Konvertierung des Handelspreises Realisierte Varianz Kumulierter Ertrag der adjustierten Variation Margin Abzinsungsfaktor Konvertierung des Handelsvolumens Standardisierte Varianz... 76

8 und der Eurex Zürich Seite Täglicher Abrechnungspreis Schlussabrechnungspreis Marktstörung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für GMEX IRS Constant Maturity- Futures-Kontrakte ( GMEX IRS CMF ) Kontraktgegenstand Verpflichtung zur Erfüllung Laufzeit Beendigung durch CMF Marktintegritätsprozess Täglicher Handelsschluss Preisabstufungen Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte Teilabschnitt: Allgemeine Bestimmungen Optionsprämie Verfalltag Ausübung Aufhebung von Optionsserien Zuteilung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Optionsprämie Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Erfüllung, Positionseröffnung... 86

9 und der Eurex Zürich Seite Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Optionsprämie Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Erfüllung, Positionseröffnung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Indexoptionen Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechungstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Zuteilung Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss

10 und der Eurex Zürich Seite Verfalltag Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Erfüllung, Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte und Low Exercise Price Options auf Aktien Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag Verfalltag Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Veränderungen der Ausübungspreise und Verfalltage Veränderungen der Kontraktgrößen, Ausübungspreise und Verfalltage bei Aktienoptionen Veränderungen der Ausübungspreise und Verfalltage bei LEPOs Preisabstufungen Ausübung Erfüllung, Lieferung Veränderung der Währung eines Basiswerts Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Edelmetall-Optionskontrakte Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechungstag, Handelsschluss Ausübungspreise

11 und der Eurex Zürich Seite Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Zuteilung Erfüllung, Barausgleich Veränderungen des Preisfixings Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Volatilitätsindex- Optionskontrakte Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechungstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Zuteilung Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index Dividenden- Optionskontrakte Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschlusstrading Ausübungspreise Anzahl der Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung

12 und der Eurex Zürich Seite Zuteilung Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf Xetra- Gold Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag Verfalltag Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Erfüllung, Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Rohstoffindex-Optionen Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechungstag Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Zuteilung Erfüllung, Barausgleich Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte auf börsengehandelte Rohstoffwertpapiere Kontraktgegenstand

13 und der Eurex Zürich Seite Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Erfüllung, Lieferung Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für FX-Optionen Kontraktgegenstand Kaufoption (Call) Verkaufsoption (Put) Laufzeit Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss Ausübungspreise Anzahl Ausübungspreise bei Einführung der Kontrakte Einführung neuer Optionsserien Preisabstufungen Ausübung Zuteilung Erfüllung Annex A zu Ziffer 1.6 der Kontraktspezifikationen: Annex B zu Ziffer 2.6 der Kontraktspezifikationen: Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Annex D zu Ziffer 1.14 der Kontraktspezifikationen: Annex E Allokationsverfahren (Teil A Ziffer 2.5 Abs. 3 der Handelsbedingungen) und Pfadprioritäten (Teil A Ziffer 2.5 Abs. 2 der Handelsbedingungen) * Annex F Produkte auf der neuen Handelsarchitektur ( New Trading Architecture )

14 und der Eurex Zürich Seite Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.1 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Geldmarkt-Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf den Zinssatz für Dreimonats-Termingeld in Euro (Dreimonats-EURIBOR-Futures) und Futures-Kontrakte auf den Monatsdurchschnitt der effektiven Zinssätze für Tagesgeld im Interbankengeschäft EONIA (-EONIA-Futures) und Futures-Kontrakte auf den Durchschnitt der effektiven STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate (EUR Secured Funding-Futures) während einer von den Eurex-Börsen bestimmten Periode, welche nachfolgend gemeinsam als Geldmarkt-Futures-Kontrakte bezeichnet werden Kontraktgegenstand (1) Ein Dreimonats-EURIBOR-Futures ist ein Terminkontrakt auf den Zinssatz für Dreimonats-Termingeld in Euro (Dreimonats-EURIBOR). Der Wert eines Kontrakts beträgt EUR (2) Ein EONIA-Futures ist ein Terminkontrakt auf den Durchschnitt aller während der Laufzeit einer von den Eurex-Börsen bestimmten Periode ermittelten effektiven Zinssätze für Tagesgeld in Euro (EONIA) unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts. Der Wert eines Kontrakts beträgt EUR (3) Ein EUR Secured Funding-Futures ist ein Terminkontrakt auf den Durchschnitt aller während der Laufzeit einer von den Eurex-Börsen bestimmten Periode ermittelten Zinssätze der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts. Der Wert eines Kontrakts beträgt EUR Verpflichtung zur Erfüllung Nach Handelsschluss ist der Verkäufer eines Geldmarkt-Futures-Kontrakts verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem höheren Schlussabrechnungspreis (Kapitel II Ziffer der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG) in bar auszugleichen. Der Käufer ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und einem niedrigeren Schlussabrechnungspreis in bar auszugleichen.

