Dauerbeschlüsse der Landesgruppe Niedersachsen Stand:

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1 Dauerbeschlüsse der Landesgruppe Niedersachsen Stand: (Dieses Kapitel ist zur Veröffentlichung vorgesehen)! KAPITEL 2 Zuschüsse für Aufgabenerfüllung: Die folgenden Zuschüsse können von jeder Untergliederung (RAG, RK, KrG) der LG NI beantragt werden. Dies gilt jedoch nicht für den RAG Schießsport! Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die jeweilige Kreisgruppe ihrerseits das Vorhaben bezuschusst. Die Verantwortung der Überprüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit der jeweiligen Veranstaltung liegt beim jeweiligen Kreisvorstand. Die hier aufgeführten Zuschüsse werden unabhängig von realen Kosten für die jeweiligen Untergliederungen ausgezahlt. Sie dienen der Motivation und als Dank für das geleistete Engagement zugunsten des Reservistenverband. Diese Zuschüsse werden ausschließlich aus dem Titel Zuschüsse / Bestpreise / Zuwendungen gezahlt; sollte der Titel erschöpft sein, erfolgt keine weitere Auszahlung. 1. Kriegsgräberpflegeeinsätze Im Inland 100,00 Im Ausland 300,00 Bei Partnerschaftsabschluss zus. 100,00 Bei Auslandsaufenthalten wird der Einsatzbefehl des Volksbundes vorgelegt; dann erfolgt die Auszahlung vor Beginn des Einsatzes. Die Untergliederung legt dem Landesbeauftragten Presse (LBeA Presse) auf dem Dienstweg (add) einen schriftlichen Bericht mit 2. Kranzniederlegungen: Im Inland 70 Im Ausland 100 Diese Bezuschussung gilt nicht für Kranzniederlegungen im Rahmen des Volkstrauertages. Voraussetzung: Fotos vor. -2-

2 -2-3. Schulungen für Mandatsträger und Beauftragte (gilt nur für Kreisgruppen): 150 (p.a.) Ziel ist die ständige, einheitliche Informationsweitergabe und Motivation der Mandatsträger. Mindestens 4. Militärische(r) Vielseitigkeitswettkämpf(e) in DVag oder VVag: 250 (p.a.) 500 (p.a.) (wenn die Veranstaltung als Leuchtturmveranstaltung durchgeführt wird). Ziel ist es, die Untergliederung zu motivieren, sich den besonderen Herausforderungen der Vorbereitung eines Wettkampfes zu stellen. Wettkämpfe dienen dabei der Vorbereitung auf nationale oder internationale Veranstaltungen. Hier gilt der Vorbereitung auf die Deutschen Reservistenmeisterschaften ein besonderes Augenmerk. Die Ausschreibung muss den Vorgaben des Leitfadens für die Erstellung einer Ausschreibung der LG NI entsprechen. Der Wettkampf muss überregional in Niedersachsen ausgeschrieben sein. Das Wettkampfkonzept ist 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn mit den/dem Landesbeauftragten Militärische Ausbildung (LBeA MilAusb) abzustimmen. Die Wettkampfthemen müssen dem SKgemKonzAusbResBw ANLAGE B zu Kdo- SKB-Az vom entsprechen. Die Veranstaltung muss nach den geltenden Richtlinien DVag/VVag evaluiert und der -3-

3 -3-5. Zivil-militärische Ausbildung in DVag/VVag (gilt nur für Kreisgruppen): 250 (p.a.) Ziel ist die Anlage u. Durchführung einer Informationsveranstaltung/-übung DVag oder VVag zu den Grundsätzen der Organisation des Katastrophenschutzes. Beteiligung mindestens einer s.g. Blaulichtorganisation wie z.b. THW, DLRG, DRK etc. Die Veranstaltung muss nach den geltenden Richtlinien DVag/VVag evaluiert und der Der/die LBeA MilAusb sind einzubinden. 6. Ausbildung der Ausbilder (gilt nur für Kreisgruppen): 150 Ziel ist es die Ausbilder der Kreisgruppen auf aktuellem Ausbildungsstand zu halten. Die Ausbildungsthemen müssen dem SKgemKonzAusbResBw ANLAGE B zu KdoSKB-Az vom entsprechen. Der Ausbilder (Reservist) muss in den letzten 24 Monaten einen Lehrgang der Bw zu diesem Thema besucht haben oder aktiver Soldat sein. Der/die LBeA MilAusb sind einzubinden. Die Veranstaltung muss nach den geltenden Richtlinien DVag/VVag evaluiert und der 7. Koordinierungsgespräche (gilt nur für Kreisgruppen): 100 (p.a.) Ziel ist es die Veranstaltungsplanung zwischen FwRes, OrgLtr, Mandatsträger und Beauftragten der KrG zu optimieren. Mindestens 2x jährliche Durchführung. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Besprechungsprotokolls und der Teilnehmerliste an den Landesvorstand. -4-

