S PA. Single Euro Payments Area. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

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1 S PA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum 1

2 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 2

3 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 3

4 Ziele von SEPA Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs zu einem europaweiten Zahlungsverkehr Keine Unterscheidung innerhalb des Euroraumes zwischen nationale und grenzüberschreitende Transaktionen Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Transaktionen (Ausnahme: Monaco und Schweiz) Transparente und vergleichbare Preise für Euro-Transaktionen bei vergleichbarer Leistung Einführung eines einheitlichen Lastschriftverfahrens in Europa Forcierung des EU-weiten Wettbewerbs unter Zahlungsdienstleistern 4

5 Ziele von SEPA Betroffene Zahlverfahren: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen (ab 2016) Nicht betroffen: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäft 5

6 Der SEPA-Raum im Überblick S PA umfasst derzeit 33 Länder Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern 17 uro-länder 11 EU-Länder 3 EWR-Länder 2 sonstige Länder 6

7 Ausgangslage Zahlungsarten in Europa (Stand 2006) 7

8 Der Zeitplan zur Umsetzung 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfrist 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift Januar Juli 2012 November 2010 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen Alle Banken der Euro-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren Einführung SEPA-Überweisung 8

9 Der Stichtag für SEPA Der Stichtag für die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr ist der Tage 9

10 Der Stichtag für SEPA Der Stichtag für die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr ist der Für Nicht-Verbraucher besteht SEPA-Pflicht (Nutzung von IBAN und BIC) Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden IBAN only / BIC kann für inländische Zahlungen entfallen Ende der Übergangsfrist Auch für Verbraucher besteht SEPA-Pflicht IBAN only / BIC kann für alle europäischen Zahlungen entfallen (Ausnahme: Schweiz und Monaco) 10

11 Anpassungen in folgenden Bereichen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kto-Nr. und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigungslastschrift- und Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren 11

12 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 12

13 IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international Die IBAN ist die International Bank Account Number (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel (VR-Bank eg): GENO DEF1 SN1 13

14 IBAN und BIC Kontonummer und BLZ werden international Wo sind IBAN und BIC zu finden? Kontoauszug VR-BankCard 14

15 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 15

16 Europäische Überweisung SEPA Credit Transfer Inlandsüberweisung uro-überweisung (SEPA) Anwendungsbereich Deutschland 32 Länder (27 EU-Länder) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz Ausführungsfrist max. 2 Bankarbeitstage max. 1 Bankarbeitstag Betragsgrenze keine - keine - Meldepflicht AWV ab ,00 Basisdaten Belege - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Zahlungsempfängers Beleg: Überweisung (BS 20) - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO Datenträger DTA-Dateien keine Datenträgereinreichung Sammler beleghaft und beleglos nur noch beleglos 16

17 Europäische Überweisung Der Vordruck für die uro-überweisung Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers BIC optional innerhalb von Deutschland ab IBAN des Kontoinhabers/Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 17

18 Der Überweisungsverkehr ab Nicht-Verbraucher X 18

19 Der Überweisungsverkehr ab Verbraucher 19

20 Der Überweisungsverkehr ab Verbraucher oder Nicht-Verbraucher? Privatkonto Geschäftskonto X 20

21 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 21

22 Europäische Lastschriften SEPA Direct Debit Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschrift Einzugsermächtigung SDD Core SEPA-Basislastschrift SEPA-Basislastschrift- Mandat Abbuchungsauftragslastschrift Abbuchungsauftrag SDD B2B SEPA-Firmenlastschrift SEPA-Firmenlastschrift- Mandat 22

23 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 23

24 Europäische Lastschrift Die Gläubiger-ID (Creditor Identifier CI ) DE02ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter 24

25 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 25

26 Europäische Lastschrift Die Mandats-Referenz Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-ID eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats o Zahlungspflichtiger kann bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen Mandatsreferenznummer ist frei wählbar o Kundennummer o Rechnungsnummer o 26

27 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 27

28 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 28

29 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 29

30 SEPA-Basis-Lastschrift Ohne Mandat geht s nicht Die eindeutige Bezeichnung SEPA-Lastschriftmandat muss als Kennzeichen für die Verwendung des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens (SDD Core) angegeben werden Daten des Lastschriftgläubigers: Name und Anschrift Gläubiger-ID (CI) Mandatsreferenz Dieser Mandatstext des SEPA- Lastschriftmandats (SDD Core) ist vom EPC fest vorgegeben. Daten des Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift Name des Krditinstituts mit BIC IBAN rechtsverbindliche Unterschrift mit Datum und Ort 30

31 SEPA-Firmen-Lastschrift Ohne Mandat geht s nicht Die eindeutige Bezeichnung SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss als Kennzeichen für die Verwendung des SEPA-Firmen- Lastschriftverfahrens (SDD B2B) angegeben werden Daten des Lastschriftgläubigers: Name und Anschrift Gläubiger-ID (CI) Mandatsreferenz Dieser Mandatstext des SEPA- Firmenlastschrift-Mandats ist vom EPC fest vorgegeben. Daten des Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift Name des Krditinstituts mit BIC IBAN rechtsverbindliche Unterschrift mit Datum und Ort 31