15 und der Eurex Zürich Seite Laufzeit (1) Für Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 1) der nächsten zwanzig Quartalsmonate (März, Juni, September, Dezember) zur Verfügung. (2) Für EONIA-Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen maximal Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer 0 Absatz 2) der laufenden von den Eurex- Börsen bestimmten Periode und der folgenden vier von den Eurex-Börsen bestimmten Perioden zur Verfügung, wie in Ziffer Absatz 4 aufgelistet. (3) Für EUR Secured Funding-Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen maximal Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 3) der laufenden von den Eurex-Börsen bestimmten Periode und der folgenden vier von den Eurex- Börsen bestimmten Perioden zur Verfügung, wie in Ziffer Absatz 4 aufgelistet. (4) Von den Eurex-Börsen bestimmte Perioden für EUR Secured Funding-Futures und EONIA-Futures (es können Perioden aufgeführt sein, welche nach Ziffer Absatz 3 und Absatz 2 noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen): Erster Referenzratenbeobachtungs- Futures Verfallstag, Letzter Referenzraten- Periodenlänge (Tagen) Verfallsmonat im Eurex System tag beobachtungstag 10-Dez Jan Jan Jan Mär Mär Mär Apr Apr Apr Jun Jun Jun Jul Jul Jul Sep Sep Sep Okt Okt Okt Dez Dez Dez Jan Jan Jan Mär Mär Mär Apr Apr Apr Jun Jun Jun Jul Jul Jul Sep Sep Sep Okt Okt Okt Dez Dez Dez Jan Jan Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss (1) Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag des Dreimonats-EURIBOR- Futures-Kontrakts ist der zweite Börsentag soweit von dem European Money Markets Institute (EMMI) an diesem Tag der für Dreimonats-Termingelder maßgebliche Referenz-Zinssatz EURIBOR festgestellt wird, ansonsten der davor

16 und der Eurex Zürich Seite 16 liegende Börsentag vor dem dritten Mittwoch des jeweiligen Erfüllungsmonats (Quartalsmonat gemäß Ziffer Absatz 1). Handelsschluss der Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 11:00 Uhr MEZ. (2) Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag des EONIA-Futures-Kontrakts ist der letzte Börsentag soweit von dem European Money Markets Institute an diesem Tag der für Tagesgeld im Interbankengeschäft maßgebliche Referenz- Zinssatz EONIA festgestellt wird, ansonsten der davor liegende Börsentag der jeweiligen von den Eurex-Börsen bestimmten Periode (gemäß Ziffer Absatz 2 und Absatz 4). Handelsschluss der EONIA-Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 18:00 Uhr MEZ. (3) Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag des EUR Secured Funding- Futures-Kontrakts ist der letzte Börsentag soweit von STOXX an diesem Tag der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate festgestellt wird, ansonsten der davor liegende Börsentag der jeweiligen von den Eurex-Börsen bestimmten Periode (gemäß Ziffer Absatz 3 und Absatz 4). Handelsschluss der EUR Secured Funding-Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 18:00 Uhr MEZ Preisabstufungen (1) Der Preis eines Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakts wird in Prozent mit vier Nachkommastellen auf der Basis 100 abzüglich des gehandelten Zinssatzes ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) für das Produkt beträgt 0,0025 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 6,25. Die minimale Preisveränderung (Tick) in den verschiedenen Instrumenten des Kontraktes beträgt: Instrument-Typ Minimale Preisveränderung Simple Instruments Outright Contracts 0,005 Kombinierte Instrumente Standardisierte Futures-Strategien 1 0,005 Standardisierte Futures-Strip-Strategien 2 0, Futures-Kalender-Spreads, Butterflies, Condors

17 und der Eurex Zürich Seite 17 Instrument-Typ Minimale Preisveränderung Simple Instruments Outright Contracts 0,005 Kombinierte Instrumente Nichtstandardisierte Futures-Strip-Strategien 3 0,0025 (2) Der Preis eines Einmonats-EONIA-Futures-Kontrakts wird in Prozent mit drei Nachkommastellen auf der Basis 100 abzüglich des gehandelten Zinssatzes ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,005 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 5,83. (3) Der Preis eines EUR Secured Funding-Futures-Kontrakts wird in Prozent mit drei Nachkommastellen auf der Basis 100 abzüglich des gehandelten Zinssatzes ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,005 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 5, Erfüllung, Barausgleich (1) Erfüllungstag für Geldmarkt-Futures-Kontrakte ist der Börsentag nach dem letzten Handelstag. (2) Die Erfüllung der Geldmarkt-Futures-Kontrakte erfolgt durch Barausgleich zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Der Barausgleich an Nicht- Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing- Mitglieds; derjenige von Nicht-Clearing-Mitgliedern an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. 2 Packs, Bundles 3 Strips; Nach einem Geschäftsabschluss in einem Strip mit einer ungeraden Anzahl von Legs kann es bei der Zerlegung in die einzelnen Leg-Geschäfte dazu kommen, dass auch die einzelnen Leg-Geschäfte mit einer Preisabstufung von 0,0025 verbucht werden.

