Kurzinformation zur Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelornebenfach Volkswirtschaftslehre im Umfang von 30 und 60 ECTS-Punkten
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- Nele Fuhrmann
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1 ISC - Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Kurzinformation zur Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelornebenfach Volkswirtschaftslehre im Umfang von 30 und 60 ECTS-Punkten Gültig für Einschreibung ab WS 17/18 # 1
2 Inhalt Einführung Grundlagen- und Orientierungsprüfung Module Studienplan Organisatorisches Leistungsanrechnung Bestehen und Nichtbestehen Nebenfach Abschlussdokumente # 3
3 Einführung Bitte beachten Sie: Folgende Kurzinformation zur Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelornebenfach Volkswirtschaftslehre im Umfang von 30 und 60 ECTS- Punkten (PO 2013) soll Ihnen die wichtigsten Bestimmungen der Prüfungsordnung möglichst verständlich darstellen. Dieser Wegweiser ersetzt nicht die Lektüre der Prüfungs- und Studienordnung. Rechtlich verbindlich ist nur die Prüfungs- und Studienordnung! Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der ISC-Webseite zu Änderungen oder Ergänzungen zu den Informationen aus dieser Kurzinformation! # 4
4 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen ISC: der Name ist Programm Informationscenter Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen # 5
5 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Informationscenter: Wir informieren Sie über Die gültigen Prüfungs- und Studienordnungen, Studienpläne, prüfungsbezogene Änderungen in der Lehre, neue Entwicklungen an den beiden Fakultäten, Wahlpflichtmodule/Nebenfächer und deren Curricula,. # 6
6 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Servicecenter: Wir leisten Service, indem wir persönliche und telefonische Studienberatung anbieten, den Klausurenmasterplan erstellen, Kontoauszüge online bereitstellen, Anmeldeverfahren und Prüfungen managen, Ihre persönlichen Anträge bearbeiten, wie z.b. Fristverlängerungen oder Anerkennungen # 7
7 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen für Sie in allen Prüfungsfragen kompetenter Ansprechpartner sind, die Schnittstelle zwischen Ihnen und den Lehrstühlen/Profs/Assis bilden, Ihnen Bescheinigungen, Bafögbestätigungen und vieles mehr ausstellen. # 8
8 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen: korrekte Durchführung der Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnungen, die uns allen (den Studies, Profs, ISC, ) die (Spiel)Regeln vorgeben Vorsitzende des Prüfungsausschusses: Prof. Dr. Deborah Schanz # 9
9 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Als Dienstleister stets zum Ziel: studentenfreundlich kompetent Wahrung der Chancengleichheit für alle Studierenden Ausschöpfung sämtlicher gegebener Ermessensspielräume # 10
10 ISC: Lageplan ISC - Dr. Andrea Boos # 13
11 Einführung Prüfungs- und Studienordnung (PStO) Formale Grundlage: Prüfungs- und Studienordnung (PO 2013) Regelung von Studienablauf bzw. Studieninhalten Abstrakte Beschreibung der Lehrveranstaltungen # 14
12 In den Modulen Einführung sind Stoffgebiete zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit ECTS-Punkten versehenen Einheiten zusammengefasst sie beinhalten verschiedene Lehr- und Lernformen sie umspannen ein Semester, ein Studienjahr oder - in Ausnahmen - mehrere Semester # 15
13 Einführung Bachelor Nebenfach Volkswirtschaftslehre 30 oder 60 ECTS-Punkte Regelstudienzeit: 5 Semester Keine Trennung von Grund- und Hauptstudium bzw. einzelnen Studienphasen # 16
14 Grundlagen und Orientierungsprüfung Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) dient einer ersten und frühzeitigen Orientierung der oder des Studierenden darüber, ob sie oder er den Anforderungen dieses Bachelorstudiengangs voraussichtlich gerecht werden wird. Die GOP muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters bestanden sein. Eine nicht bestandene GOP kann einmal im nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden. 60 ECTS-Nebenfach: GOP Modul P1 Mikroökonomie (Vorlesung wird nur im WS angeboten, Klausur im WS und SoSe -> Wiederholung im 2. Fachsemester möglich, im 3. Fachsemester erforderlich) 30 ECTS-Nebenfach: GOP Modul P1 Grundlagen der VWL 1 (Vorlesung wird nur im WS angeboten, Klausur im WS und SoSe -> Wiederholung im 2. Fachsemester möglich, im 3. Fachsemester erforderlich) # 17
