UN-BRK in Deutschland und in Sachsen seit 5 Jahren geltendes Recht
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- Sebastian Bruhn
- vor 6 Jahren
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1 eine Bilanz UN-BRK in Deutschland und in Sachsen seit 5 Jahren geltendes Recht E I N E B I L A N Z
2 Vorbemerkung Aus der Sicht des Beauftragten eine Bilanz bzw. erreichte Schritte bei der Umsetzung der BRK in Sachsen darlegen Im Rahmen der Aufgaben, die u.a. im Sächsischen Integrationsgesetz festgelegt sind: 1. Beratung der Staatsregierung zu allen Fragen, die Menschen mit Behinderung betreffen (Gesetze, Verordnungen, allgemeine Vorhaben) 2. Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen (MmB) des Freistaates 3. Mitglied in verschiedenen Gremien auf der Ebene des Freistaates zur Vertretung der Interessen der MmB 4. Zusammenarbeit mit den kommunalen Beauftragten in einer LAG 5. Ansprechpartner für die Liga der Wohlfahrtspflege und Betroffenenverbände Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
3 Zur Erinnerung Grundsätzliche Ziele der Konvention Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle MmB zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten (Art. 1) Keine Schaffung neuer Menschenrechte, sondern konkretisiert die bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von MmB Kein Defizitansatz Menschenrechtsansatz Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
4 Zur Erinnerung Rechtswirkung der Konvention Bestimmung der BRK gelten ohne Einschränkungen oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates (Art. 4 Abs. 5) Seit für D verbindlich keine Einwände der BL im Bundesrat bei der Ratifikation Bundestreue Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
5 Zur Erinnerung Rechtswirkung der Konvention Konvention steht im Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 GG) Grundsätzlich sind Vorschriften, aus denen sich individuelle Rechte ableiten lassen, einklagbar Anpassung der Rechtslage reicht nicht aus. Vertraglich geschuldet wird eine tatsächliche Umsetzung aber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können schrittweise umgesetzt werden Staatliche Überwachungsstelle (Deutsches Institut für Menschenrechte) Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
6 Schwerpunkt Tatsächliche Umsetzung der im Rang eines Bundesgesetzes und damit für alle Teile der BRD verbindlichen BRK Aktueller Ansatz: Koalitionsvertrag Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
7 Koalitionsvertrag Selbstbestimmtes Leben von MmB Barrierefreiheit verbessern, Barrierefreiheit umfassend verstehen und nicht auf Menschen mit Behinderungen beschränken Bemühungen um integratives Lernen verstärken und Zugang zur frühkindlichen Bildung Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben -> Allianz Arbeit + Behinderung Gesamtkonzept zur Förderung, Betreuung und Pflege älter werdender MmB erstellen Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
8 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten(BB-AID) 1. B Umfassende Barrierefreiheit Verankerung von Grundsätzen und Leitlinien in: - Landesentwicklungsplan - Tourismuskonzept Weiterentwicklung der SächsBO auf der Basis der Musterbauordnung (Zeitschiene noch offen) - Änderung des Denkmalschutzgesetzes im Rahmen des Wiederaufbaubegleitgesetzes - Landes- und Bundeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Erhalt der VwV Parkerleichterungen, soweit günstiger als Bundesregelung Zugänglichkeit der Museen und Kultureinrichtungen (Seminar zur Bewusstseinsentwicklung mit den Kultursekretären, Planung der FB mit der Landesstelle für Museen, Fachregierungserklärung) Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
9 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten(BB-AID) 1. B Umfassende Barrierefreiheit Aktivitäten der musealen Einrichtungen in Verantwortung des Freistaates (SKD, Hygienemuseum, Schlösserland, Albrechtsburg) Schrittweise Entwicklung zur Verbesserung der barrierefreien Internetpräsenz des Freistaates (Thema: Leichte Sprache, DGS, Nutzung für Blinde und Sehbehinderte). E-Gouvernement Gesetz des Freistaates Gemeinsame Initiative mit Thüringen und Sachsen Anhalt für einen originären Sitz für MmB im MDR-Rundfunkrat Anregen von Zielvereinbarungen nach SächsIntegrG Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
10 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten (BB-AID) 2. B Bildung im Sinne einer inklusiven Bildung Mitwirkung im Expertengremium des SMK und Positionierung zur Fortschreibung des Aktions- und Maßnahmeplanes des Ministeriums Beirat im Modellprojekt Eine Kita für alle Fachgespräche mit Praxisvertretern, dem SMK und der LAG B zur Inklusion in Kita s Beteiligung bei der Novellierung der Schulordnungen zu den Förder- und Grundschulen Anregung zu einer Konzeptentwicklung Die inklusive VHS seitens des Sächsischen VHS-Verbandes Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