18 und der Eurex Zürich Seite Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Fixed Income Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf fiktive Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Laufzeiten (Euro-Schatz-Futures, Euro-Bobl-Futures, Euro-Bund-Futures und Euro-Buxl - Futures), Futures-Kontrakte auf fiktive Schuldverschreibungen der Republik Italien (Buoni del Tesoro Poliennali) mit unterschiedlichen Laufzeiten (Short-term Euro-BTP-Futures, Mid-term Euro-BTP-Futures, Euro-BTP-Futures), Futures-Kontrakte auf fiktive Schuldverschreibungen der Republik Frankreich mit unterschiedlichen Laufzeiten (Euro- OAT-Futures und Mid-Term-Euro-OAT-Futures; OAT: Obligations Assimilables du Trésor) sowie Futures-Kontrakte auf fiktive langfristige Schuldverschreibungen des Königreichs Spanien (Euro-Bono-Futures; Bono: Obligaciones del Estado), welche nachfolgend gemeinsam als Euro-Fixed Income Futures bezeichnet werden und Futures-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft (CONF-Futures) Kontraktgegenstand (1) Ein Euro-Fixed Income Futures ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland mit 1,75- bis 2,25-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als elf Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-Schatz-Futures), mit 4,5- bis 5,5-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als elf Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-Bobl-Futures), mit 8,5- bis 10,5-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als elfjahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-Bund-Futures), mit 24- bis 35-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 4 Prozent (Euro-Buxl -Futures) oder ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Republik Italien mit 8,5 bis 11-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 16 Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-BTP-Futures), mit 4,5 bis 6-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 16 Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Mid-term Euro-BTP-Futures), mit 2 bis 3,25-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 6 Prozent (Short-term Euro-BTP-Futures), oder ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Republik Frankreich

19 und der Eurex Zürich Seite 19 mit 8,5 bis 10,5-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 17 Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-OAT-Futures), mit 4,5 bis 5,5-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 17 Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Mid-Term-Euro-OAT- Futures). oder ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung des Königreichs Spanien mit 8,5 bis 10,5-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 20 Jahren sowie einem Kupon von 6 Prozent (Euro-Bono-Futures). Der Nominalwert eines Kontrakts beträgt EUR (2) Ein CONF-Futures ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit acht- bis 13-jähriger Restlaufzeit und einem Zinssatz von 6 Prozent. Der Nominalwert eines Kontrakts beträgt CHF Verpflichtung zur Lieferung (1) Nach Handelsschluss der jeweiligen Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte ist der Verkäufer eines Euro-Fixed Income Futures verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des jeweiligen Kontrakts aus dem jeweiligen Korb der lieferbaren Anleihen zu notifizieren und am Liefertag (Ziffer Absatz 1) zu liefern. Zur Lieferung können in Euro denominierte Schuldverschreibungen gewählt werden, die am Liefertag eine unkündbare Restlaufzeit gemäß Ziffer Absatz 1 haben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden aufweisen. Schuldverschreibungen der Republik Italien und des Königreichs Spanien müssen bereits zehn Börsentage vor dem letzten Handelstag des aktuellen Fälligkeitsmonats (Ziffer der Kontraktspezifikationen für Futures- Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich) ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden aufweisen, anderenfalls sind sie bis zum Liefertag des aktuellen Fälligkeitsmonats nicht lieferbar. (2) Nach Handelsschluss des CONF-Futures-Kontrakts ist der Verkäufer eines CONF- Futures verpflichtet, Anleihen im Nominalwert des Kontrakts zu notifizieren und am Liefertag zu (Ziffer Absatz 1) liefern. Zur Lieferung können in Schweizer Franken denominierte Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewählt werden, die eine Restlaufzeit gemäß Ziffer Absatz 2 haben. Bei Anleihen mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit muss der erste und letzte mögliche Rückzahlungstermin zum Lieferzeitpunkt des Kontrakts zwischen acht und 13 Jahren liegen. Die Anleihen müssen ein Mindestemissionsvolumen von CHF 500 Millionen aufweisen. (3) Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis (Kapitel II Ziffer der Clearing- Bedingungen der Eurex Clearing AG) zu zahlen.

