Anschrift der Einrichtung. 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform

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1 Leistungsbeschreibung Ambulante tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit wesentlichen seelischen und mehrfach Behinderungen infolge Sucht im Rahmen einer Tagesstätte Anschrift der Einrichtung 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform DRK Regionalverband Magdeburg Jerichower Land e. V. In der Alten Kaserne Burg Vorstand: Frank Michael Ruth Tel Ansprechpartner: Wolfgang Auerbach Leiter Tel Standorte: Burg / Möckern 1. Bürgermarkstraße Burg 2. Magdeburger Straße 35c Möckern Anmerkung: Gruppengröße regelt der LE flexibel in Abhängigkeit von Bedarf der betreuten Klienten. Regelung zur Kapazität kann im Vereinbarungsformular oder bei Benennung der Standorte erfolgen 1.1 Zielgruppe 1.2 Zielstellung Erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53 SGB XII i.v.m SGB IX. und der Eingliederungshilfeverordnung, welche: im Sinne des 8 SGB II als erwerbsfähig gelten, die Leistungen gem. 16 SGB II jedoch nicht ausreichend sind zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits abstinent leben die das 18. Lebensjahr vollendet haben bei denen das Vorhandensein einer eigenen Häuslichkeit gegeben ist die für ihre Alltagsstrukturierung, -bewältigung sowie für die individuelle und soziale Lebensgestaltung, neben der ambulant mobil aufsuchenden Hilfe in der Häuslichkeit professioneller Beratung, Hilfe, Begleitung, Assistenz, Anleitung im Rahmen einer sozialen Rehabilitation als eine weitere ambulanter Versorgung in Form ambulanter tagesstrukturierender Maßnahmen (ambulante Gruppenhilfe) bedürfen, da sie je nach ihren individuellen Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen, insbesondere im Bereich der sozialen Kompetenz zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung professionelle Unterstützung in Form von Beratung und Assistenz eine gezielte Förderung im Gruppenrahmen insbesondere im Bereich der sozialen Kompetenz aber auch in den Bereichen lebenspraktisches Training, besondere psycho-soziale Angebote, pflegerische Hilfen, Freizeitgestaltung und Bildung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigen. Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderungen bzw. deren Folgen durch Hilfen bei der Tagesstrukturierung Sicherstellung der Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Dies kann insbesondere erreicht werden durch: eine pädagogisch orientierte Entwicklungsförderung angemessene Angebote, die den jeweiligen vorhandenen Möglichkeiten entspricht Aufbau sozialer Kompetenz und sozialer Integration in relevante Bezugsgruppen Hilfestellung bei der Bewältigung alters- und/oder krankheitsbedingter Problemstellungen Einübung bzw. Erhalt der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung des subjektiven Wohlbefindens Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz Förderung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung

2 Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben Förderung von Kontakten mit dem sozialen Umfeld, mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern etc. Unterstützung und Förderung bei der Verwirklichung des Bildungsanspruches einschließlich Unterstützung bei Maßnahmen der beruflichen Förderung 1.3 Grundsatz Die nach 16 SGB II möglichen Leistungen, welche die Arbeitsmarktfähigkeit Leistungsberechtigten nicht erfasst. In dieser Betreuungsform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. zeitliche und örtliche Orientierung sind Voraussetzung. Die notwendigen persönlichen Hilfen der Förderung bzw. Erschließung der Angebote erfolgt durch stundenweise Anleitung in Form von Beratung, Begleitung Assistenz. Die Gruppenarbeit erfolgt lebensweltbezogen in eigens dafür vorgehaltenen Räumlichkeiten des Trägers/Leistungserbringers. 2. Leistungen 2.1 Handlungsgrundsatz Die Hilfen sind handlungs-, alltags- und umweltorientiert und umfassen alle im Milieu Tagesförderung relevanten Leistungsbereiche mit Ausnahme des Bereiches Arbeit und Beschäftigung. Grundlage bildet die Hilfeplanung, basierend auf dem Gesamtplan, an der die Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden. Die Einbeziehung des persönlichen Umfeldes (z. B. Familie, Bezugspersonen, Betreuer) findet soweit möglich mit Zustimmung der Leistungsberechtigten statt. Alle erforderlichen Handlungen des Leistungsberechtigten werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu einer intensiver Hilfestellung und Assistenz gewährt oder sichergestellt. 2.2 Umfang der Leistung Die Leistungen werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu intensiver Hilfestellung und Assistenz erbracht. Sie entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Die Leistungen werden in der Regel in der Zeit von Montag bis Freitag erbracht. Das Angebot soll nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gestaltet werden. Dieser Leistungstyp beinhaltet in der Regel keinen Transfer des Leistungsberechtigten in das jeweils andere Milieu. 2.3 Methoden der Leistung Die erforderlichen Leistungen werden grundsätzlich als Gruppenleistungen erbracht, Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit bedarfsgerechten Gruppeninhalten zur Förderung der Sozialkompetenz, des lebenspraktischen Trainings, Kommunikation mit anderen und im sozialen Umfeld, der Freizeitgestaltung und der Bildung Praktische Übungen zum Sozial- und Gruppenverhalten Themenzentrierte Rollenspiele Hauswirtschaftstraining Hilfe zur Selbsthilfe