32 Umgang mit Mandaten in der Praxis Mandatshandling Gläubiger erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den Zahlungspflichtigen unterschreiben (händische Unterschrift) Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein Mandatstexte (für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen- Lastschriften) in allen Sprachen des SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPC e_sepa_direct_debit_mandate 32

33 Umgang mit Mandaten in der Praxis Mandatshandling Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst oder gescannt (Mandatsverwaltung) Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandats einreichen, die im Bankenbasisverfahren erfasst wird 33

34 Umgang mit Mandaten in der Praxis Aufbewahrungspflicht / Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung Gläubiger ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA- Lastschrift-Mandat -einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten!) Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten) Gültigkeit Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig Nach jedem Lastschrift-Einzug gilt diese Frist von vorne 34

35 Umwandlung bestehender in die neuen Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschrift Umwandlung möglich Einzugsermächtigung SEPA-Firmenlastschrift Umwandlung nicht möglich Abbuchungsauftrag SEPA-Basislastschrift Umwandlung nicht möglich Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift Umwandlung nicht möglich 35

36 Die Umwandlung Einzugsermächtigung zu SEPA-Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger müssen ihre Zahlungspflichten vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren Einzugsermächtigungen müssen wirksam vorliegen (schriftlich und aktuell) Geschäftspartner werden informiert, dass von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird die Gläubiger-Identifikationsnummer wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen wie folgt lautet mit IBAN und BIC 36

37 Musterschreiben Einzugsermächtigung zu SEPA-Lastschrift-Mandat 37

38 SEPA-Mandatsarten Einzelmandat Rahmenmandat (Sammelmandat) Einzelmandat Mandat bezieht sich auf genau einen Vertrag Fällige Beträge werden einzeln eingezogen Rahmenmandat Bestehende und neu abzuschließende Verträge werden in einem einzigen Mandat zusammengefasst Fällige Beträge werden in einer Summe eingezogen Abbuchung darf nur von dem einen im Mandat genannten Konto erfolgen Wichtig: Sperrung des Mandates durch den Zahlungspflichtigen bedeutet, dass alle in Rahmenmandat gebündelten Verträge nicht gebucht werden 38

39 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 39

40 Die Pre-Notifikation Information des Zahlungspflichtigen Pre-Notification (Vorankündigung) ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Betrag und Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-ID und die Mandats-Referenz genannt werden Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler schicken Zeitraum kann zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen auf minimal einen Tag vor Fälligkeit reduziert werden 40

41 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 41

42 Europäische Lastschrift Einreichungsfristen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung Zahlstelle: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung Zahlstelle: 5 Tage vor Fälligkeit Einreichung bei Inkassostelle: spätestens 7 Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung Zahlstelle: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung Zahlstelle: 2 Tage vor Fälligkeit Einreichung bei Inkassostelle: spätestens 4 Tage vor Fälligkeit 42

43 Europäische Lastschrift Einreichungsfristen SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung Zahlstelle: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung Zahlstelle: 1 Tage vor Fälligkeit Einreichung bei Inkassostelle: spätestens 3 Tage vor Fälligkeit 43

44 Europäische Lastschrift Einreichungsfristen SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Eil-Lastschrift (COR1) Sonderform der SEPA-Basis-Lastschrift für Deutschland nur für innerdeutsche Lastschriften keine Unterscheidung zwischen Erst-, Einmal-, Folge und letztmalige Lastschrift Einreichungsfrist Früheste Einreichung Zahlstelle: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung Zahlstelle: 1 Tage vor Fälligkeit Einreichung bei Inkassostelle: spätestens 3 Tage vor Fälligkeit Abschluss einer gesonderten Inkassovereinbarung notwendig 44

45 Europäische Lastschrift Voraussetzungen für die Teilnahme Beantragung Gläubiger-ID (und Weiterleitung an Bank) Vergabe Mandats-Referenz für jeden Zahlungspflichtigen / jedes Mandat Abschluss Lastschriftinkassovereinbarung Teilnahme am Online-Banking (Einreichung von Lastschriften nur noch beleglos) Einholung Lastschriftmandate (Wandlung Einzugsermächtigung) Erteilung Pre-Notifikation (Vorabankündigung) Einhaltung Einreichungsfristen 45

46 Europäische Lastschrift Angaben bei Lastschrifterfassung/Einreichung Angaben Zahlungspflichtige/r (Name, IBAN, BIC) Gläubiger-ID Mandatsreferenz Mandatsdatum Fälligkeitsdatum SEPA-Basis-Lastschrift / SEPA-Firmenlastschrift Erst-, Einmal-, Folge,- letztmalige Lastschrift Angaben Zahlungsempfänger (Name, IBAN, BIC) 46