20 und der Eurex Zürich Seite Laufzeit Für Fixed Income Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen Laufzeiten bis zum Liefertag (Ziffer Absatz 1) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats zur Verfügung. Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni, September, Dezember Letzter Handelstag, Handelsschluss Letzter Handelstag der Fixed Income Futures-Kontrakte ist zwei Börsentage vor dem Liefertag (Ziffer Absatz 1) des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluss der Fixed Income Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ Preisabstufungen (1) Der Preis eines Euro-Schatz-Futures- Kontrakts wird in Prozenten vom Nominalwert mit drei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 5. (2) Der Preis eines Euro-Bobl-Futures-, Euro-Bund-Futures-, Short-term Euro-BTP Futures-, Mid-term Euro-BTP Futures-, Euro-BTP-Futures-, Euro-OAT-Futures-, Mid-Term-Euro-OAT-Futures-, Euro-Buxl -Futures-, Euro-Bono-Futures und CONF- Futures-Kontrakts wird in Prozenten vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Prozent, bei Euro-Buxl- Futures-Kontrakten beträgt die kleinste Preisveränderung 0,02 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 10 für die bezeichneten Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte beziehungsweise von EUR 20 für Euro-Buxl-Futures-Kontrakte und von CHF 10 für die CONF-Futures-Kontrakte Lieferung (1) Liefertag bei Fixed Income Futures-Kontrakten ist der zehnte Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der nächste danach liegende Börsentag. (2) Die Schuldverschreibungen, durch welche ein Fixed Income Futures-Kontrakt erfüllt werden kann, sowie deren Konvertierungsfaktoren werden von der Eurex Clearing AG bestimmt und stehen den Börsenteilnehmern im System der Eurex-Börsen zur Verfügung. Der Konvertierungsfaktor passt den Preis der zur Lieferung möglichen Schuldverschreibungen an den Preis des Kontrakts bei Handelsschluss an. Die zur Erfüllung geeigneten Schuldverschreibungen müssen einen fixen Kupon aufweisen sowie zum Lieferzeitpunkt eine unkündbare Restlaufzeit gemäß Ziffer haben, wobei bei CONF-Futures-Kontrakten die Besonderheit gilt, dass eine vorzeitige Rückzahlung der zur Lieferung vorgesehenen Anleihe erstmals nach acht Jahren möglich sein darf.

21 und der Eurex Zürich Seite 21 (3) Alle stückemäßigen Lieferungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing- Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen an Nicht- Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing- Mitglieds; die Ausführung von Lieferungen der Nicht-Clearing-Mitglieder an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. Börsenteilnehmer dürfen nur ihrem Kundenpositionskonto zugeordnete beziehungsweise von ihrem Kunden zur Lieferung notifizierte Schuldverschreibungen weiterliefern. 1.3 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index-Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf Aktienindizes ( Index-Futures-Kontrakte ) Kontraktgegenstand (1) Ein Index-Futures-Kontrakt ist ein Terminkontrakt auf einen bestimmten Aktienindex. (2) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende Aktienindizes, wobei die Veröffentlichung der anbei genannten Institutionen für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung gelten, zur Verfügung: ATX Index (Wiener Börse AG) ATX five Index (Wiener Börse AG) CECE EUR Index (Wiener Börse AG) DAX (Deutsche Börse AG) DivDAX (Deutsche Börse AG) Dow Jones Global Titans 50 SM (EUR) Index (Dow Jones & Company, Inc.) Dow Jones Global Titans 50 SM (USD) Index (Dow Jones & Company, Inc.) EURO STOXX 50 ex Financials Index (STOXX Limited) EURO STOXX 50 Index (STOXX Limited) EURO STOXX Index (STOXX Limited) EURO STOXX Large Index (STOXX Limited) EURO STOXX Mid Index (STOXX Limited) EURO STOXX Select Dividend 30 Index (STOXX Limited) EURO STOXX Small Index (STOXX Limited) MDAX (Deutsche Börse AG) MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index (MSCI Inc.) MSCI ACWI Index (MSCI Inc.) MSCI Australia Index (MSCI Inc.) MSCI Chile (MSCI Inc.) MSCI China Free (MSCI Inc.)

22 und der Eurex Zürich Seite 22 MSCI Colombia (MSCI Inc.) MSCI Czech Republic (MSCI Inc.) MSCI Egypt (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets (NTR, EUR) (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets (NTR, USD) (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets (Price, USD) (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets Asia (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets EMEA (MSCI Inc.) MSCI Emerging Markets Latin America (MSCI Inc.) MSCI Europe Growth Index (MSCI Inc.) MSCI Europe Index (NTR, EUR) (MSCI Inc.) MSCI Europe Index (Price, EUR) (MSCI Inc.) MSCI Europe Value Index (MSCI Inc.) MSCI Frontier Markets Index (MSCI Inc.) MSCI Greece Index (MSCI Inc.) MSCI Hong Kong Index (MSCI Inc.) MSCI Hungary (MSCI Inc.) MSCI India (MSCI Inc.) MSCI Indonesia Index (MSCI Inc.) MSCI Japan Index (MSCI Inc.) MSCI Kokusai Index (GTR, USD) (MSCI Inc.) MSCI Kokusai Index (NTR, USD) (MSCI Inc.) MSCI Malaysia (MSCI Inc.) MSCI Mexico (MSCI Inc.) MSCI Morocco (MSCI Inc.) MSCI New Zealand Index (MSCI Inc.) MSCI Pacific ex Japan Index (MSCI Inc.) MSCI Peru (MSCI Inc.) MSCI Philippines (MSCI Inc.) MSCI Poland (MSCI Inc.) MSCI Qatar Index (MSCI Inc.) MSCI Russia Index (NTR, USD) (MSCI Inc.) MSCI Russia Index (Price, USD) (MSCI Inc.) MSCI South Africa (MSCI Inc.) MSCI Thailand (MSCI Inc.) MSCI United Arab Emirates (MSCI Inc.) MSCI United Kingdom (MSCI Inc.) MSCI USA (MSCI Inc.)

