Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz

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1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. Mai I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Hinweis: Die Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauer-Handwerk ist zum 30. April 2018 ausgelaufen. Für diese Branche wurde bereits ein neuer Tarifvertrag geschlossen sowie der Antrag auf Erstreckung nach 7 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gestellt. Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (4. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 19. Dezember 2017 (BAnz AT V Geltungsbereich ab Bundesgebiet 15,26 Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmern betraut. Baugewerbe (10. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. März 2018 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 (BAnz AT V Geltungsbereich ab Mindestlohn I Mindestlohn II 2) Berlin einfache Bau- und Montagearbeiten 2) fachlich begrenzte Arbeiten ,75 14, ,20 15, ,75 14, ,20 15,05 einheitlicher Mindestlohn , ,20

2 Seite 2 von 6 Dachdeckerhandwerk (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. März 2018 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 (BAnz AT V3) Geltungsbereich ab Mindestlohn 1 Mindestlohn 2 2) Bundesgebiet ,20 12, ,20 13,20 ungelernte Arbeitnehmer 2) gelernte Arbeitnehmer Elektrohandwerke (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. August 2016 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. Juli 2016 (BAnz AT B2) mit Berlin Bundesgebiet , , , , , ,40 Gebäudereinigung (7. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. März 2018 bis 31. Dezember 2020 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Februar 2018 (BAnz AT V2) Geltungsbereich ab Lohngruppe 1 Lohngruppe 6 2) ,30 13,55 mit Berlin ,56 13, ,80 14, ,55 12, ,05 12, ,55 13,50 Bundesgebiet ,80 14,10 u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 2) u.a. Glas- und Fassadenreinigung

3 Seite 3 von 6 Geld- und Wertdienste (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. September 2017 (BAnz AT V Mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransport) Geltungsbereich ab ab Baden-Württemberg, Bayern 14,88 15,33 Bremen, Hamburg, Hessen 14,56 15,01 Niedersachsen 15,23 15,63 Nordrhein-falen 16,13 16,53 Rheinland-Pfalz, Saarland 13,47 14,02 Schleswig-Holstein 12,35 12,90 (einschließlich Berlin) 11,94 12,64 Stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) Geltungsbereich ab ab Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen 12,69 13,02 Bayern, Hessen, Nordrhein-falen 13,24 13,56 Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig- Holstein 10,51 10,91 (einschließlich Berlin) 9,88 10,38

4 Seite 4 von 6 Maler- und Lackiererhandwerk (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Mai 2017 bis 30. April 2021 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2017 (BAnz AT V Geltungsbereich mit Berlin ab Lohngruppe ungelernte Arbeitnehmer Lohngruppe gelernte Arbeitnehmer ,35 13, ,60 13, ,85 13, ,10 13, ,35 11, ,60 12, , ,10 13,50 Pflegebranche (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. November 2017 bis 30. April 2020 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 11. August 2017 (BAnz AT V ,20 mit Berlin , , , , , , ,85

5 Seite 5 von 6 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. November 2015 bis 30. April 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2015 (BAnz AT V mit Berlin , , , , , ,20 Bundesgebiet ,40 II. Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Juni 2017 bis 31. Dezember 2019 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Mai 2017 (BAnz AT V Geltungsbereich ab Untergrenze mit Berlin , , , , , , , ,66

6 Seite 6 von 6 III. Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz Die nachfolgenden Mindestlöhne finden keine zwingende Anwendung für Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Schornsteinfegerhandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 bzw. bis zur Kündigung des Tarifvertrags Fundstelle: Bundesanzeiger vom 2. Mai 2016 (BAnz AT B3) Bundeseinheitlich ,95

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