Alles zum Thema Sanierung
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- Maximilian Holst
- vor 8 Jahren
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1 Alles zum Thema Sanierung Fördermittel gesetzliche Auflagen Praxistipps vorgetragen von Dipl. Ing. Alexander Kionka
2 Agenda 1. Warum Sanierung? 2. Fördermittel für Altbausanierungen 3. gesetzliche Auflagen bei der Sanierung 4. Praxistipps 5. Zusammenfassung
3 Warum Sanierung?
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7 Die häufigsten Gründe für eine Altbausanierung sind: Energiekosten einsparen und unabhängiger werden. Wert des Gebäudes steigern. Altersvorsorge durch Besitz einer sanierten Immobilie. Gelegenheit beim Umbau oder Anbau ergreifen. Baumängel beseitigen. aktiv Klimaschutz betreiben.
8 Mögliche Fördermittel bei der Altbausanierung
9 Wer stellt Fördermittel zur Verfügung? Für alle Maßnahmen: KfW Bank bzw. Landesbanken z.b. L-Bank Kommunen z.b. Stadt Singen ( bitte abfragen) Nur Heizung: Regionale Energieversorger z.b. Thüga BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
10 Wer bekommt Fördermittel: Privatpersonen, als: Eigentümer Ein- oder Zweifamilienhaus (max. 2 WE bei Zuschussvariante), Ersterwerber eines sanierten EFH oder ZFH oder Wohnung, WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) bestehend aus privaten Personen. Gebäude wurde vor dem bzw. vor 1995 baurechtlich beantragt
11 Wofür gibt es Fördermittel: Fördermittel stehen zur Verfügung bei: Energetischer Sanierung von Wohnraum, Baubegleitung Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus, Baudenkmal o.ä. Fördermittel gibt es als Kredit (mit Tilgungszuschuss) oder als Investitionszuschuss. Gefördert werden alle Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Haustechnik, die eine deutliche energetische Verbesserung erzeugen.
12 Wofür gibt es Fördermittel: Energetische Verbesserungen sind: Sämtliche Bauteile der Gebäudehülle durch Wärmedämmung zu optimieren, Fenstertausch, Optimierung der Heizungsanlage vom hydraulischen Abgleich, Steuerungsoptimierung, Tausch der Umwälzpumpen bis hin zur kompletten Heizungserneuerung. Einbau von effizienter Haustechnik z.b. Lüftungsanlagen
13 Wofür gibt es Fördermittel: Altersgerecht Umbauen: Barrierefreie Umbauten, Badsanierungen, Carport und Stellplätze, Terrassen und schwellenlose Eingangsbereiche
14 Wer stellt den Antrag? Für alle Maßnahmen, bei denen die KfW - Bank beteiligt ist, muss der SACHVERSTÄNDIGE unterschreiben. Bai Maßnahmen für die BAFA stellt der Bauherr den Antrag. Bauherr Finanzierungspartner Direkt bei KfW Zuschußvariante
15 Sanierung Einzelmaßnahmen Komplettsanierung zum Effizienzhaus Dach, Wände, Decke, Fenster, Brennwert Solar thermie, Holzheizung, WP
16 Sanierung Stand: Einzelmaßnahmen Konditionen: Dach, Wände, Decke, Fenster, Brennwert Kredit: max je WE (0,75 % p.a.) (Programm 151) Tilgungszuschuss: max. 7,5 % = max oder Zuschuss: max. 10% = max (Programm 430)
17 Sanierung Stand: Konditionen: Komplettsanierung zum Effizienzhaus Kredit: (Programm 151) max je WE (0,75% p.a.) Tilgungszuschuss: von 12,5% bis max. 27,5 % (max ) oder Zuschuss: von 15% bis max. 30 % (Programm 430) (max ) Effizienzhaus von Typ 55 Typ 115 möglich
18 KfW Effizienzhaus: Stand: Die KfW Bank definiert den Status eines Effizienzhaus durch die prozentuale Unterschreitung aus den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (ENEV). z.b. KfW Effizienzhaus 70 unterschreitet Vorgaben der ENEV im Primärenergiebedarf um 30% und in der Qualität der Gebäudehülle um 15% KfW-Effizienzhaus Denkmal QP in % QP REF 55 % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % H T in % H T REF 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % 175 %
19 Lohnt sich ein Fachplaner?: Baubegleitung: Bei einer qualifizierten Baubegleitung zur Qualitätssicherung und überwachung übernimmt die KfW Bank bis zu 50% der Kosten für den Sachverständigen (max ) Baubegleitung wird belohnt und vermeidet Fehler oder Mängel Ansprechpartner für die Detailplanung und Ausführung Ja! Es lohnt sich!
20 Gesetzliche Vorgaben bei der Sanierung
21 Regeln bei der Sanierung: Energieeinsparverordnung (ENEV) Erneuerbare Wärmegesetz Baden Württemberg (EWärmeG BW) Einhaltung der DIN Normen, anerkannten Regeln der Technik und sonstiges Regelwerk der einzelnen Gewerke ENEV und EWärmeG BW dienen dem Klimaschutz und sind wesentlicher Bestandteil der Klimapolitik von BR Deutschland
22 ENEV: Die ENEV vereint die Bewertung der Anlagentechnik und die Vorgaben an den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Referenzgebäude: Die ENEV definiert ein 100 % Haus oder Anforderungen an die Bauteile in Form von U-Werten Bauteilnachweis: Bei Einzelmaßnahmen definiert die ENEV U-Werte für die Bauteile, die eingehalten werden müssen.
23 EWärmeG BW: Das EWärmeG BW fordert erneuerbare Energien beim Einsatz von fossilen Brennstoffen beim Heizungstausch. Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Ersatzmaßnahmen erfüllen die Vorgaben beim Einsatz von Gas oder Öl.
24 EWärmeG BW: Ziel: 15 % Erfüllung Stufenweise möglich z.b. Verwendung Biogas und Sanierungsfahrplan
25 Praxistipps bei der Sanierung
26 Optimaler Sanierungsablauf: Quelle:
27 Planung der Sanierung - Gründliche Planung durch eine Werk- und Detailplanung besonders bei mehreren Gewerken - Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus ENEV, EWärmeG und aktueller Stand der Technik - Ausschreibung der Handwerksleistungen - Baugenehmigung einholen (falls erforderlich) - Luftdichtheit und wärmebrückenreduziert
28 Durchführung der Sanierung
29 Tipps bei der Ausführung: - Handwerker aus der Region, Fachbetriebe - Energieberater oder Architekt als Baubegleitung, - Luftdichtheit und wärmebrückenreduziert - man wird sich schon einig geht nicht auf! - Handwerker denken oft in Ihrem Gewerk, es braucht eine zentrale Anlaufstelle, der die verschiedenen Gewerke überblickt.
30 und los geht s.
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43 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!
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