Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 10. Dezember 2008 Nummer 62 I N H A L T

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1 Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 10. Dezember 2008 Nummer 62 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am Sitzung des Kreistages am Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

2 Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Sparkasse Elbe-Saale Veröffentlichung Jahresabschluss der Sparkasse Elbe-Saale per D. Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis,10 Hauptamt/ Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) Bezugspreis: Kosten eines Exemplars für den Verkauf/ Abo: 2,70 EUR Ferner besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsichtnahme. 652

3 A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am Datum: Montag, , 17:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung, Bernburg Haus 1, Raum 412 (3. Obergeschoss), Karlsplatz 37, Bernburg (Saale) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten 3 Haushaltskonsolidierungskonzept 2009 Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B/294/ Haushaltssatzung 2009 Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B/287/ Satzung zur Regelung der ganzen oder teilweisen Übernahme der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tages pflege im Salzlandkreis Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B/283/ Strukturveränderungen in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) hier: FTZ-Standorte Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B/308/ Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten im Rettungsdienst Vorlage: B/309/ Anfragen und Anregungen 9 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 10 Geschäftsordnung 10.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 10.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Befristete Übertragung der Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Aschersleben Vorlage: B/310/ Vergabe der "Gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach Artikel 1 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Sachsen- Anhalt Information - Vorlage: M/113/ Anfragen und Anregungen 14 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Ralf-Peter Schmidt Ausschussvorsitzender Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am Datum: Dienstag, , 16:30 Uhr Ort: SOS Beratungszentrum Bernburg, Nienburger Str , Bernburg (Saale) Tagesordnung: 653

4 Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung des öffentlichen Teils 1.3 Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am Vorliegende Anträge für die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Vorlage: M/001/ Information 3 Anfragen und Anregungen 4 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 5 Geschäftsordnung 5.1 Feststellung der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 5.2 Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Anfragen und Anregungen 7 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Schütze-Dittrich Ausschussvorsitzende Sitzung des Kreistages am Datum: Mittwoch, , 16:30 Uhr Ort: Sitzungssaal der Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt, Lehrter Straße 15, Staßfurt Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Geschäftsordnung 1.1 Eröffnung der Sitzung 1.2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 1.3 Einwohnerfragestunde 1.4 Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten ( 51 Abs. 2 LKO LSA) und Eilentscheidungen ( 51 Abs. 4 LKO LSA); Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages und der beschließenden Ausschüsse ( 39 Abs. 2 LKO LSA) 2 Rumpfjahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes des ehemaligen Landkreises Aschersleben- Staßfurt zum Beratung und Beschlussfassung Vorlagen:B/246/2006,B/246/2008/1 3 Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 30. Juni 2008 der Kreisreinigung Schönebeck Vorlagen:B/247/2008,B/247/2008/1 4 Halbjahresabschluss des Regiebetriebes Abfallwirtschaft Bernburg zum Vorlage: B/274/ Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur für das Wirtschaftsjahr 2007 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes 2007 Vorlage: B/271/ Wirtschaftsplan 2009 der Kommunalen Beschäftigungsagentur Schönebeck Vorlage: B/273/

5 7 Beratung über den Wirtschaftsplan 2009, den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm und die Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme eines Kassenkredites im Jahr 2009 für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises Vorlage: B/281/ Beteiligungsbericht des Salzlandkreises für das Berichtsjahr 2007 Information - Vorlage: M/107/ Haushaltskonsolidierungskonzept 2009 Vorlage: B/294/ Haushaltssatzung 2009 Vorlagen: B/287/2008, B/287/2008/1 11 Untersuchungsbericht zur Anwendung des Identsystems in der Abfallentsorgung des Salzlandkreises Vorlage: B/249/ Bestimmung des Sitzes der Holding-Gesellschaft Salzlandkliniken GmbH Vorlage: B/290/ Gesellschaftsvertrag für die Salzlandkliniken GmbH Vorlage: B/291/ Geschäftsanteilsübertragungsverträge Gesellschaftsverträge zur Klinikum Bernburg ggmbh, zur Klinikum Schönebeck ggmbh und zur Kreisklinik Aschersleben-Staßfurt ggmbh Vorlage: B/292/ Gesellschaftsvertrag für die Salzlandklinik GmbH hier: Besetzung des Aufsichtsrates Vorlage: B/299/ Fusion der Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt und der Sparkasse Elbe-Saale - Besetzung eines Sitzes für den Verwaltungsrat auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE Wahl - Vorlage: W/022/ Berufung von sachkundigen Einwohnern/innen auf Vorschlag der CDU-Fraktion Vorlage: B/312/ Satzung zur Beleihung von praktischen Tierärzten sowie von Fleischkontrolleuren für die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung Vorlage: B/297/ Satzung zur Erhebung von Benutzungsentgelten im Rettungsdienst Vorlage: B/309/ Grundsatzbeschluss über die perspektivische Organisationsform bei der Erbringung von Rettungsdienstleistungen im Salzlandkreis Vorlage: B/311/ Strukturveränderungen in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) hier: FTZ-Standorte Vorlage: B/308/ Fortschreibung zur Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2004/05 bis 2008/09 Vorlage: B/282/ Besetzung des Auswahl- und Verhandlungsgremiums für die Ausschreibung der Architekturleistungen einschließlich Tragwerksplanung der Baumaßnahme Sekundarschule "Campus Technicus" Bernburg Vorlage: B/305/

