Heterogenität (0204 Bildungwissenschaften) Wintersemester 2012/13 Frau Dr. Lütjen Protokollanten: Markus Schnubel, Sebastian Stein, Liza Detemple

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1 Heterogenität (0204 Bildungwissenschaften) Wintersemester 2012/13 Frau Dr. Lütjen Protokollanten: Markus Schnubel, Sebastian Stein, Liza Detemple Ergebnisprotokoll vom Gliederung 1.Förderung von Hochbegabten 2. Erich Fromm Gruppenergebnisse 3. Was ist Behinderung (nach Sander und Feuser) 4. UN-Konvention über die Rechte von Behinderten 5.Artikel 24, der Bildungsartikel 6. Integration und Inklusion 7. Fazit 1. Förderung von Hochbegabten Hochbegabte sind Kinder mit einer hohen geistigen Disposition mit der Gabe Informationen hocheffizient aufzunehmen und zu verarbeiten. Sie besitzen zudem eine außergewöhnliche Denk- und Problemlösefähigkeit in sehr abstrakter Form und eine extrem erhöhte Denkgeschwindigkeit. Hochbegabt ist aber nicht immer gleich hochbegabt. Es gibt Hochbegabte, die ohne Schwierigkeiten unser normales Schulsystem durchlaufen und eigene Aktivitäten und ein förderndes Elternhaus ihren Wissensdurst hinreichend befriedigen und ihre Begabungen weiter entwickeln. Es gibt andere Hochbegabte, die einer besonderen Forderung und Förderung bereits in der Schule bedürfen und ohne eine solche eine problematische Persönlichkeitsentwicklung bis hin zu schwerwiegenden psychosozialen Störungen ausprägen. Insbesondere für diese zweite Gruppe Hochbegabter bedarf es individuell abgestimmter Bedingungen, für die eine Vielfalt von Fördermöglichkeiten vorzuhalten und laufend weiter zu entwickeln ist. Deshalb ist es wichtig Hochbegabte möglichst frühzeitig wahrzunehmen, zu fördern und zu fordern und sie in die Gesellschaft zu integrieren, statt auszugrenzen. Für Hochbegabte ist ein stabiles soziales Umfeld für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung nämlich von besonderer Bedeutung.

2 Hochbegabung kann im frühen Kindesalter oder auch erst später entdeckt werden. Zudem kommt, dass, wie oben erwähnt, nicht jede Hochbegabung gleich ist. Deswegen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten wie man ein Kind fördern kann. Individuell (1) oder in Gruppen (2): 1. Früheres Einschulen, Überspringen einzelner Klassenstufen, Unterricht in bis zu 2 Fächern in nächsthöheren Jahrgangsstufen, Besuch von Hochschulveranstaltungen (Kinder- Uni). 2. Superschnellläufer, Bildung von Begabtengruppen, Sommerakademie 2. Erich Fromm Als Ergebnis der Gruppenarbeit präsentierte Gruppe 6 wichtige Grundrechte für den Menschen nach Fromm. Erich Fromm, Sozialpsychologe und Psychoanalytiker, wurde 1900 geboren und starb im Jahr Er stand für seinen humanistischen Glauben, welcher folgende Punkte beinhaltet: 1. Das Glück und Wohlergehen des einzelnen Menschen und der Gesellschaft bilden den höchsten Wert, an dem sich jedes Handeln orientieren soll. 2. Die Würde des Menschen, seine Persönlichkeit und sein Leben müssen respektiert werden. 3. Der Mensch hat die Fähigkeit, sich zu bilden und weiterzuentwickeln. 4. Die schöpferischen Kräfte des Menschen sollen sich entfalten können. 5. Die menschliche Gesellschaft soll in einer fortschreitenden Höherentwicklung die Würde und Freiheit des einzelnen Menschen gewährleisten. 3. Was ist Behinderung? Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch auf Grund einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist. (Sander 1988, S.81) Be-Hinderung ist letztlich Ausdruck dessen, - was ein Mensch mangels angemessener Möglichkeiten und Hilfen und - durch vorurteilsbelastete Vorenthaltung an sozialen Bezügen und Inhalten nicht lernen durfte und - Ausdruck unserer Art und Weise, mit ihm umzugehen (Feuser 1995, S.132).

3 4. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Im Seminar haben wir uns in Hinblick auf die Rechte von behinderten Personen genauer über das Übereinkommen über die Rechte mit Behinderungen informiert. Das Übereinkommen mit dem Kurztitel UN-(Behinderten-)Konvention wurde 2008 in Kraft gesetzt und betont vor allem die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Des Weiteren wurde in der UN-Konvention das Recht auf Selbstbestimmung verstärkt und damit auch auf den Begriff der Inklusion vermerkt. Die Ermöglichung voller und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe `Inklusion` ist also eines der Hauptziele, die die UN-Konvention anstrebt. 1 Um autonom handeln zu können und an dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, bedarf es aber auch der Unterstützung aus der Gesellschaft. Das Übereinkommen hebt deswegen den Anspruch von Behinderten vor, eine umfangreiche Unterstützung zu erhalten. Details zu der möglichen Realisierung im Bildungssystem findet man im Artikel 24, dem sogenannten Bildungsartikel. 5. Artikel UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Bildung: (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen [ ] In Schlüsselbegriffen ausgedrückt fordert die Konvention Inklusion, Barrierefreiheit, Teilhabe, Selbstbestimmung, Würde, Chancengleichheit Ziel: Inklusion Mit Inklusion ist gemeint, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben und sie mitgestalten kann - und zwar von Anfang an, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, des Geschlechts oder Alters. 3 1 Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer,