4 -4-8. Beauftragter Militärische Ausbildung (gilt nur für Kreisgruppen): 150 (p.a.) Ziel ist es die Kreisvorstände zu motivieren, einen Beauftragten MilAusb zu berufen, der sich aktiv einbringt. Die KrG erhält den, wenn der Beauftragte mindestens 1x jährlich an der Landestagung der BeA MilAusb teilnimmt. 9. Sicherheitspolitische Ein-Tages/Abendveranstaltung (gilt nur für KrG): 200 (p.a.) Ziel ist es ein offene Multiplikatoren-Veranstaltung anzubieten und die Mandatsträger, Mitglieder und Interessenten mit aktuellen sicherheitspolitischen Aspekten vertraut zu machen. Max. Bezuschussung 1x jährlich. Der/die Landesbeauftragte(n) Sicherheitspolitische Arbeit ist/sind einzubinden. 10. Sicherheitspolitisches Mehrtagesseminar (gilt nur für KrG): 300 (p.a.) Ziel ist es ein offenes, mindestens 3-tägiges Multiplikatoren-Seminar anzubieten und die Mandatsträger, Mitglieder und Interessenten mit aktuellen sicherheitspolitischen Aspekten weiter zu bilden. Max. Bezuschussung 1x jährlich. Der/die Landesbeauftragte(n) Sicherheitspolitische Arbeit ist/sind einzubinden. -5-

5 11. Sicherheitspolitische Mehrtages-Informationsfahrt (gilt nur für KrG): (p.a.) Ziel ist es eine offene, mindestens 3-tägige Multiplikatoren-Informationsfahrt anzubieten und die Mandatsträger, Mitglieder und Interessenten mit aktuellen sicherheitspolitischen Aspekten vor Ort weiter zu bilden und praktische Beispiele der Erwachsenenbildung zu erfahren. Max. Bezuschussung 1x jährlich. Der/die Landesbeauftragte(n) Sicherheitspolitische Arbeit ist/sind einzubinden. 12. Sicherheitspolitischer Jahresempfang (gilt nur für Kreisgruppen): 300 (p.a.) 450 (p.a.) (bei jährlich wechselndem Veranstaltungsort) Ziel ist es die Kreisvorstände zu motivieren, jährlich einen öffentlichkeitswirksamen, sicherheitspolitischen Jahresempfang auszurichten, so z.b. einen Neujahrsempfang, um so die Öffentlichkeit, kommunale Verantwortungsträger, Vertreter der Wirtschaft etc. für das Engagement der Kreisgruppe zu interessieren. Der jährliche Wechsel des Veranstaltungsortes soll besonders gefördert werden, um eine flächendeckende Präsenz im jeweiligen Kreis darzustellen. Dem Landesvorstand muss ein Grußwort eingeräumt werden. 13. Beauftragter Sicherheitspolitische Arbeit (gilt nur für Kreisgruppen): 150 (p.a.) Ziel ist es die Kreisvorstände zu motivieren, einen Beauftragten SiPo-Arbeit zu berufen, der sich aktiv einbringt. Die KrG erhält den, wenn der Beauftragte mindestens 1x jährlich an der Landestagung der Beauftragten SiPo-Arbeit teilnimmt. -6-

6 Informationsstand bei Tag der Offenen Tür, Stadtfest, Messen etc.: 100 Ziel ist es die Untergliederung zu motivieren, sich in der Öffentlichkeit darzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen und Mitgliederwerbung betreiben zu können. 15. Tag der Reservisten (gilt nur für Kreisgruppen): 300 (p.a.) Ziel ist es die Kreisgruppen zu motivieren, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit einem publikumswirksamen Tag der Reservisten darzustellen, um auf sich aufmerksam zu machen, Mitgliederwerbung betreiben und der Mittlerfunktion gerecht werden zu können. 16. Familientage: 200 (p.a.) Ziel ist es die Untergliederungen zu motivieren, sich um die Angehörigen der Mitglieder zu kümmern, um so das Verständnis der Familien für das Engagement zu fördern und zu stärken. Die Teilnehmerliste gilt als Nachweis. -7-

7 Tage für lebenserfahrene Reservisten/Mitglieder: 200 (p.a.) Ziel ist es die Untergliederungen zu motivieren, sich um alle Mitglieder zu kümmern. Insbesondere die lebenserfahrenen Mitglieder Ü65 müssen erfahren, dass sie fester Bestandteil des Reservistenverbandes sind und wir ihre Lebensleistung werten, schätzen und aus den Erfahrungen lernen wollen. Die Teilnehmerliste gilt als Nachweis. 18. SONSTIGE ZUSCHÜSSE: Sonstige Zuschüsse seitens der Untergliederungen können jederzeit durch diese beantragt werden und werden auf Vorschlag des jeweiligen Kreisvorstandes durch den Landesvorstand beraten. Dieses Kapitel ist durch den Landesvorstand am beschlossen worden. Der erweiterte Landesvorstand hat dieses Verfahren am mehrheitlich beschlossen. Das Kapitel kann durch weitere Vorschläge ergänzt, erweitert und verbessert werden.

Dauerbeschlüsse der Landesgruppe Niedersachsen Stand:

Dauerbeschlüsse der Landesgruppe Niedersachsen Stand: Dauerbeschlüsse der Landesgruppe Niedersachsen Stand: 19.11.2016 KAPITEL 2 Zuschüsse für Aufgabenerfüllung: Die folgenden Zuschüsse können von jeder Untergliederung (RAG, RK, KrG) der LG NI beantragt werden.

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