6 24 Stellungnahme des Salzlandkreises zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA) Vorlage: B/296/ Prioritätenliste Kreisstraßen Vorlage: B/295/ Stundung der Kreisumlage der Stadt Könnern für das Jahr 2008 Vorlage: B/289/ Information zur Umschuldung eines Kommunalkredites Vorlage: M/112/ Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Kreistages ( 33 Abs. 6 LKO LSA) 36 Schließung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gez. Frank Zedler Vorsitzender des Kreistages 27 Überplanmäßige Ausgaben im Deckungsring Hilfen zur Erziehung Vorlage: B/307/ Satzung zur Regelung der ganzen oder teilweisen Übernahme der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Salzlandkreis Vorlagen: B/283/2008, B/283/2008/1 29 Anfragen und Anregungen von Mitgliedern des Kreistages ( 33 Abs. 6 LKO LSA) 30 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 31 Geschäftsordnung 31.1 Feststellen der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils 31.2 Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten ( 51 Abs. 2 LKO LSA) und Eilentscheidungen ( 51 Abs. 4 LKO LSA) 32 Personalangelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde Vorlage: B/298/ Bestellung eines 1. Geschäftsführers für die Salzlandkliniken GmbH Vorlage: B/293/

7 Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Leistungsumfang: Durchmesser: DN1200, DN 1000 Material: Beton (B) Regenwasserleitung Dient dem Transport des Regenwassers aus Richtung Fallerslebener Weg bis zum Auslauf in Mühlgraben (Bauzeit 1965) Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m 5 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,85 2 Aschersleben ,52 3 Aschersleben / ,96 4 Aschersleben ,73 5 Aschersleben ,57 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.:

8 Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Regenwasserkanal Durchmesser: DN 200 Material: Steinzeug (Stzg), erbaut: 1939 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben ,18 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 658

9 in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Schmutzwasserleitung Durchmesser: DN 150, DN 200 Material: Steinzeug (Stzg), Erbaut: 1939 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,63 2 Aschersleben / ,33 3 Aschersleben / ,44 4 Aschersleben / ,86 5 Aschersleben / ,56 6 Aschersleben / ,34 659

10 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Mischwasserkanal Leistungsumfang: Durchmesser: DN 200, DN

11 Material: Steinzeug (Stzg) Erbaut: 1984 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben ,90 2 Aschersleben / ,40 3 Aschersleben / ,34 4 Aschersleben / ,87 5 Aschersleben / ,15 6 Aschersleben / ,39 7 Aschersleben / ,50 8 Aschersleben ,36 9 Aschersleben ,05 10 Aschersleben ,71 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche 661

12 sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Schmutzwasser DN 200, 250 und 350 Regenwasser DN 200, 300, 400 und 500 Material: Steinzeug (Stzg), Beton (B) Erbaut: 1939 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m 5 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkungs- Flur Flurstück Grund- Gemarkg. buch 1 Aschersleben / ,52 2 Aschersleben / ,72 3 Aschersleben / ,02 4 Aschersleben / ,87 5 Aschersleben / ,50 6 Aschersleben /1 61,60 7 Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W

13 Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 27 Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben /1 W Aschersleben / ,29 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. 663

14 Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Schmutzwasserkanal Leistungsumfang: Dient dem Transport des Schmutzwassers aus der E.-Toller Str. Bauzeit: 1940 Durchmesser: DN 200 Material: Steinzeug Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,68 2 Aschersleben / ,79 3 Aschersleben / ,50 4 Aschersleben / ,67 5 Aschersleben / ,48 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 664

15 in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Mischwasserkanal DN 200 / 300, zur Sammlung und Weiterleitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers für die Wohnblöcke in der Richard-Lehmann-Straße, der Lübenstraße und der Wallstraße Material: Steinzeug (Stzg) Erbaut: 1983 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m 665

16 Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,98 2 Aschersleben / ,33 3 Aschersleben / ,74 4 Aschersleben / ,80 5 Aschersleben / ,35 6 Aschersleben / ,30 7 Aschersleben / ,90 8 Aschersleben / ,59 9 Aschersleben ,73 10 Aschersleben ,56 11 Aschersleben / ,09 12 Aschersleben / ,83 13 Aschersleben / ,44 14 Aschersleben / ,60 15 Aschersleben / ,10 16 Aschersleben / ,59 17 Aschersleben / ,30 18 Aschersleben / ,30 19 Aschersleben / ,56 20 Aschersleben / ,35 21 Aschersleben / ,95 22 Aschersleben / ,56 23 Aschersleben / ,19 24 Aschersleben / ,51 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.:

17 Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Mischwasserkanal DN 100 / 200, zur Sammlung und Weiterleitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers für den Bereich Mehringer Str. 8 A C und Pfeilergraben Material: Steinzeug (Stzg) Erbaut: 1976 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,70 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, 667

