Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung. Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim
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- Jacob Hofmeister
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1 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung Reinhold Albrecht Stadtbrandmeister Feuerwehr Weinheim
2 Feuerwehr Netzunabhängige Notbeleuchtung Die netzunabhängige Notbeleuchtung für Rettungswege schafft eine Helligkeit, die mindestens doppelt so hoch ist wie die des Mondscheins bei sternenklarer Nacht. 02
3 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung I Notbeleuchtung (nach DIN EN 1838) Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Antipanikbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 03
4 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung II Sicherheitsbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere Verlassen eines Raumes/Gebäudes ermöglicht, oder der es Personen ermöglicht, einen potentiell gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. 04
5 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung III Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der es ermöglicht, Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. 05
6 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung IV Antipanikbeleuchtung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann. 06
7 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung V Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und der es ermöglicht, angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienungspersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen zu treffen. 07
8 Feuerwehr Arten der Notbeleuchtung VI Ersatzbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können. 08
9 Feuerwehr Gesetzliche Grundlagen ARGEBAU Mustervorschriften der Arbeitsgemeinschaft für Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen UVV Unfallverhütungsvorschriften MLAR Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen LBO Landesbauordnung VO Verordnungen der Bundesländer EltBauVO Verordnung über elektrische Betriebsräume VwV-Ltg. Brand- und Schutzanforderungen an Leitungen VstättVO Versammlungsstättenverordnung GHVO Geschäftshausverordnung GaVO Garagenverordnung 09
10 Vorschriften für die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtung Feuerwehr DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik: Notbeleuchtung DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen DIN VDE 0100 T560 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis V Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke DIN 4844 Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen 10
11 Feuerwehr Vorschriften / Gesetzliche Grundlagen BGV A8 (früher VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ArbStättV 7 Arbeitsstättenverordnung 7 ASR 7/4 Arbeitsstättenrichtlinien 7/4 BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme 11
12 Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: mindestens 2 Meter über dem Boden an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür an vorgeschriebenen Notausgängen und Sicherheitszeichen 12
13 Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten nahe (max. 2 m Abstand) jeder Änderung des Beleuchtungsniveaus 13
14 Feuerwehr Sicherheit auf Rettungswegen Sicherheit auf Rettungswegen setzt ihre Beleuchtung und Kennzeichnung voraus. 14
15 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Gleichmäßigkeit Feuerwehr 40 lx 1 lx 40 lx 1 lx 40 lx Die Trägheit des Auges beeinträchtigt die Erkennbarkeit von Hindernissen oder des Rettungswegeverlaufes bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden. Gleichmäßigkeit E max : E min < 40:1 15
16 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Beleuchtungsstärke Feuerwehr 0,5 lx 1 lx 0,5 lx 1 m 2 m Beleuchtungsstärke 0,5 lx bis 1 lx Fluchtwege mit zwei Metern Breite sind auf den Mittelachsen mit 1 lx und bis zu 50 Prozent der Breite auf 0,5 lx auszuleuchten. (Messhöhe ca. 2 cm) 16
17 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Blendungsbegrenzung I Feuerwehr Bei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstärke innerhalb der Zone von 60 bis 90 gegen die Vertikale für alle von Azimuthwinkeln bestimmten Werte nicht überschreiten. 17
18 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Blendungsbegrenzung II Feuerwehr Für alle anderen Rettungswege (z.b. Treppen) und Bereiche dürfen die Grenzwerte bei keinem Winkel überschritten werden. 18
19 Grenzwerte der physiologischen Blendung Feuerwehr Lichtpunkthöhe über dem Boden [m] h < 2,5 2,5 h < 3,0 3,0 h < 3,5 3,5 h < 4,0 4,0 h < 4,5 h 4,5 Max. Lichtstärke für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung [cd] Max. Lichtstärke für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung [cd]