23 und der Eurex Zürich Seite 23 MSCI World Index (NTR, EUR) (MSCI Inc.) MSCI World Index (NTR, USD) (MSCI Inc.) MSCI World Index (Price, USD) (MSCI Inc.) MSCI World Midcap Index (MSCI Inc.) OMX Helsinki 25 (OMXH25) (Helsinki Stock Exchange) RDX EUR Index (Wiener Börse AG) RDX USD Index (Wiener Börse AG) Sensex Index (Bombay Stock Exchange Limited) SLI Swiss Leader Index (SIX Swiss Exchange AG) SMI MID Preis-Index (SMIM ) (SWX Swiss Exchange) SMI (SWX Swiss Exchange) STOXX Europe 50 Index (STOXX Limited) STOXX Europe 600 Index (STOXX Limited) STOXX Europe Large 200 Index (STOXX Limited) STOXX Europe Mid 200 Index (STOXX Limited) STOXX Europe Small 200 Index (STOXX Limited) STOXX Global Select Dividend 100 Index (STOXX Limited) TA-25 (The Tel Aviv Stock Exchange) TecDAX (Deutsche Börse AG) (3) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende EURO STOXX Sector Indizes zur Verfügung: EURO STOXX Automobiles & Parts Index EURO STOXX Banks Index EURO STOXX Basic Resources Index EURO STOXX Chemicals Index EURO STOXX Construction & Materials Index EURO STOXX Financial Services Index EURO STOXX Food & Beverage Index EURO STOXX Health Care Index EURO STOXX Industrial Goods & Services Index EURO STOXX Insurance Index EURO STOXX Media Index EURO STOXX Oil & Gas Index EURO STOXX Personal & Household Goods Index EURO STOXX Real Estate Index EURO STOXX Retail Index EURO STOXX Technology Index EURO STOXX Telecommunications Index

24 und der Eurex Zürich Seite 24 EURO STOXX Travel & Leisure Index EURO STOXX Utilities Index (4) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende STOXX Europe 600 Sector Indizes zur Verfügung: STOXX Europe 600 Automobiles & Parts Index STOXX Europe 600 Banks Index STOXX Europe 600 Basic Resources Index STOXX Europe 600 Chemicals Index STOXX Europe 600 Construction & Materials Index STOXX Europe 600 Financial Services Index STOXX Europe 600 Food & Beverage Index STOXX Europe 600 Health Care Index STOXX Europe 600 Industrial Goods & Services Index STOXX Europe 600 Insurance Index STOXX Europe 600 Media Index STOXX Europe 600 Oil & Gas Index STOXX Europe 600 Personal & Household Goods Index STOXX Europe 600 Real Estate Index STOXX Europe 600 Retail Index STOXX Europe 600 Technology Index STOXX Europe 600 Telecommunications Index STOXX Europe 600 Travel & Leisure Index STOXX Europe 600 Utilities Index Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der in Absatz 3 und 4 aufgeführten Indizes gelten die Veröffentlichungen der STOXX Limited. Die Eurex Börsen können verschiedene Kontraktwerte für einen Index zum Handel zulassen. (5) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende Dow Jones Sector Titans-Indizes zur Verfügung: Dow Jones Banks Titans 30SM Index Dow Jones Insurance Titans 30SM Index Dow Jones Oil & Gas Titans 30SM Index Dow Jones Telecommunication Titans 30SM Index Dow Jones Utilities Titans 30SM Index Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der in Absatz 5 aufgeführten Indizes gelten die Veröffentlichungen der Dow Jones & Company, Inc.