11 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten(BB-AID) 3. A Arbeit Trotz vielfältiger Anstrengungen spiegelt sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht in der Beschäftigung von MmB wieder Beteiligung an der Umsetzung der Allianz Arbeit + Behinderung Beirat im Fortführungsmodellprojekt Support" Beteiligung an der Einrichtung der AG Inklusion des Landesauschusses für berufliche Bildung und der sich daraus entwickelten Empfehlungen zur inklusiven dualen Berufsausbildung, speziell für Fachpraktikerberufe Trotz intensiver gemeinsamer Bemühungen (mit Frau StM Clauß) konnten die europa- und bundesrechtlichen Spielräume zur Vergabeordnung des Freistaats nicht ausgereizt werden Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
12 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten(BB-AID) 4. I Inklusive Sozial- und Kulturräume Ziel: gesellschaftliche Teilhabe und inklusive Infrastruktur vor Ort erlebbar machen Durch die geführten Gespräche mit den Verantwortungsträgern in den Kommunen galt es, das Bewusstsein zu entwickeln, Entscheidungsspielräume der Verwaltung im Sinne des Bürgers zu nutzen Bearbeitung der Bürgeranliegen (ca. 150/Jahr, mehr als die Hälfte berühren auf der kommunalen Ebene angesiedelte Fragen) Initiative mit dem VSWG für gemeindenahe Unterstützungsdienste Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
13 Betrachtung der Handlungsfelder des Beauftragten(BB-AID) 5. D Demografie Situation: aktuell ca SbM mit Ausweis 50 % älter als 65 Jahre, knapp 1/4 zwischen 55 und 65 Mitwirkung und Beteiligung am Wohnungspolitischen Konzept 2020 Stellungnahme zum Gesamtkonzept zur Betreuung von MmB im Alter Unterstützung und Beirat im GIA-Projekt Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
14 Arbeitsprinzipien des Beauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit Jährliche Ressortgespräche mit allen Ressorts der Staatsregierung auf Minister bzw. StS Ebene zur Beratung der Staatsregierung Quartalsweise informelle Gespräche mit dem Referat 41 und dem Vorsitzenden des SLB zur Abstimmung von Vorhaben und Aktivitäten Regelmäßige themenbezogene Beratungen und Weiterbildungen im Rahmen jährlicher Klausuren mit der LAG-B Persönliche Sprechtage in ausgewählten Regionen Sachsens Jährliche Spitzengespräche mit überregional wirkenden Verbänden der Selbsthilfe wie der LAGSH, dem VdK und der Lebenshilfe Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
15 Arbeitsprinzipien des Beauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit Informelle Arbeitsgruppen des Beauftragten zur persönlichen Beratung in fachübergreifenden Fragen (z.zt. PB) Kontinuierliche Gespräche mit der AG der Referenten Behindertenhilfe der Liga und dem Leitungskreis Psychiatrie Gemeinsames Jahresgespräch mit dem SLB und dem KSV Mitarbeit in Entscheidungsgremien, zum Teil alternierend mit dem Persönlichen Referenten, im EPLR-Begleitausschuss (EU- Fördermittel SMUL), Landespräventionsrat, Landesgleichstellungsrat, AG Inklusion im Sport" Tätigkeit in Beiräten (IB, Support, Gesunde Arbeit) Beitrag zur Bewusstseinsbildung (Vorträge, Podiumsarbeit, Grußworte, Schirmherrschaften) Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
16 Arbeitsprinzipien des Beauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit Jährlich zwei Treffen mit den Beauftragten aller Bundesländer, dem/der Beauftragten der Bundesregierung und der BAR zur Bearbeitung von Schwerpunktthemen und Erfahrungsaustausch Jährliche Zusammenkunft beim Deutschen Institut für Menschenrechte (Monitoringstelle) Mitarbeit in der temporären Arbeitsgruppe der Länderbeauftragten zur Reform der Eingliederungshilfe Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
17 BB ganz aktuell 1. Sächsischer Inklusionspreis Broschüre zur Landtagswahl 2014 in Leichter Sprache Bemühungen um ein Netzwerk der Beauftragten für MmB der sächsischen Hochschulen Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
18 Schritte Im Sinne des Dialogs Sachsen weiterdenken 2020 Verabschiedung eines Sächsischen Aktionsplanes über alle Ressorts der Staatsregierung Schaffung eines Sächsischen Inklusionsgesetzes Strukturen fit machen (Bewusstseinsbildung) Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
19 Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Voltaire) Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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