15 Pflichtmodule 30 ECTS- Nebenfach VWL: Grundlagen der VWL 1 (6 ECTS, GOP) Grundlagen der VWL 2 (6 ECTS) Internationale Wirtschaftsbeziehungen (6 ECTS) Finanzwissenschaft & Wirtschaftspolitik (6 ECTS) Geld, Kredit & Währung (6 ECTS) # 18
16 Pflichtmodule 60 ECTS- Nebenfach Mikroökonomie (9 ECTS, GOP) Makroökonomie (9 ECTS) Statistik 1 (6 ECTS) Statistik 2 (6 ECTS) Empirische Ökonomie (6 ECTS) Querschnittskompetenzen (6 ECTS, unbenotet) Ressourcenallokation & Wirtschaftspolitik (6 ECTS) Vertiefungsmodul VWL 1 (6 ECTS) Vertiefungsmodul VWL 2 (6 ECTS) Veranstaltungen für die beiden Vertiefungsmodule: Mikroökonomie 2, Makroökonomie 2, Das öffentliche Budget: Einnahmen und Ausgaben (FiWi 2), Geld, Kredit & Währung, Internationale Wirtschaftsbeziehungen # 19
17 Vertiefungsmodule VWL (60 ECTS) Die VWL-Vertiefungsmodule umfassen 6 ECTS-Punkte und sind mit der bestandenen Modulprüfung Prüfung bereits abgeschlossen. Bitte achten Sie daher darauf, im Normalfall nur eine Prüfung pro Modul anzumelden! Die gewünschte Modulzuordnung einer Prüfung legen Sie bei der Prüfungsanmeldung in LSF über den Modulbaum fest. Wenn Sie sich zu mehreren Prüfungen in einem Modul anmelden, greifen die Regelungen der Notenverbesserung im freien Prüfungsversuch und Sie verlieren ECTS-Punkte, da durch die Notenverbesserung nur eine Prüfung gewertet wird. # 20
18 Studienplan Nebenfach 30 ECTS # 21
19 Studienplan Nebenfach 60 ECTS (WS) Veranstaltungen für die Vertiefungsmodule: Mikroökonomie 2, Makroökonomie 2, Das öffentliche Budget: Einnahmen und Ausgaben, Geld, Kredit & Währung, Internationale Wirtschaftsbeziehungen # 22
20 Anmeldung zu Veranstaltungen Im Regelfall ist keine Anmeldung in LSF ( belegen ) für Lehrveranstaltungen erforderlich. Um einen geregelten Lehrbetrieb sicherzustellen, gibt es jedoch Anmeldungen für einige Veranstaltungen: Schlüsselqualifikationen (nur 60 ECTS-Nebenfach) Siehe hierzu: ung/index.html Übungsgruppen Siehe hierzu: ung/index.html # 23
21 Klausurenorganisation Klausurenmasterplan: Enthält die großen (Pflicht-)klausuren wird rechtzeitig, vor Vorlesungsbeginn auf der Homepage des ISC veröffentlicht, erfasst alle Klausuren im Klausurenzeitraum, unmittelbar nach Vorlesungsende ermöglicht eine effiziente Vorlesungsplanung Klausurtermine der Wahlpflichtmodule über jeweiligen Lehrstuhl Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung: Online-Anmeldung für alle Prüfungen, Verpflichtung zur Anmeldung (und ggf. Abmeldung) in LSF ( Anmelde- und Abmeldezeiträume siehe ISC-Homepage # 24
22 Prüfungsanmeldung Wer zu einer Klausur nicht regulär angemeldet ist, hat gemäß 28 der geltenden Prüfungs- und Studienordnungen keinen Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Prüfung. Ohne Prüfungsanmeldung in LSF haben Sie also keine Teilnahme- und Platzgarantie! Wenn die Prüfungsanmeldung im Einzelfall einmal versäumt wurde, können Klausuren vorbehaltlich freier Plätze im Hörsaal aber mitgeschrieben werden Die erforderliche nachträgliche Modulzuordnung der jeweiligen Prüfung muss zwischen dem Folgetag der jeweiligen Prüfung und der Noteneingabe durch den Lehrstuhl in LSF vorgenommen werden. # 25
23 Leistungserhebung und -bewertung Klausuren Dauern in der Regel 60, 90 oder 120 Minuten Können bei Nicht-Bestehen innerhalb der Maximalstudienzeit beliebig oft wiederholt werden (Achtung: GOP) Finden am Ende der Vorlesungszeit statt Die Klausureinsichten werden von den Lehrstühlen bekannt gegeben und finden in der Regel kurz nach Bekanntgabe der Noten statt. Leistungsbewertung Notenabstufung: 1,0; 1,3; 1,7; ; 4,0 (= bestanden) Noten gehen mit ECTS-Gewichtung in Endnote ein Leistungen gelten mit 5,0 als nicht bestanden # 26