25 und der Eurex Zürich Seite 25 Die Eurex Börsen können verschiedene Kontraktwerte für einen Index zum Handel zulassen. (6) Der Wert eines Kontrakts beträgt: EUR 5 pro Indexpunkt bei MDAX Futures-Kontrakten EUR 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den TecDAX, OMXH25, EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Global Select Dividend 100 Index, ATX Index, ATX five Index, CECE EUR Index, RDX USD Index EUR 25 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den DAX EUR 50 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf die EURO STOXX Sector Indizes, STOXX Europe 600 Sector Indizes, STOXX Europe 600 Index (Produkt ID: FXXP), STOXX Europe Large 200 Index (Produkt ID: FLCP), STOXX Europe Mid 200 Index (Produkt ID: FMCP), STOXX Europe Small 200 Index (Produkt ID: FSCP), EURO STOXX Index, EURO STOXX Large Index, EURO STOXX Mid Index, EURO STOXX Small Index EUR 100 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den Dow Jones Global Titans 50 SM Index (EUR), den MSCI Europe Index (NTR & Price, EUR), den MSCI Europe Growth Index, den MSCI Europe Value Index, den MSCI Emerging Market Index (NTR, EUR) und den MSCI World Index (NTR, EUR) EUR 1000 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den MSCI Greece Index CHF 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den SMI, SLI und den SMIM GBP 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den MSCI United Kingdom Index USD 1 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den Sensex Index und den MSCI Hong Kong Index USD 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den RDX USD Index, MSCI Australia Index, MSCI Colombia Index, MSCI Frontier Markets Index, MSCI Indonesia, MSCI Japan Index, MSCI Kokusai Index (NTR & GTR), MSCI Pacific ex Japan, MSCI Peru Index, MSCI Qatar, MSCI Russia Index (Price, USD), MSCI Thailand Index, MSCI USA und den MSCI World Index (NTR & Price, USD) USD 25 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den TA-25 Index USD 50 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf MSCI Chile Index, MSCI China Free Index, MSCI Czech Republic Index, MSCI Egypt Index, MSCI Mexico Index, MSCI Emerging Market Index (Price, USD), MSCI Philippines Index und MSCI Russia Index (NTR, USD), MSCI United Arab Emirates Index und den MSCI World Midcap Index USD 100 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf Dow Jones Sector Titans- Indizes, den Dow Jones Global Titans 50 SM Index, MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index, MSCI ACWI, MSCI Emerging Markets Index (NTR, USD), MSCI Emerging Markets Asia Index, MSCI Emerging Markets EMEA Index, MSCI

26 und der Eurex Zürich Seite 26 Emerging Markets Latin America Index, MSCI Hungary Index, MSCI India Index, MSCI Malaysia Index, MSCI Morocco Index, MSCI New Zealand, MSCI Poland Index und MSCI South Africa Index. (7) Bei Änderungen in der Berechnung eines Index oder seiner Zusammensetzung und Gewichtung, die das Konzept des Index nicht mehr vergleichbar erscheinen lassen mit dem bei Zulassung des Index-Futures-Kontrakts maßgeblichen Konzept, können die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen anordnen, dass der Handel in den bestehenden Kontrakten am letzten Börsentag vor Änderung des jeweiligen Index endet. Offene Positionen werden nach Ende des Handels bar ausgeglichen. Maßgebend ist der jeweilige Schlussabrechnungspreis (Kapitel II Ziffer der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG). (8) Falls die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen den Handel von Index-Futures- Kontrakten einstellen, werden offene Positionen nach Ende des Handels bar ausgeglichen. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen legen in diesem Fall den für den Barausgleich maßgebenden Preis des Basiswertes fest Verpflichtung zur Erfüllung Nach Handelsschluss ist der Verkäufer eines Index-Futures-Kontrakts verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem höheren Schlussabrechnungspreis (Kapitel II Ziffer der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG) in bar auszugleichen. Der Käufer ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem niedrigeren Schlussabrechnungspreis in bar auszugleichen Laufzeit (1) Für Index-Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 2) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Quartalsmonats (März, Juni, September, Dezember) zur Verfügung. (2) Für Index-Futures Kontrakte auf den Sensex Index stehen abweichend von Absatz 1 Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 2) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Kalendarmonats zur Verfügung, sowie der nachfolgenden Quartalsmonats (März, Juni, September, Dezember). (3) Für Index-Futures Kontrakte auf MSCI Indizes, CECE EUR Index und RDX EUR Index stehen abweichend von Absatz 1 Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 2) des nächsten, übernächsten, drittnächsten und viertnächsten Quartalmonats (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) zur Verfügung. (4) Für Index-Futures Kontrakte auf den RDX USD Index stehen abweichend von Absatz 1 Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 2) des nächsten, übernächsten, drittnächsten und viertnächsten Quartalmonats (März, Juni, September, Dezember) den vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen

27 und der Eurex Zürich Seite 27 (Juni, Dezember), sowie den nächsten zwei darauf folgenden Jahresverfalltagen (Dezember) zur Verfügung. (5) Für Index-Futures Kontrakte auf den TA-25 Index stehen abweichend von Absatz 1 Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag (Ziffer Absatz 2) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Kalendermonats zur Verfügung Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss (1) Letzter Handelstag der Index-Futures-Kontrakte ist grundsätzlich der dritte Freitag eines jeweiligen Monats, sofern dieser Tag ein Handelstag an der Eurex und (bei nationalen Indizes) an der jeweiligen Heimatbörse ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Handelstag. Bei den Index-Futures auf den MSCI Egypt Index, den MSCI United Arab Emirates Index und den MSCI Qatar Index ist der letzte Handelstag somit üblicherweise der dem dritten Freitag vorhergehende Donnerstag. Der letzte Handelstag der Index-Futures Kontrakte auf den Sensex Index ist der in Absatz 2 festgelegte Tag. (2) Schlussabrechnungstag der Index-Futures-Kontrakte ist der letzte Handelstag, soweit im Folgenden nichts Abweichendes festgelegt ist. Der Schlussabrechnungstag der Index-Futures Kontrakte auf MSCI Indizes sowie der STOXX Global Select Dividend 100 Index-Futures Kontrakte ist der dem letzten Handelstag unmittelbar nachfolgende Börsentag. Der Schlussabrechnungstag und der letzte Handelstag der Index-Futures Kontrakte auf den Sensex Index ist jeweils der letzte Donnerstag des jeweiligen Monats, sofern dieser Tag ein Handelstag an der Eurex und ein Börsentag an der Börse in Indien (BSE) ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Tag, der sowohl ein Handelstag an der Eurex als auch ein Börsentag an der Börse in Indien (BSE) ist. (3) Der letzte Handelstag der Index-Futures Kontrakte auf den TA-25 Index (Eurex Kontrakt) ist grundsätzlich der letzte Handelstag der an der The Tel Aviv Stock Exchange (TASE) zum Handel zugelassenen TA-25 Index-Futures und Optionen (TASE Kontrakte). Dies ist der Mittwoch vor dem letzten Freitag eines Kalendermonats, sofern dieser Tag ein Handelstag an der Eurex und ein Handelstag an der TASE ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Tag, der sowohl ein Handelstag an der Eurex als auch ein Handelstag an der TASE ist. Der Schlussabrechnungstag des Eurex Kontraktes ist jeweils der Schlussabrechnungstag der TASE Kontrakte. Dies ist der Donnerstag vor dem letzten Freitag eines Kalendermonats, sofern dieser Tag ein Handelstag an der Eurex und ein Börsentag an der TASE ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Tag, der sowohl ein Handelstag an der Eurex als auch ein Börsentag an der TASE ist. Falls der Schlussabrechnungstag der TASE Kontrakte kein Handelstag an der Eurex ist, so ist der Schlussabrechnungstag des Eurex Kontraktes der unmittelbar darauffolgende Handelstag an der Eurex, an dem der Schlussabrechnungspreis der TASE zur Verfügung steht.

28 und der Eurex Zürich Seite 28 Bei Änderungen des letzten Handelstages oder des Schlussabrechnungstags des TASE Kontraktes beziehen sich die aus einem Eurex Kontrakt folgenden Lieferverpflichtungen auf die Spezifikationen der TASE Kontrakte, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses des Eurex Kontraktes gültig waren. (4) Handelsschluss an dem letzten Handelstag der DAX -, MDAX -, TecDAX - und DivDAX -Futures-Kontrakte ist der Beginn der Aufrufphase der von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmten untertägigen Auktionen im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse der OMXH25-Futures-Kontrakte ist der Handelsschluss des fortlaufenden elektronischen Handels an der Helsinki Stock Exchange der SMI -Futures-Kontrakte, der SLI -Futures-Kontrakte und der SMIM - Futures-Kontrakte 9:00 Uhr MEZ der - EURO STOXX 50 ex Financials Index - EURO STOXX 50 Index - EURO STOXX Index - EURO STOXX Large Index - EURO STOXX Mid Index - EURO STOXX Small Index - EURO STOXX Sector Index - EURO STOXX Select Dividend 30 Index - STOXX Europe 50 Index - STOXX Europe Large 200 Index (Produkt ID: FLCP) - STOXX Europe Mid 200 Index (Produkt ID: FMCP) - STOXX Europe Small 200 Index (Produkt ID: FSCP) - STOXX Europe 600 Index (Produkt ID: FXXP) - STOXX Europe 600 Sector Index Futures-Kontrakte ist 12:00 Uhr MEZ der Dow Jones Global Titans 50 SM Index (EUR) Futures-Kontrakte, der Dow Jones Global Titans 50 SM Index (USD)-Futures-Kontrakte sowie der Dow Jones Sector Titans Index-Futures-Kontrakte ist 17:00 Uhr MEZ der Sensex Index-Futures-Kontrakte ist der Handelsschluss des fortlaufenden Handels an der Bombay Stock Exchange der MSCI Index Futures-Kontrakte, der TA-25 Index-Kontrakte sowie der STOXX Global Select Dividend 100 Index-Kontrakte ist 22:00 Uhr MEZ der RDX EUR und RDX USD Index Futures-Kontrakte ist der Handelsschluss des fortlaufenden elektronischen Handels an der London Stock Exchange (LSE International Orderbook) um 16:30 Uhr MEZ der ATX - und ATX five Index Futures-Kontrakte ist der Beginn der untertägigen Auktion im elektronischen Handelssystem der Wiener Börse AG um 12:00 Uhr MEZ der CECE EUR Index Futures-Kontrakte ist 17:10 Uhr MEZ.