47 Europäische Lastschrift Zusammengefasst Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift 47

48 Europäische Lastschrift Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk Start Teilnehmer Lastschriftart Fälligkeit/Ausführung Auslieferung Widerspruch des Kunden Einreichung Einzugsermächtigungsverfahren Einzugsermächtigung DK Abkommen über den Lastschriftverkehr aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) Verbraucher und Nicht-Verbraucher Sichtlastschrift bei Vorlage (Sicht) bei Vorlage (Sicht) 8 Wochen nach Belastungsdatum beleghaft, per Datenträger oder beleglos Datenformat DTAUS - (Kennzeichnung mit Textschlüssel 05 ) Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Mandatsprüfung Inkassostelle Gläubiger-ID (CI) Einzugsermächtigung Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gültigkeit: bis Widerruf nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich nicht vorhanden /nicht notwendig Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) seit aktiv Verbraucher und Nicht-Verbraucher Einmallastschrift Erstlastschrift, Folgelastschrift Vorgabe Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum mit D-5 (Erst-/Einmallastschrift) bzw. D-2 (Folgelastschrift) D-1 (Euro-Eil-Lastschrift) 8 Wochen nach Belastungsdatum 13 Monate nach Belastungsdatum bei nicht autorisierten Lastschriften ausschließlich beleglos XML - (Kennzeichnung mit Purpose Code core ) SEPA-Lastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gültigkeit: bis Widerruf oder 36 Monate ab D bei Nichtnutzung nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich, (wird jedoch von den Prüfungsverbänden gefordert werden) vorhanden /notwendig 48

49 Europäische Lastschrift Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk Start Teilnehmer Lastschriftart Fälligkeit/Ausführung Auflieferung Widerspruch des Kunden Einreichung Datenformat Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Mandatsprüfung Inkassostelle Gläubiger-ID (CI) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag DK Abkommen über den Lastschriftverkehr aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) Verbraucher und Nicht-Verbraucher Sichtlastschrift bei Vorlage (Sicht) bei Vorlage (Sicht) keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen beleghaft, per Datenträger, beleglos DTAUS - (Kennzeichnung mit Textschlüssel 04 ) Abbuchungsauftrag Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen Gültigkeit: bis Widerruf erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein nach Regelwerk nicht erforderlich nicht vorhanden /nicht notwendig Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) seit aktiv ausschließlich Nicht-Verbraucher Einmallastschrift Erstlastschrift, Folgelastschrift Vorgabe Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum mit D-1 (Erst-/Einmallastschrift) bzw. D-1 (Folgelastschrift) keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen ausschließlich beleglos XML - (Kennzeichnung mit Purpose Code B2B ) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gültigkeit: bis Widerruf oder 36 Monate ab D bei Nichtnutzung erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein nach Regelwerk nicht erforderlich vorhanden /notwendig 49

50 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 50

51 Umsetzung in den EBL-Produkten Produkt/ Anwendung VR-NetWorld Software V4.3 SEPA- Einzelüberweisung SEPA- Sammelüberweisung SEPA- Basis- Einzellastschrift SEPA- Basis- Sammellastschrift SEPA- Firmen- Einzellastschrift Ja Ja Ja Ja Ja Ja Profi cash V10 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Internetbanking Ja Ja Ja Ja nein nein HBCI- Verfahren SEPA- Firmen- Sammellastschrift PIN/TAN- Verfahren EBICS- Verfahren Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 51

52 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 52

53 Handlungsempfehlungen Rechnungs-Formulare und Geschäftsbriefe um IBAN und BIC ergänzen Kunden- und Lieferantendaten um IBAN und BIC ergänzen prüfen, ob Banking-Software, Buchhaltungssoftware, etc SEPA-fähig sind Datenträgereinreichungen umstellen (z.b. auf Online-Banking Nutzung) Firmenlastschrift-Mandate als Zahlungspflichtiger der kontoführenden Bank bekannt geben 53

54 Handlungsempfehlungen Bei Nutzung des Lastschrifteinzugs: Gläubiger-ID beantragen und an die Bank weiterleiten Inkassovereinbarung prüfen und ggf. neu abschließen Mandats-Referenznummern definieren Einholen neuer Mandate bzw. Umwandlung Einzugsermächtigungen Archivierung von Lastschriftmandate nach dem letzten Einzug von mind. 13 Monate 54

55 Übersicht 1. SEPA Allgemeine Informationen 2. IBAN und BIC 3. Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) 4. Europäische Lastschriften (SEPA Direct Debit) 5. Umsetzung in den EBL-Produkten 6. Handlungsempfehlungen 7. Informationen 8. Fragen 55

56 Informationen Internet Allgemeine Informationen IBAN-Rechner IBAN-Konverter (Passwort wird benötigt Anforderung über Berater) Checkliste FAQ SEPA-Navigator 56

57 Fragen? 57

58 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 58

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