Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1

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1 Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1

2 Überblick über das grundsätzliche Vorgehen der WSV und Rand- und Rahmenbedingungen aus der verkehrlichen Nutzung der Weser Helga Buchholz Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte Hannover Dezernat Regionales Management S2

3 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsziele nach EU-WRRL Oberirdische Gewässer Vermeidung nachteiliger Veränderung des Zustandes Erreichen eines guten ökologischen Zustandes Künstliche/ erheblich veränderte Gewässer Vermeidung nachteiliger Veränderung des Potentials Erreichen eines guten ökologischen Potentials S3

4 Bundeswasserstraßen im Kontext der EU- WRRL novelliertes WHG in Kraft Bedeutung für die WSV: Erweiterung des Aufgabenspektrums und neue Verantwortung im Rahmen der Umsetzung der WRRL Gewährleistung der Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und konkurrenzfähige Schifffahrt bei gleichzeitiger Erfüllung der Umweltanforderungen Ökologische und verkehrliche Aspekte in Einklang bringen S4

5 39 WHG Gewässerunterhaltung Erhaltung des Gewässerbetts, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen Erhaltung des Gewässers in einem Zustand der den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht (Abführung/Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffe, Eis) S5

6 Aufgaben der WSV Verkehrliche Unterhaltung hoheitliche Zuständigkeit Bundeswasserstraßen als leistungsfähige Verkehrswege erhalten und weiter entwickeln Durch: Maßnahmen zur Substanzerhaltung, Erhaltung des widmungsgemäßen Zustands (Wegerecht), Erhaltung der Schiffbarkeit Wasserwirtschaftlichen Unterhaltung - Eigentümerverantwortung wasserwirtschaftliche und ökologische Funktion des Gewässers erhalten und stärken Durch: Pflege und Entwicklung eines Gewässers und seiner Ufer, Verbesserung der Strukturvielfalt und güte S6

7 Nicht Aufgabe der WSV Der WSV obliegt nicht: Reinhaltung des Gewässers Verbesserung der Gewässergüte Hochwasserschutz Wasserwirtschaftlicher Ausbau/Neubau (planfeststellungsbedürftige, wesentliche Umgestaltung des Gewässers) S7

8 Randbedingungen für alle Maßnahmen an den Wasserstraßen Bundeswasserstraßen für den Schiffsverkehr ohne Einschränkung nutzbar Funktionen die zu erfüllen sind: - fließender Verkehr begegnen und überholen von Schiffen - ruhender Verkehr Liegestellen, Umschlag - Nutzung für Freizeitschifffahrt und Wassersport - Sicherung des Wasserabflusses, Entnahmen und Einleitungen - Nutzung zur Erholung (Wanderwege, Fahrradwege) - Lebensraum für Tiere und Pflanzen Nutzungsentwicklung - Ansprüche aus der Verkehrsentwicklung und Infrastruktur - zunehmende ökologische Bedeutung Räumliche Zuständigkeit (Gewässer und Ufer bordvoller Abfluss bzw. definierte Eigentumsgrenze) S8

9 Wasserstraßen sind Schifffahrtswege Dimensionierung der Bauweisen, um trotz hoher hydraulischer Beanspruchung von Sohle und Ufer durch den Schiffsverkehr einen möglichst dauerhaften und schadlosen Zustand zu garantieren (gesetzlicher Auftrag zur verkehrlichen Unterhaltung) Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicher stellen Aufrechterhaltung des für die Schifffahrt bestehenden Zustands Zulässige Länge, Breite und Abladetiefe der Fahrzeuge und Schubverbände: Oberweser: (km 0,00 204,45) 85 m, 11 m, nach Wasserstand Mittelweser: (km 204,4 366,72) 85 m, 11,45 m, 2,50m (Fahrzeuge) 91 m, 8,25 m, 2,50 m (SV) S9 Ab KÜ Minden: t = 2,80 m

10 Theoretische Ansätze zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Wasserstraßen Unterhaltung der BWStr verkehrliche U. wasserwirtschaftliche U. Pflege Entwicklung Reduzierung = gut Intensivierung =? bis schlecht Reduzierung = schlecht Intensivierung = gut Unterhaltungstätigkeit im Ergebnis: Verkehrliche Unterhaltung nach Möglichkeit reduzieren. Wasserwirtschaftliche Unterhaltung nach Möglichkeit intensivieren. Entwicklungen nach Möglichkeit zulassen und intensivieren. Nach Möglichkeit heißt: ohne den Schiffsverkehr in seiner Sicherheit und Leichtigkeit zu beeinträchtigen S10

11 Neuausrichtung der Unterhaltungsarbeiten Überprüfen der Unterhaltungsarbeiten Prüfung ob - eine verkehrliche Unterhaltung reduziert werden kann - eine wasserwirtschaftliche Pflege intensiviert werden kann - eine wasserwirtschaftliche Entwicklung indiziert werden kann. Rahmenkonzept der verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Unterhaltung an Bundeswasserstraßen (2010) S11

12 Arbeitsschritte Überprüfung der Gewässerabschnitte auf geeignete Maßnahmen Dokumentation der Einzelmaßnahmen: Darstellung mit Luftbild Verortung in Karten Erfassung in Maßnahmensteckbriefen Melden der Maßnahme an die Bez.-Reg. Information und Diskussion im Workshop Erfassung im Umsetzungsfahrplan S12

13 Vielen Dank!

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