29 und der Eurex Zürich Seite Preisabstufungen Der Preis eines Index-Futures-Kontrakts wird in Punkten ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Punkte bei MSCI Greece, dies entspricht einem Wert von 10 EUR 0,05 Punkte bei - DivDAX, dies entspricht einem Wert von 10 EUR - MSCI Europe (NTR & Price, EUR), MSCI Europe Growth und MSCI Europe Value, dies entspricht einem Wert von 5 EUR - MSCI ACWI, dies entspricht einem Wert von 5 USD 0,1 Punkte bei - OMXH25, dies entspricht einem Wert von EUR 1 - EURO STOXX Sectors, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - STOXX Europe 600 Sectors, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - STOXX Europe 600 (Produkt ID: FXXP), dies entspricht einem Wert von EUR 5 - STOXX Europe Large 200 (Produkt ID: FLCP), dies entspricht einem Wert von EUR 5 - STOXX Europe Mid 200 (Produkt ID: FMCP), dies entspricht einem Wert von EUR 5 - STOXX Europe Small 200 (Produkt ID: FSCP), dies entspricht einem Wert von EUR 5 - EURO STOXX, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - EURO STOXX Large, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - EURO STOXX Mid, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - EURO STOXX Small, dies entspricht einem Wert von EUR 5 - SLI, dies entspricht einem Wert von CHF 1 - Dow Jones Global Titans 50 SM (EUR), MSCI Emerging Markets (NTR, EUR) und MSCI World (NTR, EUR), dies entspricht einem Wert von EUR 10 - Dow Jones Global Titans 50 SM (USD) dies entspricht einem Wert von USD 10 - Dow Jones Global Sector Titans, dies entspricht einem Wert von USD 10 - MSCI United Arab Emirates, dies entspricht einem Wert von USD 5 - MSCI AC Asia Pacific ex Japan, MSCI Emerging Markets (NTR, USD), MSCI Emerging Markets Asia, MSCI Emerging Markets EMEA, MSCI Emerging Markets Latin America, MSCI Hungary, MSCI India, MSCI Malaysia, MSCI Morocco, MSCI New Zealand, MSCI Poland und MSCI South Africa, dies entspricht einem Wert von USD 10 0,5 Punkte bei - DAX, dies entspricht einem Wert von EUR 12,50 - TA-25, dies entspricht einem Wert von USD 12,50 - TecDAX, ATX, ATX five, CECE EUR und RDX EUR, dies entspricht einem Wert von EUR 5,00 - EURO STOXX Select Dividend 30 und STOXX Global Select Dividend 100 Index, dies entspricht einem Wert von EUR 5,00 - EURO STOXX 50 ex Financials, dies entspricht einem Wert von EUR 5,00 - MSCI Indonesia, MSCI Peru, MSCI Qatar, MSCI Russia (Price, USD), MSCI

30 und der Eurex Zürich Seite 30 Thailand, MSCI Frontier Markets und MSCI World (Price, USD), dies entspricht einem Wert von USD 5,00 - RDX USD, dies entspricht einem Wert von USD 5,00 - MSCI Chile, MSCI China Free, MSCI Czech Republic, MSCI Egypt, MSCI Emerging Market (Price, USD), MSCI Mexico, MSCI Philippines und MSCI Russia (NTR, USD) und MSCI World Midcap, dies entspricht einem Wert von USD 25,00 1 Punkt bei - MDAX, dies entspricht einem Wert von EUR 10 - EURO STOXX 50, dies entspricht einem Wert von EUR 10 - STOXX Europe 50, dies entspricht einem Wert von EUR 10 - SMI, dies entspricht einem Wert von CHF 10 - SMIM, dies entspricht einem Wert von CHF 10 - MSCI United Kingdom, dies entspricht einem Wert von GBP 10 - MSCI Australia, MSCI Colombia, MSCI Japan, MSCI Kokusai (NTR & GTR), MSCI Pacific ex Japan, MSCI USA und MSCI World (NTR, USD), dies entspricht einem Wert von USD 10 5 Punkte bei - Sensex, dies entspricht einem Wert von USD 5 10 Punkte bei - MSCI Hong Kong, dies entspricht einem Wert von USD Erfüllung, Barausgleich (1) Erfüllungstag für Index-Futures-Kontrakte ist der Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag. (2) Die Erfüllung der Index-Futures-Kontrakte erfolgt durch Barausgleich zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Der Barausgleich an Nicht- Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing- Mitglieds; derjenige von Nicht-Clearing-Mitgliedern an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. 1.4 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile ( EXTF-Futures ) Kontraktgegenstand An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende börsengehandelte Indexfondsanteile der anbei genannten Referenzmärkte zur Verfügung: ishares DAX (DE) (Frankfurter Wertpapierbörse FWB)

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