4 6. Definitionen von Integration und Inklusion Zunächst haben wir uns die Begriff Integration und Inklusion separat angeschaut. Von dem Dudenverlag wird der Begriff Integration vieldeutig definiert. Bildungssprachlich ist er ein ähnlicher Begriff zu einer allgemeinen Vervollständigung oder Wiederherstellung einer Einheit. Auch die Einbeziehung und die Eingliederung von etwas in ein größeres Ganzes sind Motive der Integration. 6.1 Integration Feuser beschreibt die Integration als allgemeine Pädagogik, die nach ihm kindzentriert sein soll. Die Unterrichtung soll sich am aktuellen Bildungsstand jeden Kindes orientieren und zu dem einen gemeinsamen Gegenstand beinhalten, womit gewährleistet wird, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen kooperativ spielen und lernen. Pestalozzi spricht sich für einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder aus. Wichtige Voraussetzungen sind, dass eine allseitige Förderung für (beeinträchtige) Kinder stattfindet und darüber hinaus Integration durch gemeinsame Lernsituationen geschult wird. Die Persönlichkeitsentwicklung und Entfaltung ist damit das Ziel in integrativen Lernorten. 6.2 Inklusion Grohnfeld spricht von einer Inklusion, die nicht nur im Schulsystem stattfindet. Die Idee der Inklusion verbietet jede Ausgrenzung von Personen in einem sozialen System. Die Anerkennung von individuellen Persönlichkeiten steht im Mittelpunkt innerhalb der Inklusion. Biewer grenzt Etikettierungen und Klassifizierungen im Rahmen der Inklusion aus. Damit sich die einzelnen Personen aus der gewünschten heterogenen Gruppe zufriedenstellend integrieren können, bedarf es strukturelle(r) Veränderungen der regulären Institutionen Relation von Integration und Inklusion Zu Unterscheidung und zum Zusammenspiel von Integration und Inklusion wurde im Seminar eine Diskussion eingeleitet. Ein wichtiger Ausgangspunkt war, dass Integration nicht bedeutet, eine homogene Gruppe zu formen, sondern Akzeptanz für jedes Individuum zu entwickeln. Die Inklusion wurde als Ziel verstanden, welches Personen all inclusive in eine Gesellschaft einbezieht, ohne, dass sich die Andersartigen anpassen müssen. 4 Biewer 2010, S.193

5 Dennoch existieren Barrieren, die einmal sehr konkret sind, beispielsweise in der Architektur von Schulgebäuden, die keine Aufzüge oder Schanzen für Rollstühle bereithalten. Das Problem liegt aber vor allem in den mentalen Barrieren der Gesellschaft, wie Vorurteile oder Ängste, die eine Vollständige Anerkennung von Behinderten nicht zulassen. Man kann sagen, dass die Inklusion nur entsteht, wenn eine Integration durchgeführt wurde. Das Kopfdenken einer Gesellschaft muss sich erst ändern und auch geschaffene Barrieren, wie beispielsweise im Schulsystem, müssen abgebaut werden. Die Integration kann also nur von der feststehenden Gesellschaft vollzogen werden, damit (in unserem Beispiel behinderte) Personen die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen, obwohl sie anders sind und anders gefördert werden müssen. Auch Grohnfeld sagt passenderweise, dass die Weiterentwicklung der Integration zum Endzustand, nämlich der Inklusion, führt. Damit erklärt er ebenfalls, dass man die Integration braucht, um eine Inklusion zu bilden. 7. Fazit In der Sitzung vom sind wir im Kontext von Heterogenität auf Hochbegabte eingegangen. Gute Lehrer sollen demnach Hochbegabte einerseits fördern, andererseits darauf aufpassen, dass diese Schüler in der Klassengemeinschaft integriert werden. Wichtig ist auch die Frage, was überhaupt der Begriff Behinderung mit sich bringt. Ein interessanter Aspekt war hierbei, dass auch die Gesellschaft für die Behinderung der Menschen verantwortlich ist, auf Grund von konkreten und mentalen Barrieren. Die Rechte von behinderten Personen, die man im Artikel 24 aus der UN- Behindertenkonvention findet, geben Aufschluss über den idealen Zustand, der vor allem im Bildungssystem erreicht werden sollte. Für eine glückende Integration und damit später auch für eine Inklusion in der Schule ist es wichtig, dass diese Barrieren abgebaut werden. Lehrer müssen passende Lernmodelle finden und anwenden, wie man eine heterogene Gruppe effektiv unterrichten kann. Um dies zu ermöglichen, ist es sinnvoll, dass sich auch Lehramtsstudenten früh genug mit dem Problem beschäftigen.

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