24 Notenverbesserung Bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung einmal und spätestens im nächsten regulären Termin wiederholt werden. Bitte beachten Sie: Es wird die jeweils bessere Note gewertet, bei Notengleichheit wird die später erbrachte Leistung gewertet. In einem Urlaubssemester ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung nicht möglich. Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung kann sich studienzeitverlängernd auswirken, da sich der Workload für Sie spürbar erhöht! # 27
25 Notenverbesserung In Veranstaltungen mit begrenzter Platzkapazität (z.b. Schwerpunktseminare) haben Studierende Vorrang, die die jeweilige Veranstaltung bzw. das zugehörige Modul erstmals belegen. Um eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen, müssen Sie sich in LSF spätestens im nächsten regulären Termin erneut zur Prüfung im entsprechenden Modul anmelden. Ein regulärer Termin entspricht dabei dem Angebotsturnus einer abstrakten Lehrveranstaltung in der Prüfungs- und Studienordnung (Anlage 2). # 28
26 Nichtbestehen des Bachelornebenfaches VWL Die Regelstudienzeit beträgt 5 Fachsemester. Das Bachelornebenfach VWL gilt als endgültig nicht bestanden, wenn das Nebenfach nicht abgeschlossen ist und die Regelstudienzeit des Hauptfaches aus selbst zu vertretenden Gründen um mehr als zwei Semester überschritten wird. Achtung: Mögliche Fristprobleme bei Wechsel des Nebenfaches! Regelstudienzeit Nebenfach Fachsemester des Hauptfaches # 29
27 Leistungsanrechnung Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im gleichen Studiengang an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anergerechnet, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Zur Leistungsanerkennung beachten Sie bitte die Hinweise unter n/index.html # 30
28 Leistungsanrechnung Wichtig: Auch bei einem Doppelstudium, z.b. Bachelorstudiengang VWL sowie weiterer Studiengang mit Nebenfach VWL muss die Anrechnung von Leistungen für den jeweils anderen Studiengang fristgerecht beantragt werden! # 31
29 Leistungsanrechnung Frist für den Antrag auf Leistungsanrechnung Leistung wurde erbracht Vor Immatrikulation in das Nebenfach VWL (z.b. bei Hochschulwechsel) Ende des 1. Semesters nach Einschreibung in das Nebenfach VWL Nach Immatrikulation in das Nebenfach VWL (z.b. bei Auslandsstudium) Ende des 1. Semesters nach Erwerb der ECTS-Punkte # 32
30 Dokumentation Dokumentation der Studien- bzw. Prüfungsleistungen Online verfügbar: vollständiger Kontoauszug mit allen Studien- und Prüfungsleistungen Kontoauszug mit nur den bestandenen Leistungen # 33
31 Prüfungsunfähigkeit Prüfungsunfähigkeit: Muss unverzüglich, spätestens vor Notenbekanntgabe geltend und glaubhaft gemacht werden. Geltendmachung nach Notenbekanntgabe oder 4 Wochen nach der Klausur zwecklos # 34
32 Fristverlängerungen Fristverlängerungen: Anträge auf Fristverlängerung müssen unbedingt vor Fristablauf gestellt werden, nicht erst, wenn alles zu spät und schiefgelaufen ist Genehmigung nur bei nicht selbst zu vertretenden Gründen Bei Krankheit wird ein ärztliches Attest benötigt # 36
33 Bestehen des Bachelornebenfaches VWL Das Nebenfach VWL ist bestanden, wenn 1. die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden ist, 2. alle Modulprüfungen der Pflichtmodule bestanden sind und 3. die erforderliche Anzahl an 30 bzw. 60 ECTS-Punkten erbracht ist. # 37
34 Abschlussdokumente 1. Transcript of Records (DE) Auflistung aller absolvierten Module und die ihnen zugeordneten Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen einschließlich der dafür vergebenen ECTS-Punkte und Noten. Alle weiteren Zeugnisbestandteile werden vom Prüfungsamt des Hauptfaches ausgestellt. # 38
35 Los geht s Stundenplan erstellen GOP bestehen Hochschul- sowie Studiengangswechsler: unbedingt Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen am ISC abgeben ISC - Dr. Andrea Boos # 39 # 39
36 Aktuelle Hinweise Bitte beachten Sie auch die Informationen und aktuelle Hinweise auf unserer Homepage: # 40
37 ISC Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen Viel Spaß und viel Erfolg! # 43
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