20 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Feuerwehr Farben entsprechend ISO 3864 Mindest-Leuchtdichte > 2 cd/m 2 Gleichmäßige Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe L max : L min 10:1 5:1 Leuchtdichte Weiß Leuchtdichte Farbe 15:1 20
21 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: EN 1838 Feuerwehr Beleuchtungsstärke: E min = 1 lx, (minimale Beleuchtungsstärke horizontal auf dem Boden) Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: h/m L min /cd Farbwiedergabe: Nennbetriebsdauer für Rettungswege: Einschaltverzögerung: E max : E min 40 : 1 lx < 2,5 2,5 h < 3 3 h < 3,5 3,5 h < 4 4 h < 4,5 4, Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60 bis 90 gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. R a 40 1 Stunde Innerhalb fünf Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke 21
22 Feuerwehr Antipanikbeleuchtung Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den freien Bodenflächen nicht unterschreiten. Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt. 22
23 Feuerwehr Antipanikbeleuchtung: EN 1838 Beleuchtungsstärke: Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: h/m L max /cd Farbwiedergabe: Nennbetriebsdauer für Rettungswege: Einschaltverzögerung: E (horizontal auf dem Boden) 0,5 lx Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt. E : E max min 40:1 < 2,5 2,5 h < 3 3 h < 3,5 3,5 h < 4 4 h < 4,5 4, Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60 bis 90 gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. R a 40 1 Stunde Innerhalb fünf Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke 23
24 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: EN 1838 Feuerwehr Beleuchtungsstärke: Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: h/m L max /cd E min = 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes > 15 lx E max : E min 10:1 < 2,5 2,5 h < 3 3 h < 3,5 3,5 h < 4 4 h < 4,5 4, Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60 bis 90 gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe: Nennbetriebsdauer für Rettungswege: Einschaltverzögerung: R a 40 solange eine Gefährdung besteht 0,5 Sek. 24
25 Feuerwehr Rettungszeichen für Rettungswege 25
26 Feuerwehr Rettungszeichen EN 1838 Einschaltverzögerung: Farben: Leuchtdichte für Sicherheitsfarben: Innerhalb 5 Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke, in Arbeitsstätten 15 Sekunden. müssen ISO 3864 entsprechen 2 cd/m 2 26
27 Rettungszeichen: Die Qualität entscheidet Feuerwehr Farben entsprechend ISO 3864 Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe min. 2 cd/m 2 Größte/kleinste Leuchtdichte max. 10:1 (weiße Fläche und Sicherheitsfarbe) Leuchtdichte L Weiß : L Farbe min. 5:1 27
28 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Hinterleuchtetes Zeichen Feuerwehr d = 200 x p Ein hinterleuchtetes Zeichen ist auch aus größerer Entfernung besser zu erkennen als ein beleuchtetes Zeichen. 28
29 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Beleuchtetes Zeichen Feuerwehr d = 100 x p Aufgrund verminderter Erkennungsweite muss ein beleuchtetes Zeichen doppelt so groß sein wie ein hinterleuchtetes Zeichen. 29
30 Sicherheitsbeleuchtung / Rettungszeichen Feuerwehr 30
31 Feuerwehr Ersatzbeleuchtung Anforderungen an die geforderte minimale Lichtstärke aus Arbeitsstättenrichtlinie Wenn die Ersatzbeleuchtung die Mindestwerte unterschreitet, ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess herunter zu fahren. Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird, sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten. 31
32 Batteriestromversorgung: Anforderungen an die Gerätefunktion Feuerwehr Zentralbatterie: Gruppenbatterie: Einzelbatterie: Batteriespannungen beliebig, vorzugsweise 220 V geschlossene oder verschlossene, wartungsfreie Ausführung Blei: 2,0Zelle NiCd: 1, V/Zelle Lebensdauer > 10 Jahre Blei 2,0 V/Zellen wartungsfrei, max. 20 Sicherheitsleuchten max. 300 W für 3 Stunden max. 900 W für 1 Stunde NiCd: 1,2 V/Zellen Blei: 2,0 V/Zellen wartungsfrei Leuchte, Versorgungsgerät 32
33 Programmier- und Überwachungseinheit: Anforderungen an die Gerätefunktion Feuerwehr Werden automatische Prüfeinrichtungen eingesetzt, genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion. 33
34 Rettungszeichen statt nachleuchtender Schilder Feuerwehr In Dauerschaltung Unter Anregungsbeleuchtung 10 Minuten nach Netzausfall 10 Minuten nach Netzausfall 34
35 Rettungszeichen statt nachleuchtender Schilder Feuerwehr Nachteile von Schildern: Die nachleuchtenden Pigmente wirken nach dem Netzausfall fort. Der Helligkeitseindruck nimmt rapide ab. Nach zehn Minuten sinkt die Erkennungsweite auf fünf Meter. Für die erforderliche dauerhafte Anregungsbeleuchtung können nur Lampen mit geringem Rotlichtanteil eingesetzt werden. 35
36 Feuerwehr Weiterführende Informationen Bestellung: Fax: (069) Brief: FGL Stresemannallee Frankfurt am Main Internet: 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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