3 2.4 Art und Inhalt der Leistung Informationen zu Behinderungsformen und speziellen Beeinträchtigungen bei seelischen Behinderungen zur Förderung von Behinderungsverständnis Selbstsicherheitstraining, Übungseinheiten, Krisenintervention, Beruhigung, Motivation und Anregung, Minimierung von Stressoren Sozialintegrative Angebote. Art der Leistung Lebenspraktische Anleitung Inhaltliche Beschreibung Leistungen im Bereich Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen im Schwerpunkt durch Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Unterstützung bei Aufbau, Festigung und Erhalt der Fähigkeiten der Leistungsberechtigten zu einer selbständigen und individuellen Lebensführung Hilfestellung bei der Planung und Zubereitung von Speisen einschließlich des Einkaufes von Lebensmitteln Hilfestellung im Umgang mit materiellen Ressourcen, vor allem im sachgerechten Umgang mit Geld Besondere psychosoziale Angebote Leistungsbereiches einen mittleren Hilfebedarf (Anlage M gem. 34 Abs. 4 zum Leistungen im Bereich Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen im Schwerpunkt durch Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Begleitung bei der Herstellung, dem Erhalt und der Festigung des emotionalen und und psychischen Gleichgewichts (Stützung des Selbstvertrauens und der Stabilisierung der Persönlichkeit) Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und der Wirkung des eigenen Handelns auf andere Personen Unterstützung bei dem Umgang mit und Abbau von selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen (personen- und sachbezogen) Erarbeitung von Strategien bei der Bewältigung von Problemen mit sich und anderen + Die psychosozialen Angebote ersetzen aufgrund ihrer pädagogischen Ausrichtung nicht etwaige notwendige Leistungen der ambulant psychiatrischen Krankenpflege sowie der Soziotherapie nach dem SGB V. Der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber anderen Leistungsträgern bleibt unberührt Pflegerische Hilfen Leistungen im Bereich pflegerischen Hilfen erfolgen im Schwerpunkt durch

4 Beispielsweise können folgende Leistungen erforderlich sein: Beratung zur gesunden Ernährung und zur Entwicklung eines gesundheitsfördernden Lebensstils Beratung zum verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten Motivation und Unterstützung zur Annahme und Wahrnehmung ärztlicher und therapeutischer Maßnahmen Beratung zum Aufbau und zur Festigung eines gesunden Tag- und Nachtrhythmus. Leistungen nach dem SGB V und SGB XI werden unter Beachtung des Nachranges der Sozialhilfe nicht erbracht Bildung Leistungen im Bereich Bildung erfolgen im Schwerpunkt durch Hilfestellung und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Lernfähigkeiten Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Bildungsgrundlagen Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Fähigkeiten der Mediennutzung Erarbeitung, Festigung, Erhalt und Entwicklung der Fähigkeiten zur Nutzung von Bildungsveranstaltungen Soziale Kontakte Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt nach 79 SGB XII). Leistungen im Bereich der Sozialen Kontakte erfolgen im Schwerpunkt durch intensive Hilfe und Assistenz. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: Hilfestellung bei: Aufnahme/ Gestaltung/ Erhalt von sozialen Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich in Partnerschaft/ Ehe in weiteren familiären Beziehungen außerhalb des eigenen Wohnumfeldes zu sozialen Gruppen Soziales Kompetenztraining Selbsthilfepotential entwickeln 3. Ausstattung und Ressourcen 3.1 Für die räumlichen und sächlichen Standards gelten die Regelungen für Tagesstätten Räumliche und (LT 15c) entsprechend sächliche Ausstattung 3.2 Personelle Ausstattung Personalqualifikation Fachkraft für soziale Arbeit, Diplom Sozialarbeiter, Erzieher, Sozialpädagoge und oder gleichwertig

5 3.2.2 Personalschlüssel 1 : Sonstige Merkmale Leistung Umfang Inhaltliche Beschreibung 4.1 Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen Steuerung und Organisation Beispielsweise: Verknüpfung von notwendigen Hilfeangeboten mit vorhandenen oder zu entwickelnden sozialen Netzwerken Koordination von Leistungen anderer Leistungserbringer bzw. anderer Sozialleistungsträger, ggf. in Abstimmung mit der ambulanten Wohnform Pflege von Kontakten in das gemeinde- und wohnortnahe Umfeld. 4.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Die Erbringung der Leistung wird eingebunden in das System der Qualitätssicherung des Trägers und steht im Kontext des 27 des Rahmenvertrages gemäß 79 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Qualitätssicherung kommen daher folgende Maßnahmen und Instrumente zum Tragen: - Einbindung der Arbeit in Qualitätszirkel - Einsatz der Qualitätsbeauftragten - Fort- und Weiterbildung - Teambesprechungen - Weiterentwicklung von Standards und Konzept - Nutzerbefragung Die Koordination mit anderen Diensten zur Sicherung von Qualität wird analog Punkt 4.1 der Leistungsbereitschaft erbracht Ort, Datum.... Sozialagentur Frank Michael Ruth Vorstand / DRK RV MD Jl e. V.

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