18 Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Leistungsumfang: Schmutzwasserkanal / Regenwasserkanal Der Schmutzwasserkanal ist eine Steinzeugleitung in DN 200 und dient dem Sammeln und dem Transport des anfallenden Schmutzwassers. Der Regenwasserkanal ist eine Steinzeugleitung in DN 200 bzw. DN 300 und dient der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers. Diese Kanäle entwässern die Bereiche Pfeilergraben Erbaut: 1976 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m 668

19 Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,25 2 Aschersleben / ,89 3 Aschersleben / ,13 4 Aschersleben / ,30 5 Aschersleben / ,67 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat 669

20 Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Schmutzwasserkanal / Regenwasserkanal Leistungsumfang: Der Schmutzwasserkanal ist eine Steinzeugleitung in DN 200 und dient dem Sammeln und dem Transport des anfallenden Schmutzwassers. Der Regenwasserkanal ist eine Steinzeugleitung in DN 200 bzw. DN 300 und dient der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers. Diese Kanäle entwässern die Bereiche Pfeilergraben 7 9 und Erbaut: 1976 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben ,65 2 Aschersleben ,78 3 Aschersleben ,29 4 Aschersleben ,14 5 Aschersleben ,11 6 Aschersleben ,70 7 Aschersleben ,51 8 Aschersleben ,80 9 Aschersleben ,58 10 Aschersleben ,39 11 Aschersleben ,43 12 Aschersleben ,26 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 670

21 in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Mischwasserkanal DN 200 / 300, zur Sammlung und Weiterleitung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers. Material: Steinzeug (Stzg) Erbaut: 1962 Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben / ,85 2 Aschersleben ,41 3 Aschersleben ,47 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: 671

22 in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung der Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, Magdeburger Str. 24, A- schersleben hat gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom ; BGBl. I, Seite 2192, geändert 2003 im BGBl. I, Seite 2304) i.v.m. 6 Sachenrechts- Durchführungsverordnung (SachenR-DV vom ; BGBl. I, Seite 3900) einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gestellt: Art der Anlage: Schmutzwasserkanal DN 150, 200, 300, 400 Steinzeug Regenwasserkanal DN 300, 200 Steinzeug, DN 600 Beton Leistungsumfang: Der Schmutzwasserkanal dient dem Sammeln und dem Transport des anfallenden Schmutzwassers vom Pfeilergraben in Richtung A.-Drosihn-Straße. Der Regenwasserkanal ist eine Steinzeugleitung in DN 200 bzw. DN 300 und dient der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers aus Richtung Worthstraße bis zum Auslauf in die Eine. Erbaut: 1914 bzw Die Schutzstreifenbreite beträgt 4 m 5 m 672

23 Lfd. Gemeinde/ Gemarkg. Gemarkungs- Flur Flurstück Grundbuch 1 Aschersleben ,31 2 Aschersleben / ,24 3 Aschersleben / ,05 4 Aschersleben / ,58 5 Aschersleben / ,72 Bescheinigungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Salzlandkreises gemäß 3 SachenR-DV. Der Antrag wird hiermit gemäß 7 Absatz 1 SachenR-DV öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Unterlagen, Beschreibungen und Kartenmaterial können 4 Wochen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Salzlandkreises bei folgenden Stellen eingesehen werden: in Bernburg: Kreisverwaltung Kreishaus II, Friedensallee 25, Bürgerbüro, Zi.: 117 Samstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in Aschersleben: Kreisverwaltung Kreishaus I, Ermslebener Str. 77, Umweltamt Raum 516, Frau Kromke, Tel: Sprechzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Schönebeck: Kreisverwaltung Cokturhof Haus 1, Bürgerbüro, Tel.: Innerhalb der Auslegefrist kann ein betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch beim Salzlandkreis, Karlsplatz 37 in Bernburg (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einlegen. Der Widersprechende kann nur einwenden, dass die Leitung/Anlage nicht auf seinem Grundstück liegt oder zumindest am 03. Oktober 1990 dort noch nicht vorhanden war. Widerspricht ein betroffener Grundstückseigentümer, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt und der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Hinweis: Nach 9 Absatz 3 Grundbuchbereinigungsgesetz ist der Antragsteller verpflichtet, dem jeweiligen Eigentümer einen einmaligen Ausgleich für das einzutragende Recht zu zahlen. Ansprüche sind nach Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch an die Stadt Aschersleben, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung unmittelbar zu richten. Bernburg (Saale), den gez. Gerstner Landrat 673

24 C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Sparkasse Elbe-Saale Veröffentlichung Jahresabschluss der Sparkasse Elbe-Saale per Der festgestellte und mit dem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss wurde im elektronischen Bundesanzeiger ( am 03. Dezember 2008 unter der Rubrik Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte veröffentlicht. Er hängt noch bis zum in den Kassenräumen der Sparkasse Elbe-Saale, Hauptstelle Bernburg, Friedensallee 13, Bernburg und in der Geschäftsstelle Geschwister-Scholl-Str. 157, Schönebeck aus. Der Vorstand 674

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